Neuer Lohnausweis (NLA)

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Transkript:

Neuer Lohnausweis (NLA) Corine Leuener Donnerstag, 20. Mai 2010 Inhalt Allgemeine Hinweise Notwendige Angaben Nicht zu deklarierende Leistungen Spesenreglement

Allgemeine Hinweise Ab 2011 ist zwingend das neue Formular zu verwenden keine Eigenkreation möglich Es kann auch der Schweizer Lohnausweis verwendet werden Die Rückseite des Formulars darf nicht bedruckt werden Evtl. Beiblatt mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, PEID, Steuerperiode Der neue Lohnausweis ist detaillierter und somit transparenter dies soll zu Rechtsgleichheit und Steuergerechtigkeit führen Allgemeine Hinweise Der neue Lohnausweis hat auch Auswirkungen auf die MWST insbesondere die Privatanteile Sämtliche Leistungen bzw. geldwerte Vorteile sind zu deklarieren Lohnausweis auch dann, wenn keine AHV-Pflicht besteht (also auch für Schnupperstifte!) Nur ganze Frankenbeträge aufführen Löhne in Fremdwährung sind zum Jahresmittelkurs in CHF umzurechnen

Allgemeine Hinweise Der gesetzliche Beitrag des Arbeitgebers an die Krankenpflegeversicherung muss nicht deklariert werden Ein Spesenreglement ist nicht zwingend notwendig, sofern die effektive Spesenabrechnung den Vorgaben entspricht Auf http://www.stv.llv.li/ können unter der Rubrik Neuer Lohnausweis (NLA) folgende Formulare/Wegleitungen herunter geladen werden: Lohnausweisformular / Rentenbescheinigung Wegleitung zum neuen Lohnausweis Kurzanleitung zum neuen Lohnausweis Muster-Spesenreglement Häufigste Fragen zum neuen Lohnausweis Notwendige Angaben Buchstabe F Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort Geschäftswagen Beförderung zum Arbeitsort mittels Sammeltransport Vergütung der effektiven Autokilometerkosten Abonnements für öffentliche Verkehrsmittel Buchstabe G Kantinenverpflegung/Lunch-Checks/Bezahlung von Mahlzeiten

Ziffer 1 Lohn Ordentliches Salär sowie Taggelder Sämtliche Zulagen (Schicht-, Pikett-, Nacht-, Wegzulagen etc.) Provisionen Bonuszahlungen Vergütungen für Arbeitsweg (falls es nicht unter Buchstabe F fällt) Auswärtige Verpflegung (falls es nicht unter Buchstabe G fällt) Ziffer 2 Gehaltsnebenleistungen zu Markt- bzw. Verkehrswerten (=regelmässige Leistung des Arbeitgebers, nicht in Geldform) Verpflegung und Unterkunft Privatanteil Geschäftswagen (pro Monat 0.8% des Kaufpreises (exkl. MWST), mind. CHF 150.00) Andere Gehaltsnebenleistungen (z.b. Mietwohnung) Beispiel Geschäftswagen Fahrzeug: Anschaffungswert CHF 50 000.00 (exkl. MWST) 0.8 % pro Monat = CHF 400.00 9.6 % pro Jahr = CHF 4 800.00

Variante 1 Privatanteil dem Aktionärskonto belasten Verbuchung: Aktionärskonto / Umsatz PA Fahrzeug CHF 4 461.00 Aktionärskonto / Kreditor MWST CHF 339.00 Konsequenzen: Der verbuchte Privatanteil muss nicht als Einkommen aufgerechnet werden, sondern nur unter Ziffer 15 vermerkt sein PA Geschäftswagen von CHF 4 800.00 ist auf dem KK Aktionär verbucht Variante 2 Privatanteil unter Ziffer 2.2 aufführen Verbuchung: Lohnaufwand / Umsatz PA Fahrzeug CHF 4 461.00 Lohnaufwand / Kreditor MWST CHF 339.00 Konsequenzen: Der Privatanteil muss betragsmässig aufgeführt werden und ist lohnsteuer- und sozialabgabepflichtig!!! Variante 3 Keine private Nutzung Im Spesenreglement oder Arbeitsvertrag festhalten, dass der Geschäftswagen nur für geschäftliche Fahrten und für die Fahrt zur Arbeit verwendet werden darf. Dies ist nur möglich, wenn man zusätzlich über ein Privat-Auto verfügt. Konsequenzen: Kreuz bei Buchstabe F, keine Sozialabgaben, keine MWST Variante 4 Private Nutzung zu 65 Rp. abrechnen Allfällige Mehr-Kilometer neben der geschäftlichen Nutzung werden zu 65 Rp. abgerechnet (lückenloses Bordbuch ist zu führen!). Konsequenzen: Wie Variante 1 - Der verbuchte Privatanteil muss nicht als Einkommen aufgerechnet werden, sondern nur unter Ziffer 15 vermerkt sein PA Geschäftswagen von CHF xxx ist auf dem KK Aktionär verbucht

Ziffer 3 Unregelmässige Leistungen z.b. Bonus, Austrittsentschädigung etc. Evtl. bei unterjährigem Arbeitsverhältnis, ansonsten kann man es als normaler Lohnbestandteil aufführen Ziffer 4 Kapitalleistungen, die evtl. zu reduziertem Steuersatz besteuert werden Ziffer 5 Beteiligungsrechte Details auf Beiblatt zu Lohnausweis Mitarbeiterbeteiligungen (Aktien, Optionen) Ziffer 6 Organentschädigung und Sitzungsgelder Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Vorstand, Tantiemen Ziffer 7 Andere Leistungen Trinkgelder (falls mind. 10% des Bruttolohnes) Leistungen der ALV (Kurzarbeit-, Schlechtwetterentschädigung) Alle Beiträge des Arbeitgebers an Versicherungen des Arbeitnehmers, wie Beiträge an Krankenkassen (ausgenommen: gesetzliche Mindest-Arbeitgeberbeiträge)

Ziffer 8 Bruttolohn total (Summe Ziffer 1-7) Ziffer 9 Beiträge AHV/IV/FAK/ALV/NBU Die Krankentaggeldprämie ist nicht aufzuführen. Die UVG- Zusatzversicherung ist nur dann aufzuführen, wenn alle Mitarbeiter versichert sind. Für AT-Grenzgänger kann ein Zusatzblatt ausgefüllt werden (wg. der reduzierten Besteuerung des 13./14. Gehaltes, Schicht-, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage etc.) Ziffer 10 Berufliche Vorsorge (2. Säule) Ziffer 11 Nettolohn (Ziffer 8 abzüglich Ziffer 9 und 10) Fazit: Die Summe der Nettolöhne gemäss Lohnabrechnungen stimmt nicht mit dem Nettolohn gemäss Lohnausweis überein!!! Ziffer 12 Lohnsteuerabzug / Quellensteuerabzug Die Berechnung muss vom Bruttolohn gemäss Ziffer 8 erfolgen

Ziffer 13 Spesenvergütung (nicht im Bruttolohn enthalten) Spesenersatz Entschädigungen für Auslagen der dienstlichen Tätigkeit Keine Spesenvergütungen sind Entschädigungen für Berufsauslagen (z.b. Wegvergütung) Ziffer 13.1 Effektive Spesenvergütung Keine Deklarationspflicht wenn (X im kleinen Feld reicht aus): Übernachtungsspesen werden gegen Beleg zurückerstattet Pauschale für Hauptmahlzeit beträgt max. CHF 45.00 Benutzung öffentlicher Transportmittel erfolgt nach Beleg Geschäftliche Nutzung des Privatwagen wird mit max. CHF 0.80 vergütet Ziffer 13.2 Pauschale Spesenvergütung Sind immer betragsmässig im Lohnausweis anzugeben und müssen plausibel sein Genehmigtes Spesenreglement Gesuch um Genehmigung bei der Steuerverwaltung falls genehmigt unter Ziffer 15 vermerken Spesenreglement durch die Steuerverwaltung am genehmigt Ziffer 13.3 Beiträge für die Weiterbildung Alle Vergütungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für Ausund Weiterbildungskosten (exkl. Fahrt und Verpflegung)

Ziffer 14 Weitere Gehaltsnebenleistungen Waren oder DL des Arbeitgebers zu besonders tiefen Vorzugspreisen (nichts aufführen wenn ausschliesslich für Eigengebrauch und Selbstkosten gedeckt sind) Ziffer 15 Bemerkungen Anzahl der Tage mit Erwerbsausfallentschädigungen, falls nicht durch Arbeitgeber bezahlt Genehmigtes Spesenreglement Falls mehrere Lohnausweise des gleichen Arbeitgebers Hinweis Einer von Lohnausweisen Teilzeitanstellung Mitarbeiterbeteiligung Umzugskosten aus beruflichen Gründen Arbeitsort ist nicht identisch mit Firmenort Bei Auflösung des Dienstverhältnisses Angabe was mit Guthaben der Personalvorsorge passiert Schicht- oder Nachtarbeitstage

Nicht zu deklarierende Leistungen Lunch-Checks bis CHF 180.00 pro Monat (11 x pro Jahr) und REKA-Check-Vergünstigung bis CHF 600.00 pro Jahr Gratis abgegebene Halbtaxabonnemente Übliche Geschenke bis CHF 1 000.00 (z. B. Weihnachten, Geburtstag) Private Nutzung von Arbeitswerkzeug (z. B. Handy, Computer) Eintrittskarten (sportliche, kulturelle Anlasse etc.) Rabatte auf Waren zum Eigengebrauch Gratis Parkplätze am Arbeitsort Spesenreglement Musterspesenreglement Es gibt keine branchenüblichen Vorgaben Bei Pauschalen handelt es sich immer um Auslagenersatz Klar bezeichnen, welche Auslagen mit den Pauschalen abgegolten werden Basis: Ausgaben, die in den letzten drei Jahresrechnungen ausgewiesen wurden Kleinspesenpauschalen mind. CHF 50.00 pro Monat (Kaffee, Gipfeli, Snacks etc.) Übrige Auslagen werden mittels Belegen bezahlt Vorteil: Vorsteuer kann geltend gemacht werden

Fahrkosten: - Zug 1.Klasse (evtl. Halbtaxabonnement) - Flugzeug Business Class evtl. First Class - Auto CHF 0.70 pro km (max. CHF 0.80) - Geschäftswagen 0.8% des Kaufpreises pro Monat (mind. CHF 150) Verpflegungskosten: Effektive Kosten (Richtwerte) Pauschale Vergütung Frühstück CHF 15 Frühstück CHF 15 Mittagessen CHF 35 Mittagessen CHF 30 Abendessen CHF 40 Abendessen CHF 35 Übernachtungskosten: Mittelklasse Hotels (effektive Hotelkosten gemäss Originalbeleg) Übrige Kosten: Repräsentationsausgaben z.b. Einladungen - Name aller anwesenden Personen - Name und Ort des Lokals - Datum der Einladung - Geschäftszweck der Einladung Kleinausgaben (Original-/Eigenbeleg bis CHF 20) Die Spesenabrechnung ist mindestens einmal monatlich zu erstellen. Der Spesenabrechnung sind die Originalbelege beizulegen. Evtl. ist ein Zusatz-Spesenreglement für leitendes Personal sinnvoll mit Pauschalspesen pro Mitarbeiterkategorie.

A Lohnausweis B Rentenbescheinigung C AHV-Nr. (PEID-Nr.) F Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort D E G Kantinenverpflegung / Lunch-Checks Jahr von bis H Nur ganze Frankenbeträge 1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2 7 aufzuführen / Rente 2. Gehaltsnebenleistungen 2.1 Verpflegung / Unterkunft + 2.2 Privatanteil Geschäftswagen + 2.3 Andere + 3. Unregelmässige Leistungen + 4. Kapitalleistungen + Bitte die Wegleitung beachten 5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt + + 6. Organentschädigungen und Sitzungsgelder + 7. Andere Leistungen Art + 8. BRUTTOLOHN TOTAL / RENTE = 9. Beiträge an AHV / IV / FAK / ALV / NBU 10. Berufliche Vorsorge 2. Säule 10.1 Ordentliche Beiträge 10.2 Beiträge für den Einkauf 11. Nettolohn / Rente = 12. Lohnsteuerabzug / Quellensteuerabzug 13. Spesenvergütungen nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten 13.1 Effektive Spesen 13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung 13.1.2 Übrige 13.2 Pauschalspesen 13.2.1 Repräsentation 13.2.2 Auto 13.2.3 Übrige 13.3 Beiträge für die Weiterbildung 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen Art 15. Bemerkungen I Ort und Datum Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers November 2009