Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten im Kreis Warendorf

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1 Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zur Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten im Kreis Warendorf 1. Kommunale Gebietskörperschaft Der Kreis Warendorf ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Landrat Dr. Olaf Gericke. Die gfw-gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbh, deren Mehrheitsgesellschafter der Kreis Warendorf ist, hat die Aufgabe übernommen, eine kreisweite Interessenbekundung in den Gewerbegebieten durchzuführen. gfw-gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbh (im Folgenden kurz gfw ) Frau Petra Michalczak-Hülsmann - Geschäftsführerin - Vorhelmer Straße Beckum Ansprechpartner für Rückfragen: Herr Ralf Hübscher Tel.: Fax: huebscher@gfw-waf.de Der Kreis Warendorf im Regierungsbezirk Münster umfasst 13 Kommunen: Stadt Ahlen ( Einwohner) Stadt Beckum Einwohner) Stadt Drensteinfurt ( Einwohner) Stadt Ennigerloh ( Einwohner) Stadt Oelde ( Einwohner) Stadt Sassenberg ( Einwohner) Stadt Sendenhorst ( Einwohner) Stadt Telgte ( Einwohner) Stadt Warendorf ( Einwohner) Gemeinde Beelen (6.274 Einwohner) Gemeinde Everswinkel (9.420 Einwohner) Gemeinde Ostbeveren ( Einwohner) Gemeinde Wadersloh ( Einwohner) Insgesamt leben Personen im Kreisgebiet, das eine Fläche von 1.319,42 qkm umfasst. Im Kreis Warendorf befinden sich ca. 90 Gewerbegebiete, in denen deutlich mehr als Betriebe angesiedelt sind. 2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses Der Kreis Warendorf sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen sowie der freiberuflich und gewerblich Tätigen mit ausreichend schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband- Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Im Rahmen der im Zeitraum vom bis durchgeführten Markterkundung hat sich gezeigt, dass von den heute 50 unterversorgten Gewerbegebieten innerhalb der nächsten 36 Monate 31 Gewerbegebiete von Netzbetreibern im Eigenausbau mit NGA-Netzen versorgt werden. Es verbleiben 19 Gewerbegebiete, für die Marktversagen festgestellt wurde. Eine Liste dieser unterversorgten Gewerbegebiete ist in der Anlage beigefügt. Die im Rahmen des interkommunalen Ansatzes mit der Umsetzung betraute gfw- Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbh stellt auf Anfrage Kartenausschnitte der Gewerbegebiete in Form eines pdf-dokuments zur Verfügung. Breitbandausbau im Kreis Warendorf 1

2 Verfahrensgegenstand ist die Vorbereitung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Maßnahme zur Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden NGA- Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Gewerbegebiete im Kreis Warendorf. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Vorbereitung eines späteren Auswahl- / Vergabeverfahrens und ist sowohl für den Auftraggeber und als auch den Bieter unverbindlich. Die Vollständigkeit und Genauigkeit der Daten haben oberste Priorität. Auf der Grundlage der eingehenden Meldungen des Interessenbekundungsverfahrens wird der Antrag auf Zuwendung für das Projektgebiet gestellt. In einem nächsten Schritt, vorbehaltlich der Bereitstellung von Zuwendungen durch den Bund und des Landes Nordrhein-Westfalen, werden die Angaben aus dem Interessenbekundungsverfahren einem späteren Auswahl-/ Vergabeverfahren zugrunde gelegt. 3. Interessenbekundungsverfahren Der Kreis Warendorf bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG: Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Sofern die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes ergibt, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den aufgelisteten Gewerbegebieten nicht möglich ist, soll vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung auf Basis nachfolgender Richtlinie eine Beihilfe zum Ausbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung gewährt werden: - Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur vom in Verbindung mit der - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next-Generation-Access (NGA)-Breitbandversorgung vom (NGA-Rahmenregelung). Soweit möglich sollen ergänzend dazu weitere Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden. Fördergegenstand kann sein: - Die Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren (Abschnitt 3.1 der Förderrichtlinie). - Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Abschnitte 3.2 und 6.2 der Förderrichtlinie). Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung sowie die Beantragung von öffentlichen Fördergeldern zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Der Kreis Warendorf behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einer anbieter- und technologieneutralen Ausschreibung sowie den Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor. Die Vergabe der Beihilfe erfolgt technologieneutral, jedoch sind Investitionen, die lediglich der Breitbandausbau im Kreis Warendorf 2

3 Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z.b. Aufrüstung durch Vectoring-Technologie) dienen, nicht förderfähig und somit nicht anzubieten. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z.b. nach einzelnen oder zu Clustern zusammengefassten Gewerbegebieten, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Eine Richtgröße für die Versorgung der Unternehmen ist der im Rahmen der Befragung ermittelte Bedarf. Jedoch muss in allen Bereichen durch den Bewerber eine Datenübertragungsrate von symmetrisch 100 Mbit/s für 95 % der Unternehmen im Up- und Download - auch bei Spitzenbelastung - garantiert werden. Eine höhere Datenübertragungsrate wird ausdrücklich begrüßt. Bevorzugt und beabsichtigt wird damit im Sinne der Nachhaltigkeit der Ausbau mit mind. 100 MBit/s symetrisch. Sollte dieses aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, bitten wir um alternative Angebote. Neben dem Angebot von individuellen Geschäftskundendiensten mit flexiblen SLA s und QoS s bei symmetrischen Bandbreiten sollen Standard-Geschäftskundendienste zu Monatspreisen im Bereich von unter 200 bereitgestellt werden. Standard-Geschäftskundendienste können bei einer Downstream-Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s auch asymmetrische Bandbreiten haben. In Anbetracht des typischen Branchenmixes in den untersuchten Gewerbegebieten erscheint das Angebot eines Dienste-Portfolios beginnend mit kostengünstigen Standard-Geschäftskundendiensten als sinnvoll. Dabei soll ein Einstiegsprodukt ohne größeren Aufwand und einmaligen Mehrkosten auf höhere Leistungsklassen erweiterbar sein, um dem steigenden Breitbandbedarf gerecht werden zu können, ohne zu hohe Eintrittsbarrieren zu schaffen. 4. Inhalte der Interessenbekundung Interessenbekundungen zur Wirtschaftlichkeitslückenförderung haben folgende Daten zu enthalten): - Informationen - zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, - zum technischen Konzept, - zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung - zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); - vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene), - die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, - vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, - erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten. - Aufgrund der obigen Angaben ist im Angebot der vorläufige Zuschussbedarf plausibel und nachvollziehbar darzustellen. - Im Angebot ist ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme darzustellen. Interessenbekundungen zu einem Betreibermodell haben folgende Daten zu enthalten: - Informationen - zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, - zum technischen Konzept, - zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung - zur späteren Ausbaufähigkeit (Nachhaltigkeit); - vorläufige Angaben zur Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene), - Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastrukturen (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser), - Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten. Anbieter von Breitbandinfrastrukturen, die nicht selbst das entstehende Netz betreiben, müssen sich im Angebot verpflichten, uneingeschränkt einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zur errichteten Infrastruktur zu gewährleisten und diese Verpflichtung an den Betreiber des Netzes weiterzugeben. Breitbandausbau im Kreis Warendorf 3

4 Dabei ist als Betrachtungszeitraum ein Zeitraum von 7 Jahren für die Wirtschaftlichkeitsanalysen zu Grunde zu legen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 15 Jahre. Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht. Dabei können Unternehmen insbesondere Änderungen am Projektgebiet/ Versorgungsgebiet und am erreichbaren Versorgungsgrad vornehmen. Die entsprechenden Angaben sind im Nebenangebot aufzunehmen. Dabei ist auch darzustellen, wie sich die Versorgungssituation in den Teilen des Projektgebietes ändert, die durch das Nebenangebot nicht unmittelbar erschlossen werden. 5. Weiteres Verfahren / Auswahlverfahren Im Rahmen eines möglichen späteren Ausschreibungsverfahrens hat der Netzanbieter im Angebot zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen: Technologie und Investition: Offener Netzzugang gewährleistet (gefördertes Netz muss weiteren Netzbetreibern zur Verfügung stehen), Beschreibung der erforderlichen Investitionen Übertragungstechnologie Downloadrate / Uploadrate (Mbit/s) Erhöhung der Datenübertragungsraten möglich? Beanspruchung von Grundstücken / Antennenstandorten Symmetrische Anschlüsse (SDSL) Diensteverfügbarkeit > 97% im Jahresmittel Versorgungsgrad / Teilnehmerzahl und Versorgungsgebiet Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich? Zukunftssicherheit - Netzerweiterung Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereich, Strahlungsleistung, Schutzabstände nach gültiger BImSchV Angebot und Dienste Einmalige Kosten für den Teilnehmer Marktkonforme Endkundenpreise Flatrate Internet-Telefonie (VoIP), Flatrate möglich? Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene -3- Mindestvertragslaufzeit für Teilnehmer Serviceleistungen Zeitplan Netzausbau Informationen zum Anbieter Referenzliste über mindestens 5 vergleichbare Projekte mit Ansprechpartnern (Kontaktadresse und Telefonnummer) Meldebescheinigung gem. 6 TKG Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im TK-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre, Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate ist auf Verlangen nachzureichen. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Breitbandausbau im Kreis Warendorf 4

5 6. Frist und Form Die Interessenbekundungen sind in deutscher Sprache unter Angabe aller abgefragter Aussagen mit dem Vermerk: Achtung! Interessenbekundungsverfahren Breitband im Kreis Warendorf. Nicht öffnen schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form bis zum 15. März 2016 einzureichen bei: gfw-gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbh Frau Petra Michalczak-Hülsmann - Geschäftsführerin - Vorhelmer Straße Beckum Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden. Warendorf, den 12. Februar 2015 Kreis Warendorf gfw-gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Warendorf mbh Breitbandausbau im Kreis Warendorf 5

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