Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode
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- Bernd Lang
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1 Thüringer THÜRINGER Landtag LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Schubert (SPD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Datensicheres Festnetz-DSL im ländlichen Raum Die Kleine Anfrage 2282 vom 24. Januar 2008 hat folgenden Wortlaut: Fehlende bzw. schlechte Datenaustauschmöglichkeiten haben sich inzwischen zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil für Unternehmen und Unternehmensansiedlungen im ländlichen Raum entwickelt. Gebiete ohne Breitbandversorgung haben als Wirtschafts- aber auch Wohnstandorte weniger Chancen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1092 (Drucksache 4/2654) bestätigt auch die Thüringer Landesregierung, dass das Fehlen einer Versorgung mit breitbandigen Internetzugängen insbesondere für Unternehmen in ländlichen Regionen ein ernst zu nehmendes Problem ist. Auch wenn, wie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit richtig feststellt, Festnetz- DSL nicht zu den Universaldiensten gehört, die der marktbeherrschende Anbieter laut Gesetz erbringen muss, so muss konstatiert werden, dass gerade dessen Fehlen für die betroffenen Thüringer Unternehmen ein Problem ist. Im Hinblick auf die umfangreichen Unterrichtungs- und Auskunftspflichten der Unternehmen und auf ggf. sensible Daten kann diesen Unternehmen nur mit Festnetz-DSL geholfen werden. Am 4. Dezember 2007 beschlossen die Bund-Länder-Agrarminister dass im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Zuschüsse zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in Breitbandinfrastrukturen vergeben werden. Dafür stellt der Bund über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) von 2008 bis 2010 jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit Beantwortung der Kleine Anfrage 1092 (Drucksache 4/2654) vor einem Jahr bisher ergriffen, um das insbesondere für Unternehmen in ländlichen Regionen ernst zu nehmende Problem des Fehlens einer Versorgung mit breitbandigen Festnetz-Internetzugängen zu verringern? 2. Kennt die Landesregierung den o. g. Beschluss der Bund-Länder-Agrarminister vom 4. Dezember 2007 zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und hier speziell zur Breitbandversorgung ländlicher Räume? 3. Wie hoch ist der tatsächliche Grad der Verfügbarkeit von Festnetz-DSL-Internetanschlüssen insbesondere im ländlichen Raum Thüringens (bitte eine Karte grafisch aufbereiten)? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den finanziellen Aufwand für eine 90-prozentige, 95-prozentige und 100-prozentige Versorgung der Thüringer Gewerbegebiete mit Breitband-Festnetz-DSL ein? In welcher Zeitachse wären diese Versorgungsgrade erreichbar? Druck: Thüringer Landtag, 2. April
2 Drucksache 4/3930 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 5. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Zahl der Bürger und die Zahl der Unternehmen in Thüringen, für die derzeit kein breitbandiges Festnetz-DSL verfügbar ist? Welche Städte und Gemeinden Thüringens sind davon betroffen? 6. Wie hoch ist der Thüringer Anteil an den für 2008 und 2009 beschlossenen jährlich zehn Millionen Euro für die Verbesserung des Breitbandangebots nach dem so genannten GAK-Schlüssel? 7. In welchem Umfang plant die Landesregierung die Verwendung der vom Bund bereitgestellten GAK- Mittel für den Ausbau der Breitbandversorgung? 8. Wäre der Ausbau der Breitbandversorgung darüber hinaus auch durch den Einsatz anderer GA-Mittel, bspw. die zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, möglich? Wenn ja, in welchem Umfang sind diese geplant? Wenn nein, warum nicht? 9. Welche Stelle/Behörde wird/soll in Thüringen für die Vergabe- und Antragsverfahren zuständig sein? 10.Welche Voraussetzungen müssen Kommunen bzgl. der Antragstellung erfüllen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. März 2008 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung wirkte in Person des Ministers für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt an dem zitierten Beschluss über die Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit. Des Weiteren weist die Landesregierung wo immer möglich darauf hin, dass nicht nur DSL der Deutschen Telekom AG einen Breitbandzugang zum Internet bieten kann. Bundesweit besteht z.b. die Möglichkeit mit 1 MBit/s über Satellit Inhalte aus dem Internet herunterzuladen. Zudem besteht eine immer besser werdende Versorgung über das Mobilfunknetz. So ist das D1-Netz der DTAG in Thüringen fast flächendeckend auf EDGE erweitert worden, so dass man dort mit bis zu 220 kbit/ s mobil surfen kann. An immer mehr Standorten aller Mobilfunkanbieter, hier ist allen voran Vodafone mit der höchsten Netzabdeckung zu nennen, steht bereits UMTS zur Verfügung, so dass das Surfen dort bereits mit 384 kbit/s möglich ist. Wo UMTS auf das Übertragungsverfahren HSDPA umgerüstet wurde, sind derzeit von komfortablen 1,4 MBit/s bis zu 3,6 MBit/s, zukünftig sogar bis zu 7,2 MBit/s im Download möglich. Zu 2.: Der Planungsausschuss für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (PLANAK) hat am 4. Dezember 2007 die Fördergrundsätze des Rahmenplans beraten. Dieser Planungsausschuss, dem der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt angehört, hat der Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes Teil B "Breitbandversorgung ländlicher Räume" in die Förderrichtlinie Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) zugestimmt. Das beihilferechtliche Notifizierungsverfahren und das Verfahren zur Implementierung des Fördergrundsatzes in die Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume sind bei der Europäischen Kommission eingeleitet. Zu 3.: Diese Frage kann derzeit nur so präzise beantwortet werden, wie es bereits im Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) dargestellt ist. Die dafür notwendigen Informationen sind ausnahmslos freiwillige Angaben der Unternehmen, so dass auch der Landesregierung derzeit noch keine präziseren Daten vorliegen. Eine eigene umfassende Erhebung auf Gemeindeebene ist, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Gebietskörperschaften, in Vorbereitung. 2
3 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/3930 Die aktuelle DSL-Verfügbarkeit nach dem Breitbandatlas des BMWi (Stand: 31. Mai 2007) ist unter abrufbar (Ausdruck siehe Anlage). Zu 4.: Da die Kosten für jeden einzelnen Standort unter Berücksichtigung aller örtlichen Gegebenheiten individuell ermittelt werden müssen und Mittel für eine solche Planung nicht einmal von den Netzbetreibern pauschal bereitgestellt werden, ist eine seriöse Antwort zu dieser Frage durch die Landesregierung nicht möglich. Im Übrigen ist es nicht das Ziel der Landesregierung, ganz Thüringen mit DSL zu überziehen, sondern an jedem Standort den Ausbau der geeignetsten Technologie zu unterstützen. Diese Verpflichtung zur Technologieneutralität sehen auch alle Fördermöglichkeiten der EU und des Bundes vor, nicht zuletzt die angesprochene Förderung aus Mitteln der GAK. Zu 5.: Eine exakte Zahl liegt der Landesregierung nicht vor, da nur die Unternehmen bekannt sind, die dieses Problem auch der Landesregierung melden. Betroffen sein können davon grundsätzlich alle Städte und Gemeinden, da es selbst in Städten wie Erfurt Bereiche gibt, die auf Grund physikalischer Gesetze auf den zur Verfügung stehenden Leitungen kein DSL bekommen können. Hier stehen aber bereits eine große Zahl alternativer Möglichkeiten zur Verfügung, wie z.b. die bidirektionale Satellitenanbindung mit einer Bandbreite von 1 oder 2 MBit/s, je nach gewähltem Tarif. Auch bei der mobilen Nutzung über WLAN-Hotspots oder UMTS ist eine starke Zunahme zu verzeichnen. Zu 6.: Thüringen erhält nach dem GAK-Verteilerschlüssel jeweils Euro Bundesmittel für die Förderung der Breitbandversorgung in den Jahren 2008, 2009 und Zu 7.: Die Landesregierung plant, die vom Bund für die Förderung der Breitbandversorgung bereitgestellten Mittel in voller Höhe in Anspruch zu nehmen. Zu 8.: Die Infrastrukturförderung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) dient nicht dazu, allgemeine Infrastruktur, wozu auch die Verlegung der angefragten Leitungen in der Fläche im ländlichen Raum zu zählen wäre, zu fördern. Deren Förderung aus diesem Programm ist nicht möglich. Seit dem 33. Rahmenplan zur GRW können Kommunikationsleitungen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Anschluss von Gewerbegebieten bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt gefördert werden. Zu 9.: Grundsätzlich ist das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zuständig. Hinsichtlich der Förderung mit Mitteln der GAK ist festzustellen, dass Verfahrensfragen, darunter Zuständigkeiten, auch vom Ausgang des Notifizierungsverfahrens und des Verfahrens zur Implementierung des Fördergrundsatzes in die Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume bei der Europäischen Kommission abhängig sind. Zu 10.: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt auch vom Ausgang des Notifizierungsverfahrens ab. Hinsichtlich der Förderung aus GAK-Mitteln ist absehbar, dass eine Gemeinde nur gefördert wird, wenn sie eine fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung unter Berücksichtigung von Ausbauabsichten der in Frage kommenden Netzbetreiber nachweist. Außerdem muss der ermittelte und prognostizierte Bedarf an Breitbandanschlüssen nachvollziehbar dargestellt werden (Nr. 4.1 ILE-Teil B). Grundsätzlich sollte der erste Schritt darin bestehen, dass die Gemeinde auf regional und überregional tätige Netzbetreiber zugeht und bei diesen abfragt, ob das zu versorgende Gebiet bereits in der Breitbandausbauplanung des Unter- 3
4 Drucksache 4/3930 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode nehmens enthalten ist bzw. zu wirtschaftlichen Bedingungen (d.h. ohne besondere Förderung) aufgenommen werden kann. Parallel dazu sollte die Bedarfsermittlung in Angriff genommen werden, indem Unternehmen (gewerbliche Nutzer) und Bürger (Privatnutzer) aufgefordert werden, ihr Interesse an einem Breitbandanschluss kund zu tun. Dabei sollte auch ermittelt werden, zu welchen Bedingungen (einmalige und laufende Kosten für den Endnutzer) die potenziellen Kunden das Angebot akzeptieren würden. Praktisch kann diese Bedarfserhebung z.b. durch Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt und/oder auf der Internetseite der Gemeinde, durch Anschreiben aller Unternehmen und Haushalte, Auslegen von Listen sowie Durchführung von Bürgerversammlungen erfolgen. Die Ergebnisse und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen sind bei Antragstellung vorzulegen. Daneben können die Gemeinden auch die Unterstützung von Beratungseinrichtungen oder Vorarbeiten regionaler Institutionen wie z.b. Industrie- und Handelskammern, die in manchen Regionen bereits den Sachstand und das Nachfragepotenzial ermittelt und regionale "Breitbandatlanten" erstellt haben, mit einbeziehen. Voraussetzung ist außerdem die ordnungsgemäße und öffentliche Ausschreibung zur Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers (technologieneutral). Des Weiteren haben die Gemeinden einen Eigenanteil an den förderfähigen Kosten in Höhe von mindestens 40 Prozent aufzubringen. Darüber hinaus gelten die Zuwendungsvoraussetzungen des entsprechenden Fördergrundsatzes der GAK, so wie er durch die KOM genehmigt wird. Die Förderung bezieht sich also nicht auf DSL, sondern erfolgt technologie- und anbieterneutral. Reinholz Minister Anlage *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: eingesehen werden. 4
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