Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) Inhalt. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
|
|
- Erika Feld
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 4 (SeeSchStrO) Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 9 2 Begriffsbestimmungen 11 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr 26 4 Verantwortlichkeit 26 5 Schifffahrtszeichen 27 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge 27 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes 28 Zweiter Abschnitt: Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge 8 Allgemeines 29 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen Kleine Fahrzeuge bis 18 aufgehoben 19 und 20 aufgehoben Dritter Abschnitt: Schallsignale der Fahrzeuge Vierter Abschnitt: Fahrregeln 21 Grundsätze Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot Überholen Begegnen Vorfahrt der Schifffahrt im Fahrwasser Fahrgeschwindigkeit Schleppen und Schieben Durchfahren von Brücken und Sperrwerken Einlaufen in Schleusen und Auslaufen Fahrbeschränkungen und Fahrverbote Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen 59
2 5 Fünfter Abschnitt: Ruhender Verkehr 32 Ankern Anlegen und Festmachen Umschlag Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern Umschlag bestimmter gefährlicher Güter 75 Sechster Abschnitt: Sonstige Vorschriften 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen Ausübung der Fischerei und der Jagd Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren aufgehoben Siebenter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal 41 Geltungsbereich Zulassung An- und Abmeldung aufgehoben 45 Verkehr in den Zufahrten Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens Fahrabstand Verhalten vor und in den Weichengebieten Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände Fahrregeln für Sportfahrzeuge aufgehoben 53 Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal aufgehoben Achter Abschnitt: Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 55 Schifffahrtspolizei 91 55a Verkehrszentralen Schifffahrtspolizeiliche Verfügungen Schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen Schifffahrtspolizeiliche Meldungen Befreiung Ermächtigung zum Erlass von schifffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen 101
3 6 Neunter Abschnitt: Bußgeld- und Schlussvorschriften 61 Ordnungswidrigkeiten Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften 104 Anlage I Schifffahrtszeichen Vorbemerkungen 105 Abschnitt I Sichtzeichen A. Gebots- und Verbotszeichen A. 1 Überholverbot 110 A. 2 Begegnungsverbot an Engstellen 110 A. 3 Geschwindigkeitsbeschränkung 110 A. 4 Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag 110 A. 5 Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb 111 A. 6 Einhalten eines Fahrabstandes 111 A. 7 Anhalten vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen 111 A. 8 Ankerverbot 111 A. 9 Festmacheverbot 111 A. 10 Liegeverbot 112 A. 11 Einhalten einer Fahrtrichtung 112 A. 12 Abgabe von Schallsignalen 112 A. 13 Anhalten in Schleusen 112 A. 14 Durchfahren von Brücken 112 A. 15 Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung 112 A. 16 Aufforderung zum Anhalten 113 A. 17 Gesperrte Wasserfl ächen 113 A. 18 Sperrung der gesamten Seeschifffahrtsstraße oder einer Teilstrecke 114 A. 19 Durchfahren beweglicher Brücken und Sperrwerke sowie Einfahren in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten zu ihnen 115 A. 20 Einfahren in die Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal 116 A. 21 Einfahren in die Schleusenvorhäfen und in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau 116 A. 22 Durchfahren der Weichengebiete des Nord-Ostsee-Kanals 117 A. 23 Verkehr beim Ölhafen Brunsbüttel 118 A. 24 Ein- und Ausfahren Gieselaukanal und Toter Travearm (Altarm der Teerhofi nsel) 119 A. 25 Einfahren in die Husumer Au 119 A. 26 Einfahren in die Zufahrten zum Eidersperrwerk 119
4 7 B. Warn- und Hinweiszeichen B. 1 Fährstelle 120 B. 2 Durchfahren von festen Brücken 120 B. 3 Fernsprechstelle 120 B. 4 Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal 120 B. 5 Wasserski 121 B. 6 Außergewöhnliche Schifffahrtsbehinderung 121 B. 7 Querströmung 121 B. 8 Wassermotorräder 121 B. 9 Segelsurfbretter 121 B. 10 Kennzeichnung der Zufahrt zu Fahrwassern und der Mitte von Schifffahrtswegen 122 B. 11 Bezeichnung der Fahrwasserseiten 122 B. 12 aufgehoben B. 13 Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden Fahrwassern 123 B. 14 Reeden 125 B. 15 Gefahrenstellen 126 B. 16 Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen 129 B. 17 Festmachetonne 131 Abschnitt II Schallsignale C. 1 Anhalten 132 C. 2 Durchfahren/Einfahren verboten 132 C. 3 Durchfahren/Einfahren 132 C. 4 Sperrung der Seeschifffahrtsstraße 132 C. 5 Einfahren in die Zufahrten und Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals von See 132 C. 6 Einfahren in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals vom Kanal aus 133 Anlage II Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge Erläuterung zur Anlage II 134 II.1 Sichtzeichen der Fahrzeuge 1 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung polizeilicher Aufgaben Zollfahrzeuge Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie Maschinenfahrzeuge, die Schießscheiben schleppen aufgehoben 5 Fähren Fahrzeuge und Schub- und Schleppverbände, die bestimmte gefährliche Güter befördern und leere Fahrzeuge im Sinne des 30 Abs aufgehoben 8 aufgehoben 9 Schwimmendes Zubehör, das von Fahrzeugen, die baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen, bei ihrem Einsatz verwendet wird 138
5 8 10 Manövrierbehinderte Fahrzeuge, die im Fahrwasser baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen Festgemachte Fahrzeuge, schwimmende Anlagen und außergewöhnliche Schwimmkörper Fahrzeuge mit Seelotsen auf dem Nord-Ostsee-Kanal Freifahrer auf dem Nord-Ostsee-Kanal Am Ufer festgekommene Fahrzeuge auf dem Nord-Ostsee-Kanal Fahrzeuge, die einen Seelotsen anfordern Fahrzeuge, die einen Seelotsen absetzen wollen 144 II.2 Schallsignale der Fahrzeuge 1 Achtungssignal Gefahr- und Warnsignale Schallsignale bei verminderter Sicht aufgehoben 5 Ausweichsignal Anforderungssignale Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen Schleppersignale aufgehoben Anlage III Karte zu 1 Abs aufgehoben Anlage IV
Merkblatt für Sportbootfahrer
Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den (NOK) im engen Kontakt mit der
MehrDer Nord-Ostsee-Kanal und die Eider
@@FBCREATE 5561, Der Nord-Ostsee-Kanal und die Eider Geschäftsstelle: Telefon (040) 6320090 Telefax (040) 63200928 Gründgensstraße 18 D-22309 Hamburg KREUZER-ABTEILUNG DES DEUTSCHEN SEGLER-VERBANDES E.V.
MehrVerordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See SeeStrOV Ausfertigungsdatum: 13.06.1977 Vollzitat: "Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung
MehrElektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
Seite 1 von 55 Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Sie sind hier: Startseite > Freizeitschifffahrt > Führerscheininformationen > Fragenkatalog Binnen Inhalt: Fragen- und Antwortenkatalog
MehrWIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA BINNENVERKEHRSAUSCHUSS. Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt CEVNI. Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
WIRTSCHAFTSKOMMISSION FÜR EUROPA BINNENVERKEHRSAUSCHUSS Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt CEVNI Europäische Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Vierte revidierte Ausgabe VEREINTE NATIONEN ECE/TRANS/SC.3/115/Rev.4
MehrVerordnung Über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO)
Verordnung Über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO) INHALTSVERZEICHNIS ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften 0.01 Geltungsbereich 0.02 Begriffsbestimmungen ZWEITER TEIL
MehrWir machen Schifffahrt möglich. Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder
Wir machen Schifffahrt möglich. Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder Impressum Wassersport auf Bundeswasserstraßen zwischen Elbe und Oder Herausgeber: Redaktion: Bilder: Satz: Wasser-
MehrVorbereitung zur Rafting-Prüfung
Vorbereitung zur Rafting-Prüfung Ein Lernbehelf für den Erwerb des Rafting-Patents (Schiffsführerpatent - Raft) Rechtlicher Teil Auflage durch Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/3, 11.
MehrAktenhauptplan des WSA Kiel-Holtenau
Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau Schleuseninsel 2 24159 Kiel Aktenplan des Wasser- und Schifffahrtsamtes Kiel-Holtenau (Stand: Juni 2011) Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau Dienstort Kiel
MehrGesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG)
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG) In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-5, veröffentlichten
MehrQuelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2009, 328 Gliederungs-Nr:
Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LSchiffHVO Ausfertigungsdatum: 25.06.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2009, 328 Gliederungs-Nr: 950.1 Verordnung über
MehrOder (Od) Liegestelle Ratzdorf Aurith
1 2 3 Liegestelle Ratzdorf Aurith km von 665,00 542,7 569,4 665,80 570,2 ja ja 03334 276-0 0335 663959-0 0335 663959-0 03334 276-171 0335 663959-33 0335 663959-33 Strecke Strecke Strecke für alle Fahrzeuge
MehrVerantwortung und Haftung des Kapitäns und des Lotsen
Verantwortung und Haftung des Kapitäns und des Lotsen im Spannungsfeld der Revierfahrt unter Lotsenassistenz Vortrag Dr. Detlef Zschoche, Rechtsanwalt, Consultant Ince & Co Germany LLP Verantwortung und
MehrFlusskarte von Minden bis Kassel. Oberweser und Fulda. Landesverband Motorbootsport Niedersachsen e.v. Kassel. Minden. Rinteln. Hameln.
Landesverband Motorbootsport Niedersachsen e.v. Flusskarte von Minden bis Kassel Mittelland- kanal Minden Rinteln Oberweser und Fulda Hameln Bodenwerder Vorbemerkungen: Das sichere Befahren der Oberweser
MehrMotorboot Informationen Gardasee
Riva del Limone sul Moniga del Peschiera del Motorboot Informationen see Stand 01.2003 see-info.de, Bürgereschstraße 71a, D-26123 Oldenburg Riva del Limone sul Moniga del Peschiera del Allgemeines: Der
MehrAKTENPLAN DES WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT DUISBURG-MEIDERICH
AKTENPLAN DES WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT DUISBURG-MEIDERICH 1 Allgemeines Verwaltungswesen 11 Organisation, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit 111 Organisation 111.1 111.2 111.3 111.4 111.5 111.6 111.7
MehrBMVBS - Bußgeldkatalog-Bußgeldkatalog
Seite 1 von 12 Bußgeldkatalog Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog Collage von Verkehrszeichen (Quelle: BMVBS) Bußgelder gegen Hauptunfallursachen Die Obergrenzen für Bußgelder sollen für mehr Sicherheit
MehrERSTENS: Jaume Vermell Nàutica, S.L., genannt als VERMIETER, überlässt zur Miete Ihnen, hier gennannt als MIETER, das ausgesuchte Wasserfahrzeug.
MIETBEDINGUNGEN EINES WASSERFAHRZEUGES In erster Linie möchten wir für Ihr Interesse und das Vertrauen in uns, bedanken. Wir hoffen das Sie Genuss an unseren Booten und das Erlebniss auf unseren ruhigen
MehrMit Sicherheit ans Ziel Eine Aktion des ADAC zur Jugend-Verkehrssicherheit
1. Du kommst an eine Straße mit diesem Verkehrszeichen. Darfst du in die Straße mit deinem Fahrrad einfahren? ( Ja, ich darf einfahren ( Nein, es ist nicht erlaubt 2. Darfst du dich als Radfahrer an andere
MehrÖrtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal
Bayernhafen GmbH & Co. KG Örtliche Richtlinien zur Richtlinie 408.01-09 für das Zugpersonal Gültig ab: 17.11.2014 Herausgeber: Bayernhafen GmbH & Co. KG Hauptverwaltung Linzer Straße 6 D-93055 Regensburg
MehrPrüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen. Leichter Lernen. Besser Fahren. Æ www.fuerboeck.
GW Prüfungsfragen für die Theorieprüfung über das Grundwissen für alle Führerscheinklassen Stand: 10. August 2013 Leichter Lernen. Besser Fahren. Æ www.fuerboeck.at Gefahrenzeichen Frage-GW: 464, 465 5
MehrVerfassungs-/Änderungsdatum: 01.10.2013. Verkehrssicherheit innerhalb des Betriebsgeländes. Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift:
Seite: 1/7 Erstellt von: DRIENYOVSZKI Krisztián Unterschrift: Änderungen: Kontrolliert von: TAMÁS István Unterschrift: Genehmigt von: KENYERESNÉ V. Rita Unterschrift: Index Vers.nr Änderung Datum Geändert
MehrVorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 18. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten
MehrSicherheit im See- und Küstenbereich. Sorgfaltsregeln für Wassersportler
Sicherheit im See- und Küstenbereich Sorgfaltsregeln für Wassersportler Sicherheit im See- und Küstenbereich Sorgfaltsregeln für Wassersportler Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
MehrFirma bremenports GmbH & Co. KG CC Projektmanagement z. Hd. Herrn U. Kraus Am Strom 2 27568 Bremerhaven Bremen, den 10. März 2015
Firma bremenports GmbH & Co. KG CC Projektmanagement z. Hd. Herrn U. Kraus Am Strom 2 27568 Bremerhaven Bremen, den 10. März 2015 NAUTISCHES GUTACHTEN Aspekt: Wasserstraßentransport liegender WKA-Sterne
Mehr8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF
8. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: K. Aigner Name: M. Siebert Name: Dr. P. Sckuhr Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU ESHA Org.-Einheit:
MehrVerordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung - See)
Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (Sportbootführerscheinverordnung - See) Vom 20. Dezember 1973 (BGBl. 1 S. 1314) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrMehrzweckschiff Neuwerk
Wir machen Schifffahrt möglich. Mehrzweckschiff Neuwerk Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven 2 Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven Mehrzweckschiff Neuwerk 3 Mehrzweckschiffe und Notfallschlepper in Nord-
MehrLuftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)
Luftsicherheitsgebührenverordnung (ebv) ebv Ausfertigungsdatum: 23.05.2007 Vollzitat: "Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 944), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 181 des Gesetzes
MehrCUXHAVENER SEEWETTFAHRT 2011
CUXHAVENER SEEWETTFAHRT 2011 Ausschreibung / Programm Termin: Samstag, den 25.06.2011 Veranstalter: Wettfahrtleitung: Juryleiter: Segler-Vereinigung Cuxhaven e.v. Kapitän Alexander Str. 42 27472 Cuxhaven
MehrSatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Bad Sassendorf Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen BinSchGerG Ausfertigungsdatum: 27.09.1952 Vollzitat: "Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen in der im Bundesgesetzblatt
Mehr8. WICHTIGE VERKEHRSZEICHEN
8. ! ZIELE unterschiedliche Verkehrszeichen kennenlernen Verhalten je nach Verkehrszeichen besprechen und einüben Siehe Schülerheft S. 34 INHALTE Gefahrenzeichen Gefahrenzeichen sind grundsätzlich dreieckig
MehrKreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen 3., neubearbeitete Auflage von Thomas Pschera, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt am Main/Mannheim, unter Mitarbeit
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/13032. der Bundesregierung. Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13032 17. Wahlperiode 10. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG) A. Problem und Ziel ZurErfassungderUnfälleinderBinnenschifffahrtwurdeimJahre1958der
MehrElektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS)
Seite 1 von 11 Ausführungsgesetz Inhalt: Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz
MehrRECHT FÜR RADFAHRER RHOMBOS
RECHT FÜR RADFAHRER RHOMBOS Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte
Mehr3. Telematik-Workshop der ZKR
www.ebu-uenf.org www.eso-oeb.org 3. Telematik-Workshop der ZKR 13. November 2008 Erfahrungen und Erwartungen des Gewerbes Jörg Rusche Sekretär der gemeinsamen Nautisch-Technischen Kommission der Europäischen
MehrDer Modernisierte Zollkodex (MZK)
Gemeinsame Veranstaltung der LAV Junioren, CSAV und Dabelstein & Passehl Das Reedereigeschäft mit Lateinamerika Der Modernisierte Zollkodex (MZK) Dr. Olaf Hartenstein Mittwoch, 16. Juni 2010 International
MehrWas tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?
Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Allgemein Wenn Ihnen Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit eingeschalteter Lautwarnvorrichtung (Martinshorn und Blaulicht) im Straßenverkehr
MehrSpree-Oder-Wasserstraße (SOW)
1 2 3 Wartestelle Spreeschanze Liegestelle KW Reuter Koppelstelle Schleuse Charlottenburg 0,240 2,280 5,460 km bis 0,390 2,450 5,660 Berlin Berlin 030 69532-0 030 69532-0 030 69532-201 030 69532-201 wsa-berlin@wsv.bund.de
MehrBEKANNTMACHUNG. Dienstleistungsauftrag
Seite 1 von 7 BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven Mozartstraße 32 Bündelungsstelle
MehrAusführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt Rhein/BinSchAbfÜbkAG Ausfertigungsdatum: 13.12.2003 Vollzitat:
MehrUmweltzone in Frankfurt/Main
Umweltzone in Frankfurt/Main In Frankfurt/Main ist seit 1. Oktober 2008 eine Umweltzone in Kraft. Sie umfasst die Fläche innerhalb des Autobahnrings". Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A5,
MehrASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE
asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Kompetenzenkatalog Kategorie M 22. März 2011 Grundlage für die Prüfungsvorbereitung
Mehrüber die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr
Bundesgesetz 74.xx über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 57 Absatz,
MehrMERKBLATT für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Mosel
MERKBLATT für Wassersportler auf der Bundeswasserstraße Mosel Mosel bei Dieblich 1. Auflage 2014 Wasser- und Schifffahrtsamt Koblenz Wasser- und Schifffahrtsamt Trier Schartwiesenweg 4 Pacelliufer 16 56070
MehrUnterrichtsthemen Grundwissen:
Unterrichtsthemen Grundwissen: Lektion 1 Persönliche Voraussetzungen a) Körperliche Fähigkeiten Sehfähigkeit, Sehtest, Bedeutung von Gesundheit und Fitness b) Einschränkung der körper- Krankheiten und
MehrSGB IV Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Gelbe Erläuterungsbücher SGB IV Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung ommentar von Thomas Brandt, Prof. Dr. Ralf reikebohm, Dr. Heike Pohl, Cornelia Schütte-Geffers, Dr.
MehrPlakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften Praxishilfen aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen
Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften Praxishilfen aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen Werbung an Straßen unterliegt weit reichenden Restriktionen.
MehrReglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona
SRRJ 411.002 Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (sgs 151.2) sowie Art. 38 der Gemeindeordnung (SRRJ
MehrGesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2012) Begriffe und Geltungsbereich
Gesetz über die öffentlichen Ruhetage (Ruhetagsgesetz) Vom 6. Mai 2012 (Stand 1. Januar 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 2012) 1. Öffentliche Ruhetage Art. 1 Zweck 1 Die öffentlichen Ruhetage
MehrTörnvorschlag 1 - eine Woche
Törnvorschlag 1 - eine Woche Waren - Plau - Lübz oder Parchim - Malchow - Röbel Rechlin Dieser Törn führt Sie über die großen Seen: Müritz, Kölpin- und Plauer See in die Elde bis Lübz oder Parchim und
MehrFlüchtlingshilfegesetz (FlüHG)
Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) FlüHG Ausfertigungsdatum: 15.07.1965 Vollzitat: "Flüchtlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl. I S. 681), das zuletzt durch Artikel 6a
MehrVorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Betriebsverfassungsgesetz 1
Vorwort zur 9. Auflage Verzeichnis der Bearbeiter der einzelnen Abschnitte Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Seite V VII XVII XXVII Betriebsverfassungsgesetz 1 Betriebsverfassungsgesetz 51 Einleitung
MehrInkrafttreten: 01. April 2013
StVO - Neufassung Inkrafttreten: 01. April 2013 Auszug: Verkehrs-Verlag Remagen LVW / TÜV Thüringen 1 Neue Umschreibungen wer mit dem Rad fährt, (bisher- Radfahrer) wer zu Fuß geht, (bisher- Fußgänger)
MehrDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds
Mehr13 Urkunden 14 Ordnungswidrigkeiten 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Anlage 1 und 2: Muster A und B zu 8 Anlage 3: zu 10.
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Fahrgastschifffahrt und den Fährverkehr auf der Ruhr (Fahrgastschifffahrt- und Fährverordnung FSchFVO-Ruhr ) vom 01. Dezember 2009 Aufgrund des 37 Abs. 2 und 3 des
MehrGrosssammelbecken Schlangenbrunnen km 16.160
zum GIS-Browser SOMA zum Übersichtsplan (pdf) Tiefbauamt Strasseninspektorat Unterhaltsregion IV, UB 12 A 52 Forchstrasse S-13 Grenze Egg/Grüningen Grenze Grüningen/Gossau Grosssammelbecken Schlangenbrunnen
Mehrhttp://www.motorrad-tipps-touren.de 1
1 Einleitung Motorradfahrtipps Motorradfahren ist ein tolles Hobby. Ein Motorradfahrer nimmt die Umwelt ganz anders auf. Wir fühlen uns frei und heben uns deutlich von anderen Verkehrsteilnehmern ab. Jedem
Mehrwww.degener.de 19 Bahnübergänge
ww.degener.de 19 Bahnübergänge (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang 1. auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz (Zeichen 201), 2. auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und 3. in Hafen- und
MehrDiese Information begründet keine anderen Rechte und Pflichten als die sich aus rechtmäßig erlassenen und veröffentlichten Rechtstexten ergebenden.
Diese Information begründet keine anderen Rechte und Pflichten als die sich aus rechtmäßig erlassenen und veröffentlichten Rechtstexten ergebenden. Sportbootfahren auf der Donau Allgemeines Reisende aus
MehrSICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN
SICHER ANS ZIEL UNTERWEGS AUF RADWEGEN Wir bringen Bayern aufs Rad Kann ich, soll ich, muss ich? Zeichen 237 Radweg (Benutzungspflicht) Ein Radweg darf ausschließlich von Radfahrenden befahren werden und
MehrStrafrecht im Assessorexamen
Strafrecht im Assessorexamen Eine Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das materiell- und formellrechtliche Gutachten, die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift und das
MehrROLAND RECHTSSCHUTZ. Bußgeldkatalog. ROLAND Bußgeldkatalog
ROLAND RECHTSSCHUTZ Bußgeldkatalog geht es mir gut ROLAND Bußgeldkatalog 2 AUSZUG ZUR INFORMATION Es gibt klare Verkehrsregeln. Sie sollen dafür sorgen, dass niemand behindert, belästigt, gefährdet oder
MehrDie Ruhr fließt in einer grünen Oase durch eine der ältesten deutschen Industrieregionen.
1/5 Die Ruhr fließt in einer grünen Oase durch eine der ältesten deutschen Industrieregionen. Umgeben von Natur- und Landschaftschutzgebieten bietet sich eine abwechslungsreiche Flußlandschaft. Kleine
MehrStraßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 *
7.2 Straßenreinigungssatzung der Stadt Witten vom 10.12.1986 * Der Rat der Stadt Witten hat aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984
MehrPrivate Sicherheitsdienste
Private Sicherheitsdienste Zur Tàtigkeit freier Unternehmer auf dem Gebiet der òffentlichen Sicherheit und Ordnung von Dr. iur. Peter BueB K RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart Munchen Hannover Berlin Weimar
MehrKleinschifffahrt am Hochrhein
Kleinschifffahrt am Hochrhein Schiffbare Grenzwassermengen auf den Strecken Übersetzmöglichkeiten und Grenzwassermengen zum Übersetzen der Boote (nicht tragbare Fahrzeuge mit und ohne Motor) bei Hindernissen
MehrGesetz zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (Sozialversicherungs-Organisationsgesetz Saar)
Gesetz zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland (SozialversicherungsOrganisationsgesetz Saar) SVOrgSaarG Ausfertigungsdatum: 28.03.1960 Vollzitat: "SozialversicherungsOrganisationsgesetz
MehrDer/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung
Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung Dr. Britta A. Mester Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Folie 1 Dr. Britta A. Mester/AK-Recht Rückblick EU-DSGVO 2012: Entwurf
MehrZahlen zu technischen Fragen
Zahlen zum Führerschein 1) Bis zu welcher zul. Gesamtmasse dürfen Fahrzeuge mit dem Führerschein der Kl. B gefahren werden? 3,5 t 2) Wie lange dauert die Probezeit? 2 Jahre 3) Auf wie viel Jahre verlängert
Mehr1 930.11. Art. 2 Abgrenzungen des Geltungsbereichs und der Ausnahmeregelungen
930. Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) vom 4.0.007 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 39 des Bundesgesetzes vom 3. März 00 über den Konsumkredit (KKG) ), Artikel
MehrInhalt. Seite Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 15 Einführung... 25
Seite Abkürzungs- und Literaturverzeichnis.................. 15 Einführung... 25 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) Erster Teil: Aufgaben und Befugnisse Erster Abschnitt:
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)
MehrVerordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) 1)
Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption (Pflege- und Adoptionskinderverordnung, PAKV) ) vom 7. Mai 985 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, ) gestützt auf Art. 6 Abs. bis des
MehrChristoph Rang. Das digitale Kontrollgerät. Alles was Sie wissen müssen. 2. Auflage 2OO6 VOGEL VERLAG HEINRICH VOGEL. www.heinrich-vogel-shop.
Christoph Rang Das digitale Kontrollgerät Alles was Sie wissen müssen 2. Auflage 2OO6 VOGEL VERLAG HEINRICH VOGEL www.heinrich-vogel-shop.de Inhaltsverzeichnis Vorwort 11 I Einleitung, Einführungstermine,
MehrVerordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register
Verordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register (ADMAS-Register-Verordnung) 741.55 vom 18. Oktober 2000 (Stand am 22. Oktober 2002) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel
MehrInhaltsverzeichnis. Zweiter Teil: Besteuerung der natürlichen Personen 21
Inhaltsverzeichnis Art. Vorwort Autorinnen und Autoren Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literatur- und Materialienverzeichnis V VII XI XVII XXXI Teilband a Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
MehrKüste zum Miterleben
Niederelbe VS Angebote für Gruppen Küste zum Miterleben www.natureum-niederelbe.de innen Freizeit entdecken Für Ihren Betriebsausflug, die alljährlich anstehende Vereinsfahrt oder die geplante Familienfeier
MehrDOWNLOAD. Lernstation: Verkehrszeichen. Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung
DOWNLOAD Christine Schub Lernstation: Verkehrszeichen Differenzierte Materialien zur Verkehrserziehung Christine Schub Downloadauszug aus dem Originaltitel: Bergedorfer Unterrichtsideen 2. 4. Klasse Lernstationen
MehrAufwandsentschädigungssatzung. des Salzlandkreises. für ehrenamtlich tätige Soziallotsen
Aufwandsentschädigungssatzung des Salzlandkreises für ehrenamtlich tätige Soziallotsen 1 Inhaltsverzeichnis I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Grundsätze 2 2 Aufgabenprofile 2 II. Abschnitt Festsetzung
MehrGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.
Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken
MehrSatzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung)
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Grünanlagensatzung) Vom 27. September 2004 Die Stadt Rothenburg ob der Tauber erlässt
MehrRaiffeisen News Unsere aktuellen Angebote im Januar 2014
richten sich an Anleger, die ein richten sich an Anleger, die ein richten sich an Anleger, die ein richten sich an Anleger, die ein richten sich an Anleger, die ein richten sich an Anleger, die ein richten
MehrReglement. über das. Parkieren auf öffentlichem Grund
Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Fahrzeugkategorien II. Dauerparkieren in der Nacht 3 Grundsatz 4 Bewilligung, Dauer Gebührenpflicht,
MehrErlebnismagazin. Nord-Ostsee- Kanal. Ausgabe 2013. Viele Bilder, viele Geschichten, viele Tipps.
Erlebnismagazin Nord-Ostsee- Kanal Ausgabe 2013 7,80 ISBN 978-3-940444-22-6 8. Jahrgang Peter Dreves Viele Bilder, viele Geschichten, viele Tipps. Mit Standortmarkierungen auf großen Schleswig-Holstein-Karten
MehrNicht amtliche Lesefassung (Änderungen fett)
Nicht amtliche Lesefassung (Änderungen fett) Verordnung über die Erhebung einer Abgabe für die Entsorgung von Schiffsabfällen (Schiffsabfallabgabenverordnung - SchiffsAbgV) in der Fassung vom 30. Juni
MehrRadwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland
Radwege, rechtlich - über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in Österreich und Deutschland In Österreich ist nach 68 StVO auf Straßen mit einer Radfahranlage diese mit einspurigen Fahrrädern
MehrSteuer- und Obleute-Prüfung. Lösungen zum Prüfungsbogen A1. www.rudern.de
Steuer- und Obleute-Prüfung Lösungen zum Prüfungsbogen A1 www.rudern.de Deutscher Ruderverband ev 30169 Hannover Telefon 0511 98094-0 Fax 0511 98094-25 info@rudern.de www.rudern.de 105 Flussfahrt stromab.
MehrListe der Fundstellen von Veröffentlichungen des BMVBW/BMVBS zu Seefunkzeugnissen und zum UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
1 Liste der Fundstellen von Veröffentlichungen des BMVBW/BMVBS zu Seefunkzeugnissen und zum UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk Zusammengestellt: Busse, BMVBS Referate LS 23/LS 26 Stand:
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I
1 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 1 FREITAG, DEN 13. JANUAR 2006 Tag Inhalt Seite 14. 12. 2005 Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Verwaltungszustellungsgesetzes......................
MehrGesetzesanpassungen Zur Erinnerung
Gesetzesanpassungen Zur Erinnerung 2001 9. März 2001: Revision der Binnenschifffahrtsverordnung, Einführung von Benachteiligungen der Kitesurfer (u.a. kein Segelschiff, Verbot, Versicherungspflicht, Ausweichpflicht,
MehrListe der Fundstellen von Veröffentlichungen des BMVBW/BMVBS zu Seefunkzeugnissen und zum UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
1 Liste Fundstellen von en des BMVBW/BMVBS zu Seefunkzeugnissen und zum UKW- Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk Zusammengestellt: Busse, BMVBS Referate LS 23/LS 26 Stand: 1. Februar 2006
MehrInhaltsçbersicht. Band 1 Stichwortverzeichnis 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1a (nicht belegt)
Band 1 Stichwortverzeichnis 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) 1a (nicht belegt) 1b Verordnung çber die Ûberlassung, Rçcknahme und umweltvertrågliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung AltfahrzeugV)
MehrGeltendes Recht Ergebnis 1. Lesung Regierungsrat vom 2. Juli 2013. (EG BetmG)
Synopse Teilrevision EG BetmG Geltendes Recht Ergebnis. Lesung Regierungsrat vom. Juli 0 Kantonsratsbeschluss über die Änderung des Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die
MehrUmweltzone in Tübingen
Umweltzone in Tübingen In Tübingen ist seit 1. März 2008 eine Umweltzone in Kraft. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Tübingen ADAC e.v. Seite 1 ADAC e.v. Seite 2 Betroffene Fahrzeuge:
MehrKreisrechtssammlung des Landkreises Osterholz
des Landkreises Osterholz zuständiges Amt Planungs- und Naturschutzamt - Amt 61 - KRS-Nr. 5.7 Kurzbezeichnung VO über das Landschaftsschutzgebiet Butendieker Gehölz (Nr. OHZ 8) Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
MehrBenützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos
Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4
Mehr