Sportbootführerschein See. Gesetzeskunde 2011

Ähnliche Dokumente
Sportbootführerschein See

SBF - Kurs Teil 1 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

Auszug aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog (BVKatBin-See) Verstöße gegen die Kollisionsverhütungsregeln (KVR)

Sportbootführerschein See KVR und SeeSchStrO

Teil A Allgemeines KVR. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

a. Sie zeigt Fahrtrichtung und Lage eines Fahrzeugs an. b. Sie zeigt Kurs und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs an.

1.2 KOLLISIONSVERHÜTUNGSREGELN (KVR)

SBF - Kurs Teil 7 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln - KVR -) Teil A

SBF - Kurs Teil 6 - Adolf & Detlef - 1.Halbjahr SGZ - Yachtschule K.H. Degenhardt

a. Wenn es weder vor Anker liegt noch an Land festgemacht ist noch auf Grund sitzt.

Auszug aus der Buchveröffentlichung. Seeverkehrsrecht in der Sportschifffahrt von Rainer Beerfelde

Im Wesentlichen ist beim Küstenkanuwandern gemäß der Vorschriften der deutschen Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Sportbootführerschein See

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

a. Bleib-weg-Signal, Gefahrenbereich sofort verlassen. d. Manövrierbehinderter Schleppverband über 200 m Länge.

praxisnah & individuell lernen Fragenkatalog Sportbootführerschein See

Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)

Fragenkatalog Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN

3. Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Kollisionsverhütungsregeln - KVR)

Fragenkatalog Sportbootführerschein See. Stand:

Fragen- und Antworten-Katalog für den amtlichen Sportbootführerschein. Ausgabe: 2011 (gültig für Prüfungen ab 05/2012)

Nautische Schallsignale

Fahrregeln im Hamburger Hafen Zusammengestellt mit freundlicher Unterstützung der Wasserschutzpolizei

Sportbootführerschein See

Reglement für die Benützung der clubeigenen Juniorenboote ausserhalb der Kurse und Trainings des SCNI

Lichterführung und Signalkörper

Anordnung. über die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs. am Emssee (Emssee-Anordnung) vom 27. April 1977

Unterrichtsbegleitender Script zum Kursus Sportbootführerschein/ See

Auszug aus dem. Kitesurf. Lehrbuch. Kapitel 4: Vorfahrt Kapitel 5: Vom Land aufs Wasser

Fragebogen 1. Sportbootführerschein See. Prüfung bestanden nicht bestanden

Frage 1 Welche drei gesetzlichen Bestimmungen regeln den Verkehr auf den Seeschiffahrtsstraßen?

Sportbootführerschein See

Backbord Seitenlicht Strahlt rot in einem Winkel von 112,5 ab. Von Rechtvoraus bis etwas achterlicher als Backbord querab.

Lichterführung für Nachtfahrt. Menü. Erklärung der Symbole. Beilage Feuerwehrschiffsführer 4.1 & Arbeitsgruppe Boote 1

Viel Spaß beim studieren und dass allen das richtige Licht aufgeht. 1.Begriffsbestimmung Lichter

Fahrwasser, enge Fahrwasser oder Fahrrinnen, eine Gegenüberstellung von Kollisionsverhütungsregeln und Seeschifffahrtsstraßenordnung

SBF-See Frage. SBF-See Frage

Übungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Die wichtigsten Regeln beim Segeln

Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-See

Kreuzer Yacht Club Deutschland e.v. Die Interessenvertretung der Fahrtenwassersportler

Das Wegerecht. Wettfahrtregeln Segeln WR Teil 2 Begegnung von Booten. Systematische Kurzfassung von Hannes Gubler

Fragenkatalog FB2 - D

SEE PDF- PRÜFUNGS- BÖGEN: SPORTBOOT- FÜHRERSCHEIN.

SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DES MASCHSEES. - Maschseeordnung -

Wettfahrtregeln - Segeln -' Das Wegerecht. \\ler bek()111111tilti. Pro1cstfal1 Recl11?

WETTFAHRTREGELN. TEIL 2 - Begegnung von Booten

Programm Kombikurse 2011

Seeschifffahrtsstraßenordnung

BGBl. II - Ausgegeben am 29. August Nr von 117

Vorwort: Jann Trauernicht

Die Schiffahrtszeichen

Wettfahrtregeln beim Segeln. SCRG Theorieabend Feike Bakx

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Satzung über die Benutzung des Maschsees - Maschseeordnung -

Neue Sportbootführerscheinverordnung

Schuldverteilung bei Schiffskollisionen

Boot B (Luvboot) hält sich also nicht frei und begeht somit einen Regelverstoss

Sportbootführerschein See

Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs Titisee

Ablegen vom Steg. Skizze Beschreibung Kommandos

KVR SeeSchStrO. Kollisionsverhütungsregeln Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung. Delius Klasing Verlag

Nautische Gesetzeskunde. Binnenschifffahrtsstraßenordnung

Fahrregeln auf der Kieler Förde

Lenkungsausschuss nach 3 Sportseeschifferscheinverordnung

Lösungsbogen DLRG-Bootsführerschein A (Amtlicher Teil)

Einleitung...11 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)...11

Rettungsbootsführer See

Jugendlizenz B1. Jugendlizenz-Fragebogen Nr. 5 Nr. Frage Antwort Pkt 1 Was musst du beachten, bevor du ein unbekanntes Revier befährst?

Schifffahrtszeichen Schilder, Lichter und Flaggen

Dänemark Daten Fakten Regeln Was Freizeitskipper wissen müssen

Fragen und Antworten zum Sportsegelschein

FAHRREGELN DIE WICHTIGSTEN

Basisfragen. 5. Wie lang ist die Dauer eines langen Tons ( )? a. Etwa 2-6 Sekunden. b. Etwa 1-2 Sekunden. c. Etwa 6-8 Sekunden. d. Etwa 4-6 Sekunden.

Fragen rund ums Motorboot fahren und ums Segeln

Sportbootschule Mardorf

Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Der Sportbootführerschein - Binnen (SBF-B)

Anleitung zum praktischen Segeln - Manöver

Sportbootführerschein See Das Wichtigste als Spickzettel zum Lernen

Gemeinsame Fahrordnung

Ausbildung und Prüfungsfächer Theorie

Dänemark Daten Fakten Regeln Alles, was Skipper wissen müssen

Lichterführung und Schallsignalanlagen. auf Fahrzeugen unter 20 Meter Länge in der Seeschifffahrt

Sportbootführerschein See

Führerschein-Übersicht. Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) Segel/Motor oder Motor (Seite 2) Sportbootführerschein See (SBF See) (Seite 3)

Rechtsverordnung der Stadt Weinheim über die Benutzung des Waidsees

Sicheres Fliegen am Hang bei regem Flugbetrieb mit Gleitschirm und Drachen

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Text Anlage 7. Schifffahrtszeichen

Hochschulsport: Segeln 2016 / 2017

Deutschland Daten Fakten Regeln Alles, was Skipper wissen müssen

MOTORBOOTPRÜFUNG. EINZELMANÖVER Generelles. motorbootmanoever.doc// 18/07/ :06:00 Seite 1 von 7

Transkript:

Sportbootführerschein See Gesetzeskunde 2011

Gliederung KVR SeeSchStrO Schiffahrtszeichen Beleuchtung Sonstiges

Rechtsgrundlagen KVR Kollisionsverhütungsregeln Geltungsbereich: international SeeSchStrO Seeschifffahrtsstraßenordnung Geltungsbereich: national EmsSchO Schifffahrtsordnung Emsmündung Geltungsbereich: regional/international Bekanntmachungen der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen. Hafenordnungen

Geltungsbereich KVR international, auf hoher See und auf mit dieser Zusammenhängenden, von Seeschiffen befahrbaren Gewässern SeeSchStrO Auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen EmsSchO im Mündungsgebiet der Ems und auf der Leda

Subsidiarität Es gilt spezielles vor allgemeinem Recht. D.h. EmsSchO vor SeeSchStrO vor KVR.

KVR Regel 3 enthält allgemeine Begriffsbestimmugen. b) Der Ausdruck Maschinenfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb. c) Der Ausdruck Segelfahrzeug bezeichnet ein Fahrzeug unter Segel, dessen Maschine, falls vorhanden nicht benutzt wird. d) fischendes Fahrzeug: fischt mit Netzen, Leinen, Schleppnetzen o. and. Fanggeräte Ist dadurch i.d. Manövrierfähigkeit eingeschränkt Schleppangel oder andere Fanggeräte die nicht die Manövrierfähigkeit einschränken gelten nicht.

KVR Regel 3 f) manövrierunfähiges Fhzg. Kann wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren kann, wie es diese Regel vorschreiben kann daher nicht ausweichen. Flaute ist kein außergewöhnlicher Umstand g) manövrierbehindertes Fahrzeug Kann wegen der Art seines Einsatzes nicht so manövrieren wie diese Regeln es vorschreiben Kann daher nicht ausweichen Katalog i)-vi) mit Regelbeispielen i) Fahrzeug in Fahrt: liegt nicht vor Anker, sitzt nicht auf Grund, ist nicht an Land festgemacht

KVR Regel 3 k) Fahrzeuge gelten nur dann als einander in Sicht befindlich, wenn jedes vom anderen optisch wahrgenommen werden kann. l) verminderte Sicht: jeder Zustand bei dem die Sicht durch Nebel Dickes Wetter Schneefall Heftige Regengüsse Sandstürme Ähnliche Umstände eingeschränkt ist.

KVR Regel 6 Sichere Geschwindigkeit Fhzg kann mit geeigneter und wirksamer Maßnahme Zusammenstoß vermeiden Fhzg. kann innerhalb einer Entf. zum Stehen gebracht werden die den Umständen entspricht Zu berücksichtigen: Sicht Verkehrsdichte (einschl. Fischerei o.ä.) Manövrierfähigkeit, Stoppstrecke, Dreheigenschaften, gegebene Bedingungen Bei Nacht Hintergrundhelligkeit, Lichter an Land, Rückstrahlung der eigenen Lichter Wind, Seegang, Strömung, Schiffahrtsgefahren Tiefgang/Wassertiefe

KVR Regel 7 Möglichkeit eines Zusammenstoßes a) [ ] Im Zweifelsfall ist diese Möglichkeit anzunehmen d) Bei der Feststellung ob die Möglichkeit eines Zusammenstoßes besteht muß unter anderem folgendes berücksichtigt werden: Eine solche Möglichkeit ist anzunehmen, wenn die Kompasspeilung eines sich nähernden Fahrzeugs sich nicht merklich ändert; Eine solche Möglichkeit kann manchmal auch dann bestehen, wenn die Peilung sich merklich ändert insbesondere bei Annäherung an ein sehr große Fahrzeug, an einen Schleppverband oder ein Fahrzeug nahebei.

Kollisionsgefahr Abstand verringert sich Peilung steht wiederholt bei gleichem Wert Man sieht das rote und das grüne Positionslicht des anderen Fahrzeugs!!!

KVR- Regeln 8 Vermeidung von Zusammenstößen a) Jedes Manöver zur Vermeidung eines Zusammenstoßes muß in Übereinstimmung mit den Regeln dieses Teiles erfolgen und, wenn es die Umstände zulassen, entschlossen, rechtzeitig und so ausgeführt werden, wie gute Seemannschaft es erfordern. b) Jede Änderung des Kurses und/oder der Geschwindigkeit muss, [ ] optisch oder durch Radar [schnell erkennbar sein]; aufeinander folgende kleine Änderungen [ ] sollen vermieden werden.

KVR - Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete Verkehrstrennungsgebiete sind von IMO eingerichtet. VTG sind zwei Einbahnwege die durch Trennlinien oder Trennzonen getrennt werden.

KVR - Regel 10 Verkehrstrennungsgebiete b) Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet benutzt, muss i) auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung dieses Weges fahren, ii) sich, soweit möglich von der Trennlinie oder Trennzone klarhalten, iii) in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- der auslaufen; wenn es jedoch von der Seite ein- oder ausläuft, muss dies einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Fahrtrichtung erfolgen. Ein [Fhzg. muss ] das Queren [ ] vermeiden; [falls nötig] möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung [ ].

Ausweichregeln Es gibt ausweichpflichtige und kurshaltepflichtige Fahrzeuge. Ein Fahrzeug, das den Wind von Backbord hat muß dem anderen ausweichen. (Regel 12 i) Steuerbordbug weicht Backbordbug Das luvwärtige Fahrzeug muß dem leewärtigen ausweichen. (Regel 12 ii) Luv weicht Lee Motorboot weicht Segelboot Der Überholer hat sich freizuhalten. (Regel 13) Exkurs Regeln 12 19 KVR.

Quellen http://www.elwis.de Rolf Dreyer, Sportküstenschifferschein + Sportbootführerschein See, 8. Auflage, S. 81 95 Stefan Einecke info@rechtsanwalteinecke.de www.rechtsanwalt-einecke.de