An die Netzbetreiber. Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen:

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1 An die Netzbetreiber Veröffentlichung auf der Website des Breitbandbüro des Bundes und, des Landes NRW (mindestens 8 Wochen) Gewährung einer Beihilfe zur Breitbandversorgung NGA Ausbau in Gewerbegebieten der Stadt Büren, Stadt Lichtenau und Stadt Salzkotten Hier: Offenes und transparentes Auswahlverfahren ohne Vergabeverpflichtung Die Städte Büren, Lichtenau und Salzkotten sehen in der Versorgung der in den Stadtgebieten angesiedelten Unternehmen mit ausreichend schnellen und zukunftsorientierten Breitband-Anschlüssen einen wichtigen Auftrag im Sinne der Wirtschaftsförderung und Standortsicherheit. Daher beabsichtigen die Städte die in der Anlage genannten Gewerbegebiete an zukunftsfähige Breitband-Dienste anzuschließen. Bei Bedarfsabfragen haben sich Gewerbetriebe in den Gewerbegebieten für die Bereitstellung einer leistungsfähigeren Breitbandversorgung ausgesprochen. Der Bedarf der Unternehmen erfordert Bandbreiten im Bereich des NGA Next Generation Access von mindestens 50 Mbit/s. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes vom durch den Kreis Paderborn hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Städte auf der Basis der Förderrichtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom sowie Artikel 52 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO VO EU Nr. 651/2014 v ) bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe kann entweder mit einem öffentlich-rechtlichen Zuwendungsbescheid oder mit einem privatrechtlichen Vertrag weitergeben werden. Die Vergabe der Beihilfe erfolgt technologieneutral, jedoch sind Investitionen, die lediglich der Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z.b. Aufrüstung durch Vectoring-Technologie) dienen, nicht förderfähig und somit nicht anzubieten. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z.b. nach Gewerbegebieten, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die genaue Abgrenzung des Ausbaugebietes in Lose entnehmen Sie bitte der Anlage. Es muss in allen Bereichen durch den Bewerber eine Datenübertragungsrate von mind. 50 Mbit/s für 95 % der Unternehmen bereitgestellt werden. Eine höhere Datenübertragungsrate wird ausdrücklich begrüßt. Die Beihilfe ist in zwei Modellen möglich, entweder nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell (einmaliger Investitionskostenzuschuss an einen Netzbetreiber für den Ausbau) oder nach dem Betreibermodell (Bereitstellung der passiven Infrastruktur durch die Städte, Anmietung durch den Netzbetreiber und Bereitstellung der Dienste durch den Netzbetreiber). Bitte teilen Sie mit, welches Modell Sie anbieten. Ein Aufwandsersatz für die Angebote kann nicht gewährt werden. Der Netzanbieter hat zu folgenden Kriterien verbindliche Aussagen zu treffen:

2 Angaben zu beiden Fördermodellen: Technologie Übertragungstechnologie (DSL, TV-Kabel, Glasfaser bis zum Kunden-Anschluss, ) Offener Netzzugang muss gewährleistet sein (gefördertes Netz muss weiteren TK-Dienstanbietern zur Verfügung stehen, Endabnehmer müssen nach gefördertem Netzausbau Dienste von mehr als einem TK-Diensteanbieter über das ausgebaute Netz nutzen können); Benennung weiterer Anbieter, die über die über den offenen Netzzugang anbieten; Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Siehe auch die Hinweise der Bundesnetzagentur zur den Vorleistungen gem. AGVO in der Anlage) Dienstverfügbarkeit (>= 97% im Jahresmittel) für Privatkunden, Angabe über mögliche höhere Dienstverfügbarkeit für Geschäftskunden erwünscht Downloadrate mindestens 50 Mbit/s für 95% der Anschlüsse Uploadrate mindestens 50 Mbit/s Möglichkeit symmetrischer Anschlüsse für Geschäftskunden Telefon-Geschäftskundenanschluss (mehrere Nebenstellen) möglich Internet-Geschäftskundenanschluss (z.b. feste IP-Adressen) möglich Dienstverfügbarkeit (>= 97% im Jahresmittel für Privatkunden, Angabe über mögliche höhere Dienstverfügbarkeit für Geschäftskunden) Versorgungsgrad o Teilnehmerzahl und Versorgungsgebiet o Bandbreitenverteilung im Versorgungsgebiet, z.b. x% mit 50 Mbit/s, y% mit Mbit/s, o Vergrößerung des Versorgungsgebietes möglich o Erhöhung der Übertragungsgeschwindigkeiten möglich Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen o Frequenzbereich, o Strahlungsleistung, o Schutzabstände nach gültiger BImSchV Information Angebot und Dienste Marktkonforme Endkundenpreise o Monatliche Endkundenpreise der angebotenen Standardtarife o Einmalige Kosten für den Endkunden der Standardtarife Mindestvertragslaufzeit der Standardtarife Angaben, inwiefern Flatrate Angebote im Standardtarif enthalten sind Telefondienst oder Internet-Telefonie (VoIP) möglich Telefonie Flatrate möglich Aufstellung möglicher erweiterter Geschäftskundendienste Serviceleistungen Informationen zum Anbieter Referenzliste über vergleichbare Projekte mit Ortsangabe und Ansprechpartner, Angaben zur Anzahl versorgter Anschlüsse und aktiver Kunden in den Projekten Meldebescheinigung gem. 6 TKG Nachweis, dass ein Sicherheitskonzept gemäß 109 TKG bei der Bundesnetzagentur vorgelegt wurde Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter im Telekommunikation-Sektor der letzten drei Geschäftsjahre

3 Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen. Eine Bescheinigung des Finanzamtes - nicht älter als drei Monate - wird auf Verlangen nachgereicht. Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Angaben zum Unternehmen des Anbieters für solche Unternehmen, die weniger als 10 Jahre Bestand haben und/oder über weniger als Euro Eigenkapital verfügen: o Firmenprofil des Anbieters, Gesellschaftsform, Firmenzugehörigkeit o Angabe über Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Angaben über Gesamtumsatzentwicklung der letzten 3 Jahre, sowie der Umsätze aus dem angebotenem Geschäftsmodell o Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren, daher ist auf gesondertes Verlangen ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung). Die Stadt Lichtenau behält sich für den Fall, dass eine Beihilfe an einen Betreiber gewährt wird, die Forderung nach einer Bankbürgschaft als Sicherheit vor. Zusätzliche Angaben zum Betreibermodell Besteht die Bereitschaft, eine geförderte passive Infrastruktur langfristig anzumieten und dann die Dienste wie zuvor beschrieben ohne weitere Zuschüsse anzubieten? Zu welchen Konditionen würde die passive Infrastruktur angemietet (monatliche Miete je lfd. Meter, Vertragslaufzeit, Nebenbedingungen)? Länge der benötigten Leerrohre erforderlich für die Versorgung der Gebiete Konditionen für eine Wartung der passiven Infrastruktur durch den mietenden Netzbetreiber Aussage, in welchem Umfang die zuvor angegebenen Dienste angeboten werden Werden die Dienste auch bei Erweiterung des Gebietes und der Erweiterung der passiven Infrastruktur angeboten? Angaben zu Vorleistungsprodukten und offenem Netzzugang beim Betreibermodell Zeitplan Netzausbau ab Bereitstellung der passiven Infrastruktur Die Interessenten müssen sich verpflichten, uneingeschränkt einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zur errichteten Infrastruktur zu gewährleisten und diesen nicht durch die verwendete aktive Technik oder die genutzten Protokolle für sonstige Anbieter zu erschweren. Die mit dem späteren Vertragspartner vereinbarte Pacht wird auch von jedem weiteren Internet-Service-Provider erhoben, der im Rahmen des offenen diskriminierungsfreien Zugangs Dienste auf diesem Netz erbringen möchte. Die angestrebte Dauer der Pacht beträgt 20 Jahre. Die Interessenten haben dieses in die Kalkulation hinsichtlich Pacht und Endkundenpreis miteinzubeziehen. Zusätzliche Angaben zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell Zuschussbedarf zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der

4 Einnahmen darzustellen. Gemäß Art. 52 AGVO ist maximal die Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe der Investitionskosten förderfähig. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Die Angebote der Betreiber müssen mindestens die folgenden Angaben umfassen: die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich Angabe möglicher Vorleistungspreise, Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, Informationen zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, angebotene Dienste sowie Standardtarife. Zeitplan Netzausbau Dabei ist als Betrachtungszeitraum ein Zeitraum von 7 Jahren zu Grunde zu legen. Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die Auswahl der Angebote zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell erfolgt mit folgender Gewichtung: Vergabekriterium Bewertungsmethode Gewichtung Höhe des Beihilfebetrages (Wirtschaftlichkeitslücke) Erreichte Übertragungsraten bei angebotenen Diensten Endabnehmerpreise Ausbaufähigkeit/Zukunftsfähigkeit und Serviceleistungen Grad der Breitbandabdeckung des Zielgebietes nach Durchführung der Maßnahme Niedrigste Beihilfe = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter Höchste Bandbreite = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zur Differenz zum besten Bieter Bei weniger als 50 Mbit/s symmetrisch keine Berücksichtigung des Angebotes Niedrigster Preis = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter (24 Monate zzgl. Einmalentgelt) Bewertung nach Platzierung, beste(r) Anbieter = 100%, die anderen Anbieter 0% (1) Ausbau- und Zukunftsfähigkeit: plausibel begründbare Bandbreiten in 3 Jahren: beste(r) Anbieter 5%, andere 0% (2) Serviceleistungen: angebotene Dienste für Geschäftskunden mit höchster Verfügbarkeit: beste(r) Anbieter 5%, andere 0% Angabe des Anteils der Haushalte/Betriebe, die mit der ausgeschriebenen Bandbreite versorgt werden. Höchste Angabe = 100%, die anderen Anbieter erhalten Abschläge in Relation zum besten Bieter 45% 15% 20% 10% 10%

5 Nur Angebote von Anbietern mit vollständigen und nachvollziehbaren Aussagen zu den oben genannten Kriterien werden in der Angebotsbewertung berücksichtigt. Eine Einstufung mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit eines Anbieters durch die vergebende Stelle führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes. Diese Ausschreibung ist ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Projekte/Lose vergeben werden. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung wird nicht gewährt. Es können Angebote für ein Los, mehrere Lose sowie alle Lose eingereicht werden. Sofern sich Synergien durch den Ausbau mehrerer Lose ergeben, sind die Kostenreduktionen für jedes Los darzustellen. Die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens wird neben der Veröffentlichung auf dem zentralen Portal auch auf den Internetseiten Die Auswahl des Fördermodells bei der Antragstellung der Fördermittel des Bundes ist nach wirtschaftlichen Kriterien abzuwägen und zu begründen. Die Breitbanddienste sollen spätestens 12 Monate nach Beauftragung zur Verfügung stehen (Wirtschaftlichkeitslückenmodell), bzw. 6 Monate nach Bereitstellung der passiven Infrastruktur. Angebote sind bis spätestens , 10:00 Uhr, schriftlich unter Angabe des Umfangs und des Wertes der benötigten Beihilfe zu senden an: Kreis Paderborn Servicestelle Wirtschaft Herr Nölkensmeier Aldegreverstraße Paderborn Die Öffnung der Angebote erfolgt aus vergaberechtlichen Gründen nach Fristablauf durch die jeweilige Stadt. Die Interessenbekundungen sind in deutscher Sprache unter Angabe aller abgefragter Aussagen mit dem Vermerk: Achtung! Interessenbekundungsverfahren Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten in den Städten Büren, Lichtenau und Salzkotten. Nicht öffnen schriftlich einzureichen. Weitere Einzelheiten werden allen interessierten Unternehmen von Herrn Westbrock (Westbrock Technology Consulting, Doyenweg 2, Soest, Telefon: , horst@westbrock.de) erläutert. Mit freundlichen Grüßen Horst Westbrock

6 Anlage Anzahl Fläche in Kommune Ortsteil Gewerbegebiet Betriebe km2 Stadt Büren Ahden Gewerbegebiet Flughafen 160 2,990 Büren Gewerbegebiet Fürstenbergstraße/Werkstraße 60 0,583 Büren Gewerbegebiet Neubrückenstraße 30 0,257 Büren Industriegebiet West 100 1,540 Harth Gewerbegebiet Ringelstein 10 0,284 Steinhausen Gewerbegebiet Geseker Straße/Abelbachstraße 50 0,258 Wewelsburg Gewerbegebiet Pappelweg/Ahornstraße 10 0,093 Stadt Lichtenau Atteln Gewerbegebiet Auf dem Hohenloh 9 0,665 Kleinenberg Gewerbegebiet Kleinenberg 4 0,083 Lichtenau Gewerbegebiet Leihbühl 22 0,209 Lichtenau Gewerbegebiet Nordberg 2 0,148 Lichtenau Gewerbegebiet Torfbruchstraße 3 0,065 Lichtenau Gewerbegebiet Neuer Weg 1 0,062 Stadt Salzkotten Salzkotten An der Burg 12 1,160 Salzkotten Berglar, Haltiger Feld, Eichfeld 89 2,140 Salzkotten Stadtteiche, Ewertstraße 24 0,648 Niederntudorf Gewerbegebiet Niederntudorf 25 0,159 Verlar Gewerbegebiet Verlar 6 0,238 Kartografische Darstellungen der Gewerbegebiete sind der Markterkundung des Kreises Paderborn vom zu entnehmen.

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