Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

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1 4 (SeeSchStrO) Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 9 2 Begriffsbestimmungen 11 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr 26 4 Verantwortlichkeit 26 5 Schifffahrtszeichen 27 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge 27 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes 28 Zweiter Abschnitt: Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge 8 Allgemeines 29 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen Kleine Fahrzeuge bis 18 aufgehoben 19 und 20 aufgehoben Dritter Abschnitt: Schallsignale der Fahrzeuge Vierter Abschnitt: Fahrregeln 21 Grundsätze Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot Überholen Begegnen Vorfahrt der Schifffahrt im Fahrwasser Fahrgeschwindigkeit Schleppen und Schieben Durchfahren von Brücken und Sperrwerken Einlaufen in Schleusen und Auslaufen Fahrbeschränkungen und Fahrverbote Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen 59

2 5 Fünfter Abschnitt: Ruhender Verkehr 32 Ankern Anlegen und Festmachen Umschlag Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern Umschlag bestimmter gefährlicher Güter 75 Sechster Abschnitt: Sonstige Vorschriften 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen Ausübung der Fischerei und der Jagd Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren aufgehoben Siebenter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal 41 Geltungsbereich Zulassung An- und Abmeldung aufgehoben 45 Verkehr in den Zufahrten Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens Fahrabstand Verhalten vor und in den Weichengebieten Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände Fahrregeln für Sportfahrzeuge aufgehoben 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal aufgehoben Achter Abschnitt: Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 55 Schifffahrtspolizei 91 55a Verkehrszentralen Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen Schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen Schifffahrtspolizeiliche Meldungen Befreiung Ermächtigung zum Erlass von schifffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen 101

3 6 Neunter Abschnitt: Bußgeld- und Schlussvorschriften 61 Ordnungswidrigkeiten Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften 104 Anlage I Schifffahrtszeichen Vorbemerkungen 105 Abschnitt I Sichtzeichen A. Gebots- und Verbotszeichen A. 1 Überholverbot 110 A. 2 Begegnungsverbot an Engstellen 110 A. 3 Geschwindigkeitsbeschränkung 110 A. 4 Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag 110 A. 5 Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb 111 A. 6 Einhalten eines Fahrabstandes 111 A. 7 Anhalten vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen 111 A. 8 Ankerverbot 111 A. 9 Festmacheverbot 111 A. 10 Liegeverbot 112 A. 11 Einhalten einer Fahrtrichtung 112 A. 12 Abgabe von Schallsignalen 112 A. 13 Anhalten in Schleusen 112 A. 14 Durchfahren von Brücken 112 A. 15 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung 112 A. 16 Aufforderung zum Anhalten 113 A. 17 Gesperrte Wasserfl ächen 113 A. 18 Sperrung der gesamten Seeschifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke 114 A. 19 Durchfahren beweglicher Brücken und Sperrwerke sowie Einfahren in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten zu ihnen 115 A. 20 Einfahren in die Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal 116 A. 21 Einfahren in die Schleusenvorhäfen und in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau 116 A. 22 Durchfahren der Weichengebiete des Nord-Ostsee-Kanals 117 A. 23 Verkehr beim Ölhafen Brunsbüttel 118 A. 24 Ein- und Ausfahren Gieselaukanal und Toter Travearm (Altarm der Teerhofi nsel) 119 A. 25 Einfahren in die Husumer Au 119 A. 26 Einfahren in die Zufahrten zum Eidersperrwerk 119

4 7 B. Warn- und Hinweiszeichen B. 1 Fährstelle 120 B. 2 Durchfahren von festen Brücken 120 B. 3 Fernsprechstelle 120 B. 4 Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal 120 B. 5 Wasserski 121 B. 6 Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung 121 B. 7 Querströmung 121 B. 8 Wassermotorräder 121 B. 9 Segelsurfbretter 121 B. 10 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern und der Mitte von Schifffahrtswegen 122 B. 11 Bezeichnung der Fahrwasserseiten 122 B. 12 aufgehoben B. 13 Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden Fahrwassern 123 B. 14 Reeden 125 B. 15 Gefahrenstellen 126 B. 16 Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen 129 B. 17 Festmachetonne 131 Abschnitt II Schallsignale C. 1 Anhalten 132 C. 2 Durchfahren/Einfahren verboten 132 C. 3 Durchfahren/Einfahren 132 C. 4 Sperrung der Seeschifffahrtsstraße 132 C. 5 Einfahren in die Zufahrten und Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals von See 132 C. 6 Einfahren in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals vom Kanal aus 133 Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge Erläuterung zur Anlage II 134 II.1 Sichtzeichen der Fahrzeuge 1 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung polizeilicher Aufgaben Zollfahrzeuge Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie Maschinenfahrzeuge, die Schießscheiben schleppen aufgehoben 5 Fähren Fahrzeuge und Schub- und Schleppverbände, die bestimmte gefährliche Güter befördern und leere Fahrzeuge im Sinne des 30 Abs aufgehoben 8 aufgehoben 9 Schwimmendes Zubehör, das von Fahrzeugen, die baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen, bei ihrem Einsatz verwendet wird 138

5 8 10 Manövrierbehinderte Fahrzeuge, die im Fahrwasser baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen Festgemachte Fahrzeuge, schwimmende Anlagen und außergewöhnliche Schwimmkörper Fahrzeuge mit Seelotsen auf dem Nord-Ostsee-Kanal Freifahrer auf dem Nord-Ostsee-Kanal Am Ufer festgekommene Fahrzeuge auf dem Nord-Ostsee-Kanal Fahrzeuge, die einen Seelotsen anfordern Fahrzeuge, die einen Seelotsen absetzen wollen 144 II.2 Schallsignale der Fahrzeuge 1 Achtungssignal Gefahr- und Warnsignale Schallsignale bei verminderter Sicht aufgehoben 5 Ausweichsignal Anforderungssignale Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen Schleppersignale aufgehoben Anlage III Karte zu 1 Abs aufgehoben Anlage IV

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