Leistungsbeschreibung. Breitbandversorgung der Ortschaft Schale in der Gemeinde Hopsten
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- Tristan Holzmann
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1 Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Next-Generation- Access-Netz) gemäß Nummer 3.1. der Förderrichtlinie des Bundes 1. Hintergrund Die Gemeinde Hopsten sieht in einer nachhaltigen Breitbandanbindung einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Die Gemeinde Hopsten hat zur Versorgung einen Antrag auf Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland gestellt, welcher vorläufig positiv beschieden wurde. Die Gemeinde Hopsten ist auf dieser Grundlage bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Nach dem Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids durch das BMVI schreibt die Gemeinde Hopsten Folgendes aus: Die Gemeinde Hopsten ist bereit, zur Versorgung des Ausbaugebiets mit Bandbreiten von wenigstens 100 MBit/s downstream und 100 Mbit/s upstream für mindestens 95 % der Haushalte dem ausgewählten Anbieter eine Beihilfe zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zu zahlen. Bei Gewerbebetrieben soll eine Erweiterbarkeit auf 1 Gigabit/s möglich sein. 2. Ausbaugebiet Das Ergebnis einer Markterkundung für den Kreis Steinfurt vom (Ende der Markterkundung ) besagt, dass in der Ortschaft Schale ein Großteil der Haushalte mit Bandbreiten von weniger als 30 MBit/s downstream versorgt wird und für die nächsten drei Jahre kein Anbieter einen privatwirtschaftlichen Ausbau plant. Der genaue Zuschnitt des Gebietes ist der Karte in Anhang zu entnehmen. In diesem Bereich sind ca. 198 Haushalte, davon 25 mit Gewerbebetrieb angesiedelt. 3. Möglicher Baubeginn Der Beginn der Bauarbeiten ist abhängig von der Zustimmung des Mittelgebers. Eine Verlängerung des Ausführungszeitraums bis März 2017 wurde durch die Gemeinde Hopsten beantragt. Seite 1 von 6
2 4. Zweckbindungsfrist Die Zweckbindungsfrist für das Ausbauprojekt beträgt 7 Jahre. Die geförderten Infrastrukturen dürfen innerhalb dieses Zeitraums nicht für einen anderen als im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweck verwendet werden. Die Frist beginnt mit Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebten darauf folgenden Kalenderjahres. Sollte eine Veräußerung der geförderten Infrastruktur in dieser Zeit beabsichtigt sein, ist dies der Bewilligungsbehörde vorab anzuzeigen. In diesem Falle ist in jedem Fall die Erfüllung des Ausschreibungsgegenstands bis zum Ablauf der 7 Jahre sicherzustellen. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist ist der Netzbetreiber grundsätzlich in der Verfügung über die geförderten Infrastrukturen frei. Für den Fall, dass danndas geförderte Netz stillgelegt oder nicht mehr betrieben werden soll, ist der Netzbetreiber zu verpflichten, den Weiterbetrieb zu marktüblichen Konditionen auszuschreiben. 5. Anforderungen an die Anbieter Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der unterversorgten Kommunen anzubieten. Die Anforderungen an die Inhalte der Angebote sowie an die Leistungserbringungen für den Anbieter, der den Zuschlag erhält, ergeben sich aus den im Folgenden aufgeführten rechtlichen Grundlagen, welche in Gänze zu beachten sind. Insbesondere zu beachten ist die Einhaltung der 5 7 der NGA Rahmenregelung. Der Anbieter muss sich bereit erklären, alle Pflichten, welche der Gemeinde Hopsten im Rahmen des Zuwendungsverfahrens durch den Zuwendungsbescheid und seine weiteren Anlagen auferlegt werden, zu übernehmen und damit die Pflichterfüllung im Rahmen des Zuwendungsverfahrens sicherzustellen, sofern dies in der Ausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt wird bzw. sofern die Pflichten nicht zwingend durch die Gemeinde Hopsten zu erfüllen sind. Die Einhaltung der Voraussetzungen, die sich aus den in Abschnitt 4 des Förderbescheids genannten Nebenbestimmungen ergeben, ist zwingend sicherzustellen. Dies sind: Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Seite 2 von 6
3 Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Gk) GIS-Nebenbestimmungen Einheitliches Materialkonzept Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus Besondere Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BNBest-mittelbarer Abruf) Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung Folgende Unterlagen sind dem Angebot beizufügen: Meilenstein-/Ausführungsplan (quartalsweise Aufstellung, incl. entsprechender Auszahlungsziele von Teilbeträgen der Zuwendung) Netzplan nach den GIS-Nebenbestimmungen (Seite 44 bis 54) Grundsätzlich sind die Anforderungen an ein einheitliches Materialkonzept zu erfüllen. Soweit von diesem einheitlichen Materialkonzept abgewichen werden soll, ist durch den Bieter vorab mit dem BMVI zu klären, ob diese Änderungen förderunschädlich sind. Eine entsprechende Stellungnahme des Fördergebers wäre in diesem Fall dem Angebot beizufügen. 6. Darstellung und Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Die Wirtschaftlichkeitslücke ist vom Anbieter wie folgt zu berechnen und darzustellen: Barwert aller Einnnahmen abzüglich Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs aller zu berücksichtigenden Anschlüsse für einen Zeitraum von sieben Jahren, weiterhin abzuziehen sind ggf. im Finanzierungsplan enthaltene Leistungen Dritter. Neben der ausführlichen schriftlichen Darstellung (detaillierte Kostenkalkulation) ist die Kalkulation mit Hilfe der beigefügten Excel Vorlage (30-Hopsten-01- F_10_Finanzplanung Wirtschaftlichkeitsluecke.xls) zu berechnen, die vom BMVI zu diesem Zweck bereitgestellt wird. Diese Excel Vorlage ist auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Es ist eine plausible und dezidierte Kalkulation vorzulegen. Alle Kosten und Einnahmen sind plausibel herzuleiten. Seite 3 von 6
4 7. Informationen über Dimensionierung, Leistungsfähigkeit und open Access Der Anbieter hat zu folgenden Punkten Informationen zu liefern und verbindliche Aussagen zu tätigen: Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (NGA-Netzfähigkeit), Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastrukturen (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser), die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise (Die Förderung ist zwingend mit der Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs auf Vorleistungsebene verknüpft. Daher hat der Bieter sich zu verpflichten, uneingeschränkt einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zur errichteten Infrastruktur zu gewährleisten, insbesondere den Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie sollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, und diese Verpflichtung an den Betreiber des Netzes weiterzugeben.) Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten. Informationen zu der zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten, nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote Weitere Erklärungen des Bieters: Bestätigung, dass er die in dem Bescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom , AZ 832.5/ NW und den dort aufgeführten Nebenbestimmungen enthaltenen Vorgaben zur Kenntnis genommen hat Eigenerklärung des Bieters, bestandskräftigen Rückforderungsentscheidungen der Europäischen Kommission nachgekommen zu sein Seite 4 von 6
5 8. Dokumentationspflichten Mit dem Auftrag sind verschiedene Dokumentationspflichten verbunden. Die Dokumentation ist so zu gestalten, dass sie den GIS-Nebenbestimmungen entspricht, die Berücksichtigung des einheitlichen Materialkonzeptes belegt und dem Verfahren nach dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Vom Auftragnehmer ist eine georeferenzierte Darstellung sowie eine detaillierte schriftliche Beschreibung der technischen Lösung im Einklang mit den GIS Nebenbestimmungen und dem einheitlichen Materialkonzept sowie den Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastruktur vorzulegen. Die Vorlage der georeferenzierten Darstellung muss spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Die Dokumentationen sind im Laufe der Bauarbeiten weiterzuführen und der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Vgl. hierzu das o.g. Merkblatt zur Dokumentation sowie Abschnitt 3.1. BNBst-GK. Erster und einziger Meilenstein im Sinne des Merkblatts ist in dieser Ausschreibung die Fertigstellung des Ortsnetzes. Nach Inbetriebnahme des Netzes hat eine Dokumentation des Gesamtprojektes inkl. der Leistungsfähigkeit des Netzes gem. BNBest-GK zu erfolgen. 9. Hinweise zur Angebotswertung Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der folgenden Kriterien Höhe des Beihilfebetrages (Wirtschaftlichkeitslücke) (Gewichtung 45%) Die niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke erhält 100 Punkte, alle weiteren Angebote erhalten analog zur Abweichung vom Bestwert prozentual gekürzte Punktzahlen) Mindestbandbreite (Gewichtung 15%) Die Höchste Bandbreite (im Download), die für 95% der Haushalte im Ausschreibungsgebiet zur Verfügung gestellt werden kann erhält 100 Punkte, alle weiteren Angebote erhalten analog zur Abweichung vom Bestwert prozentual gekürzte Punktzahlen. Endabnehmerpreis (Gewichtung 15%) Der niedrigste Endkundenpreis bezogen auf 100 MBit/s zusammengesetzt aus einmaligen und monatlichen Kosten für die Dauer der Vertragsbindung von 24 Monaten erhält 100 Punkte, alle weiteren Angebote erhalten analog zur Abweichung vom Bestwert prozentual gekürzte Punktzahlen. Seite 5 von 6
6 Ausbaufähigkeit (Gewichtung 25%) Nach Darstellung, ob und wie im Ausschreibungsgebiet auch höhere Bandbreiten erreicht werden können erhält die Höchste Bandbreite im Ausschreibungsgebiet 100 Punkte, alle weiteren Angebote erhalten analog zur Abweichung vom Bestwert prozentual gekürzte Punktzahlen. 10. Vergabevorbehalt Die Vergabeentscheidung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bewilligungsbehörde. Im Falle einer Versagung der Zustimmung erwachsen keiner der Vertragsparteien Ansprüche auf Entschädigung. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Wirtschaftlichkeitslücke die im Rahmen der Vorabrecherche ermittelten und zur Förderung beantragten Kosten in Höhe von EUR nicht überschreitet. Mit Abgabe eines Angebotes wird dieser Vergabevorbehalt anerkannt. 11. Rechtliche Grundlagen - Zuwendungsbescheid des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Aktenzeichen 832.5/ NW Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in aktueller Fassung und die zugehörigen Nebenbestimmungen und Erläuterungen - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-Rahmenregelung) - Die Ausschreibung wird angelehnt an die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) i. V. m. der Vergabeverordnung (VgV) Diese umfasst 6 Seiten. Mit Abgabe eines Angebotes erkennt der Bieter die und den Förderbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom , AZ 832.5/ NW sowie die dort aufgeführten Nebenbestimmungen in vollem Umfang an. Seite 6 von 6
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