Gemeinde Marienheide Der Bürgermeister

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1 Gemeinde Marienheide Der Bürgermeister Hauptstr. 20, Marienheide Tel / * Fax 02264/ Der Bürgermeister Postfach Marienheide An die Netzbetreiber Fachbereich III-61/65 Planung/Hochbau Ansprechpartner Herr Burchardt Zimmer 13 Telefon (02264) , Fax bernd.burchardt@gemeinde-marienheide.de Internet Aktenzeichen III-61/dsl Datum Auswahlverfahren der Gemeinde Marienheide zur Breitbandversorgung des Ortsteils Müllenbach Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Marienheide sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Der Ortsteil Müllenbach mit Einwohner und ca. 650 Haushalten ist mit weit weniger als 6 Mbit/s (im Downstream) absolut unterversorgt. Ein hoher Bedarf nach wesentlich schnelleren Internetanschlüssen liegt vor. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Ortschaften nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Gemeinde Marienheide auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, RdErl. des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, II vom in der derzeit gültigen Fassung und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen. 1. Zielsetzung des Auswahlverfahrens Zielsetzung des Auswahlverfahrens ist die Auswahl eines Breitbandanbieters zur Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur im Ortsteil Müllenbach der Gemeinde Marienheide (siehe Anlage 1 und Anlage 2). Bankverbindungen: Öffnungszeiten: Kreissparkasse Köln (BLZ ) IBAN: DE BIC: COKSDE33 Mo - Do 8:30-12:00 Do 14:00-17:00 Postbank Köln (BLZ ) IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Fr 8:30-12:30 Volksbank BürgerService: Mo - Mi 8:00-13:00 Im Märkischen Kreis (BLZ ) IBAN: DE BIC: GENODEM1NRD Do 8:00-18:00 Fr 8:00-12:30 1. Samstag im Monat 10:00-12:00

2 Der Netzbetreiber muss eine flächendeckende Breitband-Geschwindigkeit von mind. 6 Mbit/s im Downstream (für mind. 95% der Haushalte) auch bei Spitzenbelastung garantieren. Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung zur Deckung des ermittelten Bedarfs von mind. 16 Mbit/s (im Downstream) anzubieten. Zur Erreichung der von der Bundesregierung definierten Zielsetzung - für 100% aller Haushalte eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s bis 2018 sicherzustellen - soll die angebotene Lösung bis spät eine Versorgung von mind. 50 Mbit/s ermöglichen. Im Angebot ist darzustellen, wie diese Zielsetzung erreicht werden kann. Die weiteren Angebotsanforderungen sind unter Punkt 2 aufgeführt. 2. Anforderungen an das Angebot Der Netzanbieter hat in seinem Angebot zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen: 2.1 Informationen zum Anbieter: Allgemeine Angaben zum Unternehmen Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikations-Sektor, aufgeschlüsselt auf die letzten drei Geschäftsjahre Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ansprechpartner Gibt es Referenzen speziell zu der hier angebotenen Lösung? Meldebescheinigung gem. 6 TKG über die Registrierung bei der Bundesnetzeagentur Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes nicht älter als drei Monate wird auf Verlangen nachgereicht. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass er über die für den Aufbau und den Betrieb des Breitbandnetzes erforderlichen Konzessionen, Lizenzen und Registrierungen tatsächlich verfügt. 2.2 Anforderungen zum aufzubauenden Netz und zum Netzbetrieb Nach Art. 52 Nr. 5 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO - VO EU Nr. 65/2014) muss der geförderte Netzbetreiber zu fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen einen möglichst umfassenden Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene im Sinne des Artikels 2 Nummer 139, einschließlich einer physischen Entbündelung im Falle von NGA-Netzen, gewähren. Im Falle staatlicher Beihilfen für die Finanzierung der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sein. Der Zugang auf Vorleistungsebene ist für mindestens sieben Jahre zu gewähren, während das Recht auf Zugang zu Leerrohren und Masten unbefristet bestehen muss (Art. 52 Nr. 5 Satz 2 AGVO). Die Anforderungen zur Bandbreite unter Punkt 1 müssen erfüllt werden. Der Netzbetreiber hat den Abdeckungsgrad und die Bandbreitenverteilung für die Endkunden pro Ortsteil anzugeben (z.b. % der Anschlüsse erhalten 6-16 Mbits,.% erhalten Mbit/s, % Mbit/s, % > 50 Mbit/s im Download). Die angebotene Lösung soll zukünftig für wachsende Teilnehmerzahlen und höhere Bandbreitenbedarfe skalierbar sein. Eine Diensteverfügbarkeit von > 97% im Jahresmittel muss garantiert werden. Die Latenzzeiten im zu errichtenden Netz müssen unter 100 ms liegen

3 Das zu errichtende Netzwerk ist vom Netzbetreiber in mindestens gleicher technischer Güte für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren aufrecht zu erhalten. Die Erfüllung der o.g. Anforderungen ist im Angebot verbindlich zu bestätigen. 2.3 Informationen zur technischen Lösung Beschreibung der technischen Lösung Grafische Darstellung des Ausbaugebietes Auf welchen Komponenten basiert die Lösung? (ggf. Hersteller benennen) Wie erfolgt die Zuführung der Bandbreite in die entsprechenden Ortschaften? Welche Bandbreite steht am Verteilungspunkt für die Versorgung eines Ortsteils bzw. eines Ortsteilbereiches jeweils zur Verfügung? Angabe zu den Standorten von geplanten Verteilungsstationen Beschreibung der Netztopologie und des Backbone-Zugangs Wie hoch ist die Bandbreite am Netzknoten zum Backbone-Netz? Wie erfolgte die Verteilung der Dienste? Welche Bandbreiten stehen dem Endkunden nach dem Netzausbau tatsächlich zur Verfügung? Hierzu sind detaillierte Angaben zur Bandbreitenverteilung je Ausbaugebiet einschl. Angabe der Mindestbandbreite abzugeben. Sind symmetrische Anschlüsse für Geschäftskunden möglich? Angabe des garantierten Versorgungs- und Erschließungsgrades und Anzahl der tatsächlich erreichbaren Anschlüsse je Ortsteil Angaben zur technischen Verfügbarkeit der angebotenen Lösung Angaben zur Ausbaufähigkeit: - Wie ist eine Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich? - Wie ist eine Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeit möglich? Zusätzliche Angaben bei leitungsgebundenen Lösungen: - Bereitstellung von Trassenplänen mit Längenangaben und Standorte für die aktive Übertragungstechnik Zusätzliche Angaben bei Funklösungen: - vorgesehene Standorte für Funkmasten, Antennen oder Relaisstationen (mit Ortsangaben und Angaben zur Höhe der geplanten Funkmasten) - Frequenzbereich - Funktechnologie (Standards) - Strahlungsleistung - Schutzabstände nach gültiger BImSchV Falls Leistungen oder Bereitstellungen von der Kommune benötigt werden, so sind diese entsprechend darzustellen (z.b. Grundstücke, Stromversorgung, Aufstellstandorte) 2.4 Informationen zum Angebot und zu den Diensten Wird Telefonie angeboten? Ist Internet-Telefonie (VoIP) möglich? Beschreibung der Serviceleistungen für die Endkunden Besteht eine Service-Hotline? Kostenfrei? Erreichbarkeitszeiten? Informationen zum Netzausbau: Erstellung eines nachvollziehbaren Terminplans für die Realisierung des Projektes Darstellung der Kundentarife mit Angaben zu - Einmalige Entgelte - Monatliche Entgelte für Internetnutzung und Telefonie - Flatrate-Tarife - Tarife für Privat- und Geschäftskunden - Kosten für ggf. erforderliche Geräte auf Endkundenseite - Preise für Serviceleistungen - Vertragslaufzeiten - 3 -

4 Für die Vergleichbarkeit der Angebote sind nach Möglichkeit auch Tarife mit 16 Mbit/s (im Downstream) mit Internet-Flatrate und Flatrate für Telefonie ins deutsche Festnetz anzubieten. 2.5 Informationen zur Wirtschaftlichkeitslücke Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtinvestition (Linie- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen (Entgelte der Endverbraucher / Durchleitungsgebühren u.a.) für alle angebotenen Lose darzustellen. 3. Nutzbare Infrastrukturen Der Gemeinde Marienheide sind keine direkten Infrastrukturen (wie z.b. vorhandene Leerrohrtrassen) bekannt, die für einen Breitbandausbau in Müllenbach genutzt werden könnten. 4. Gewichtungskriterien Für die Angebotsbewertung werden folgende Kriterien angewendet: Vergabekriterium Bewertungsmethode Wichtung Höhe des Beihilfebetrages (Wirtschaftlichkeitslücke) Mindestbandbreite Endabnehmerpreis (summiert auf 24 Monate zzgl. Einmalentgelte) Ausbaufähigkeit Niedrigste Wirtschaftlichkeitslücke = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter 45% 15% 15% 25% 5. Auftragsvergabe Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Projekte/Lose vergeben werden. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von mind. 7 Jahren, daher ist auf gesondertes Verlangen ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung). Die Gemeinde behält sich für den Fall, dass eine Beihilfe an einen Netzanbieter gewährt wird, die Forderung nach einer Bankbürgschaft als Sicherheit vor. Im Fall einer Vergabe wird ein Kooperationsvertrag zwischen dem ausgewählten Netzanbieter und der Gemeinde abgeschlossen. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird gemäß Art. 52 Nr. 6 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EU-VO Nr. 651/2014) von der Bundesnetzagentur eine Stellungnahme zu - 4 -

5 den vom Netzbetreiber anzubietenden Zugangsbedingungen einschl. Preisen eingeholt. Die Hinweise zur Gestaltung der Zugangsverpflichtungen nach AGVO sind als Anlage beigefügt. 6. Abgabe und Fristen Die Bindefrist der Angebote ist anzugeben und sollte möglichst mindestens 6 Monate betragen. Angebote sind bis spätestens , 10:00 Uhr schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Nicht öffnen, Angebot Breitbandversorgung, Termin: ; 10:00 Uhr zu senden an: Gemeinde Marienheide FB III 61 Herrn Burchardt Postfach Marienheide Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird auf den Internetseiten sowie auf der Internetseite der Gemeinde Marienheide veröffentlicht. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Bernd Burchardt Anlagen: - Anlage 1: Gebietsübersicht - Anlage 2: Versorgungsübersicht - Anlage 3: Hinweise zur Gestaltung der Zugangsverpflichtungen nach AGVO - 5 -

6 Anlage 1: Gebietsübersicht Die nachfolgende Abbildung zeigt die Gebietsübersicht des Ortsteils Müllenbach. Abbildung 1: Gebietsübersicht Müllenbach (Kartenausschnitt OpenStreetMap) Anlage 2: Versorgungslage Die nachfolgende Darstellung zeigt die derzeitige Versorgung des Ortsteils Müllenbach. Abbildung: Versorgungslage (Quelle BMVI/TÜV Rheinland) - 6 -

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