Breitbandbüro des Bundes
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- Gerhard Andreas Kästner
- vor 6 Jahren
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1 Tim Brauckmüller,
2 Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes WARUM EIN BREITBANDBÜRO DES BUNDES? Service und Know-how-Transfer für alle Zielgruppen Verstärkung des Beratungs- und Informationsangebotes Zentrales Vorhalten von Know-how Verbreitung von Erfahrungen Best Practices Unterstützung bei der Erzeugung lokaler Nachfrage zur Stimulierung des Ausbaus Vernetzung aller Akteure zur möglichst direkten, zielführenden Kommunikation Schaffung, Sammlung und Steigerung von Synergieeffekten
3 Kontaktcenter Individuelle Hilfestellung Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen zu den Themen: Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes Finanzierung und Fördermittel Leistungsfähigkeit Technologien (z. B. Vectoring) Vermittlung von Ansprechpartnern Nutzung von Synergien Laufende Vorhaben des Bundes Prozessanalyse bei Sonderfällen (z. B. öffentliche Infrastrukturen) analytische und georeferenzierte Auswertung aktueller Themenschwerpunkte Hotline: Web:
4 Herausforderungen an die Zukunft Nielsen s law Nach dem Wissenschaftler Jakob Nielsen scheint das Wachstum künftig benötigter Übertragungsraten kalkulierbar. Die mathematische Ableitung des Law of Internet Bandwidth zeigt auf, dass der Bandbreitenbedarf jährlich um etwa 5 Prozent ansteigt. Nielsen, Jakob (1998). Nielsen's Law of Internet Bandwidth. Nielsen Norman Group, Fremont
5 Anforderungen an Breitbanddienste Quelle: Quelle: WIK-Studie Erfolgsfaktoren beim FTTH/H-Ausbau;
6 Nutzung von Online-/ Computer-Anwendungen Quelle: D21 Digital Index
7 Der Stand des Breitbandausbaus heute Gemeindeprägung in Deutschland Städtisch Halbstädtisch Ländlich ca. 21,92 Mio. Haushalte ca. 13,57 Mio. Haushalte ca. 4,39 Mio. Haushalte Breitbandverfügbarkeit über alle Technologien in Prozent der Haushalte Prägung 1 Mbit/s 2 Mbit/s 6 Mbit/s 16 Mbit/s 3 Mbit/s 5 Mbit/s Städtisch 1, 1, 99,7 96,6 91,5 85,8 Halbstädtisch 99,8 99,6 97,1 8,4 69,5 58,4 Ländlich 98,5 97,9 9,5 61, 46,5 28,3 Total 99,9 99,9 98,2 87,2 79, 7, Source: TÜV Rheinland / BMVI Ende 215 7
8 Haushalte [%] Der Stand des Breitbandausbaus heute Aktuelle Versorgung in den Bundesländern mit 3 Mbit/s und 5 MBit/s alle Technologien (Haushalte in Prozent) Mbit/s 5 Mbit/s Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Ende
9 Haushalte [%] Der Stand des Breitbandausbaus heute Aktuelle Versorgung in den Bundesländern mit 3 Mbit/s und 5 MBit/s alle Technologien (Haushalte in Prozent) Mbit/s 5 Mbit/s Quelle: TÜV Rheinland / BMVI Mitte
10 Bundesförderprogramm Breitband Zielsetzung Basiert auf der NGA-Rahmenregelung Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung mit mind. 5 Mbit/s bis 218 Mittel: Erlöse aus der Frequenzversteigerung + Mittel aus dem Bundeshaushalt i.h.v. ca. 4 Mrd. Ein Teil aus den Frequenzerlösen wurde zweckgebunden den Ländern zugeteilt (Gesamtsumme: 626 Mio. Euro) Diverse weitere Programme werden installiert bzw. Sind nutzbar (GAK; GRW; ELER; etc..) Antragstellung erfolgt über
11 Fördermöglichkeiten Förderung möglich für: Beratungsleistungen Wirtschaftlichkeitslücke Betreibermodell Bundesförderprogramm Breitband Förderung nicht möglich für: Vorhaben und Beratungsleistungen, die vor Bewilligung eines Förderantrages durch die Bewilligungsbehörde bereits begonnen wurden. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Vertrages des Zuwendungsempfängers mit dem Berater bzw. dem im Vergabeverfahren ausgewählten Netzbetreiber bzw. der Baufirma oder eine selbst begonnene Baumaßnahme. Investitionen, die lediglich der Modernisierung aktiver Netzkomponenten (z. B. ausschließlich zur Aufrüstung auf Vectoring) dienen (siehe hierzu Fußnote 64 der Breitbandleitlinien)
12 Fördermöglichkeiten Beratungsleistungen Bundesförderprogramm Breitband Gefördert werden, zur Qualitätssicherung, Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen, die nach Markterkundung zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer Maßnahme im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder des Betreibermodells anfallen. Neu: Landkreise können nunmehr auch bei einer Projektüberschneidung mit Kommunalvorhaben eine Förderung erhalten, wenn deren Beitrag einen signifikanten Mehrwert für die Ausbauprojekte der kreiseigenen Kommunen mit sich bringt. Vom Berater zu erbringende Nachweise: Fachkunde Unabhängigkeit Beratungsergebnisse sind binnen 12 Monaten nach Bewilligung der Bewilligungsbehörde vorzulegen Max. Förderhöhe: Beratungsleistungen 5. Euro, 1 % Anträge können bis zum gestellt werden
13 Beratungsleistungen nach 3.3. der Richtlinie Beratungsleistungen Beauftragung von externen Planungs-und/oder Beratungsleistungen, die zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer solchen Maßnahme anfallen. Abgrenzungskriterium: keine bloße Verwaltungstätigkeit Die notwendige Fachkunde sowie die Unabhängigkeit und Neutralität des Beraters sind zu gewährleisten, vom Berater entsprechend zu versichern und der Bewilligungsbehörde in geeigneter Form nachzuweisen. Es gelten die Vorgaben der BNBest-Beratung, keine Abweichungen hiervon Die Ergebnisse der Beratung sind der Bewilligungsbehörde bzw. dem Projektträger in schriftlicher Form innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung vorzulegen. Inhaltliche Anforderungen an die zu erbringende Leistung je nach Leistungsgegenstand Musterleistungsbilder und Mindestinhalte
14 Beratungsleistungen nach 3.3. der Richtlinie Beratungsleistungen Die Förderung erfolgt unabhängig von einer Antragsstellung sowie einer späteren Bewilligung der Projektförderung nach 3.1 oder 3.2. Antragstellung durch Landkreis auch ohne eigenes Förderprojekt möglich, wenn projektübergreifender Einsatz der Beratungs- / Planungsleistungen, hierdurch ein signifikanter Mehrwert für Ausbauprojekte der Gemeinden resultiert und eine Doppelförderung von Leistungen des Landkreises und der Gemeinden ausgeschlossen ist
15 Bundesförderprogramm Breitband Antragsstellung nach Nr. 3.3 des Bundesförderprogramms Antragseinreichung (digital und Postweg) Antragsprüfung Auswahl des Beraters Zuwendungsbescheid Beginn der Studie Einreichung der Unabhängigkeitserklärung Endverwendungsnachweis (Einreichung der Studie)
16 Auswahl des Fördermodells Bundesförderprogramm Breitband Zuwendungsvoraussetzungen Der Zuwendungsempfänger hat die Wirtschaftlichkeit der für den Netzausbau möglichen Fördermodelle (Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslückenförderung) zu prüfen. Das wirtschaftlichere Modell ist dabei zu wählen. Entscheidungsgrundlage können (b z n) insbesondere sein: Interessenbekundungsverfahren Studie zu Kosten und Effizienz den Ergebnissen ist eine Bestätigung beizufügen, die die Unabhängigkeit der Gutachter nachweist. In beiden Fällen ist das Ergebnis schriftlich und in standardisierter Form niederzulegen und die Auswahl des vorgeschlagenen Fördermodells zu begründen
17 Bundesförderprogramm Breitband Antragsstellung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bundesförderprogramms (4 Wochen) Markterkundungsverfahren Wirtschaftlichkeitsabwägung (z.b. durch IBV oder Studie) Antragseinreichung (digital und Postweg) Antragsprüfung Beginn des Baus Endgültiger Zuwendungsbescheid Ausschreibung Vorläufiger Zuwendungsbescheid Zwischennachweise Endverwendungsnachweis
18 Bundesförderprogramm Breitband Markterkundung nach 4 NGA-Rahmenregelung Die öffentliche Hand stellt im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens fest, dass im betreffenden Gebiet in den nächsten drei Jahren keine Erschließung durch Aufbau eines NGA-Netzes zu erwarten ist. Die Abfrage erfolgt mindestens durch Veröffentlichung auf dem zentralen Online-Portal (b z n) und durch Anschreiben der lokalen Anbieter sowie zusätzlich durch Bekanntmachung im offiziellen Amtsblatt und dem betreffenden Internetportal der ausschreibenden Stelle. Die Frist zur Äußerung sollte mindestens 4 Wochen betragen. Das Ergebnis der Markterkundung ist auf dem zentralen Online- Portal zu veröffentlichen
19 Bundesförderprogramm Breitband Markterkundung nach 4 NGA-Rahmenregelung und Ziff. 5.2 Bundesförderrichtlinie Gebietszuschnitt anhand der Ergebnisse der Markterkundung und unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der NGA- Rahmenregelung sowie der Bundesförderrichtlinie Flächendeckung: mindestens 85 % der Anschlüsse müssen mit mind. 5 Mbit/s versorgt (b z n) werden, die übrigen mit mind. 3 Mbit/s Anschlüsse im Hauptverteiler (HVt)-Nahbereich, die aufgrund der Ausbauzusage eines Unternehmens mit mindestens 3 Mbit/s erschlossen werden, sind nicht förderfähig
20 Bundesförderprogramm Breitband Markterkundung nach 4 NGA-Rahmenregelung Die öffentliche Hand stellt im Rahmen eines Markterkundungsverfahrens fest, dass im betreffenden Gebiet in den nächsten drei Jahren keine Erschließung durch Aufbau eines NGA-Netzes zu erwarten ist. Berücksichtigung verspäteter Meldungen? Wenn die Meldung erst nach abgeschlossenem (b z n) Markterkundungsverfahren erfolgt, so ist dieser Ausbauwille durch die Kommune zur berücksichtigen, wenn sich das ausbauwillige Unternehmen vertraglich zum angekündigten Ausbau verpflichtet und noch kein Antrag auf Bundesförderung gestellt wurde
21 Gebietszuschnitt Bundesförderprogramm Breitband (b z n) Ausbaugebiet Bundesförderung (Ax.x): Bereich(e) innerhalb eines Projektgebiets, in dem (in denen) im Rahmen des Bundesförderprogramms ein Ausbau mit mind. 5 Mbit/s erfolgt. Projektgebiet Bundesförderung (PGx): Bereich, in dem Anschlüsse für Endkunden geschaffen werden: Versorgung von mind. 85 % der Anschlüsse mit mind. 5 Mbit/s Versorgung von 1 % der Anschlüsse mit mind. 3 Mbit/s
22 Bundesförderprogramm Breitband Wertungskriterium der Einwohnerdichte Einwohnerdichte im betreffenden Projektgebiet = Wertungskriterium für die Auswahl der Projekte Unzulässigkeit einer förderstrategischen Abgrenzung des Projektgebietes (z.b. zusätzliche Aufnahme von unbebauten Frei- und Grünflächen), um eine niedrigere Einwohnerdichte und somit höhere Scoring-Werte (b z n) zu erzielen Werte des Statistischen Bundesamtes für die betroffenen Gebietskörperschaften werden als Grundlage herangezogen, wenn die Darlegung der Einwohnerdichte nicht nachvollziehbar ist oder nur dadurch nachvollziehbar wird, dass die Bewilligungsbehörde eigene Berechnungen anstellen müsste
23 Verfahren nach Einreichung des Antrags Antragseinreichung in digitaler Form Antragseinreichung (Schriftlich/ per Fax) Prüfung des Antrags Nachforderungen Nachprüfung und Durchführung des Scorings Vorzeitiger Maßnahmebeginn - Einzelfallentscheidung Förderfähigkeit sollte gegeben sein Risiko liegt beim Antragssteller Begründeter Nachteil bei späterem Beginn Z.B. Synergieeffekte nicht nutzbar Einbettung in andere Programme Empfehlung zur Bewilligung/ Ablehnung Zuwendungsbescheid
24 Was sollte im Antrag beachtet werden Topografische Schwierigkeiten Sollten begründet sein! Nachvollziehbar höhere Kosten verursachen! Innovative Verlegemethoden und Mitnutzung von vorhandenen Infrastrukturen sollten kostensparend wirken sind im Netzplan auszuweisen
25 Häufige Fragen Häufige Fragen Ist eine Kommunale GmbH antragsberechtigt? Muss der Ausbau bis 218 fertig sein? Was muss die Wirtschaftlichkeitsabwägung enthalten? Ist Vectoring förderfähig? Nutzen Sie den Leitfaden und die Formblätter! 4. Aufruf:
26 Auf einen Blick Bundesförderprogramm Breitband Beratungsleistungen 5. Euro (1 %) Wirtschaftlichkeitslückenförderung Betreibermodell Förderquote: 5-7 % Max. Förderhöhe: 15 Mio. Euro Bagatellgrenze 1. Euro Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände
27 Bundesförderprogramm Breitband Scoring Die Bewertung der Anträge erfolgt unter anderem mit Hilfe eines Punktesystems. Die so bewerteten Anträge innerhalb eines Aufrufs werden einander gegenüber gestellt. (b z n) Bewertung des geplanten Projekts anhand der Eckdaten Förderbedarf Projekterfolg Effizienter Mitteleinsatz Nachhaltigkeit
28 Bundesförderprogramm Breitband Kriterium Wertigkeit Verfolgter Zweck Wert Bewertung 1 Förderbedarf Durchschnittliche Zahl der Einwohner pro Quadratkilometer im Ausbaugebiet Prozentsatz der Anschlüsse im Projektgebiet mit weniger als 16 Mbit/s Besondere topologische / geographische Schwierigkeiten im Gebiet <7 = = = = 1 >65% = % = % = % = 1 2 ja/nein 2 Projekterfolg 28 Staatliche Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo sie besonders dringend benötigt werden und der Ausbau besonders schwierig ist. Je geringer die Einwohnerdichte im Projektgebiet, desto unwirtschaftlicher und schwieriger ist die Breitbandversorgung. Der Handlungsbedarf ist insbesondere dort dringend, wo die Versorgung aktuell besonders schlecht ist. Zur Ermittlung der Versorgungslage kann auch der Breitbandatlas verwendet werden. Unterstützung ist insbesondere dort erforderlich, wo die Erschließung durch äußere Gegebenheiten erschwert wird (Bodenverhältnisse, Höhenunterschiede, Gewässer, etc.) Die Fördermittel sollen insbesondere ausgerichtet sein auf das Ziel flächendeckend mind. 5 Mbit/s bis Anzahl der geschaffenen hochbitratigen Anschlüsse nach Ausbau (in weißen NGA-Flecken) >2k = k = 2 1-2k = 1 Je mehr zusätzliche Breitbandanschlüsse (ab 5 Mbit/s) durch ein Projekt geschaffen werden, desto deutlicher erhöht es den Grad der Breitbandversorgung. Schafft einen Anreiz für größere Projektgebiete (u.a. geringerer Verwaltungsaufwand). 2.2 Nach Ausbau kein verbleibender weißer NGA-Fleck in den beteiligten Gebietskörperschaften 2.3 Fertigstellung des Projektes bis Ende ja/nein 9 ja/nein Die am Projekt beteiligten Kommune(n) sorgen für eine vollständige Tilgung der weißen Flecken. Es bleiben keine unversorgten, schwer erschließbaren Restgebiete zurück. Bedeutendes Kriterium zur Erreichung der Breitbandziele bis
29 Bundesförderprogramm Breitband 2.4 Versorgung gewerblicher und industrieller Nachfrager mit zukunftssicheren Breitbandanschlüssen (1 Gbit/s symmetrisch) 2.5 Einbezug wesentlicher weiterer institutioneller Nachfrager 7 ja/nein 2 ja/nein 3 Effizienter Mitteleinsatz Prozentsatz der durch die Förderprogramme der Länder kofinanzierten Projektkosten >9% = % = % = % = 2 4-2% = 1 Die flächendeckende Breitbandversorgung ist nicht nur für die Haushalte, sondern auch für Unternehmen und Gewerbegebiete von entscheidender Bedeutung. Einbezug z.b. von Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen. Angesichts begrenzter Ressourcen kommt es auf einen möglichst effizienten Einsatz der Fördergelder an. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass die Bundesländer kofinanzieren. Berechnungsgrundlage ist der verbleibende Fördermittelbedarf nach Abzug der Bundesförderung und des Eigenanteils der Kommune. Auch EU-Fördermittel können berücksichtigt werden. 3.2 Prozentsatz des Einsatzes privaten Kapitals von Dritten an den Projektkosten >9% = % = % = % = 2 4-2% = 1 Es sollen Anreize geschaffen werden, dass private Geldgeber kofinanzieren, um eine möglichst hohe Hebelwirkung des Förderkapitals zu erreichen. Berechnungsgrundlage ist der verbleibende Mittelbedarf nach Abzug der Bundesförderung und des Eigenanteils der Kommune Mind. 5% der Leitungsstrecken wurden durch Mitverlegung / Nutzung bestehender Infrastrukturen Mind. 5% der Leitungsstrecken wurden durch innovative Verlegetechniken realisiert 3 ja/nein 2 ja/nein Das Projekt minimiert die Tiefbaukosten, indem Synergien durch Mitverlegung genutzt werden. Dadurch sinkt die Summe der benötigten Bundesmittel. Dies minimiert die Ausbaukosten/Verlegekosten und trägt zur Effizienz des Mitteleinsatzes bei
30 Bundesförderprogramm Breitband 3.5 Durchschnittliche Kosten pro Anschluss 1-1 Je geringer die benötigten Fördermittel pro Anschluss sind, desto mehr Haushalte können mit den vorhandenen Ressourcen erschlossen werden. Die Skala für doe Punktevergabe ergibt sich in Abhängigkeit zur Einwohnerdichte aus 1.1. <18 = = 9 < 1 Einwohner / km = = = Einwohner / km2 <8 = = = = = 1 > 15 Einwohner / km2 <2 = = = = =
31 Bundesförderprogramm Breitband 4 Nachhaltigkeit Größe des Projektgebietes 4.2 Vernetzung mit umliegenden Netzgebieten ist sichergestellt 4.3 Das Netz erlaubt im Projektgebiet Bandbreiten von mind. 1 Mbit/s 4.4 Länge neu verlegter Glasfaserleitungen 4.5 Planungen erfassen Verkehrsinfrastruktur und intelligente Mobilität 4.6 Land befürwortet Ausbauprojekt >= 1 LK = 5 >4 Kom. = 3 >3 Kom. = 2 >2 Kom. = 1 2 ja/nein >8% = % = % = % = 2 2-1% = 1 >16 km = km = km = 1 2 ja/nein 5 Die geförderten Projekte sollen einen möglichst lang anhaltenden Effekt auf den Breitbandausbau haben Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden oder landkreisweite Projekte werden positiv gewertet. Kleine Projektgebiete können i.d.r. nur vom Betreiber des Umgebungsnetzes erschlossen werden. Bei größeren Netzen ist die Nutzung von Synergien eher möglich. Es müssen Übergabepunkte geschaffen und so ausgestaltet werden, dass eine Zusammenschaltung mit umliegenden Netzen möglich ist und somit unabhängig vom Betreiber dauerhaft ein Netzbetrieb gewährleistet werden kann. Die geschaffenen Lösungen decken den Bedarf auf längere Zeit und erfordern auf absehbare Zeit keine neuen Fördermaßnahmen. Es werden zukunftsträchtige Strukturen geschaffen. Auch technologieneutrale Förderung kann Glasfaser näher an den Kunden bringen. Relevant sind die mit Glasfaser überbrückten Streckenkilometer (nicht Faserkilometer). Das Projekt fördert den Einsatz zukunftsgerichteter digitaler Anwendungen, die gerade für den ländlichen Raum bedeutsam sind. Planungen der Kommunen fügen sich in die Ausbaupläne übergeordneter Ebenen ein Länder werden in Entscheidung ja/nein miteingebunden Maximale Punktzahl
32 1. Ausbaurunde 55 Ausbauförderbescheide wurden übergeben 42 Mio. Euro Bundesmittel wurden in dem Aufruf beantragt und bewilligt 1,2 Mrd. Euro Gesamtinvestitionen werden mit den Bewilligungen ausgelöst 5. Haushalte und Gewerbe werden mit hochbitratigen NGA-Netzen angeschlossen 26. Kilometer Glasfaser werden innerhalb der geplanten Maßnahmen neu verlegt
33 1. Ausbaurunde 116 Ausbauförderbescheide wurden übergeben 94 Mio. Euro Bundesmittel wurden in dem Aufruf beantragt und bewilligt 1,8 Mrd. Euro Gesamtinvestitionen werden mit den Bewilligungen ausgelöst 57. Haushalte und Gewerbe werden mit hochbitratigen NGA-Netzen angeschlossen 94. Kilometer Glasfaser werden innerhalb der geplanten Maßnahmen neu verlegt
34 Aufgaben des Breitbandbüros des Bundes Qualifizierungsoffensive Seminare des BBB: Workshop zur Synergienutzung Praxis-Workshop Breitband Breitband-Workshop für Fortgeschrittene Beihilfen-Workshop für Landesbehörden und Kommunen Praxisworkshop für Bankenvertreter Schulungen zur Ausschreibungsdatenbank Workshop für kommunale Versorger
35 Bundesförderprogramm Kontaktdaten und Links Antragsunterlagen und Informationen auf der Internetseite bau/breitbandfoerderung/breitbandfoerderung_node.html Bescheidübergabe: Antragseinreichung: Service-Telefon: 3/
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Ansprechpartner: Tim Brauckmüller Invalidenstr. 91, 1115 Berlin Tel: Fax: kontakt@breitbandbuero.de
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