Markt Ebensfeld Nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren (IBV)

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1 Markt Ebensfeld Nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren (IBV) über den Aus- und Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland mit Bekanntmachung vom Adresse: Markt Ebensfeld, Rinnigstraße 6, Ebensfeld Ansprechpartner: Herr Tobias Walter, Tel: 09573/ , Fax: 09573/ WWW: Die Bundesrepublik Deutschland fördert mit der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland 1 vom den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA- Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese NGA-Netze noch nicht vorhanden sind. Die Marktgemeinde Ebensfeld hat als Vorbereitung zum Interessensbekundungsverfahren, die Technische IST-Versorgung ermittelt und eine Markterkundung gemäß Nr. 5.2 der BbRB mit dem Ziel, vor Einsatz von Fördermitteln, Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten IST-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen, durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung ist auf dem Breitbandportal der Bundesregierung ( dokumentiert. Ziel des IBV Über das Interessensbekundungsverfahren soll nun ermittelt werden, inwiefern private Betreiber (Provider) bereit sind einen Auf- und Ausbau eines NGA-Netzes im Marktgemeindegebiet Ebensfeld durchzuführen, das Netz anschließend zu betreiben und zu welchen Kosten dies möglich wird. Frist des IBV Provider sind deshalb aufgerufen im hier vorliegenden nichtförmlichen Interessensbekundungsverfahren bis spätestens MI :00 zu nachfolgenden Punkten an die oben angegebene Kontaktadresse Stellung zu nehmen 2 : 1 ergänzende Bestimmungen finden sich insbesondere in der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung" 2 Das Interessensbekundungsverfahren ist sowohl für den Interessenten (Provider) als auch für die Marktgemeinde Ebensfeld unverbindlich. Aufwände des Interessenten werden nicht erstattet Stand Seite 1 von 5

2 1. Erschließungsgebiet Das mit einem NGA-Netz flächendeckend auszubauende Gebiet (Erschließungsgebiet) ist auf dem Breitbandportal der Bundesregierung unter "Markt Ebensfeld, Gebiete, weiße NGA- Flecken mit Ziel Ausbau" als Karte dokumentiert. Dabei müssen sämtliche Haushalte (Privathaushalte, Gewerbebetriebe, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen,...) mit mindestens 100MBit/s im Downstream und einer wesentlichen höheren Upstreamrate als heute verfügbar, versorgt werden. Ferner ist zu beachten, dass sich die Downstreambitrate ggü. dem heutigen Ausbau mindestens verdoppeln und die Uploadbitrate mindestens im gleichen Verhältnis wie die Downstreambitrate steigen und dabei eine viel höhere Uploadgeschwindigkeit als Netze der Breitbandgrundversorgung erreichen muss. Um den Ausbau möglichst wirtschaftlich zu gestalten, finden Sie unter "Gebiete" auch geplante Tiefbaumaßnahmen (aktuell im Zielgebiet keine) und, insofern nicht bereits belegt / verpachtet, kommunale Leerrohre. Ferner ist vom Anbieter der Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur bzgl. vorhandener, technisch geeigneter und wirtschaftlich sinnvoller TK- Infrastruktur einzubeziehen. 2. Finanzierung der Maßnahme Als Ergebnis der Markterkundung wird ein Teil der aktuellen weißen NGA-Flecken (<30MBit/s Downstream) in den nächsten drei Jahren eigenwirtschaftlich erschlossen. Die restlichen weißen NGA-Flecken sollen über die Breitbandrichtlinie des Bundes unter Einsatz von Fördermitteln (Bundesförderung, Kofinanzierung des Freistaates Bayern) und kommunalen Mitteln (Eigenanteil) ausgebaut werden. Hierbei muss die wirtschaftlichste Variante der zugelassenen Fördermodelle ermittelt werden: Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke (gemäß Absatz 3.1 der Förderrichtlinie): "Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Sinne der Nr.1 dieser Richtlinie schließen. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren." Förderung des Betreibermodells (sinngemäß nach Absatz 3.2 der Förderrichtlinie): "Die Zuwendung (abzgl. Barwert erwarteter Einnahmen 3 ) dient der Verlegung und dem Bau passiver TK-Infrastrukturen inkl. Schacht- und Netzverteiler, Hausanschlüssen, Glasfaserkabel, Netzkonzentrationspunkten etc. inkl. hierzu notwendiger Tiefbauleistungen durch die möglichst innerhalb eines Jahres ein leistungsfähiges Netz entsteht. " Der komplette Wortlaut der beiden Fördermodelle kann nachgelesen werden unter: 3 Der Barwert der aus dem geförderten Gegenstand nach Nr. 3.2 dieser Richtlinie entstehenden Einnahmen, die über die gesamte Dauer des Pachtvertrags erlöst werden, reduziert die zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers anteilig bezogen auf den Bundesanteil der Förderung Stand Seite 2 von 5

3 3. Erwarteter Umfang und Inhalt der Interessensbekundungen Zweck des Interessensbekundungsverfahren ist es mehr Klarheit über technische Ausbauoptionen und damit verbundene Kosten sowie einen Wirtschaftlichkeitsvergleich des Betreiber- und Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu schaffen. Folgende indikative Angaben werden deshalb vom Interessenten benötigt: Mindestinhalte der im Interessensbekundungsverfahren offerierten, unverbindlichen Angebote 4 technische Informationen zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur (u.a. Backboneanbindung von außen auf das Erschließungsgebiet, zu errichtende Verteilpunkte passiv/aktiv, Vernetzung dieser Verteilpunkte untereinander, last-mile- Technik zur garantierten Versorgung aller Haushalte im Erschließungsgebiet mit der geforderten Bandbreite Down- und Upstream, inkl. Ort, Art und Umfang der vorgesehenen Leistungen) Angaben zur Zuverlässigkeit, Hochwertigkeit und Nachhaltigkeit der technischen Lösung (künftige Erweiterbarkeit, redundante Netzstrukturen für höhere Ausfallsicherheit,...) die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung über mindestens sieben Jahre. Im Detail: o Kosten und Längen / Mengen für Tiefbaumaßnahmen, getrennt nach versiegelt und unversiegelt o Sonstige Tiefbaukosten o Kosten und Mengen für passive Infrastruktur, getrennt nach oberirdische Leitungsverläufe und Masten, Leerrohr (getrennt nach Typ), Glasfaser, Hausanschlüsse o Sonstige Kosten für passive Infrastruktur o Kosten und Mengen für Aktive Infrastruktur, getrennt nach zentraler und dezentraler Technik erwartete Einnahmen und Ausgaben über mindestens sieben Jahre o vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial (Anzahl Upgrader und Neukunden) und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial o erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten / Überlassung an Dritte o Ausgaben / Kosten für Vorleistungsprodukte (analog dem angenommenen Kundenpotential) o unmittelbare Betriebskosten der errichteten Infrastruktur o sonstige zuordenbare Betriebskosten o Kapitalkosten für Netzausbau und -betrieb o Diskontierungszins 4 insbesondere der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung, 6 entnommen Stand Seite 3 von 5

4 Ausweisen der Gesamtwirtschaftlichkeitslücke (benötigte Beihilfe / Zuschuss der Kommune) nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote privat / gewerblich eine Bestätigung, dass ein vollständiger, offener und diskriminierungsfreier Zugang auf Vorleistungsebene gemäß "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung" 7 gewährleistet wird, Angaben wie diese Verpflichtung erfüllt werden wird inkl. indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise eine Bestätigung, dass die Vorgaben der Bundesregierung / Förderrichtlinie des Bundes für die Dimensionierung der passiven Infrastrukturen eingehalten werden ( Zeitraum, in der der offerierte NGA-Breitbandausbau stattfinden wird (gerechnet aber Unterschrift Kooperationsvertrag bis Inbetriebnahme der Lösung und Buchbarkeit der Produkte) insofern bereits Aussagen zur Fördervariante "Betreibermodell" (die Kommune errichtet das passive Netz und verpachtet dieses) getroffen werden können, zusätzlich zu den zutreffenden Angaben wie oben gefordert: o technische Anforderungen an die (von der Gemeinde) zu errichtenden TK- Infrastruktur bzgl. Lage und Umfang (z.b. Schnittstellenbeschreibung an von der Kommune zu errichtendes TK-Netz, zum einen an der Verbrauchsstelle / Hausanschluss zum anderen an den Anbindungspunkte "übergeordneter Backbone") o Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der kommunalen passiven Infrastrukturen und dessen Bemessungsgrundlage (z.b. feste Pachtzahlung unabhängig vs. abhängig von der Beschaltung) o Servicekosten, insofern die Kommune den Betrieb des von ihr errichteten passiven Netzes an den Pächter überträgt ("All-In", d.h. inkl. Pflege der Dokumentation, Wartung, Instandsetzung, komplette Abwicklung / Kostenübernahme bei notwendiger Umverlegung von TK-Linien etc.) Netzplan des von der Kommune aufzubauenden Netzes inkl. eingesetzter, bereits vorhandener Netzelemente und -linien (z.b. Netzverteiler, Backbone- und Accessnetzlinien, Hausanschlüsse, Anbindung an vorhandene Netzknoten,...) des Interessenten inkl. Nutzung vorhandener TK-Infrastruktur Dritter (siehe BNetzA Infrastrukturatlas) 4. Geplante, nächste Schritte Das Interessensbekundungsverfahren dient, neben Ermittlung des ungefähren Finanz- und Förderbedarfs, der Vorbereitung eines nachfolgenden Auswahlverfahrens. Hierfür ist es notwendig und sinnvoll die beiden Fördermodelle "Wirtschaftlichkeitslückenförderung" und "Betreibermodell" im konkreten Fall zu untersuchen sowie eine Betrachtung verschiedener Ausbauszenarien / Technologien, Erarbeitung deren Vor- und Nachteile und Kostenermittlung durchzuführen. Eine Auftragsvergabe zur Herstellung der benötigten Breitbandversorgung erfolgt, insofern wirtschaftlich machbar, im Anschluss an das Auswahlverfahren und abhängig von der Förderung des Vorhabens durch den Bund und den Freistaat Bayern (Ko-Finanzierung) Stand Seite 4 von 5

5 Markt Ebensfeld, den Bernhard Storath Erster Bürgermeister Stand Seite 5 von 5

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