Ähnliche Dokumente
Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

S a t z u n g für die Vornahme von Ehrungen durch die Stadt Wiener Neustadt

2497_Ehrenzeichen ÖBV :33 Uhr Seite 1. Die Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes

Richtlinien über die Durchführung der Ehrungen der Stadtgemeinde Stockerau

Richtlinien zur Verleihung der Ehrenzeichen des Militär Fallschirmspringer Verbundes Ostarrichi

II 4. Richtlinien für die Verleihung der Raiffeisen Ehrenzeichen

Ehrenordnung der Stadt Trostberg

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Kirchenlamitz (Ehrensatzung)

Impressum: Österreichischer Blasmusikverband (ÖBV) Blasmusikzentrum Schlossstraße 1 A-3311 Zeillern. Seite 2

Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr- Ehrenzeichens

FÜR DIE VERLEIHUNG DER FEUERWEHR - VERDIENSTMEDAILLE UND DER FLORIANPLAKETTE DES BEZIRKES URFAHR UMGEBUNG

Impressum: Österreichischer Blasmusikverband (ÖBV) Blasmusikzentrum Schlossstraße 1 A-3311 Zeillern. Seite 2

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 27. Januar 2016 folgendes Gesetz beschlossen:

Satzung des Marktes Schöllnach über Ehrungen und Auszeichnungen. A. Allgemeine Ehrungen

Richtlinie zur Beantragung und Verleihung des Ehrenzeichens der Jugendfeuerwehr Sachsen-Anhalt im Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V.

Richtlinie für die Verleihung des Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichens des Bezirkes Perg

Richtlinien für die Beantragung und Verleihung. der Ehrenzeichen des Nassauischen Feuerwehrverbandes

Auszeichnungen und Voraussetzungen für die Verleihung (Auszeichnungsvorschrift) 1. Allgemeines

Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze des Deutschen Feuerwehrverbandes

Richtlinie über die Stiftung und Verleihung des Brandenburger Feuerwehr-Ehrenkreuzes des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e. V.

Salzburger Kameradschaftsbund

R I C H T L I N I E N

Gesetz- und Verordnungsblatt

Vergaberichtlinie für die Verdienstmedaille Feuerwehr des Stadtfeuerwehrverbandes Erfurt e.v. Erfurt 21. Juni 2010

Richtlinien über die Ehrungen und Würdigungen in der Gemeinde Dauchingen

Satzung der Stadt Oberursel (Taunus) über Ehrungen und Auszeichnungen - Ehrenordnung - Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsvorschrift

Ehrungsordnung des Thüringer Feuerwehr Verbandes e.v.

Ehrungen und Auszeichnungen

Erlass über die Stiftung eines Brandschutzehrenzeichens, einer Goldenen Ehrennadel und eines Brandschutzverdienstzeichens

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) A 5. Richtlinien. über Ehrungen durch die Gemeinde Weingarten (Baden) - Ehrenordnung - vom 23.

E H R E N O R D N U N G

Verwaltungsvorschriften über die Verleihung eines Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens

Satzung über Ehrungen durch den Markt Garmisch-Partenkirchen (Ehrungsordnung)

Letzte Fassung. Landesfeuerwehrverband Sachsen Stand: 10/2007. Richtlinie zur Trageweise von Feuerwehr Auszeichnungen im Freistaat Sachsen

Ehrenordnung. der Gemeinde Niestetal

Richtlinien für Ehrungen durch die Gemeinde Plankstadt

Bezirksfeuerwehrverband Hessen-Darmstadt. -Ehrenordnung-

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Buchloe (Ehrungssatzung) vom 01. März 1995

Übersicht der Ehrungen und Urkunden

Bestimmungen für die Verleihung von EHRENZEICHEN DES SALZBURGER BLASMUSIKVERBANDES. Gültig ab 1.

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Buchloe (Ehrungssatzung) vom 01. März 1995

Ehrenordnung der Stadt Bretten Anlage 1. Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bretten vom

ORDNUNG. für die Verleihung von Ehrungen im Landessportbund Rheinland-Pfalz (Fassung vom 30. Juni 2005)

Vorblatt. 1. Anlass und Zweck der Neuregelung: 2. Inhalt: 3. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND

E H R E N O R D N U N G. der Stadt Eschborn

Ordnung für die Verleihung von Auszeichnungen

DER MINISTERPRÄSIDENT STAATSMINISTERIUM

Information. über. Feuerwehr Ehrenzeichen

E H R E N Z E I C H E N O R D N U N G

Ehrenordnung für die Ehrung von Personen durch den Markt Hösbach vom

Satzung über Auszeichnungen und Ehrungen der Universitätsstadt Tübingen. 1 Ehrenbürger 2. 2 Auszeichnungen 2

Bekanntmachung. Satzung der Stadt Bergen auf Rügen über Ehrungen und Auszeichnungen

Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Plauen (Ehrungssatzung)

Ehrenordnung. Turnverein Pfeffenhausen e. V.

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Flörsheimer Ortsrecht 1b. Die Stadt informiert. Ehrenordnung der Stadt Flörsheim am Main. (in der Fassung des III. Nachtrages)

NORDWESTDEUTSCHER SCHÜTZENBUND e.v. Ehrungsordnung. Neufassung beschlossen vom Gesamtpräsidium am 13. April 2007.

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom

Übersicht Orden/Ehrenzeichen für die Feuerwehr in Thüringen

EHRUNGSORDNUNG. des Badischen Sportschützenverbandes e. V.

R i c h t l i n i e. Verdienstkreuzes

- vom 14. November

Eine Empfehlung des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz zum Tragen von Orden und Ehrenzeichen für rheinland-pfälzische Feuerwehrangehörige

S A T Z U N G. über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Stadtbergen

Richtlinien der Stadt Eltville am Rhein über Ehrungen und Auszeichnungen (Ehrenordnung)

unserer republik Die OrDen und ehrenzeichen Alexander von Sallach Bundespräsident Christian Wulff Ministerpräsident dr.

Ehrungsordnung. Juli Württembergischer Schützenverband 1850 e.v. Fritz-Walter-Weg, Stuttgart

Ehrenordnung TSV Deuerling e. V.

STADT BALINGEN. Richtlinien. für die Ehrungen der Stadt Balingen

Stadt Bad Dürrheim. Änderung der RICHTLINIEN über die Ehrungen der Stadt Bad Dürrheim. Art. I. Ehrung von Alters- und Ehejubilaren

Ehrungsordnung der Gemeinde Ottrau

Ordnung über Ehrungen durch die Landeshauptstadt Wiesbaden (Ehrungsordnung)

10.05 Ehrungssatzung

E h r e n o r d n u n g

Änderung der Richtlinie zur Trageweise von Feuerwehr Auszeichnungen im Freistaat Sachsen

Richtlinien zur Vergabe von AUSZEICHNUNGEN. des Landesverbandes Niederösterreich (NÖKB) des Österreichischen Kameradschaftsbundes

Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohen Urach Im Württembergischen Schützenverband 1850 e. V.

Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Pleystein

Ehrungsrichtlinien vom

S A T Z U N G über Ehrungen und Auszeichnungen

Ehrenordnung des Bayerischen Landes-Sportverbandes

Auszeichnungen und Voraussetzungen für die Verleihung (Auszeichnungsvorschrift) 1. Allgemeines

Auszeichnungsordnung des Österreichischen Imkerbundes

Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis e.v. Rhein-Neckar-Kreis Landratsamt. 4 Ehrungen der Jugendfeuerwehr

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe e.v.

Ehrenordnung des Bayerischen Landes-Sportverbandes

Merkblatt für Auszeichnungen im Feuerwehrwesen im Land Brandenburg in der Fassung vom (Änderungen vom )

Ehrenordnung für die Ehrung von Personen durch die Gemeinde Bobenheim-Roxheim

Feuerwehr- Ehrennadel

Ehrungsordnung des SV Osternohe

E h r e n o r d n u n g. des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

ORDEN UND EHRENZEICHEN EHRENMITGLIEDSCHAFT. Karnevalverein Hääschdner Needingsterzer e.v. Postfach Hauenstein

Antrag auf Verleihung der Sportplakette des Bundespräsidenten

Transkript:

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 1 von 9 Auszeichnungen des es, Gesetz 0 Langtitel Gesetz vom 25. November 1964 über die Auszeichnungen des es StF: Bl. Nr. 4/1965 Änderung idf: Bl. Nr. 91/1976 35/1985 69/1991 LTI11000021 N3196515134L Auszeichnungen des es, Gesetz 1 I. Abschnitt Auszeichnungen für Verdienste um das 1 (1) Zur Würdigung von Verdiensten um das durch hervorragendes öffentliches oder privates Wirken sind bestimmt: a) Der Ring des es, b) das Ehrenzeichen des es, c) das Verdienstkreuz des es, d) die Verdienstmedaille des es. (2) Der Ring des es als ranghöchste Auszeichnung darf nur für besondere Verdienste außergewöhnlichen Ausmaßes verliehen werden. Der Rang der übrigen Auszeichnungen bestimmt sich nach der im Abs. 1 angeführten Reihenfolge, nach der Art und Größe der Verdienste zu würdigen sind.

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 2 von 9 LTI12000388 N3196515135L Auszeichnungen des es, Gesetz 2 2 Der Ring des es ist aus Gold anzufertigen. Die Siegelplatte des Ringes hat einem dem Wappen des es nachgebildeten er Adler zu zeigen. Die Innenseite hat die Inschrift "Das - für besondere Verdienste" zu tragen. Mit dem Ring ist auf der linken Brustseite ein silberner Stern mit der Darstellung eines dem eswappen nachgebildeten er Adlers in Gold zu tragen. LTI12000389 N3196515136L Auszeichnungen des es, Gesetz 3 3 Das Ehrenzeichen des es hat in künstlerisch ausgeführter Prägung einen dem Wappen des es nachgebildeten silbervergoldeten er Adler, umgeben von einem ovalen patinierten Silberreifen, zu zeigen, auf dem über dem Haupt des Adlers eine Bandschleife mit der Inschrift "AQUILA TIROLIS DIGNITATE HONESTO" angebracht ist. Das Ehrenzeichen ist ferner so zu gestalten, daß es an einer silbervergoldeten Kette um den Hals getragen werden kann. LTI12000390 N3196515137L

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 3 von 9 Auszeichnungen des es, Gesetz 4 4 Das Verdienstkreuz des es hat in künstlerisch ausgeführter Prägung einen silbervergoldeten er Adler auf einem Silberkreuz zu zeigen. Es ist ferner so zu gestalten, daß es an der linken Brustseite als Steckorden getragen werden kann. LTI12000391 N3196515138L Auszeichnungen des es, Gesetz 5 5 Die Verdienstmedaille des es, eine bronzevergoldete runde Medaille, hat auf der Vorderseite den er Adler und auf der Rückseite die Inschrift "Für Verdienste um das ", am Rande von einem Lorbeerkranz umgeben, zu zeigen. Sie ist ferner so zu gestalten, daß sie an einem weiß-roten Dreiecksband, das durch ein mit Ähren und Weinlaub verziertes Zwischenstück mit der Medaille verbunden wird, auf der linken Brustseite getragen werden kann. LTI12000392 N3196515139L Auszeichnungen des es, Gesetz

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 4 von 9 6 II. Abschnitt Auszeichnungen für Lebensrettungen und Katastropheneinsatz 6 (1) Zur Würdigung eines besonderen Einsatzes zur Lebensrettung ist die er Lebensrettungsmedaille bestimmt. (2) Die er Lebensrettungsmedaille ist aus Silber zu prägen. Sie hat auf der Vorderseite einen er Adler zu zeigen und auf der Rückseite die Inschrift "Für Rettung aus Lebensgefahr - das " zu tragen. Sie ist ferner so auszugestalten, daß sie an einem Dreiecksband auf der linken Brustseite getragen werden kann. (3) Die er Lebensrettungsmedaille kann mehrmals verliehen werden. Die mehrmalige Verleihung ist auf dem Dreiecksband der Lebensrettungsmedaille durch eine aus demselben Material bestehende Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich zu machen. LTI12000393 N3196515140L Auszeichnungen des es, Gesetz 7 7 (1) Zur Würdigung eines besonderen Einsatzes bei Katastrophen ist die er Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz bestimmt. (2) Die Medaille ist aus Silber zu prägen. Sie hat auf der Vorderseite einen er Adler zu zeigen und auf der Rückseite die Inschrift "Zum Dank für Katastropheneinsatz - das " zu tragen. Sie ist ferner so auszugestalten, daß sie an einem Dreiecksband auf der linken Brustseite getragen werden kann. (3) Die Bestimmung des 5 Abs. 3 gilt sinngemäß.

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 5 von 9 LTI12000394 N3196515141L Auszeichnungen des es, Gesetz 8 III. Abschnitt Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens 8 (1) Zur Würdigung besonderer Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens ist a) die Medaille für 25jährige, b) die Medaille für 40jährige und c) die Medaille für 50jährige ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens bestimmt. (2) Die Medaille nach Abs. 1 lit. a ist aus Bronze zu prägen. Sie hat auf der Vorderseite einen er Adler zu zeigen und auf der Rückseite eine bildliche Darstellung des Hl. Florian, umgeben von der Inschrift "Für 25jährige freiwillige Dienste in der Feuerwehr und im Rettungswesen", zu tragen. (3) Die Medaille nach Abs. 1 lit. b hat in der Form der Medaille nach Abs. 2 zu entsprechen. Sie ist jedoch in Bronze versilbert auszuführen und hat auf der Rückseite die Inschrift "Für 40jährige freiwillige Dienste in der Feuerwehr und im Rettungswesen" zu tragen. (4) Die Medaille nach Abs. 1 lit. c hat in der Form der Medaille nach Abs. 2 zu entsprechen. Sie ist jedoch in Bronze vergoldet auszuführen und hat auf der Rückseite die Inschrift "Für 50jährige freiwillige Dienst in der Feuerwehr und im Rettungswesen" zu tragen. (5) Die Medaillen nach Abs. 1 lit. a, b und c sind so auszugestalten, daß sie an einem Dreiecksband auf der linken Brustseite getragen werden können. LTI12000395 N3196515142L Auszeichnungen des es, Gesetz

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 6 von 9 9 IV. Abschnitt Auszeichnungen für Leistungen auf dem Gebiet des Sportes 9 (1) Zur Würdigung besonderer Leistungen auf dem Gebiet des Sportes sind bestimmt: a) die er Sportehrennadel in Gold mit Brillant, b) die er Sportehrennadel in Gold, c) das er Sportehrenzeichen. (2) Die er Sportehrennadel in Gold mit Brillant ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Sie hat einen dem eswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift "er Sportehrennadel" umgeben ist und in der Mitte einen Brillanten aufweist. (3) Die er Sportehrennadel in Gold ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Sie hat einen dem eswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift "er Sportehrennadel" umgeben ist. (4) Das er Sportehrenzeichen ist als Steckorden aus echtem Sterling Silber, massiv geprägt und vergoldet anzufertigen. Es hat einen dem eswappen entsprechenden Adler zu zeigen, der von einem Lorbeerkranz und der Aufschrift "er Sportehrenzeichen" umgeben ist. LTI12000396 N3196515143L Auszeichnungen des es, Gesetz 10 V. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen 10 (1) Die Verleihung des Ringes des es ( 1 Abs. 1 lit.

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 7 von 9 a) bedarf eines esgesetzes. Die Zahl der Besitzer dieser Auszeichnung darf 15 nicht übersteigen. (2) Die Verleihung der übrigen im 1 Abs. 1 angeführten Auszeichnungen sowie der in den 6, 7, 8 und 9 vorgesehenen Auszeichnungen obliegt der esregierung. Hiebei dürfen je Kalenderjahr nicht mehr als zwölf Ehrenzeichen, 48 Verdienstkreuze und 192 Verdienstmedaillen verliehen werden. (3) Die Gemeinden und die sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechtes sind berechtigt, Vorschläge auf Verleihung von Auszeichnungen bei der esregierung zu stellen. Bei Auszeichnungen nach 9 steht dieses Recht auch dem essportrat ( 1 des essportgesetzes, Bl.Nr. 56/1950) zu. (4) Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer Auszeichnung besteht nicht. LTI12000397 N3196515144L Auszeichnungen des es, Gesetz 11 11 (1) Über die Verleihung hat die esregierung eine Urkunde auszustellen und dem Ausgezeichneten auszuhändigen. (2) Die Auszeichnung und die Urkunde gehen in das Eigentum des Ausgezeichneten über. Sie dürfen vor dem Tod des Ausgezeichneten nicht in das Eigentum anderer Personen übertragen werden. Der Übergang des Eigentums gibt nicht die Berechtigung zum Tragen einer Auszeichnung. LTI12000398 N3196515145L Auszeichnungen des es, Gesetz 12

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 8 von 9 12 (1) Der Präsident des er tages und der eshauptmann von sind mit dem Tag ihrer Wahl für Lebensdauer Inhaber des Ehrenzeichen des es. (2) Im übrigen hat die esregierung für jede der in den 1, 6, 7, 8 und 9 angeführten Auszeichnungen ein Statut zu erlassen, das nähere Bestimmungen über a) die Voraussetzungen der Verleihung, b) die genaue Form, c) die Art des Tragens und d) die Form der Verleihung und der Verleihungsurkunde zu enthalten hat. (3) In den Statuten können Kleinformen der Auszeichnungen vorgesehen werden, die als Stecknadeln auf der linken Brustseite getragen werden können. LTI12000399 N3196515146L Auszeichnungen des es, Gesetz 13 13 Die nach der Geschäftseinteilung des Amtes der esregierung mit der Erledigung der Angelegenheiten der Verleihung von Auszeichnungen zuständige Abteilung des Amtes der esregierung hat eine Zweitschrift der Verleihungsurkunden aufzubewahren und über die verliehenen Auszeichnungen eine fortlaufend numerierte Liste zu führen. LTI12000400 N3196515147L Auszeichnungen des es, Gesetz 14

BKA/RIS esrecht - Volltext Seite 9 von 9 14 (1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Dezember 1964 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: a) das Gesetz vom 23. Juli 1949 über den Ring des es, Bl.Nr. 48, b) das Gesetz vom 30. November 1955 über das Ehrenzeichen des es, Bl.Nr. 7/1956, c) das Gesetz vom 13. November 1951 über die Schaffung eines Ehrenzeichens für ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens, Bl.Nr. 2/1952, d) das Gesetz vom 13. Juli 1950 über das er essportabzeichen, Bl.Nr. 44. (2) Abweichend von der Bestimmung des 10 Abs. 2 zweiter Satz dürfen im Jahre 1985 anläßlich des Abschlusses des er Gedenkjahres 1809-1984 32 Ehrenzeichen verliehen werden. LTI12000401 N3196515148L