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1 Verkehr und digitale Infrastruktur Tim Brauckmüller () Breitbandausbau in Deutschland Breitbandförderprogramm des Bundes 1

2 Bundesförderprogramm Basiert auf der NGA-Rahmenregelung Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung mit mind. 50 Mbit/s Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände Antragstellung erfolgt über Antragsbewertung erfolgt über Scoring Mittel: Erlöse aus der Frequenzversteigerung + Mittel aus dem Bundeshaushalt i.h.v. ingesamt ca. 2,7 Mrd. Transparenzverpflichtung ( 2

3 Fördermöglichkeiten Förderung möglich für: Betreibermodell Bundesförderprogramm Wirtschaftlichkeitslücke Beratungsleistungen Förderung nicht möglich für: Vorhaben und Beratungsleistungen, die vor Bewilligung eines Förderantrages durch die Bewilligungsbehörde bereits begonnen wurden. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrages des Zuwendungsempfängers mit dem Berater bzw. dem im Vergabeverfahren ausgewählten Netzbetreiber bzw. der Baufirma oder eine selbst begonnene Baumaßnahme. Investitionen, die lediglich der Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z. B. ausschließlich zur Aufrüstung auf Vectoring) dienen (siehe hierzu Fußnote 64 der Breitbandleitlinien) 3

4 Fördermöglichkeiten Wirtschaftlichkeitslücke Bundesförderprogramm Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von 7 Jahren. Die Zuwendung gilt als einmaliger Zuschuss für einen durchgehenden Betrieb über 7 Jahre (Bereitstellungsverpflichtung). Eine mehrfache Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung desselben Verwendungszwecks ist ausgeschlossen (Grundsatz der einmaligen Förderung). 4

5 Fördermöglichkeiten Betreibermodell Bundesförderprogramm Nutzung bzw. Verlegung passiver Infrastruktur Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren (schächten, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) Einnahmen, die im Rahmen der Förderung des Betreibermodells generiert werden, reduzieren die zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers. Unentgeltliche Leistungen Dritter sind anzugeben und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Fördersumme, soweit sie den Förderbedarf verringern. 5

6 Fördermöglichkeiten Beratungsleistungen Bundesförderprogramm Gefördert werden (zur Qualitätssicherung) Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung von externen Planungs- und / oder Beratungsleistungen, die nach Markterkundung zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer Maßnahme im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder des Betreibermodells anfallen. Vom Berater zu erbringende Nachweise: Fachkunde Unabhängigkeit Beratungsergebnisse sind binnen 12 Monaten nach Bewilligung der Bewilligungsbehörde vorzulegen 6

7 Förderhöhe Förderhöhe: Wirtschaftlichkeitslücke/Betreibermodell bis 15 Millionen Euro Beratungsleistung bis Euro Bagatellgrenze Euro Stichtagsverfahren mit anschließenden Scoring Eigenanteil von mindestens 10 % Kofinanzierung durch andere Fördermaßnahmen Kofinanzierung durch Bundesland setzt ein passendes Landesprogramm voraus Fördersatz des Bundes wird ggf. so weit reduziert, dass es in Kombination mit den weiteren Fördermaßnahmen nicht zu einer Überförderung kommt Kumulierung mit anderen Bundesprogrammen und EU-Programmen ist möglich 7

8 Fördersatz Basisfördersatz für zuwendungsfähige Ausgaben = 50% Basisfördersatz kann erhöht werden, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Hierzu wird die Abweichung der Realsteuervergleich von der Standardabweichung des Bundesdurchschnitt, berechnet auf Basis der kommunalen Verwaltungsgrenze, betrachtet. negative Abweichung von mehr als 79 Punkten von Standardabweichung des Bundesdurchschnitts = Erhöhung des Fördersatzes um 10 Prozentpunkte Fördersatz = 60% negative Abweichung von mehr als 85 Punkten von Standardabweichung des Bundesdurchschnitts = Erhöhung des Fördersatzes um 20 Prozentpunkte Fördersatz = 70% Förderung von Beratungsleistung bis zu 100%, aber maximal

9 Übersicht der Verfahrensschritte nach Bundesförderprogramm Bedarfsnachweis / Begründung des Bedarfs Markterkundung / Anbieterabfrage Interessenbekundung / Studie Antragstellung (b z n) Ausschreibung Betreiberauswahl Monitoring Dokumentation Abschließende Meldung 9

10 Zuwendungsvoraussetzungen gefördert werden kann in weißen NGA-Gebieten Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mind. verdoppeln - die Uploadrate (mind.) im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen Alle Verfahrensschritte sind über die Online-Plattform (b z n) durchzuführen und zusammen mit ihren Ergebnissen zu veröffentlichen. Wirtschaftlichkeitslücke: Wird nach Ablauf der Zweckbindungsfrist das geförderte Netz vom Netzbetreiber stillgelegt bzw. nicht mehr betrieben, ist der Netzbetreiber zu verpflichten, den Weiterbetrieb zu marktüblichen Konditionen auszuschreiben. Dabei ist auch eine Aufrüstung des Netzes möglich. Betreibermodell: Nach Ablauf des Pachtvertrags, muss der Zuwendungsempfänger sich um eine Veräußerung des Netzes bemühen. Dabei ist die Einhaltung der Open-Access-Vorgaben sicherzustellen. 10

11 Auswahl des Fördermodells Der Zuwendungsempfänger hat die Wirtschaftlichkeit der für den Netzausbau möglichen Fördermodelle (Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslückenförderung) zu prüfen. Dabei ist das wirtschaftlichere Modell zu wählen. Entscheidungsgrundlage können sein: (b z n) Interessenbekundungsverfahren Studie zu Kosten und Effizienz (den Ergebnissen ist eine Bestätigung beizufügen, die die Unabhängigkeit der Gutachter nachweist) In beiden Fällen ist das Ergebnis schriftlich und in standardisierter Form niederzulegen und die Auswahl des vorgeschlagenen Fördermodells zu begründen. 11

12 Fördervoraussetzungen I Der Begünstigte muss sowohl im Falle der Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke als auch des Betreibermodells mindestens folgende Vorgaben einhalten: Verpflichtung zum offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene (Open Access) diskriminierungsfreier Zugang gemäß 7 der NGA-RR beinhaltet physischer (b z n) Entbündelung oder übergangsweise ein gleichwertiges virtuelles Zugangsprodukt (VULA) Mindestens auf 7 Jahre ab Inbetriebnahme bzw. bei passiver Infrastruktur ohne zeitliche Beschränkung Sofern der Betreiber Endkundendienste anbietet, sollte der Zugang möglichst 6 Monate vor Markteinführung gewährleistet sein, um ein zeitgleiches Angebot auch durch den/die anderen Anbieter zu ermöglichen ( 7 Abs. 3 NGA-RR). 12

13 Fördervoraussetzungen II Für den Fall, dass nach Ablauf der Zweckbindungsfrist im Falle der Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke das hierdurch geförderte Netz vom Netzbetreiber stillgelegt bzw. nicht mehr betrieben werden sollte, ist der Netzbetreiber zu verpflichten, den Weiterbetrieb zu marktüblichen Konditionen auszuschreiben. Dabei ist auch eine Aufrüstung des Netzes möglich. (b z n) Im Falle der Förderung des Betreibermodells muss sich der Zuwendungsempfänger nach Ablauf der Zweckbindungsfrist um eine Veräußerung des Netzes unter Sicherstellung des Open-Access- Gedankens im Sinne der NGA-Rahmenregelung bemühen. Im Falle erfolgloser Bemühungen hat der Zuwendungsempfänger den Betrieb des Netzes auszuschreiben. 13

14 Antragsstellung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bundesförderprogramms (4 Wochen) Markterkundungsverfahren Wirtschaftlichkeitsabwägung (z.b. durch IBV oder Studie) Antragseinreichung (digital und Postweg) Antragsprüfung Endgültiger Zuwendungsbescheid Auswahlverfahren Vorläufiger Zuwendungsbescheid Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde Beginn des Baus Zwischennachweise Endverwendungsnachweis 14

15 Antragsstellung nach Nr. 3.3 des Bundesförderprogramms Antragseinreichung (digital und Postweg) Antragsprüfung Zuwendungsbescheid Beginn der Studie Auswahl des Beraters - Kriterien: Unabhängigkeit / Fachkunde Einreichung der Unabhängigkeitserklärung Endverwendungsnachweis (Einreichung der Studie) 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Georgenstraße 24, Berlin Tel: Fax: Ihr Ansprechpartner: Tim Brauckmüller 16

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