Ergebnis der Bedarfs- und technischen IST-Erfassung Breitband-Förderprogramm. Breitbandförderverfahren der Bayerischen Staatsregierung
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- Gerd Holst
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1 Breitbandförderverfahren der Bayerischen Staatsregierung Ergebnis der Bedarfserhebung und Technischen Ist-Erfassung Der hat im Rahmen des Breitbandförderverfahrens der Bayerischen Staatsregierung gemäß Förder-Richtlinie vom 22. November 2012 den aktuellen Breitband-Bedarf wie folgt ermittelt: Veröffentlichung am mit Abgabefrist bis auf der Homepage der Marktgemeinde Ebensfeld Der Link wurde zur Veröffentlichung auf dem Breitbandportal an die Bezirksregierung Oberfranken (Förderstelle) und das Breitbandzentrum Bayern weitergeleitet Das Bayerische Breitbandzentraum hat den Start der Bedarfserhebung noch am bestätigt Die Unternehmer in den Kumulationsgebieten wurden am individuell mit Bitte um Rücksendung des ausgefüllten, beiliegenden Bedarfserfassungsbogens angeschrieben. Als Abgabefrist wurde der vorgegeben Die Breitbandbedarfserhebung wurden zudem im Amtsblatt Ebensfelder Nachrichten veröffentlicht Die Technische Ist-Situation wurde unter anderem mittels Breitbandatlas der Bundesregierung ermittelt. Als Grundlage für die Bedarfsabfrage erfolgte eine vorläufige, an den Kriterien des Förderprogramms orientierte Definition von 3 Erschließungs- bzw. Kumulationsgebieten. In den definierten Gebieten ist eine nicht flächendeckende Breitbandgrundversorgung (mindestens 2MBit/s Downstream) im Wesentlichen nur per Funk verfügbar. Ein Next Generation Internet (mindestens 50MBit/s im Downstream, zumindest aber 25MBit/s garantiert) ist nicht verfügbar. Die Versorgung mit LTE (800MHz Band) wird, da es sich hierbei um ein Shared Medium handelt, nicht als NGA-Versorgung gewertet: Die geforderten 25MBit/s Mindestbandbreite werden hier nicht garantiert. Kabel Deutschland Versorgung ist, mit der Ausnahme eines Objekts (Ortsteil Kutzenberg), nicht gegeben. Mehrere Bandbreitenmessungen haben hier eine Versorgung von < 25MBit/s Downstream ergeben. Veröffentlichung: Seite 1 von 7
2 Weitere Informationen eine Positionsgenauigkeit der Bedarfsmelder, ist wegen der geforderten anonymisierten Veröffentlichung bewusst nicht gegeben (Anbieter erhalten die genauen Adressen auf Anforderung) In jedem der bisher definierten Erschließungs- bzw. Kumulationsgebiete befinden sich entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie mindestens fünf Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die Erschließungsgebiete haben Vorläufigkeitscharakter und können bis zum Start des Auswahlverfahrens gemäß dem dann vorliegenden Kenntnisstand, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung, noch angepasst werden Hinweis zum Kartenmaterial: Das Kartenmaterial wurde dem Bayernatlas entnommen. Copyright-Rechte sind entsprechend zu beachten Definition weiße, graue und schwarze Flecken gemäß Breitband-Richtlinie vom Ein weißer Fleck gemäß Kap der Richtlinie ist ein Gebiet, in dem noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 (mindestens 50MBit/s im Down- und mindestens 2MBit/s im Upstream) flächendeckend anbietet, in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird (mind. 25MBit/s) und in dem auch noch keine Grundversorgung (mindestens 2 Mbit/s Downstream) vorhanden ist. Ein grauer Fleck gemäß Kap der Richtlinie ist ein Gebiet, in dem noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 (mindestens 50MBit/s im Down- und mindestens 2MBit/s im Upstream) flächendeckend anbietet, in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird (mind. 25MBit/s), in dem aber bereits eine Grundversorgung vorhanden ist, auch wenn diese nicht flächendeckend ist. Ein schwarzer Fleck gemäß Kap der Richtlinie ist ein Gebiet, in dem noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 (mindestens 50MBit/s im Down- und mindestens 2MBit/s im Upstream) flächendeckend anbietet, in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird (mind. 25MBit/s), in dem aber Breitbanddienste von konkurrierenden Breitbandinfrastrukturen (insbesondere xdsl und Kabelnetze) mit einer Grundversorgung angeboten werden, auch wenn diese nicht flächendeckend sind. Veröffentlichung: Seite 2 von 7
3 Lage der vorläufig definierten Erschließungs- bzw. Kumulationsgebiete im Gemeindegebiet Gebiet1 Gebiet2 Gebiet3 Veröffentlichung: Seite 3 von 7
4 Kumulationsgebiet 1 Bedarfsmeldungen Gebiet 1 : 10 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet 5 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet Anbieter erhalten nach Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung die Adressen der Bedarfsmelder zur Kalkulation der Erschließungsaufwände Veröffentlichung: Seite 4 von 7
5 IST-Versorgung Gebiet 1 (grauerr Fleck) IST-Versorgung im Erschließungsgebiet Nicht verfügbar Teilweise verfügbar Verfügbar MBit/s Downstream kabelgebunden MBit/s Downstream drahtlos Versorgung von mind. 25 MBit/s Downstream und mind. 2 MBit/ /s Upstream (<0,5%) Kumulationsgebiet 2 Veröffentlichung: Seite 5 von 7
6 8 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet 1 Unternehmer hat einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet Anbieter erhalten nach Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung die Adressen der Bedarfsmelder zur Kalkulation der Erschließungsaufwände IST-Versorgung Gebiet 2 (schwarzer Fleck) IST-Versorgung im Erschließungsgebiet Nicht verfügbar Teilweise verfügbar Verfügbar MBit/s Downstream kabelgebunden MBit/s Downstream drahtlos Versorgung von mind. 25 MBit/s Downstream und mind. 2 MBit/s Upstream Kumulationsgebiet 3 6 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet 2 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet Veröffentlichung: Seite 6 von 7
7 Anbieter erhalten nach Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung die Adressen der Bedarfsmelder zur Kalkulation der Erschließungsaufwände IST-Versorgung Gebiet 3 (grauer Fleck) IST-Versorgung im Erschließungsgebiet Nicht verfügbar Teilweise verfügbar Verfügbar MBit/s Downstream kabelgebunden MBit/s Downstream drahtlos Versorgung von mind. 25 MBit/s Downstream und mind. 2 MBit/s Upstream Veröffentlichung: Seite 7 von 7
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