Verantwortung und Haftung des Kapitäns und des Lotsen
|
|
- Marielies Böhler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verantwortung und Haftung des Kapitäns und des Lotsen im Spannungsfeld der Revierfahrt unter Lotsenassistenz Vortrag Dr. Detlef Zschoche, Rechtsanwalt, Consultant Ince & Co Germany LLP
2 Verantwortung und Haftung des Kapitäns und des Lotsen im Spannungsfeld der Revierfahrt unter Lotsenassistenz I. Begrüßung II. Einleitung/Problematik Zunehmende Fokussierung der Verantwortung des Lotsen in zivil-, strafund ordnungsrechtlicher Hinsicht 1) Zunehmende Suche nach Regressmöglichkeiten Seminar Pilotage des Nautischen Vereins zu Bremen am ) Zunehmende Entfremdung der Aufsichtsbehörden von den Erfordernissen der Lotspraxis?
3
4 III. Verantwortung und Haftung des Kapitäns und Lotsen Rechtsrahmen A. Verantwortung 1. Des Kapitäns: 479 HGB, 276, 823 BGB ( 511 ff. HGB a.f.) 2. Des Lotsen: 21 SeeLG B. Haftung 1. Zivilrechtlich a. Haftung des Kapitäns: 511 HGB, 276, 823 BGB b. Haftung des Lotsen: 21 Abs. 3 SeeLG Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit c. Haftung des Kapitäns und des Lotsen im Vergleich (s. Zschoche, VersR 2012, S ff.) 2. Strafrechtlich 315a Abs. 1 StGB: Beschränkung auf grobe Pflichtwidrigkeit notwendig 315a Abs. 3 StGB: auch einfache Fahrlässigkeit ausreichend 3. Ordnungsrechtlich 47 SeeLG sowie 61 SeeSchStrO
5
6 IV. Strategien zur Vermeidung zivil- oder strafrechtlicher Haftung Bridge Ressource Management A. Vor Beginn der Lotsung 1. Information a) Unterrichtung des Kapitäns über Besonderheiten des Reviers, die Verkehrslage und geplante Manöver b) Vertrautmachen mit der Ausrüstung und den Charakteristika des zu lotsenden Schiffes 2. Abstimmung der Manöver- und Bedienrollen a) Teamwork/Bridge Communication b) Insbesondere Klärung der Bedienung der Manöverelemente (s. Zschoche, HANSA 5/2009, S. 83 ff.)
7 IV. Strategien zur Vermeidung zivil- oder strafrechtlicher Haftung Bridge Ressource Management B. Nach Beginn der Lotsung 1. Aktualisierung laufender Informationen 2. Sichere Geschwindigkeit Setzt voraus, dass a) die risikofreie Kontrolle des gelotsten Schiffes in dem übersehbaren Manöverraum jederzeit möglich ist b) Höchstgeschwindigkeitsgrenzen eingehalten werden c) Richtliniengeschwindigkeiten beobachtet werden Exkurs: Geschwindigkeitskontrolle durch AIS-Aufzeichnung (s. AG Kiel v , HANSA 10/2010, S. 115 f.; Zschoche, HANSA 11/2010, S. 78 ff.) d) im Übrigen jedoch zügig gefahren wird im Interesse des stockungsfreien Verkehrsflusses und damit der Verkehrssicherheit der wirtschaftlichen Belange von Reeder und Ladungsinteressenten Exkurs: Nebelkollision MS EVER LEVEL / MS ITAPAGÉ
8
9 IV. Strategien zur Vermeidung zivil- oder strafrechtlicher Haftung 3. Sog & Schwell Sind zu beobachten und zu kontrollieren zwecks Vermeidung von Risiken/Schäden insbesondere an a) Fährstellen und Badestränden (Gefahr von Personenschäden!)
10
11 IV. Strategien zur Vermeidung zivil- oder strafrechtlicher Haftung 3. Sog & Schwell Sind zu beobachten und zu kontrollieren zwecks Vermeidung von Risiken/Schäden insbesondere an a) Fährstellen und Badestränden (Gefahr von Personenschäden!) b) Anlegestellen vertäuter Schiffe c) Yachthäfen d) empfindlichen Uferanlagen e) an Grund liegenden oder manövrierbehinderten Fahrzeugen 4. Überholmanöver Sind durchzuführen möglichst nach vorheriger UKW-Absprache unter Berücksichtigung a) des Gegenverkehrs b) der zur Verfügung stehenden Streckenlänge c) der Sichtverhältnisse
12
13 IV. Strategien zur Vermeidung zivil- oder strafrechtlicher Haftung 3. Sog & Schwell Sind zu beobachten und zu kontrollieren zwecks Vermeidung von Risiken/Schäden insbesondere an a) Fährstellen und Badestränden (Gefahr von Personenschäden!) b) Anlegestellen vertäuter Schiffe c) Yachthäfen d) empfindlichen Uferanlagen e) an Grund liegenden oder manövrierbehinderten Fahrzeugen 4. Überholmanöver Sind durchzuführen möglichst nach vorheriger UKW-Absprache unter Berücksichtigung a) des Gegenverkehrs b) der zur Verfügung stehenden Streckenlänge c) der Sichtverhältnisse Das nach gutem Seemannsbrauch geplante und durchgeführte Überholmanöver ist grundsätzlich notwendig zur Entzerrung des Verkehrs und damit der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
14
15 V. Vermeidung und Bewältigung von Stresssituationen 1. Vorausschau 2. Abstimmung bei Gefahrenanbahnung 3. Abweichende Beurteilungen 4. Rückübertragung der nautischen Führung
16
17 VI. Beweisfragen Die Haftung des Lotsen (zivil- und strafrechtlich) hängt maßgeblich von Tatsachenfeststellungen und damit von Beweisfragen ab. Insoweit ist die Situation in der Schifffahrt heute weitgehend objektiviert und gläserner denn je zuvor. Maßgeblich sind insbesondere 1. Bordseitige Aufzeichnungen a) VDR (Voyage Data Recorder) b) ECDIS (Track & Plothistory elektronischer Seekarte) c) Manöveraufzeichnungen (automatische Drehzahl- und Steigungsdrucker, Kursschreiber u.ä.) d) Echolotschreiber e) Videoaufzeichnungen 2. Landseitige Aufzeichnungen der Verkehrszentralen a) Radaraufzeichnungen (Videoplots) b) Audioaufzeichnungen der Funkverkehre c) AIS-Aufzeichnungen 3. Persönliche Beweissicherung a) Fotoaufnahmen (Mobiltelefon) b) PPU c) Schriftliche Memos
18 VII. Exkurs: Auswirkungen polizeilicher Ermittlungen auf den fließenden Verkehr
19 VIII. Fragen?
20 Beijing Dubai Hamburg Hong Kong Le Havre London Monaco Paris Piraeus Shanghai Singapore
Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
MehrGA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen
GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums
MehrHaftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte
Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die
MehrHaftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger
Haftung und Versicherungsschutz ehrenamtlich Tätiger Inhalt 1 Haftung ehrenamtlich Tätiger 2 Haftpflichtversicherungsschutz 3 Unfallversicherungsschutz Seite 2 Haftung ehrenamtlich Tätiger Wer ist ehrenamtlich
MehrSedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte -
Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte - Referent: Timm Laue-Ogal Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht 1 Worum geht es? Haftungsfragen bei der Delegation von Maßnahmen
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrAusgewählte Rechtsfragen der IT-Security
Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft
MehrDer Verein Haftungsfragen
Der Verein Haftungsfragen Dr. Frank Weller Rechtsanwalt - Mediator Haftung auf Schadensersatz (Grundzüge) Haftung grundsätzlich nur bei Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Allein das Vorliegen eines
MehrWie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?
Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Absicherungsmöglichkeiten durch Versicherungsschutz Agenda Wer braucht welchen Versicherungsschutz? der Forsteigentümer/Pächter
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln
Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrWas ist Zugsicherung.
Was ist Zugsicherung. Die SBB ist die Betreiberin des am stärksten genutzten und belasteten Schienennetzes der Welt. Auf dem mehr als 3000 Kilometer langen Netz verkehren täglich zwischen 8000 und 9000
MehrAufsicht und Haftung. zu den Kindertageseinrichtungen
Aufsicht und Haftung Aufsicht in Kindertageseinrichtungen Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei den Sorgeberechtigten, also in der Regel bei den Eltern. Sie kann aber Dritten übertragen werden, beispielsweise
Mehr14. Frühjahrstagung. 04. 05. April 2014 Freiburg. Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht
14. Frühjahrstagung 04. 05. April 2014 Freiburg Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht Rechtsanwalt am BGH Dr. Siegfried Mennemeyer, Karlsruhe 14. Frühjahrstagung
MehrHaftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -
Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER
Mehrh a s 1 * i 4 Handy Richtlinien Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Handy Richtlinien h a s 1 * p t M i 4 j Richtlinien für den Umgang mit Mobiltelefonen von Kindern und Jugendlichen in den Volksschulen Handy Richtlinien
MehrANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK IOS
ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK IOS Anleitung zur Einrichtung von KRZ.smK (sichere mobile Kommunikation) am Beispiel eines ipad Air (ios Version 8.1) Seite 1 von 9 Copyright Copyright 2015 KRZ-SWD.
MehrFirmware-Update für das Blackberry Bold 9900
Firmware-Update für das Version 1.0 Vodafone D2 GmbH 2012 Firmware-Update für das Diese Anleitung beschreibt das Firmware-Update für das. Das Firmware-Installationspaket erhalten Sie über die Vodafone-Homepage.
MehrMicrosoft Office 365 Benutzerkonten anlegen
Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen
MehrGesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Vortragsveranstaltung am 14.10.2014
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Vortragsveranstaltung am 14.10.2014 RA Joachim v. Alvensleben, Fachanwalt für Arbeitsrecht RAin Annika Rutschow, LL.M.Eur.Int. 14.10.2014 1
MehrANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK
ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK ANDROID Anleitung zur Einrichtung von KRZ.smK (sichere mobile Kommunikation) am Beispiel eines Nexus 7 von Asus Seite 1 von 13 Copyright Copyright 2015 KRZ-SWD.
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Definition: Telearbeit Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik
MehrObservation Nutzen und Grenzen
Observation Nutzen und Grenzen Die Optik des Privatrechts Worum geht es überhaupt? Exemplarisch: BGE 136 III 410 X. wird Opfer eines Verkehrsunfalls und erhebt Klage auf Ersatz des Haushaltschadens Die
MehrAnlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht
Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht Sonstige Leistung Ort der sonstigen Leistung, B2B Ort der sonstigen Leistung, B2C im Zusammenhang mit einem Grundstück kurzfristige
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrEchtzeiterkennung von Cyber Angriffen auf SAP-Systeme mit SAP Enterprise Threat Detection und mehr
Echtzeiterkennung von Cyber Angriffen auf SAP-Systeme mit SAP Enterprise Threat Detection und mehr Martin Müller (Customer Value Sales Security), SAP Deutschland SE Public Disclaimer Die in diesem Dokument
MehrMicrosoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrModul 3: Service Transition
Modul 3: Service Transition 1. Ziel, Wert und Aufgaben von Service Transition? 2. Prozess: Projektmanagement (Transition Planning and Support) 3. Prozess: Change Management 4. Prozess: Change-Evaluierung
MehrWeiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrLösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV
Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: ArbV II) Pflichtverletzung: A hatte die Pflicht, das im Eigentum
MehrStrafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit A. Grundsätzliches Ungewollte Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands durch eine pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt Zweistufige Prüfung der Fahrlässigkeitskomponente
MehrAufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz
Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellenangaben Version 1.8 vom September 2015 Creative Commons Lizenzvertrag Stand: September 2015 Aufbewahrungsfristen im Arbeitsschutz mit Quellen Seite 1 von
Mehr1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand
1 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2 Feststellung von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...2 3 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...3
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrDie Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten
Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten Prof. Dr. jur. Martin Müller Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Fachbereich Recht
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrAnmerkungen zu Rahmenbedingungen und Umsetzbarkeit von. Ingrid Hastedt
Anmerkungen zu Rahmenbedingungen und Umsetzbarkeit von ambulant vor stationär Ingrid Hastedt Vortrag zur Fachtagung -Was heißt eigentlich ambulant vor stationär - 14.Juli 2011 1 56. Fachtagung: Was heißt
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System
MehrNutzung VPA compact IV als USB Modem
Nutzung VPA compact IV als USB Modem Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Vodafone, Microsoft bzw. deren Lizenzgeber. Es ist nicht gestattet, die Dokumente zu kopieren, zu verändern oder
MehrGA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen
GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen
MehrStartnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrTechNote: Exchange Journaling aktivieren
Produkt: Kurzbeschreibung: NetOrchestra MA Emailarchivierung Exchange Journaling aktivieren Diese Anleitung hilft Ihnen, das nachfolgend geschilderte Problem zu beheben. Dazu sollten Sie über gute bis
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrNach der Einrichtung einer Benutzerkennung auf dem IW Medien Messenger werden dem Geschäftspartner automatisch zwei Informationsmails zugestellt.
1 Systembeschreibung Der IW Medien Messenger ist eine zentrale Serverlösung für den vertraulichen E-Mail- Austausch mit Geschäftspartnern, die über keine eigene Verschlüsselungs-Software verfügen. Anstatt
MehrVereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin
MehrErgebniszusammenfassung TU Clausthal
www.marketing.uni-hohenheim.de Ergebniszusammenfassung TU Clausthal Prof. Dr. Markus Voeth Universität Hohenheim Institut für Marketing & Management Lehrstuhl für Marketing I Agenda Wie zufrieden sind
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
MehrL & G TECH Industriezerspanung
1. Normen- und In diesem Programm werden alle Normen, Dokumente und Betriebsanweisungen erfasst um den genauen Stand zu überwachen. 2. Normen Hier werden alle Normen ob vom Kunden oder allgemein gültige
Mehr11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,
MehrEntbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -
Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrDatenschutzbeauftragten bestellt.
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten
MehrVeranstaltungsort und Anfahrt. Die Referenten. Einladung. IP-Risikomanagement Schutz für das Unternehmen und sein Management
, Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 , Telefon +49 711 86040-00 Risiken aus der Verletzung fremder Patente oder sonstiger Schutzrechte werden von Unternehmen
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrErbrecht Vorlesung 8. Erbrecht
Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive
MehrProduktbeschreibung utilitas Ticketsystem
Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem Inhalt Zusammenfassung... 2 Vorteile... 3 Berechtigungen... 3 Ticketadministrator... 3 Ticketbearbeiter... 3 Tickets... 4 Ticketerstellung... 4 Ticketbearbeitung...
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrVirtuelles Coaching (VC) ist eine Mischung aus telefonischem Coaching begleitet durch die Eingabe in ein Online-Formular.
Virtuelles Coaching (VC) ist eine Mischung aus telefonischem Coaching begleitet durch die Eingabe in ein Online-Formular. Die verwendeten Internetmasken sind an den Coachingzweck angepasst. Teilnehmer
MehrACV Akzeptanzstudie: Autonomes Fahren
ACV Akzeptanzstudie: Autonomes Fahren Köln, Januar 201 Datenbasis 1.021 Befragte ab 18 Jahre Bevölkerungsrepräsentativ nach Alter, Geschlecht und Region Erhebungszeitraum: 19. bis 21. Januar 201 Befragungsart:
MehrAgentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail
Agentur für Werbung & Internet Schritt für Schritt: E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail E-Mail-Konfiguration mit Apple Mail Inhalt E-Mail-Konto erstellen 3 Auswahl des Servertyp: POP oder IMAP 4 Konfiguration
MehrVerantwortung der gesetzlichen Vertreter
Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1
MehrAuslizenzierung von Biotech IP an Big Pharma der neue Königsweg für den Exit?
Auslizenzierung von Biotech IP an Big Pharma der neue Königsweg für den Exit? Agenda I. Finanzierungsmodelle im Biotech Sektor II. Kooperationen zwischen Big Pharma und Biotechs III. Problemfelder der
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrKyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012
Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen
MehrSkriptum. zum st. Galler
Skriptum Auf dem Weg zum st. Galler Management-Modell Mit H2Ȯ. Lernen Üben Sichern Wissen Auf dem Weg zum St. Galler Management-Modell mit H2Ö Bei der Gründung der H2Ö GmbH wurde der Anspruch erhoben,
MehrRechtsmittelbelehrung
Verwaltungsentscheid erster Instanz - Beschwerde - Gegen die Entscheidung einer Verwaltungsstelle erster Instanz - 3 Abs. 3 RuVO/WFLV - ist die Beschwerde zulässig - 3 Abs. 6 RuVO/WFLV -. Die Beschwerde
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrE-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen
E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller Lektion 3: Datenübermittlung/-austausch In dieser Lektion erfahren Sie alles über das Thema Datenübermittlung und -austausch. Es werden u.
MehrVereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und
Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten
MehrMarktintegration Erneuerbarer Energien und Strommarkt: Anforderungen an das Marktdesign
Marktintegration Erneuerbarer Energien und Strommarkt: Anforderungen an das Marktdesign Zwischenergebnisse aus dem Projekt Zukunftswerkstatt EE im Auftrag des BMU Berlin 02.08.2013 Christoph Maurer SEITE
MehrGSM: Airgap Update. Inhalt. Einleitung
Copyright 2009-2015 Greenbone Networks GmbH Herkunft und aktuellste Version dieses Dokuments: www.greenbone.net/learningcenter/airgap.de.html GSM: Airgap Update Inhalt Vorbereitung des Airgap-Masters Vorbereitung
MehrÜberwachung am Arbeitsplatz Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten
Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten Informatikrecht Inhalt 2 Überwachung am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Wirtschaftsbeispiel Bilder Titelseite: http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/kontrolle_was-duerfen-die-chefs/
MehrEINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t
EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t 16 Schulzahlreglement 1999.12 Seite 2 von 8 INHALTSVERZEICHNIS Text Seite I EINLEITUNG 4 II ALLGEMEINES 4 III VORBEUGENDE ZAHNPFLEGE 5 IV
MehrSecure Mail der Sparkasse Holstein - Kundenleitfaden -
Secure Mail der Sparkasse - Kundenleitfaden - Webmail Interface - Digitale Raubzüge und Spionageangriffe gehören aktuell zu den Wachstumsbranchen der organisierten Kriminalität. Selbst modernste Sicherheitstechnologie
MehrCarl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,
MehrUnternehmenspräsentation. für Zeitarbeitsunternehmen
Unternehmenspräsentation für Zeitarbeitsunternehmen SUBSIDIÄRHAFTUNG 28e SGB IV 150 SGB VII Wie können Sie Ihren Kunden und Interessenten jeden Monat Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Krankenkassen
MehrAktuelle Rechtsprechung. Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung Arbeitsrecht am Abend, 16.Juni 2010 Thomas Müller Fachanwalt für Arbeitsrecht Ermessen des Betriebsrats Bei Prüfung der Erforderlichkeit kommt es nicht auf die objektive Lage an,
MehrDr. Markus Faber Landkreistag NRW
Kommunaler Namensschutz bei der Verwendung behördlicher oder behördenähnlicher Bezeichnung Dr. Markus Faber Landkreistag NRW I. Problematik Private Betreiber von Internetdiensten/Webseiten verwenden an
MehrPersonalentwicklung. Umfrage zur Personalentwicklung. Februar 2014. Cisar - consulting and solutions GmbH. In Zusammenarbeit mit
Personalentwicklung Umfrage zur Personalentwicklung Februar 2014 In Zusammenarbeit mit Cisar - consulting and solutions GmbH Hintergrund Cisar hat im Auftrag von ADP bei ca. 75 kleinen, mittleren und Großunternehmen
MehrDokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)
Deckblatt Einrichtung:.. Abteilung:.. Gruppe:.. Verantwortliche/r Mitarbeiter/in:. Telefon:.. Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Name des Kindes / der Kinder: geb. am:
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrVorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.
Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.
MehrModulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012)
Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012) 1. Modultitel Recht 2. Modulgruppe/n D (Wahlfach oder Sprachmodul) 3. Fachgebiet Recht 4. Modulbeauftragte/r Dr. Matthias Kober, Juristische Fakultät;
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrFür mehr Sicherheit an Bord: ABS, Airbag und Interlock XT
D-3246-2011 D-17452-2009 De-minimis (BAG) Förderfähige Maßnahme Für mehr Sicherheit an Bord: ABS, Airbag und Interlock XT autove_3 Alkohol am Steuer: Können Sie sich dieses Risiko leisten? Alkoholprobleme
MehrVom 16. Dezember 2010
Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung Vom 16. Dezember
MehrMindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten
Protokoll 2014-I-12, Anlage 2 Mindestanforderungen an Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte zur Nutzung von Inland AIS Daten an Bord von Fahrzeugen 12.6.2014 Seite
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
Mehr