Ergebnis der Bedarfs- und technischen IST-Erfassung Breitband-Förderprogramm

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1 Breitbandförderverfahren der Bayerischen Staatsregierung Vorbereitung eines Förderantrages der Ergebnis der Bedarfserhebung und technischen Ist-Erfassung Die hat im Rahmen des Breitbandförderverfahrens der Bayerischen Staatsregierung gemäß Förder-Richtlinie vom 22. November 2012 den aktuellen Breitband-Bedarf wie folgt ermittelt: Veröffentlichung am mit Abgabefrist bis auf der Homepage der Stadt Kulmbach ( Der Link wurde an die Bezirksregierung (Förderstelle) und das Breitbandzentrum Bayern zur Veröffentlichung unter weitergeleitet. Individuelles Anschreiben der Unternehmer in den Kumulationsgebieten mit Bitte um Rücksendung des ausgefüllten Bedarfserfassungsbogens am mit Abgabefrist bis Weitere Veröffentlichungen, z.b. über Pressemitteilungen Die technische Ist-Situation wurde unter anderem unter Zuhilfenahme des Breitbandatlas der Bundesregierung ermittelt. Als Grundlage für die Bedarfsabfrage erfolgte eine vorläufige, an den Kriterien des Förderprogramms orientierte und mit den örtlichen Verhältnissen abgeglichene Definition von 9 Erschließungs- bzw. Kumulationsgebieten. In diesen ist größtenteils eine gute bis befriedigende Breitbandgrundversorgung vorhanden (2MBit/s). Die Anforderungen an ein Next Generation Internet (mindestens 50MBit/s, zumindest aber 25MBit/s garantiert) werden aber, bis auf wenige Gebäude um vorhandene Hauptverteiler, nicht erfüllt. Die Versorgung mit LTE wird als Shared Medium mit einer beworbenen Bandbreite von bis zu 50MBit/s als nicht ausreichend bewertet: Die geforderten 25MBit/s Mindestbandbreite werden hier nicht garantiert. Die Versorgung mit einem rückkanalfähigen Kabel Deutschland Anschluss wird als Shared Medium mit einer beworbenen Bandbreite von bis zu 32MBit/s ebenfalls als nicht ausreichend bewertet: Die geforderten 25MBit/s Mindestbandbreite werden vom Provider hier nicht garantiert. Die im Rahmen der Bedarfsabfrage eingegangenen Meldungen wurden auf der Grundlage der Rahmenbedingungen und Vorgaben des Förderprogramms insbesondere hinsichtlich ihrer nutzerspezifischen Plausibilität und Erforderlichkeit überprüft und eingeschätzt. Als Kriterium wurde neben den gemeldeten Anwendungen dabei auch die Art der unternehmerischen Tätigkeit herangezogen. In die folgenden Übersichten wurden nur die insofern in die Förderkulisse passenden Bedarfsmeldungen von mindestens 50MBit/s im Downstream aufgenommen; sie sind in den Karten als rote Punkte markiert. Eine Ortsgenauigkeit ist wegen der erforderlichen anonymisierten Veröffentlichung nicht gegeben. Anbieter erhalten aber, nach Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung, die Adressen der. Veröffentlichung: Seite 1 von 17

2 Sonstige Bedarfsmeldungen von 50MBit/s werden als Bedarf von mindestens 30MBit/s gewertet und gemeinsam mit den 30MBit/s-Bedarfsmeldungen hier nur zahlenmäßig dokumentiert. In jedem der bisher definierten Erschließungs- bzw. Kumulationsgebiete befinden sich entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie mindestens fünf Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Die Erschließungsgebiete haben Vorläufigkeitscharakter und können bis zum Start des Auswahlverfahrens gemäß dem dann vorliegenden Kenntnisstand, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markterkundung, noch angepasst werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedarfsabfrage grundsätzlich über das gesamte Stadtgebiet erfolgt ist (Hinweis in der Online-Veröffentlichung: Beachten Sie bitte: Bedarfsmeldungen sind nicht auf die abgegrenzten Gebiete beschränkt, sondern werden auch aus dem sonstigen Stadtgebiet entgegen genommen. Wegen der begrenzten Fördermittel ist eine vollflächige Versorgung des gesamten Stadtgebietes jedoch nur langfristig zu leisten, weshalb ausgerichtet auf die bestehenden und geplanten Gewerbeschwerpunkte im Stadtgebiet die vorläufigen Bedarfsschwerpunkte definiert wurden. Das Kartenmaterial wurde dem Bayernatlas entnommen. Copyright-Rechte sind entsprechend zu beachten. Veröffentlichung: Seite 2 von 17

3 Lage der vorläufig definierten Erschließungs- bzw. Kumulationsgebiete im Stadtgebiet 10 Veröffentlichung: Seite 3 von 17

4 Definition weiße, graue und schwarze Flecken gemäß Breitband-Richtlinie vom Weißer Fleck (Kap der Richtlinie): In Gewerbe- und Kumulationsgebieten, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 flächendeckend anbietet und in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird und in denen auch keine Grundversorgung (mindestens 2 Mbit/s Downstream) vorhanden ist Grauer Fleck (Kap der Richtlinie): In Gewerbe- und Kumulationsgebieten, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 flächendeckend anbietet und in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird, in denen aber bereits eine Grundversorgung vorhanden ist, auch wenn diese nicht flächendeckend ist Schwarzer Fleck (Kap der Richtlinie): In Gewerbe- und Kumulationsgebieten, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten gemäß Nr. 1.1 flächendeckend anbietet und in einem Zeitraum von drei Jahren nicht anbieten wird, in denen aber Breitbanddienste von konkurrierenden Breitbandinfrastrukturen (insbesondere xdsl und Kabelnetze) mit einer Grundversorgung angeboten werden, auch wenn diese nicht flächendeckend sind. Veröffentlichung: Seite 4 von 17

5 Kumulationsgebiet 1 (Neuseidenhof), Kumulationsgebiet 2 (Industriegebiet westlich der B85), Kumulationsgebiet 3 (Industriegebiet östlich der B85) Gebiet3 Gebiet2 Gebiet1 Bedarfsmeldungen Gebiet 1: 1 Unternehmer hat einenn plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet (roter Punkt) 2 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet (nicht eingezeichnet, nur zahlenmäßig erfasst) 1 Unternehmer nahe, aber außerhalb Gebiet 1, hat einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream gemeldet 1 Unternehmer, nahe aber außerhalb Gebiet 1, hat einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz im Gebiet ansässig Anbieter erhalten nach Unterzeichnung einer Datenschutzerklärung die Adressen der Versorgungssituation Gebiet 1 : Leitungsgebunden: einee Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist nur mit einer geringen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist nicht gegeben Das Gebiet1 ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung Veröffentlichung: Seite 5 von 17

6 Bedarfsmeldungen Gebiet 2 : 11 Unternehmer haben einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet (roter Punkt) 5 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet Versorgungssituation Gebiet 2: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung Bedarfsmeldungen Gebiet 3: 8 Unternehmer haben einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet. Davon liegen 5 Unternehmer innerhalb einer Zone, die bereits als NGA versorgt gilt (in der Karte oben grau einskizziert) 4 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet 1 Unternehmer, nahe aber außerhalb des Gebiets, hat einen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream gemeldet Versorgungssituation Gebiet 3: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung vorhanden (roter Punkt) Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist zu einem geringen Teil gegeben (diese Teilfläche wird vom Kumulationsgebiet entfernt / ausschraffiert) Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung Veröffentlichung: Seite 6 von 17

7 Kumulationsgebiet 4 (Metzdorf / Petzmannsberg entlang B85) Bedarfsmeldungen Gebiet 4: 1 Unternehmer hat einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet (roter Punkt) 0 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet 2 Unternehmer, nahe aber außerhalb des Gebiets, haben einen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream glaubhaft gemeldet 1 Unternehmer, nahe aber außerhalb des Gebiets, hat einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz im Gebiet ansässig Versorgungssituation Gebiet 4: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung Veröffentlichung: Seite 7 von 17

8 Kumulationsgebiet 5 (Grafendobrach) Bedarfsmeldungen Gebiet 5: 1 Unternehmer hat einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet (roter Punkt) 0 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz im Gebiet ansässig Versorgungssituation Gebiet 5: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist nur zum kleinen Teil gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist nicht gegeben Veröffentlichung: Seite 8 von 17

9 Das Gebiet ist damit eine Mischung aus grauer und schwarzer Fleck der Grundversorgung und wird deshalb aktuell als schwarzer Fleck gewertet (grau dort wo aufgrund der Topographie nur GSM Funkempfang möglich ist) Kumulationsgebiet 6 (Lehenthal) ca. 2km südlich vom Gebiet6 Bedarfsmeldungen Gebiet 6: 1 Unternehmer hat einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream glaubhaft gemeldet (roter Punkt) 0 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet 1 Unternehmer, nahe aber außerhalb des Gebiets, hat einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream gemeldet 1 Unternehmer, nahe aber außerhalb des Gebiets, hat einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz im Gebiet ansässig Versorgungssituation Gebiet 6: Veröffentlichung: Seite 9 von 17

10 Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist nur zum Teil gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit eine Mischung aus grauer und schwarzer Fleck der Grundversorgung und wird deshalb aktuell als schwarzer Fleck gewertet (grau dort wo aufgrund der Topographie nur GSM Funkempfang möglich ist) Kumulationsgebiet 7 (Mangersreuth östlich und westlich der B85) Bedarfsmeldungen Gebiet 7: 0 Unternehmer haben einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet (roter Punkt). Damit sind die Mindestanforderungen für dieses Gebiet nicht erfüllt 1 Unternehmer hat einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet Veröffentlichung: Seite 10 von 17

11 ein Großteil von Gebiet7 ist potentielle / künftige Gewerbefläche, für die die einen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream sieht es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz im Gebiet ansässig Versorgungssituation Gebiet 7: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung (bzgl. der bebauten Flächen) vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung Kumulationsgebiet 8 (südlicher Ortsrand Forstlahm / westlicher Ortsrand Leuchau) Bedarfsmeldungen Gebiet 8: 3 Unternehmer haben einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet 0 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet Veröffentlichung: Seite 11 von 17

12 1 Unternehmer, nahe aber außerhalb des Gebiets, hat einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream gemeldet ein Großteil von Gebiet 8 ist potentielle / künftige Gewerbefläche, für die die einen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream sieht es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz im Gebiet ansässig Versorgungssituation Gebiet 8: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer hohen Flächendeckung vorhanden (roter Punkt) Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung Kumulationsgebiet 9 (Blaich) Bedarfsmeldungen Gebiet 9: 2 Unternehmer haben einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet (roter Punkt) 1 Unternehmer hat einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream gemeldet Veröffentlichung: Seite 12 von 17

13 es sind mindestens 5 Unternehmer gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz im Gebiet ansässig Versorgungssituation Gebiet 9: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist für ein Gebäude gegeben (graue Fläche) Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung Veröffentlichung: Seite 13 von 17

14 Gehäufte Bedarfsmeldungen außerhalb vorläufig definierter Kumulationsgebiete in den Stadtteilen Katschenreuth, Frankenberg und Melkendorf (Kumulationsgebiet 10) Übersicht Gesamtgebiet 10 (Meldungen siehe Detail1 und Detail2): Veröffentlichung: Seite 14 von 17

15 Katschenreuth (Teil1 Gebiet 10) Veröffentlichung: Seite 15 von 17

16 Melkendorf (Teil2 Gebiet 10) Bedarfsmeldungen Gebiet 10: 9 Unternehmer haben einen plausiblen Bedarf von mindestens 50MBit/s Downstream und 2MBit/s Upstream gemeldet (roter Punkt) 6 Unternehmer haben einen Bedarf von mindestens 30MBit/s Downstream Veröffentlichung: Seite 16 von 17

17 Versorgungssituation: Leitungsgebunden: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist mit einer sehr hohen Flächendeckung vorhanden Drahtlos / LTE: eine Grundversorgung von mindestens 2MBit/s ist gegeben Eine Versorgung mit mindestens 25MBit/s ist nicht gegeben Das Gebiet ist damit ein schwarzer Fleck der Grundversorgung Veröffentlichung: Seite 17 von 17

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