Breitbandbüro des Bundes

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1 Daniel Knohr, 1

2 Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung Bis zum Jahr 218 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 5 Mbit/s geben. Quelle: Koalitionsvertrag 18. Legislaturperiode 2

3 Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes WARUM EIN BREITBANDBÜRO DES BUNDES? Service und Know-how-Transfer für alle Zielgruppen Verstärkung des Beratungs- und Informationsangebotes Zentrales Vorhalten von Know-how Verbreitung von Erfahrungen Best Practices Unterstützung bei der Erzeugung lokaler Nachfrage zur Stimulierung des Ausbaus Vernetzung aller Akteure zur möglichst direkten, zielführenden Kommunikation Schaffung, Sammlung und Steigerung von Synergieeffekten 3

4 Kontaktcenter Individuelle Hilfestellung Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen zu den Themen: Finanzierung und Fördermittel Leistungsfähigkeit Technologien (z. B. Vectoring) Vermittlung von Ansprechpartnern Nutzung von Synergien Laufende Vorhaben des Bundes Prozessanalyse bei Sonderfällen (z. B. öffentliche Infrastrukturen) analytische und georeferenzierte Auswertung aktueller Themenschwerpunkte Hotline: Web: 4

5 Herausforderungen an die Zukunft Nielsen s law Nach dem Wissenschaftler Jakob Nielsen scheint das Wachstum künftig benötigter Übertragungsraten kalkulierbar. Die mathematische Ableitung des Law of Internet Bandwidth zeigt auf, dass der Bandbreitenbedarf jährlich um etwa 5 Prozent ansteigt. Nielsen, Jakob (1998). Nielsen's Law of Internet Bandwidth. Nielsen Norman Group, Fremont. 5

6 Der Stand des Breitbandausbaus heute Gemeindeprägung in Deutschland Städtisch Halbstädtisch Ländlich ca. 21,92 Mio. Haushalte ca. 13,57 Mio. Haushalte ca. 4,39 Mio. Haushalte Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien in Prozent der Haushalte Prägung 1 Mbit/s 2 Mbit/s 6 Mbit/s 16 Mbit/s 3 Mbit/s 5 Mbit/s Städtisch 1, 1, 99,7 96,6 91,5 85,8 Halbstädtisch 99,8 99,6 97,1 8,4 69,5 58,4 Ländlich 98,5 97,9 9,5 61, 46,5 28,3 Total 99,9 99,9 98,2 87,2 79, 7,1 Source: TÜV Rheinland / BMVI Ende 215 6

7 Haushalte [%] Der Stand des Breitbandausbaus heute Aktuelle Versorgung in den Bundesländern mit 3 Mbit/s und 5 MBit/s alle Technologien (Haushalte in Prozent) Mbit/s 5 Mbit/s Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Ende 215 7

8 Bundesförderprogramm Breitband Auf einen Blick Beratungsleistungen 5. Euro (1 %) Wirtschaftlichkeitslückenförderung Betreibermodell Förderquote: 5-7 % Max. Förderhöhe: 15 Mio. Euro Bagatellgrenze 1. Euro Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände 8

9 Bundesförderprogramm Breitband Zielsetzung Basiert auf der NGA-Rahmenregelung Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung mit mind. 5 Mbit/s bis 218 Mittel: Erlöse aus der Frequenzversteigerung + Mittel aus dem Bundeshaushalt i.h.v. ca. 2 Mrd. Ein weiterer Teil aus den Frequenzerlösen wurde zweckgebunden den Ländern zugeteilt (Gesamtsumme: 2,7. Mrd. Euro) Diverse weitere Programme werden installiert bzw. Sind nutzbar (GAK; GRW; ELER; etc..) Antragstellung erfolgt über 9

10 Aufbau der zentralen Ausschreibungsplattform Ausschreibungsdatenbank 1

11 Fördermöglichkeiten Förderung möglich für: Beratungsleistungen Wirtschaftlichkeitslücke Betreibermodell Förderung nicht möglich für: Bundesförderprogramm Vorhaben und Beratungsleistungen, die vor Bewilligung eines Förderantrages durch die Bewilligungsbehörde bereits begonnen wurden. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrages des Zuwendungsempfängers mit dem Berater bzw. dem im Vergabeverfahren ausgewählten Netzbetreiber bzw. der Baufirma oder eine selbst begonnene Baumaßnahme. Investitionen, die lediglich der Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z. B. ausschließlich zur Aufrüstung auf Vectoring) dienen (siehe hierzu Fußnote 64 der Breitbandleitlinien) 11

12 Fördermöglichkeiten Beratungsleistungen Bundesförderprogramm Gefördert werden, zur Qualitätssicherung, Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung von externen Planungsund/oder Beratungsleistungen, die nach Markterkundung zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer Maßnahme im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder des Betreibermodells anfallen. Vom Berater zu erbringende Nachweise: Fachkunde Unabhängigkeit Beratungsergebnisse sind binnen 12 Monaten nach Bewilligung der Bewilligungsbehörde vorzulegen Max. Förderhöhe: Beratungsleistungen 5. Euro, 1 % Anträge können bis zum gestellt werden 12

13 Bundesförderprogramm Antragsstellung nach Nr. 3.3 des Bundesförderprogramms Antragseinreichung (digital und Postweg) Antragsprüfung Auswahl des Beraters Zuwendungsbescheid Beginn der Studie Einreichung der Unabhängigkeitserklärung Endverwendungsnachweis (Einreichung der Studie) 13

14 Fördermöglichkeiten Wirtschaftlichkeitslücke Bundesförderprogramm Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von 7 Jahren. Die Zuwendung gilt als einmaliger Zuschuss für einen durchgehenden Betrieb über 7 Jahre (Bereitstellungsverpflichtung). Eine mehrfache Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung desselben Verwendungszwecks ist ausgeschlossen (Grundsatz der einmaligen Förderung). 14

15 Fördermöglichkeiten Betreibermodell Bundesförderprogramm Nutzung bzw. Verlegung passiver Infrastruktur Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren (Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen) die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) Einnahmen, die im Rahmen der Förderung des Betreibermodells generiert werden, reduzieren die zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers. Unentgeltliche Leistungen Dritter sind anzugeben und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Fördersumme, soweit sie den Förderbedarf verringern. 15

16 Förderhöhe: bis 15 Millionen Euro Bagatellgrenze 1. Euro Bundesförderprogramm Wirtschaftlichkeitslücke / Betreibermodell Stichtagsverfahren mit anschließenden Scoring (29.4.) Förderquote: 5-7 % Eigenanteil von mindestens 1 % Kofinanzierung durch andere Fördermaßnahmen Kofinanzierung durch Bundesland setzt ein passendes Landesprogramm voraus Fördersatz des Bundes wird ggf. so weit reduziert, dass es in Kombination mit den weiteren Fördermaßnahmen nicht zu einer Überförderung kommt Kumulierung mit anderen Bundesprogrammen und EU-Programmen ist möglich 16

17 Bundesförderprogramm Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden kann in weißen NGA-Gebieten. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Alle Verfahrensschritte sind (b z n) über die Online-Plattform durchzuführen und zusammen mit ihren Ergebnissen zu veröffentlichen. 17

18 Auswahl des Fördermodells Der Zuwendungsempfänger hat die Wirtschaftlichkeit der für den Netzausbau möglichen Fördermodelle (Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslückenförderung) zu prüfen. Das wirtschaftlichere Modell ist dabei zu wählen. Entscheidungsgrundlage können (b z n) insbesondere sein: Interessenbekundungsverfahren Studie zu Kosten und Effizienz Bundesförderprogramm Zuwendungsvoraussetzungen den Ergebnissen ist eine Bestätigung beizufügen, die die Unabhängigkeit der Gutachter nachweist. In beiden Fällen ist das Ergebnis schriftlich und in standardisierter Form niederzulegen und die Auswahl des vorgeschlagenen Fördermodells zu begründen. 18

19 Bundesförderprogramm Antragsstellung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bundesförderprogramms (4 Wochen) Markterkundungsverfahren Wirtschaftlichkeitsabwägung (z.b. durch IBV oder Studie) Antragseinreichung (digital und Postweg) Antragsprüfung Beginn des Baus Endgültiger Zuwendungsbescheid Ausschreibung Vorläufiger Zuwendungsbescheid Zwischennachweise Endverwendungsnachweis 19

20 Verfahren nach Einreichung des Antrags Antragseinreichung in digitaler Form Antragseinreichung (Schriftlich/ per Fax) Prüfung des Antrags Nachforderungen Nachprüfung und Durchführung des Scorings Vorzeitiger Maßnahmebeginn - Einzelfallentscheidung Förderfähigkeit sollte gegeben sein Risiko liegt beim Antragssteller Begründeter Nachteil bei späterem Beginn Z.B. Synergieeffekte nicht nutzbar Einbettung in andere Programme Empfehlung zur Bewilligung/ Ablehnung Zuwendungsbescheid 2

21 Was sollte im Antrag beachtet werden Topografische Schwierigkeiten Sollten begründet sein! Nachvollziehbar höhere Kosten verursachen! Innovative Verlegemethoden und Mitnutzung von vorhandenen Infrastrukturen sollten kostensparend wirken sind im Netzplan auszuweisen 21

22 Häufige Fragen Häufige Fragen Ist eine Kommunale GmbH antragsberechtigt? Muss der Ausbau bis 218 fertig sein? Was muss die Wirtschaftlichkeitsabwägung enthalten? Ist Vectoring förderfähig? Nutzen Sie den Leitfaden und die Formblätter! 2. Aufruf: 1.Februar April

23 Bundesförderprogramm Scoring Die Bewertung der Anträge erfolgt unter anderem mit Hilfe eines Punktesystems. Die so bewerteten Anträge innerhalb eines Aufrufs werden einander gegenüber gestellt. (b z n) Bewertung des geplanten Projekts anhand der Eckdaten Förderbedarf Projekterfolg Effizienter Mitteleinsatz Nachhaltigkeit 23

24 Bundesförderprogramm Kriterium Wertigkeit Verfolgter Zweck Wert Bewertung 1 Förderbedarf Durchschnittliche Zahl der Einwohner pro Quadratkilometer im Ausbaugebiet Prozentsatz der Anschlüsse im Projektgebiet mit weniger als 16 Mbit/s Besondere topologische / geographische Schwierigkeiten im Gebiet <7 = = = = 1 >65% = % = % = % = 1 2 ja/nein 2 Projekterfolg 28 Staatliche Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo sie besonders dringend benötigt werden und der Ausbau besonders schwierig ist. Je geringer die Einwohnerdichte im Projektgebiet, desto unwirtschaftlicher und schwieriger ist die Breitbandversorgung. Der Handlungsbedarf ist insbesondere dort dringend, wo die Versorgung aktuell besonders schlecht ist. Zur Ermittlung der Versorgungslage kann auch der Breitbandatlas verwendet werden. Unterstützung ist insbesondere dort erforderlich, wo die Erschließung durch äußere Gegebenheiten erschwert wird (Bodenverhältnisse, Höhenunterschiede, Gewässer, etc.) Die Fördermittel sollen insbesondere ausgerichtet sein auf das Ziel flächendeckend mind. 5 Mbit/s bis Anzahl der geschaffenen hochbitratigen Anschlüsse nach Ausbau (in weißen NGA-Flecken) >2k = k = 2 1-2k = 1 Je mehr zusätzliche Breitbandanschlüsse (ab 5 Mbit/s) durch ein Projekt geschaffen werden, desto deutlicher erhöht es den Grad der Breitbandversorgung. Schafft einen Anreiz für größere Projektgebiete (u.a. geringerer Verwaltungsaufwand). 2.2 Nach Ausbau kein verbleibender weißer NGA-Fleck in den beteiligten Gebietskörperschaften 2.3 Fertigstellung des Projektes bis Ende ja/nein 9 ja/nein Die am Projekt beteiligten Kommune(n) sorgen für eine vollständige Tilgung der weißen Flecken. Es bleiben keine unversorgten, schwer erschließbaren Restgebiete zurück. Bedeutendes Kriterium zur Erreichung der Breitbandziele bis

25 Bundesförderprogramm 2.4 Versorgung gewerblicher und industrieller Nachfrager mit zukunftssicheren Breitbandanschlüssen (1 Gbit/s symmetrisch) 2.5 Einbezug wesentlicher weiterer institutioneller Nachfrager 7 ja/nein 2 ja/nein 3 Effizienter Mitteleinsatz Prozentsatz der durch die Förderprogramme der Länder kofinanzierten Projektkosten >9% = % = % = % = 2 4-2% = 1 Die flächendeckende Breitbandversorgung ist nicht nur für die Haushalte, sondern auch für Unternehmen und Gewerbegebiete von entscheidender Bedeutung. Einbezug z.b. von Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen. Angesichts begrenzter Ressourcen kommt es auf einen möglichst effizienten Einsatz der Fördergelder an. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass die Bundesländer kofinanzieren. Berechnungsgrundlage ist der verbleibende Fördermittelbedarf nach Abzug der Bundesförderung und des Eigenanteils der Kommune. Auch EU-Fördermittel können berücksichtigt werden. 3.2 Prozentsatz des Einsatzes privaten Kapitals von Dritten an den Projektkosten >9% = % = % = % = 2 4-2% = 1 Es sollen Anreize geschaffen werden, dass private Geldgeber kofinanzieren, um eine möglichst hohe Hebelwirkung des Förderkapitals zu erreichen. Berechnungsgrundlage ist der verbleibende Mittelbedarf nach Abzug der Bundesförderung und des Eigenanteils der Kommune Mind. 5% der Leitungsstrecken wurden durch Mitverlegung / Nutzung bestehender Infrastrukturen Mind. 5% der Leitungsstrecken wurden durch innovative Verlegetechniken realisiert 3 ja/nein 2 ja/nein Das Projekt minimiert die Tiefbaukosten, indem Synergien durch Mitverlegung genutzt werden. Dadurch sinkt die Summe der benötigten Bundesmittel. Dies minimiert die Ausbaukosten/Verlegekosten und trägt zur Effizienz des Mitteleinsatzes bei. 25

26 Bundesförderprogramm 3.5 Durchschnittliche Kosten pro Anschluss 1-1 Je geringer die benötigten Fördermittel pro Anschluss sind, desto mehr Haushalte können mit den vorhandenen Ressourcen erschlossen werden. Die Skala für doe Punktevergabe ergibt sich in Abhängigkeit zur Einwohnerdichte aus 1.1. <18 = = 9 < 1 Einwohner / km = = = Einwohner / km2 <8 = = = = = 1 > 15 Einwohner / km2 <2 = = = = = 1 26

27 Bundesförderprogramm 4 Nachhaltigkeit Größe des Projektgebietes 4.2 Vernetzung mit umliegenden Netzgebieten ist sichergestellt 4.3 Das Netz erlaubt im Projektgebiet Bandbreiten von mind. 1 Mbit/s 4.4 Länge neu verlegter Glasfaserleitungen 4.5 Planungen erfassen Verkehrsinfrastruktur und intelligente Mobilität 4.6 Land befürwortet Ausbauprojekt >= 1 LK = 5 >4 Kom. = 3 >3 Kom. = 2 >2 Kom. = 1 2 ja/nein >8% = % = % = % = 2 2-1% = 1 >16 km = km = km = 1 2 ja/nein 5 Die geförderten Projekte sollen einen möglichst lang anhaltenden Effekt auf den Breitbandausbau haben Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden oder landkreisweite Projekte werden positiv gewertet. Kleine Projektgebiete können i.d.r. nur vom Betreiber des Umgebungsnetzes erschlossen werden. Bei größeren Netzen ist die Nutzung von Synergien eher möglich. Es müssen Übergabepunkte geschaffen und so ausgestaltet werden, dass eine Zusammenschaltung mit umliegenden Netzen möglich ist und somit unabhängig vom Betreiber dauerhaft ein Netzbetrieb gewährleistet werden kann. Die geschaffenen Lösungen decken den Bedarf auf längere Zeit und erfordern auf absehbare Zeit keine neuen Fördermaßnahmen. Es werden zukunftsträchtige Strukturen geschaffen. Auch technologieneutrale Förderung kann Glasfaser näher an den Kunden bringen. Relevant sind die mit Glasfaser überbrückten Streckenkilometer (nicht Faserkilometer). Das Projekt fördert den Einsatz zukunftsgerichteter digitaler Anwendungen, die gerade für den ländlichen Raum bedeutsam sind. Planungen der Kommunen fügen sich in die Ausbaupläne übergeordneter Ebenen ein Länder werden in Entscheidung ja/nein miteingebunden Maximale Punktzahl 1 27

28 Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes Qualifizierungsoffensive Seminare des BBB: Workshop zur Synergienutzung Praxis-Workshop Breitband Breitband-Workshop für Fortgeschrittene Beihilfen-Workshop für Landesbehörden und Kommunen Praxisworkshop für Bankenvertreter Schulungen zur Ausschreibungsdatenbank Workshop für kommunale Versorger 28

29 Bundesförderprogramm Kontaktdaten und Links Antragsunterlagen und Informationen auf der Internetseite bau/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html Bescheidübergabe: Antragseinreichung: Service-Telefon: 3/

30 Es ist nicht unsere Aufgabe, die Zukunft vorauszusagen, sondern auf sie gut vorbereitet zu sein. Der attische Staatsmann Perikles 3

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Ansprechpartner: Daniel Knohr Georgenstraße 24, 1117 Berlin Tel: Fax: kontakt@breitbandbuero.de 31

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