In diesem Zusammenhang wird bei der Teilnahme von Feuerwehrangehörigen

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1 8. Oktober 1998 Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg: HINWEISE FÜR TOTENFEIERN UND BEERDIGUNGEN Die Teilnahme der Feuerwehr an der Beisetzung für einen verstorbenen Feuerwehrangehörigen und der anschließenden Beerdigung ist selbstverständliche Pflicht der Kameradschaft. Dadurch wird dem oder der Verstorbenen die letzte Ehre erwiesen und den Angehörigen die Anteilnahme der Feuerwehr ausgedrückt. Die folgenden Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg sind eine Hilfe bei der Vorbereitung und Durchführung der Beisetzungsfeierlichkeiten. Abweichungen und Änderungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder Bräuche sind zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird bei der Teilnahme von Feuerwehrangehörigen in Uniform an Gottesdiensten folgende Empfehlung gegeben: In der Kirche: Die Mütze wird abgenommen. Der Helm (Fahnenträger usw.) wird nicht abgenommen. Im Freien: Feuerwehrangehörige nehmen die Kopfbedeckungen nicht ab; ausgenommen ist lediglich die direkte Teilnahme an der Kommunion, während der ein Feuerwehrangehöriger die Mütze abnimmt.

2 1. ALLGEMEINES 1.1 Kondolenzbesuch, Vorbereitung Der Kondolenzbesuch ist sehr persönlich und eine Aufgabe des Kommandanten. Ob er dies allein tut oder in Begleitung eines weiteren Zug- oder Gruppenführers, ob in Uniform oder Zivil, bleibt im Einzelfall seiner Entscheidung vorbehalten. Der Kommandant wird zunächst den Hinterbliebenen die Anteilnahme der Feuerwehr ausdrücken und ihnen Rat und Hilfe anbieten; soweit der Kommandant selber nicht dazu in der Lage ist, sollte er Namen von Kameraden, anderen Einrichtungen usw. nennen. Es sollte weiter die offizielle Beteiligung der Wehr an den Beisetzungsfeierlichkeiten besprochen werden. Auf die Wünsche der Angehörigen ist einzugehen. Eine Beteiligung der Wehr an der Beisetzung gegen den Willen der Angehörigen scheidet aus. Der Kommandant hat weiter mit den die Beerdigung durchführenden Personen (Pfarrer, Bestattungsunternehmer usw.) Form und Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung sowie die Beteiligung der Feuerwehr zu klären. Der Kommandant muß sich über die Aufstellungsmöglichkeiten bei der Trauerfeier und am Grabe sowie über die Wegeverhältnisse informieren. 1.2 Teilnahme Die Teilnahme der Feuerwehr erfolgt je nach den näheren Umständen und gegebenen Möglichkeiten mit oder ohne Musik- bzw. Spielmannszug und - durch die gesamte Wehr oder - durch einen Ehrenzug (ca. 20 Feuerwehrangehörige) o- der - durch eine kleinere Abordnung.

3 Es wird empohlen, die Formation vor dem Friedhof aufzustellen und geschlossen zum Aufstellungsplatz zu marschieren 1.3 Anzug Die Teilnehmer an der Totenfeier tragen als Anzug die Feuerwehr-Dienstkleidung der Feuerwehr mit Mütze nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums. Ehrenzug, Totenwache, Sargträger und Fahnenträger tragen zur Dienstkleidung den nachleuchtenden oder schwarzen (Fahnenträger auch weißen) Feuerwehrhelm jeweils ohne Nackenleder und Feuerwehrstiefel (mit oder ohne Leibriemen). Die Hosenbeine werden über den Stiefeln getragen. Einheitliche Handschuhe können getragen werden. Auf ordentliche und einheitliche Bekleidung ( Helm, Hemdfarbe usw.) ist größter Wert zu legen. Dienstmützen werden in der Kirche, Aussegnungshalle usw. abgenommen. Feuerwehrhelme werden nicht abgenommen. 1.4 Gruß Der Ehrenzug und die geschlossen angetretene Feuerwehr grüßen durch Stillstehen. Der Ehrenzugführer grüßt durch Handanlegen an den Feuerwehrhelm, der Kommandant der Feuerwehr sowie die ranghöchsten Teilnehmer grüßen ebenfalls durch Handanlegen an die Mütze. 1.5 Sargträger Als Sargträger sind kräftige Feuerwehrmänner von möglichst gleicher Größe auszuwählen. Sie müssen vorher über das richtige und zweckmäßige Aufnehmen und Tragen des Sarges, über das Aufsetzen des Sarges auf den Leichenwagen und das Absetzen über dem Grab sowie über das

4 Absenken in das Grab unterrichtet werden. 2. TOTENWACHE 2.1 Aufbahrung Die Aufbahrung des oder der Toten findet gewöhnlich in der Friedhofskapelle statt. Sie kann auch im Feuerwehrgerätehaus oder einem anderen öffentlichen Gebäude erfolgen. Auf dem Sarg kann die Feuerwehrmütze oder der Helm des oder der Verstorbenen sowie das Ordenskissen mit den Orden und Ehrenzeichen liegen. 2.2 Totenwache Die Totenwache besteht aus sechs Feuerwehrangehörigen. Sie nehmen in leichter Grätschstellung links und rechts vom Sarg Aufstellung. Die Arme hängen locker nach unten, Handflächen sind zur Hosennaht gerichtet. Für mindestens halbstündliche Ablösung muß gesorgt werden. Während der Trauerfeier übernehmen die Sargträger zugleich die Totenwache. 3. TRAUERFEIER 3.1 Ort Während der Feier stehen links und rechts des Sarges je drei Sargträger als Totenwache. Aufstellung siehe Ziffer 2.2. 3.2 Teilnehmer An der Trauerfeier nimmt je nach dem vorhandenen Raum unter Umständen nur eine Abordnung der Wehr teil. Der Kommandant spricht im Verlauf der Trauerfeier einen

5 kurzen Nachruf für den oder die Verstorbene. In diesem Fall wird am Grab nicht mehr gesprochen (siehe Ziffer 5.4). Hierbei soll er in schlichten, ehrenden Worten Leben und Werk des oder der Verstorbenen als Feuerwehrangehörige(r) aufzeigen. Die Reihenfolge ist vorher abzusprechen. Staatliche und kommunale Vertreter haben gewöhnlich den Vorrang und können nach Absprache unter Umständen auch die örtliche Feuerwehr mitvertreten. Danach folgen die Vertreter der Feuerwehr und schließlich die Vertreter sonstiger Organisationen und Vereine. Allzuviele Ansprachen sind eine unzumutbare Belastung für die trauernden Angehörigen. Es empfiehlt sich daher, einen Vertreter für alle Behörden, einen für die Feuerwehr und einen für alle übrigen Organisationen und Vereine sprechen zu lassen. 4. REIHENFOLGE TRAUERZUG Es wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen: Musik- bzw. Spielmannszug, Ehrenzugführer, Fahnenträger, Ehrenzug (wird kein Ehrenzug gebildet, gehen die Feuerwehrangehörigen anstelle des Ehrenzuges), Kranzträger, Träger des Ordenskissens und Sarg mit Sargträger links und rechts. Hinter dem Sarg folgen die nächsten Angehörigen, danach das übliche Trauergefolge usw., darunter auch im geschlossenen Block die Feuerwehrangehörigen, die dem Ehrenzug nicht angehören. Etwaige weitere Organisationen und Vereine ordnen sich danach ein. Der Musikzug spielt Trauermärsche, der Spielmannszug begleitet den Trauerzug mit Trommelwirbel. Auf einen würdigen Gleichschritt im langsamen Tempo des Trauermarsches, auf Abstand, Vordermann und Seitenrichtung in der geschlossenen Formation ist zu achten.

6 5. BESTATTUNG 5.1 Aufstellung am Grab Auf dem Friedhof wird der Sarg unter Musikklängen oder Trommelwirbel zum Grab gebracht und darüber abgestellt. Die Fahnenträger nehmen am Kopfende des Grabes Aufstellung. Kranzträger und Ordensträger stehen seitlich des Grabes, die Sargträger stehen zu beiden Seiten des Sarges (Haltung siehe Ziffer 2.2). Die nächsten Angehörigen stehen vor dem Grab, der Musikzug bzw. Spielmannszug nimmt nach Möglichkeit hinter dem Grab Aufstellung; an der einen Seite steht der Ehrenzug der Feuerwehr, an der anderen Seite das übrige Trauergefolge. Diese Aufstellung ist den örtlichen Möglichkeiten anzupassen; sie muß aber vorher festgelegt sein. 5.2 Senken des Sarges Beim Absenken des Sarges grüßen der Ehrenzugführer und der Kommandant, die übrigen Feuerwehrangehörigen durch Stillstehen ohne Kommando. Die Fahnenträger senken die Fahne (nicht schwenken). Nach Absenken des Sarges nehmen die Sargträger links und rechts vom Grab wieder Aufstellung. 5.3 Verhalten beim Gebet Während eines Gebets werden weder der Feuerwehrhelm noch die Mütze abgenommen. 5.4 Ansprachen am Grab, Kranzniederlegung Sofern der Kommandant bei der Trauerfeier einen Nachruf gesprochen hat, erübrigen sich weitere Ansprachen am Grabe. Andernfalls wird er bei der Kranzniederlegung seinen kurzen Nachruf sprechen. Während des Nachrufs

7 des Kommandanten stehen die Kranzträger mit dem Kranz seitlich hinter dem Kommandanten. Nach dem Nachruf legen die Kranzträger den Kranz am Grab nieder und treten dann seitlich wieder etwas zurück. Der Kommandant tritt allein an das Grab, ordnet die Schleifen des Kranzes und geht an das Fußende des Grabes. Dort grüßt er durch Handanlegen an die Dienstmütze. Kondoliert er anschließend den nächsten Angehörigen, nimmt er dabei die Dienstmütze ab. Die Kranzträger kondolieren nicht. 5.5 Reihenfolge Die Reihenfolge für Kranzniederlegungen und etwaige Ansprachen am Grab ist vorher abzusprechen. Kranzniederlegungen müssen nicht unbedingt von Worten, sollten a- ber keinesfalls von langen Reden begleitet sein. Im übrigen siehe Ziffer 3.2. Werden Kränze ohne Ansprache niedergelegt, geschieht dies gemeinsam. 5.6 Abschied am Grab Alle übrigen Feuerwehrangehörigen (siehe Ziff. 5.4) können stumm ohne Ehrenbezeugung Abschied nehmen. Die Mütze wird dabei nicht abgenommen. 5.7 Sonstiges Sofern Musik vorhanden, wird das Lied "Ich hatt' einen Kameraden" entweder zum Ende der Kranzniederlegung durch die Feuerwehr oder zum Ende der Beisetzung gespielt. Dabei steht der Ehrenzug ohne besonders Kommando still; der Ehrenzugführer sowie die ranghöchsten Teilnehmer legen die Hand zum letzten Gruß an den Feuerwehrhelm bzw. die Mütze. Die Fahnenträger senken die Fahne (nicht schwenken).

8 6. ABRÜCKEN Nach Beendigung der Totenfeier verlassen der Ehrenzug mit dem Musik- oder Spielmannszug und die übrigen Feuerwehrkameraden geschlossen ohne Spiel den Friedhof. Die Sargträger bleiben am Grab und gehen als letzte vom Friedhof. 7. FEUERBESTATTUNGEN Bei Feuerbestattungen ist sinngemäß zu verfahren. Anmerkung: Diese Hinweise basieren auf den Richtlinien des Deutschen Feuerwehrverbandes für Trauerparaden der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Jahre 1969. O:\ARBEITSM\TOTENFEI.DOC