Betreiber-, Bau- und Kooperationsinteressentenabfrage der Region Stuttgart
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- Regina Solberg
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1 Gigabit Region Stuttgart Betreiber-, Bau- und Kooperationsinteressentenabfrage der Region Stuttgart
2 Betreiber-, Bau- und Kooperationsinteressentenabfrage der Region Stuttgart Die Region Stuttgart, welche die Landeshauptstadt Stuttgart sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis umfasst, hat im Rahmen einer Masterplanung ermittelt, dass keine flächendeckende NGA-Versorgung vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund hat sich die Region nachfolgende Versorgungs- und Ausbauziele gesetzt: 1. Bis 2025 sollen alle Industrie-, Dienstleistungsunternehmen und Gewerbe in der Region Zugang zu einem gigabitfähigen glasfaserbasierten Internetzugang besitzen. 2. Bis 2025 sollen 50 % und bis % der Haushalte in der Region Zugang zu einem gigabitfähigen glasfaserbasierten Internetzugang haben. 3. Bis 2025 benötigt die Region zur Umsetzung von Innovationen der Mobilität 4.0 (intelligente, vernetze und digitalisierte Verkehrsinfrastrukturen) leistungsfähige Glasfaser-Infrastrukturen. Um diese Ziele zu erreichen, beabsichtigt die Region Stuttgart den Bau eines leistungsstarken regionsübergreifenden NGA Backbone-Netzes. Dadurch sollen in allen 179 Kommunen Anschlusspunkte für den Zugang zu einem leistungsstarken durchgängigen Glasfaser-Netz geschaffen werden. Hierdurch sollen die kommunalen Bestrebungen zur Beseitigung der nicht flächendeckenden Versorgung durch Aufbau kommunaler innerörtlicher Verteilnetze (FTTC- (Zwischenschritt) und FTTB-Technologie) begünstigt werden. Darüber hinaus sollen zukünftige Qualitäts- und Kapazitätsanforderungen an die Netzinfrastruktur aus den Anwendungsbereichen 5G, Industrie 4.0, Mobilität 4., Smart City sowie eine hochleistungsfähige Netzanbindung mittelständischer Cloud-Rechenzentrumsdienstleister mit berücksichtigt werden. Für den Ausbau und Betrieb des Backbone-Netzes und der relevanten innerörtlichen Verteilnetze zieht die Region ein Kooperationsansatz mit der Privatwirtschaft in Betracht.
3 1. Kontaktstelle Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH Breitbandbeauftragter Region Stuttgart Herr Hans-Jürgen Bahde Friedrichstraße Stuttgart Fon: Fax: Fragen zur Betreiberabfrage sind vorzugsweise per an die Kontaktstelle zu richten. 2. Zweck der Marktabfrage Ziel der Marktabfrage ist es, herauszuarbeiten, welche potentiellen Kooperationspartner zur Erreichung der gesetzten Ziele in Frage kommen. Dabei sollen insbesondere die individuelle Leistungsfähigkeit zur Realisierung, Ausbau und/oder Betrieb eines Backbone-Netzes und der relevanten innerörtlichen Verteilnetze, Berücksichtigung finden und Vorschläge durch die Telekommunikationsanbieter gemacht werden, welche Kooperations-Szenarien zur Umsetzung aus Ihrer Sicht denkbar sind. 3. Beschreibung des Zielgebiets Die Region Stuttgart besteht aus der Landeshauptstadt Stuttgart, sowie den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.
4 3.1. Allgemeine Angaben Die Region Stuttgart erstreckt sich über eine Fläche von 3.653,59 km² und gliedert sich in 179 Kommunen. Insgesamt leben rund 2,75 Mio. Einwohner in der Region. Das Gesamtkundenpotential umfasst dabei ca. 1,2 Mio. Haushalte und ca Betriebe. Davon gelten derzeit ca als unterversorgt Angaben zur Ist-Versorgung Gemäß den aktuellen Angaben des Breitbandatlas (vgl. Breitbandatlas), verfügt die Region über keine flächendeckende Versorgung des Gewerbes mit 1 Gigabit/s symmetrisch, noch über eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 30 Mbit/s in der Asymmetrie und/oder Symmetrie Angestrebte Versorgung - Bis 2025 sollen alle Industrie-, Dienstleistungsunternehmen und Gewerbe in der Region Zugang zu einem gigabitfähigen glasfaserbasierten Internetzugang besitzen. - Bis 2025 sollen 50 % und bis % der Haushalte in der Region Zugang zu einem gigabitfähigen glasfaserbasierten Internetzugang haben. - Bis 2025 benötigt die Region zur Umsetzung von Innovationen der Mobilität 4.0 (intelligente, vernetze und digitalisierte Verkehrsinfrastrukturen) leistungsfähige Glasfaser-Infrastrukturen.
5 3.4. Vorschläge der Telekommunikationsanbieter Die Telekommunikationsanbieter werden aufgefordert darzustellen, ob und in welcher Art und welchem Umfang eine Beteiligung ihrerseits, bei der Realisierung der unter 3.3. definierten Ziele, für die gesamte Region darstellbar ist. Dabei sollen konkrete Vorschläge über - die geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbauvorhaben, - denkbare nicht-eigenwirtschaftliche (und somit durch die öffentliche Hand geförderte) Vorhaben - Ansätze für mögliche kooperative Ausbauvorhaben der Netzinfrastruktur gegeben werden. Insbesondere sollen auch Vorschläge zur Verwendung vorhandener passiver Infrastruktur, im Sinne von Leerrohren, sowie bestehender Glasfaserinfrastruktur und innerörtlicher Verteilnetze (FTTB-Technologie) gemacht werden. Wichtig ist auch die mögliche kooperative Einbindung von Kommunen, Städten und Stadtwerken in die Umsetzung des Vorhabens. Darüber hinaus sollen konzeptionelle Ansätze und Use-Cases aus den Bereichen 5G, Mobilität 4.0 und SmartCity sowie deren Umsetzung Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Darlegung der vorhandenen bzw. notwendigen Ergänzungen und Anforderungen im Bereich der Netz- Übertragungskapazität gelegt werden. Neben den Vorschlägen zur Erreichung der durch die Region Stuttgart definierten Ziele, wird um Übermittlung der nachfolgenden Angaben im Rahmen eines möglichen (durch die öffentliche Hand geförderten) Betreibermodells gebeten: - Angaben zu Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür angesetzten Kosten. - Voraussichtliches Pachtentgelt: Angaben zur Ausgestaltung möglicher Pachtzinsformeln sowie zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastruktur (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser) - Angaben unter Berücksichtigung eines Betrachtungszeitraum von sowohl 10 Jahren als auch von 20 Jahren Freiwilligkeit der Marktabfrage Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Marktabfrage der Region Stuttgart. Gegenstand dieser Abfrage ist weder eine förmliche Interessenbekundung noch die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bzw. eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags. Der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen ist nicht eröffnet. Auch die Teilnahme an der Marktabfrage ist freiwillig. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
6 3.6. Frist zur Einreichung von Vorschlägen Die Vorschläge gemäß Bertreiberabfrage mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen sind bis zum 31. März 2018 Bei der unter 1. genannten Kontaktstelle einzureichen. Anlage Übersicht Backbone-Netze der Landkreise und der Landeshauptstadt Stuttgart
7 Übersicht Backbone-Netze der einzelnen Landkreise und der Landeshauptstadt (Pläne nicht maßstabsgetreu)
8 Übersicht Backbone LKR Böblingen
9 Übersicht Backbone LKR Esslingen
10 Übersicht Backbone LKR Göppingen
11 Übersicht Backbone LKR Ludwigsburg
12 Übersicht Backbone Rems-Murr-Kreis
13 Übersicht Backbone LHS Stuttgart
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