Öffentliche Ausschreibung
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- Artur Schuler
- vor 7 Jahren
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1 Grundstücks-Marketing Gesellschaft der Stadt Viersen mbh Öffentliche Ausschreibung Ausbau der Breitbandinfrastruktur unter Nutzung einer von der Grundstücks- Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen in ausgewählten Gewerbegebieten verlegten Leerrohr-Infrastruktur Die Stadt Viersen sieht die Bereitstellung von ausreichenden Bandbreiten für die Unternehmen im Stadtgebiet nach einem nachhaltigen und zukunftssicheren Konzept als einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Attraktivität der Stadt als Standort für Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der freiberuflich und gewerblich Tätigen mit ausreichend schnellen Breitband-Anschlüssen und Breitband-Diensten stellt einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge dar und wurde in den letzten Jahren bereits auf einen guten Standard gebracht. Die Versorgung der wichtigen Gewerbegebiete im Stadtgebiet ist im Vergleich dazu nicht mehr ausreichend und vor allem nicht zukunftssicher. Die Analyse nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens hat ergeben, dass im Hinblick auf eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbandversorgung in ausgewählten Gewerbegebieten der Bau eines Leerrohrnetz zur Verlegung von Glasfaser- oder Koaxialkabeln die beste Lösung darstellt, so dass je nach Bedarf und eingesetzter Technologie Bandbreiten von über 30 MBit/s, über 80 MBit/s und mit Point-to-Point Ethernet auch über 1 GBit/s bereitgestellt werden können. Das Leerrohrnetz soll interessierten Netzbetreibern zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung im Rahmen eines Mietvertrages überlassen werden. Neben der Nutzung der Leerrohre zur Breitbandversorgung soll der Bieter auch den Betrieb und die Instandhaltung des Leerrohrnetzes mit übernehmen, da in der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft hierfür keine Ressourcen vorhanden sind. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre) in der Version vom Außer dem Zugang zu dem Leerrohrnetz ist die Zahlung einer zusätzlichen Beihilfe zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke durch die Grundstücks-Marketing-Gesellschaft nicht vorgesehen. Die für einen NGA-Ausbau vorgesehenen Gewerbegebiete wurden unter dem Aspekt der derzeitigen Gewerbestruktur und der geplante Neuansiedlungen ausgewählt. Es handelt sich um die Erweiterungsgebiete: Losgebiet 1: Ransberg Losgebiet 2: Feldstraße Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes im Rahmen eines öffentlichen Markterkundungsverfahrens hat ergeben, dass derzeit kein Anbieter ohne Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbandversorgung in den schwach versorgten Gewerbegebieten aufbauen und bereitstellen wird. Aus diesem Grund ist die Grundstücks-Marketing- Gesellschaft bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung in Form der Bereitstellung eines Leerrohrnetzes zu gewähren. Die Nutzung der Leerrohre wird Technologie-neutral für alle Nutzer leitungsgebundener Übertragungstechnologien gewährt, indem sich alle Betreiber bei dieser Ausschreibung mit einem Angebot für die Nutzung des Leerrohrnetzes unter detaillierter Angabe des geplanten Konzeptes beteiligen können. Ein Vorschlag für den Trassenverlauf in den ausgewählten Gewerbegebieten ist in der Anlage zur Leistungsbeschreibung dargestellt. Bieter können für einzelne oder beide Gewerbegebiete zusammen ein Angebot abgeben. Die Verlegung der Leerrohre bis zum von der nächsten öffentlichen Straße aus erreichbaren Hausanschluss-Punkt (insbesondere Büro- oder Verwaltungsbereich, nicht Lager- oder Produktionshalle) kann im Rahmen der Erstellung des Hausanschlusses mit erfolgen, sofern der Anbieter, der den Zuschlag erhält, dies im Rahmen seines Angebotes fordert. Die Netzbetreiber sind 1
2 dabei frei in der Wahl des Übertragungsmediums (Glasfaser, Koaxialkabel oder Kupferkabel). Die Verlegung der Leerrohre erfolgt nach Vermarktung der ersten Grundstücke in den Erweiterungsflächen rechtzeitig zum Baubeginn und in Absprache mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält. Der Bewerber hat in seinem Angebot zu folgenden Punkten Aussagen zu treffen: Angabe des für einen Ausbau für den Anbieter benötigten Trassenverlaufs je Gewerbegebiet zur Anbindung von mindestens 95% aller Gewerbebetriebe in den ausgewählten Gewerbegebieten einschließlich der Strecken, die für die Anbindung an ein bestehendes Backbone-Netz erforderlich sind sowie unter Angabe, ob die Leerrohrtrasse an der Grundstücksgrenze oder gemäß obiger Erläuterung bis zum Hausanschluss verlegt werden soll. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Pläne zu möglichen Trassenverläufen sind als Vorschlag der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft zu verstehen und für den Bieter nicht verbindlich. Neben der Angabe des Verlaufs ist für die Vergabe die Gesamtlänge der zu verlegenden Leerrohre je Gewerbegebiet in Metern anzugeben (einschl. der gegebenenfalls erforderlichen Anbindung an ein Backbone, Querungen und Hausanschlüsse). Jährlicher Mietpreis für die nicht-exklusive Nutzung des aufzubauenden Leerrohrnetzes zur Verlegung von Glasfaserkabeln (berechnet bei einer Laufzeit von 20 Jahren). Da die Bereitstellung der Leerrohre zur Kompensation einer Deckungslücke dienen soll, ist auch Gebot mit einem Mietpreis von 0 Euro grundsätzlich zulässig. Angebotene Übertragungstechnologie(n) Downstream-Raten ab 25 MBit/s, nach Möglichkeit in gestaffelter Form Upstream-Raten ab 5 MBit/s Verfügbarkeitsgarantie > 95% Ausfallsicherheit < 0,5%/Tag Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform Zeitplan für den Netzausbau nach Fertigstellung der Leerrohrtrasse Mindest-Vertragslaufzeit für den Kunden Einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für erforderliche Anschlussgeräte ohne Standard-Router oder Hausinstallationen) Monatliche Kosten je Anschluss für den Teilnehmer für die angebotenen Produkte und Produktoptionen Angebot von Telefonie und/oder Voice-over-IP (VoIP) Kosten für Telefonie / Flatrate für nationale Gespräche Möglichkeit zur Realisierung von SDSL-Übertragung oder vergleichbaren symmetrischen Diensten mit definierten Service-Levels (SLA) für gewerbliche Kunden und Unternehmen mit detaillierten Angaben zu den möglichen Service-Levels Angaben zu möglichen Qualities-of-Service (QoS) Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen mit Zeiten der Erreichbarkeit des First-Level-Supports und Reaktions-Zeiten und Angaben zu Zeitdauern für die Behebung typischer Störungen Zusätzliche Angaben zum Anbieter (falls das Unternehmen des Anbieters weniger als 10 Jahre Bestand hat und/oder über weniger als Euro Eigenkapital verfügt): Referenzen (zusätzlich vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren) Mitarbeiterzahl des Unternehmens Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen) Umsatz der letzten drei Jahre In den genannten Erweiterungsflächen der Gewerbegebiete muss ein Anbieter eine Breitband- Geschwindigkeit von mindestens 25 MBit/s im Downstream unter allen Lastbedingungen garantieren. Bevorzugt werden Anbieter, die eine Palette von Diensten mit unterschiedlichen Bandbreiten und Service-Levels realisieren können, unter denen die Gewerbekunden je nach Bedarf wählen können. Ergänzende Dienste mit höheren Bandbreiten (oberhalb von 25 MBit/s) werden vom Anbieter erwartet. 16 MBit/s wird für eine gewerbliche Nutzung als untere Grenze der Bandbreite angesehen. Bewerber sollen anderen Netz- und Dienstebetreibern einen offenen Zugang ( Open Access ) zu ihrer Infrastruktur auf Vorleistungsebene anbieten. Der offene Zugang kann je nach eingesetzter Technologie z.b. durch Entbündelung des Teilnehmeranschlusses, durch Line-Sharing oder durch Bitstromzugang bereitgestellt werden. 2
3 Die Grundstücks-Marketing-Gesellschaft behält sich die Entscheidung vor, nicht in beiden Losgebieten einen Zuschlag zu erteilen, z.b. wenn die Summe der Deckungslücken das verfügbare Budget übersteigt. Für die Vergabeentscheidung werden die nachfolgenden Kriterien herangezogen: die Gesamtwirtschaftlichkeit gemessen an den Baukosten für die Streckenführung, die der Anbieter benötigt (einschließlich möglicher Anbindungen an eine von ihm gewünschte Backbone-Trasse und den Hausanschluss-Stücken) abzüglich der auf eine Laufzeit von 20 Jahren hochgerechneten Mietzahlung für die Nutzung der Leerrohre. Für die Tiefbauarbeiten wird für alle Stecken und alle Anbieter ein einheitlicher Wert von der Grundstücks-Marketing- Gesellschaft angesetzt, der nicht dem Ergebnis der Ausschreibung der Tiefbauarbeiten entsprechen muss. Wichtung: 35% die Breite des Dienste-Angebotes beginnend mit einem 16 MBit/s Anschluss über 50 MBit/s bis zu einem Glasfaserdirektanschluss, dabei werden Angebote bevorzugt, die für Geschäftskunden wichtige Merkmale wie hohe Upstream-Raten, Ausfall- und Verfügbarkeits- Garantien sowie weitere Service-Levels als Dienste-Optionen umfassen Wichtung: 25% Servicekonzept mit Erreichbarkeit (Service-Zeiten einer Kunden-Hotline) und Reaktionszeiten zur Behebung von Störungen Wichtung: 10% Konditionen für Unternehmenskunden (bei einem 50 MBit/s Anschluss) o Höhe der Einmalkosten für den Neuanschluss bei einem Unternehmen o Monatskosten für die Nutzung (abhängig vom angebotenen Leistungsprofil) bei einem 25 MBit/s Anschluss (symmetrisch oder asymmetrisch) Wichtung: 20% Erfahrungen des Anbieters mit vergleichbaren Projekten Wichtung: 10% Die Gewährung der Leerrohrnutzung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Budgets der Grundstücks-Marketing-Gesellschaft für die Errichtung der Infrastruktur sowie der möglicherweise erforderlichen Gremienentscheidung nach der Auswahl des Anbieters. Die Bindefrist der Angebote sollte sechs Monate nicht unterschreiten. Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne beim Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich die Grundstücks-Marketing-Gesellschaft die Forderung eines Schadensersatzes vor. Angebote müssen schriftlich im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Höhe der ggf. benötigten Beihilfe und allen abgefragten Aussagen mit dem Vermerk: Achtung! Angebot Breitbandversorgung. Nicht öffnen vor dem , Uhr bis zum , Uhr, eingereicht werden bei: Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbh Bahnhofstr Viersen Dort können auch weitere Informationen (Leistungsbeschreibung und Pläne) angefordert werden. Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an Frau Carola Pauly (Telefon: , carola.pauly@viersen.de Kosten der Teilnahme an der Ausschreibung können nicht ersetzt werden. Viersen, den Anlagen: Beispielhaft mögliche Trassenverläufe 3
4 Anlage 1: Unverbindliches Beispiel für einen möglichen Trassenverlauf in Ransberg 4
5 Anlage 2: Unverbindliches Beispiel für einen möglichen Trassenverlauf im Gewerbegebiet Feldstraße 5
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