Neue Sonderlinie Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum
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- Christina Brinkerhoff
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1 Neue Sonderlinie Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum Jahresprogramm 2008 der ELR-Sonderlinie Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
2 Breitbandversorgung - Status Quo Heterogenes Bild von Vollversorgung bis zu weißen Flecken Technik DSL Kabel (Fernsehkabel, Glasfaser) Funk Satellit Folie 2,
3 Grundsatz Telekommunikationsmarkt ist liberalisiert Ausbau der Breitbandinfrastruktur muss über den Wettbewerb erfolgen Eingriffe / Unterstützung der öffentlichen Hand unzulässig Art 87 EG-Vertrag: Beihilfeverbot Folie 3,
4 Was ist eine Beihilfe? Unterstützung durch die öffentliche Hand Finanziell Sachleistungen, logistische Maßnahmen, Marketing Beihilfeempfänger erhält wirtschaftlichen Vorteil Drohende Wettbewerbsverzerrung Zwischenstaatlicher Handel im EU-Binnenmarkt beeinträchtigt Folie 4,
5 Ziele und Sichtweise der EU (1) Breitband wichtiger Standortfaktor Gefälle zum Ländlichen Raum Ausschöpfen des Wettbewerbs Gespräche mit Netzbetreibern Information über und Nutzung von Alternativen Nachfrage beleben EU prüft Freigabe weiterer Bandbreiten für Funklösungen Beihilfe nur als ultima ratio bei Marktversagen Folie 5,
6 Ziele und Sichtweise der EU (2) Merkmale EU-konformer Beihilfe EU: Beihilfe ist genehmigungspflichtig Ausnahme - Daseinsvorsorge - De-minimis (unter insgesamt in 3 Jahren an ein Unternehmen) Transparent Technologieneutral Offener Zugang Verhältnismäßig Geringst mögliche Marktverfälschung Folie 6,
7 Eckpunkte - Verwendung öffentlicher Mittel zum Breitbandausbau - Leitfaden für Kommunen - Schritt I Maßnahmen ohne finanzielle Beteiligung - Marktanalyse Schritt II 1. Abfrage der örtlichen Breitbandversorger 2. Abfrage und Veröffentlichung Schritt III Auswahl Schritt IV Gewährung der Beihilfe Dokumentation Folie 7,
8 Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg (1) I. Förderung II. Flankierende rechtliche Maßnahmen III. Intensivdialog, Aktionsbündnisse, Projekte Dialog mit Netzbetreibern Intensivseminare für Kommunen Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum Aktionsgemeinschaft Breitband Glasfaseratlas Arbeitskreis Mediendörfer Modellprojekte Stiftungsprofessur Digitale Infrastruktur Ländlicher Raum Folie 8,
9 Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg (2) Förderung: ca. 22 Mio / 2009 Land 20 Mio. GAK ca. 2 Mio. 1. Modellprojekte 2. Breitbandtrassen 3. Zuschüsse von Gemeinden an Netzbetreiber Folie 9,
10 1. Grundsätzliches zur Förderung Beschluss Ministerrat 17. Dezember 2007 Förderung im Rahmen bestehender Richtlinie Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Umsetzung: Sonderlinie Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum im ELR Ministerratsbeschluss Zuwendungen für kommunale Vorhaben Ländlich geprägte Orte (ELR) Folie 10,
11 2. Ziel der Förderung Keine Wettbewerbsverzerrung Technologieneutral Anbieterneutral Höchstmöglicher Effekt bei gegebenem Mitteleinsatz Fiber to the Village Belebung des Wettbewerbs Folie 11,
12 3. Was muss die Gemeinde vor Antragstellung leisten? Grundsatz: Förderung nur in weißen Flecken möglich Gemeinde: Nachweis einer fehlenden oder unzureichenden Breitbandversorgung ( weißer Fleck ) im zu versorgenden Gebiet durch Marktanalyse Folie 12,
13 3.1 Fehlende und/oder unzureichende Breitbandversorgung? Bislang kleiner 1 Megabit pro Sekunde im Download Weißer Fleck liegt bereits vor, wenn Marktanalyse mindestens einen unter- oder schlecht versorgten Haushalt/Gewerbebetrieb vorweist Folie 13,
14 3.2 Marktanalyse - Durchführung Erhebung durch Gemeinde ist ausreichend (externe Firma nicht erforderlich) Für Angaben von Privathaushalten: Aufruf Amtsblatt mit Rückmeldeformular Angaben der Gewerbebetriebe über Einzelanschreiben zu erfragen Folie 14,
15 3.3 Marktanalyse Inhalt (1) Anzahl versorgter, nicht oder schlecht versorgter Haushalte, Gewerbebetriebe und land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe Angaben zu deren räumlicher Verteilung (verbal, Karte sinnvoll) Angaben zu örtlichen Breitbandanbietern Folie 15,
16 3.3 Marktanalyse - Inhalt (2) Zahl der Interessenten einer Breitbandnutzung (SOLL: i.d.r. mindestens 5 gewerbliche oder 50 private Anschlüsse) Angaben der Breitbandversorger, ob Ausbau ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde in absehbarer Zeit erfolgt ( absehbar = im Verlauf 1 Jahres) Folie 16,
17 3.3 Marktanalyse - Inhalt (3) Zusatz für Breitbandtrassen Angaben zu bereitstehenden Verteilerstandorten der vorhandenen Breitbandanbieter Angaben der örtlichen Breitbandversorger, ob und wo auf dem Gemeindegebiet bereits ausreichend Glasfaserkabel liegt, dessen freie Kapazität vermietet werden kann Folie 17,
18 4. Wann wird gefördert? Weißer Fleck ab 1 Hauhalt oder Gewerbebetrieb < 1 MBit/s Gefördert wird i.d.r. jedoch erst, wenn mindestens 5 gewerbliche Anschlüsse oder 50 Haushaltsanschlüsse im weißen Fleck liegen und Interesse an besserer Breitbandversorgung bekunden. Grundsätzlich nur Leerrohre mit dem Mindeststandard dreifach DN 50 (höherer Standard möglich) Folie 18,
19 Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie 19,
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