Welche Auswirkungen sind in der Planung zu beachten?

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Transkript:

Die neue DIN 4108-3 zum Feuchteschutz. Welche Auswirkungen sind in der Planung zu beachten? Rainer Mucha M.Sc. Bauingenieurwesen Thomas Duzia Dr.- Ing. Bauingenieurwesen Dipl.-Ing. Architekt Staatl. anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz SV für Schäden an Gebäuden und Gebäudesanierung www.duzia.de 1 von 81

Einführung der überarbeiteten DIN 4108-3 im November 2014. Ersatz der Fassung vom Juli 2001. Was ändert sich? Wann gilt es? 2 von 81

Sommerlicher Wärmeschutznachweis Tauwasserausfall Luftdichtheit S d -Werte DIN 4108 Wärmeschutznachweis Trocknungsreserve U-Wert Sanierung Welcome to the jungle EnEV-Nachweis Mindestwärmeschutz Dampfbremse vs. Dampfsperre Umbaumaßnahme Nachweisfreie Bauteile Feuchteschutz Nicht-Wohngebäude EnEV 3 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren 2. Ziele des Feuchteschutzes 3. Zusammenhang luftdichtes Bauen, Wärmeschutz und Energieeinsparverordnung 4. Vergleich der Nachweisverfahren nach alter und neuer DIN 4108-3 5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen 6. Ungeregelte Konstruktionen und Sonderfälle 7. Ungereimtheiten im Nachweisverfahren nach DIN 4108-3 4 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren 5 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Anforderungen Feuchte- und Wärmeschutz im öffentlich-rechtlichen Verfahren 16 Schutz gegen schädliche Einflüsse Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, gebrauchstauglich und beschaffen sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. 18 Wärmeschutz, Schallschutz, Erschütterungsschutz (1) Gebäude müssen einen ihrer Nutzung und den klimatischen Verhältnissen entsprechenden sowie den Energieverbrauch senkenden Wärmeschutz haben. 68 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Spätestens bei Baubeginn sind bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen: - Nachweise über den Schallschutz und Wärmeschutz Quelle: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03.2000 6 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Nachweise zum Feuchte- und Wärmeschutz im öffentlich-rechtlichen Verfahren Arten von Nachweisen: 1) Wärmeschutznachweis 2) Nachweis zur Energieeinsparverordnung 3) Feuchteschutznachweis 4) Sommerlicher Wärmeschutznachweis 7 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Grundsatz: Nachweise zum Feuchteschutz bilden die Grundlage zum Wärmeschutz 1. Die DIN 4108-3 mit dem Glaser-Nachweis-Verfahren zählt zu den bauaufsichtlich eingeführten Normen, und ist in der Musterregelliste des DIBt aufgenommen. 2. Zu den Anforderungen an den Wärmeschutz sind ebenso die Nachweise zum Feuchteschutz zu führen! 3. Funktionierender Feuchteschutz bildet die Grundlage des energieoptimierten Bauens. 8 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Grundsätze: FEUCHTESCHUTZNACHWEIS Nachweise zum Feuchteschutz bilden die Grundlage zum Wärmeschutz Beton Dämmstoff EPS 9 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen (nach MBO) Quelle: Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen - Fassung Juni 2015 (DIBt) 10 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen (nach MBO) MBO 3 Abs.3 Allgemeine Anforderungen (3) Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. Bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich ihres Inhalts auf die Fundstelle verwiesen werden. Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden; 17 Abs. 3 und 21 bleiben unberührt. 11 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen (nach MBO) Quelle: Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen - Fassung Juni 2015 (DIBt) In Technische Baubestimmungen der Länder (LBO) zu überführen! Info: Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile, deren Einführung als Technische Baubestimmungen erfolgt. Technische Baubestimmungen sind allgemein verbindlich! 12 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Verzeichnis DIBt - Eingeführte Technische Baubestimmungen auf Länderebene Es werden nur die technischen Regeln eingeführt, die zur Erfüllung der Grundsatzanforderungen des Bauordnungsrechts unerlässlich sind. Quelle: DIBt - Eingeführte Technische Baubestimmungen - Stand : 14.07.2016 13 von 81

1. Feuchteschutznachweise im öffentlich-rechtlichen Verfahren Allgemeiner Stand der Dinge Quelle: DIBt - Stand der Umsetzung der Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen in den Ländern (Stand 19.07.2016) - AUSZUG Bauaufsichtsbehörden dürfen auch auf nicht eingeführte allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückzugreifen. 14 von 81

2. Ziele des Feuchteschutzes 15 von 81

2. Ziele des Feuchteschutzes Anwendungsbereich der DIN 4108-3:2014-11 Klimabedingter Feuchteschutz Diese Norm legt Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für die Planung und Ausführung zum klimabedingten Feuchteschutz in Gebäuden fest. [ ] Das hier zugrunde liegende stationäre Verfahren zur Berechnung von Diffusionsvorgängen nach Glaser ist nicht anwendbar bei klimatisierten Wohn- oder wohnähnlich genutzten Räumen. 16 von 81

2. Ziele des Feuchteschutzes Anforderungen, Berechnungsverfahren & Hinweise für Planung und Ausführung Die möglichen Einwirkungen von Tauwasser aus der Raumluft unter winterlichen Bedingungen und die Einwirkungen von Schlagregen auf Baukonstruktion sollen so begrenzt werden, dass Schäden vermieden werden: - Erhalt des Wärmeschutzes - Korrosion - Schimmelbildung - Frostschäden 17 von 81

2. Ziele des Feuchteschutzes Aufgabengebiete des konstruktiven und bauphysikalischen Feuchteschutzes Schutz vor: Äußeren Feuchte- Einwirkungen & Inneren Feuchte- Einwirkungen Quelle: Duzia, T., Bogusch, N.; Basiswissen Bauphysik 18 von 81

3. Zusammenhang luftdichtes Bauen, Wärmeschutz und Energieeinsparverordnung (EnEV) 19 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Verknüpfung mit der Energieeinsparverordnung 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken Planer-Sache! (1) Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4108-2 formuliert die Grundlage: Mindestwärmeschutz Anforderung an das kondensatfreie Bauen von Bauteilen und Wärmebrücken. Die Einhaltung von Mindestoberflächentemperaturen. Ziel ist der hygienische Wärmeschutz und damit die Pilzfreiheit von Oberflächen. Hinweis: Die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz liegen weit unterhalb der Anforderungen der EnEV zum energiesparenden Bauen. 20 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Luftdichtes Bauen bildet eine Grundlage zum angewandten Feuchteschutz! 21 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz 6 Dichtheit und Mindestluftwechsel (EnEV 2014) Exkurs: DIN 4108-7:2011-01 Ausführungsempfehlungen zur Luftdichtheit Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes in der Planungsphase mit allen am Bau Beteiligten. Quelle: DIN 4108-7 22 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Beispiele: Details nach Katalog der DIN 4108-7 Anschluss Außenwand / Dach Anschluss Pfette an Sparren 23 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz 6 Dichtheit und Mindestluftwechsel (EnEV 2016) Anschlusspunkte Durchdringungspunkte Rissbildungen Luft- und Dampfdichtheitsebenen müssen geplant werden. 24 von 81

Feuchteschutz II 3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Mögliche bauphysikalische Prozesse in einem Flachdach 1. Diffusion: Aufgrund der Druckdifferenz von Innen nach außen kommt es zu Diffusionsvorgängen. Winter von innen nach außen Sommer von außen nach innen 2. Flankendiffusion: Eintrag der Feuchtigkeit über die Bauteilflanke. Das Flankenbauteil hat einen geringeren s d -Wert, als die Dampfbremse/- sperre. Quelle: pro clima ; Wissen 2009 25 von 81

Feuchteschutz II 3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Mögliche bauphysikalische Prozesse in einem Flachdach 3. Feuchte Baustoffe: Einbau zu feuchter Materialien. Dampfsperre und Dachabdichtung behindern die Trocknung. Quelle: pro clima ; Wissen 2009 4. Konvektion: Feuchtewarme Luft gelangt über Leckagen in der Dampfsperrebene in den gedämmten Zwischenbereich 26 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Anforderungen an die Dämmung von Dächern im Schwimmbadbau Was in der Theorie und in den Normen noch gut funktioniert, kann unter Baustellenbedingungen zum Problem werden, wenn nicht allen am Bau Beteiligten die bauphysikalischen Zusammenhänge bewusst sind. Quelle: Duzia, T., Bogusch, N.; Basiswissen Bauphysik 27 von 81 Quelle: Foamglas

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Was Feuchte anrichtet! Konstruktive Notunterstützung und Sperrung des Thermalbeckens. Befall mit Hausporling. Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur 28 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Was Feuchte anrichtet Ursachen und Wirkungen 1. Keine Trocknungsreserve 2. Zu hohe s d -Werte 3. Mangelhafte Lüftungsanlage 4. Fenster falsch eingebaut Beachte : DIN 68800-2: Holzschutz Vorbeugende bauliche Maßnahmen allseitig geschlossene Bauteile nach DIN 4108-3 müssen eine zusätzliche Trocknungsreserve von 250g/m² besitzen. 29 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Was Feuchte anrichtet Ursachen und Wirkungen Beachte : DIN 68800-2: Holzschutz Vorbeugende bauliche Maßnahmen allseitig geschlossene Bauteile nach DIN 4108-3 müssen eine zusätzliche Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur Trocknungsreserve von 250g/m² besitzen. 30 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Was Feuchte anrichtet Ursachen und Wirkungen Erscheinungen: Tropfenbildung auf den Eternit-Platten durch Kondensatausfall auf einem Außenbauteil an einem Tag ohne Regen! Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur 31 von 81

3. Luftdichtes Bauen und Wärmeschutz Probleme in Anschlussbereichen und Temperaturdifferenzen Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur Linienförmige Wärmebrücke infolge Undichtigkeit 32 von 81

3. Bestandsanalyse Energetische Sanierung eines Bürogebäudes in Velbert. Bauphysikalische Bewertung der vorhandenen Dächer und Fassade. ZIEL: Teilsanierung und Erhaltung der Fassade Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur 34 von 81

3. Bestandsanalyse Bauteilöffnung und Bewertung der Bestandskonstruktion Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur 35 von 81

3. Bestandsanalyse Bauteilöffnung und Bewertung der Bestandskonstruktion Das Bestandsbauteil ist in Ordnung. Kein kritisches Tauwasser vorhanden. Glaser-Berechnung: TAUWASSERAUSFALL! ABER: Der alte Dämmstoff war trocken nach der Bauteilöffnung. Dampfsperre und Dampfbremse funktionierten. 36 von 81

3. Bestandsanalyse Handwerkliches Geschick im Baustellenablauf Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur 37 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren nach alter und neuer DIN 4108-3 38 von 81

Glaserdiagramm 4. Vergleich der Nachweisverfahren Randbedingungen nach DIN 4108-3:2001-07 ALT 39 von 81

Glaserdiagramm 4. Vergleich der Nachweisverfahren Randbedingungen nach DIN 4108-3:2014-11 NEU 40 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Innendämmungen und Grundlagen zum Feuchteschutz MERKE: Innerer Tauwasserausfall ist nach DIN 4108-3 grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Eine Tauwasserbildung ist unschädlich, wenn durch die Erhöhung des Feuchtegehaltes der Baustoffe der Wärmeschutz und die Standsicherheit der Bauteile nicht gefährdet wird. Trocknung Befeuchtung Folgen Dies gilt als erfüllt, wenn die folgenden Bedingungen nach Punkt 4.2.1 der DIN 4108-3 eingehalten werden: siehe nächste Folie 41 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Innendämmungen und Grundlagen zum Feuchteschutz a) Das während der Tauperiode anfallende Wasser muss während der Verdunstungsperiode wieder an die Umgebung abgeführt werden können. b) Die Baustoffe, die mit dem Tauwasser in Berührung kommen, dürfen nicht geschädigt werden (Pilzbefall, Korrosion). c) Der Grenzwerte für die anfallende Tauwassermasse in einer Periode bei Dach- und Wandkonstruktionen liegt bei maximal 1,0 kg/m². d) Tritt Tauwasser an Berührungsflächen mit einer kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Schicht auf, so darf eine flächenbezogene Tauwassermasse von 0,5 kg/m² nicht überschritten werden. Feuchtemanagement - dringend notwendig! Fall a) Fall b) Fall c) Fall d) 42 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Nachweise zum Glaser-Nachweis-Verfahren nach DIN 4108-3 Hier muss jedoch beachtet werden, dass die Norm auch Konstruktionsweisen beschreibt, für die kein rechnerischer Nachweis zum Feuchteschutz geführt werden muss. Das Glaser - Verfahren ist ein modellhaftes Nachweis- und Bewertungsverfahren als Hilfsmittel für den Fachmann zur Beurteilung des klimabedingten Feuchteschutzes. Es bildet nicht die realen physikalischen Vorgänge in ihrer tatsächlichen zeitlichen Abfolge ab. 43 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Nachweise zum Feuchteschutz nach alter DIN 4108-3 44 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Nachweise zum Feuchteschutz nach alter DIN 4108-3 45 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Nachweise zum Feuchteschutz nach neuer DIN 4108-3 46 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Nachweise zum Feuchteschutz nach neuer DIN 4108-3 47 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Nachweise zum Feuchteschutz nach neuer DIN 4108-3 48 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Nachweise zum Feuchteschutz nach neuer DIN 4108-3 49 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Gegenüberstellung Tauperiode neu / alt 50 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Gegenüberstellung Verdunstungsperiode neu / alt 51 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen 52 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Ausnahmen Fenster, Außentüren und Vorhangfassaden die ausschließlich aus wasserdampfdiffusionsdichten Elementen gefertigt sind, benötigen keinen Tauwassernachweis. Bei diesen Bauteilen gilt kurzfristiges Auftreten von Oberflächentauwasser als unkritisch. Quelle: DIN 4108-3:2014-11, 5.1.3 Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur 53 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Außenwände und Bodenplatten - Ein- und zweischaliges Mauerwerk nach DIN 1053-1 - Wände mit Innendämmung - Wände in Holzbauart nach DIN 68800-2 - Holzfachwerkwände mit raumseitiger Luftdichtheitsschicht - Erdberührte Kelleraußenwände, mit Abdichtung nach DIN 18195, T 4 6 - Bodenplatten mit Perimeterdämmung und Abdichtung nach DIN 18195-4 SONDERFALL: Für Wände aus Normalbeton nach DIN EN 206-1 bzw. DIN 1045-2 ist kein Nachweis erforderlich, wenn eine Außendämmung nach DIN 4108-10 genutzt wird. 54 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Außenwände und Bodenplatten Beispiel Temperaturverteilung in einer Bodenplatte Voraussetzung ist jedoch, dass die raumseitigen Schichten nur 20 % am Gesamtwärmedurchlasswiderstand besitzen. Der Einbau der Trittschalldämmung führte dazu aus dem nachweisfreien Verfahren herauszufallen. R innen 1,2 m²k/w R außen 2,29 m²k/w 55 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Wände mit Innendämmung MERKE: Bei dem Einsatz von Innendämmungen stößt der Feuchteschutznachweis nach Glaser ohnehin an seine Anwendungsgrenzen. Innendämmungen sind vom Nachweisverfahren ausgenommen, wenn: Es ist keine Schlagregenbeanspruchung vorhanden Wärmedurchlasswiderstand der Innendämmung von: a) R 0,5 [(m² K)/W] oder b) bei 0,5 < R 1,0 [(m² K)/W] ist ein Wert s d,i 0,5 m der Wärmedämmschicht einschließlich der raumseitigen Bekleidung erforderlich; Einströmen von Raumluft in die Dämmebene unterbunden ist 56 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Wände mit Innendämmung Folgerung beim Einsatz von Innendämmungen: Somit gilt für eine Innendämmung die Konstruktion mit innenseitiger Dampfbremse als feuchteschutztechnisch umsetzbar, ohne einen rechnerischen Nachweis zu führen. Hingegen fallen kapillaraktive Dämmsysteme (z.b. Calcium-Silikat-Platten), weder in den Anwendungsbereich für das Glaser-Verfahren noch unter die nachweisfreien Bauteile! Stand der Technik = instationäre Berechnung Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur 57 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Wände in Holzbauart GRUNDSATZ: Besonders auf den Schlagregenschutz achten. Ebenso sind Durchdringungen, Anschlüsse (z.b. Fensterbänke) dauerhaft dicht und sicher auszuführen! Nach den Anforderungen sind folgende Konstruktion nachweisfrei: a) beidseitig bekleidete/beplankte Wände in Holzbauart mit vorgehängten Außenwandbekleidungen. b) raumseitig bekleidete/beplankte Wände in Holzbauart mit WDVS aus mineralischem Faserdämmstoff/Holzfaserdämmplatten und wasserabweisenden Putzsystem c) beidseitig bekleidete/beplankte Wände in Holzbauart sowie mit einer äußeren Beplankung in Verbindung mit WDVS aus mineralischem Faserdämmstoff oder Holzfaserdämmplatten sowie einem wasserabweisenden Putzsystem d) beidseitig bekleidete/beplankte Elemente mit WDVS aus Polystyrol oder Mauerwerk-Vorsatzschalen e) Massivholzbauart mit vorgehängten Außenwandbekleidungen oder WDVS 58 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Wände in Holzfachwerkbauweise VORAUSSETZUNG: Immer mit raumseitiger Luftdichtheitsschicht auszuführen! Nach den Anforderungen sind folgende Konstruktion nachweisfrei: a) wärmedämmender Ausfachung (Sichtfachwerk) sowie einer wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke der Innenbekleidung von 1 m s d,i 2 m b) Innendämmung (über Fachwerk und Gefach) mit einem Wärmedurchlasswiderstand R 0,5 (m 2 K)/W. c) Innendämmung (über Fachwerk und Gefach) bei 0,5 < R 1,0 (m 2 K)/W ist ein Wert 1 m s d,i 2 m der Wärmedämmschicht inkl. raumseitiger Bekleidung einzuhalten. d) Außendämmung (über Fachwerk und Gefach) als zugelassenes bzw. genormtes Wärmedämmverbundsystem oder Wärmedämmputz, mit s d,e 2 m der äußeren Konstruktionsschichten oder mit hinterlüfteter Außenwandbekleidung. HINWEIS: s d = wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke 59 von 81

4. Vergleich der Nachweisverfahren Potentiale und Risiken der Innendämmung bei der Gebäudesanierung Eine zusätzliche Innendämmung kann den Trocknungsverlauf negativ beeinflussen. Bei einem Wandaufbau ohne Dämmung und Dampfsperre kann die Feuchtigkeit nach beiden Richtungen austrocknen. Fassaden müssen daher einen Funktionierenden Schlagregenschutz besitzen, der regelmäßig gewartet wird. Besonders kritisch sind raumseitige Dampfsperre oder dampfdichte Innendämmungen, wie z.b. Schaumglas oder XPS. Durch die Dampfsperre Entsteht ein gestörtes Trocknungsverhalten nach Innen Trocknungsbehinderung 60 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Belüftete und Nichtbelüftete Dächer Grundsätzliche Anforderung: Dachdeckungen müssen regensicher sein! Dachabdichtungen müssen wasserdicht sein! Bestimmte Dachkonstruktionen sind vom Nachweisverfahren ausgenommen: - nicht-belüftete Dächer mit belüfteter Dacheindeckung - nicht-belüftete Dächer mit nicht-belüfteter Dacheindeckung - nicht-belüftete Dächer mit belüfteter Dachabdichtung - nicht-belüftete Dächer mit nicht-belüfteter Dachabdichtung - belüftete Dächer mit Dachabdichtung - belüftete Dächer mit Dacheindeckung 61 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Dächer nach DIN 4108-3 Grundsätzliche Anforderung an nicht belüftete Dächer: Der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteilschichten unterhalb der raumseitigen diffusionshemmenden oder diffusionsdichten Schicht darf bei Dächern ohne rechnerischen Nachweis höchstens 20 % des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes betragen. Anforderungen an die Dachkonstruktion: - Dachdeckung - Luftschicht - regensichere Unterspannbahn - diffusionsoffene Wärmedämmung Quelle: DIN 4108-3:2014-11 62 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Dächer nach DIN 4108-3 Anforderungen an die Dachkonstruktion: - Dachdeckung - Luftschicht - regensichere Unterspannbahn - diffusionsoffene Wärmedämmung Quelle: DIN 4108-3:2014-11 63 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Dächer nach DIN 4108-3 Wenn in der Dämmebene keine Holzbauteile liegen, kann der Nachweis entfallen, wenn die s d Werte von Dampfbremse oder sperre auf die Dachabdichtung abgestimmt sind. Anforderungen an die Dachkonstruktion: - Dachdeckung - Luftschicht 0,5 m - regensichere Unterspannbahn 10 m - diffusionsdichte Wärmedämmung - Schicht mit s d,i 10 m unter Dämmung bei s d,e 0,5 m ODER s d,i 100 m 100 m Quelle: DIN 4108-3:2014-11 HINWEIS: s d = wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke 64 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Dächer nach DIN 4108-3 Anforderungen an die Dachkonstruktion: - Dachdeckung - Diffusionsdichte Wärmedämmung unter Sparren! - diffusionshemmende regensichernde Schicht - s d,i 10 m unter Dämmebene bei s d,e 0,5 m 0,5 m 10 m HINWEIS: s d = wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke Quelle: DIN 4108-3:2014-11 65 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Dächer nach DIN 4108-3 Anforderungen an die Dachkonstruktion: Dachabdichtung - s d,i 100 m unter Dämmung - KEINE hölzernen Stoffe zwischen s d,i und s d,e - Bei Dämmstoffen mit s d 100 m auf Massivdecken kann ggf. auf s d,i verzichtet werden. - Bei Holz oberhalb s d,i 100 m gilt dies nicht 100 m HINWEIS: s d = wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke Quelle: DIN 4108-3:2014-11 66 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Dächer nach DIN 4108-3 Anforderungen an die Dachkonstruktion: - Dachabdichtung - s d,i 100 m unter Dämmung - KEINE hölzernen Stoffe zwischen s d,i und s d,e - Bei Dämmstoffen mit s d 100 m auf Massivdecken kann ggf. auf s d,i verzichtet werden. - Bei Holz oberhalb s d,i 100 m gilt dies nicht 100 m HINWEIS: s d = wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke Quelle: DIN 4108-3:2014-11 67 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Dächer nach DIN 4108-3 Anforderungen an belüftete Dächer bei Dachneigung < 5 und s d,i 100 m: - anteiliger Wärmedurchlasswiderstand von max. 20 % der Bauteile unterhalb der diffusionshemmenden Schicht. - Maximale Länge der Luftschicht: 10 m - Höhe der Luftschicht über der Dämmschicht min. 2 der Dachfläche bzw. min 5 cm. - Größe der Lüftungsquerschnitte an mind. 2 gegenüberliegenden Dachrändern min. 2 der Dachfläche bzw. 200 cm²/m HINWEIS: s d = wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke Quelle: DIN 4108-3:2014-11 69 von 81

5. Geregelte und nachweisfreie Konstruktionen Dächer nach DIN 4108-3 Anforderungen an belüftete Dächer bei Dachneigung 5: - Höhe der Luftschicht über der Dämmschicht min. 2 cm. Lokale Einschränkungen tolerierbar bei gewährleisteter Belüftung. - Größe der Lüftungsquerschnitte an den gegenüberliegenden Dachrändern min. 2 der Dachfläche bzw. 200 cm²/m - Größe der Lüftungsquerschnitte an Firsten und Graten min. 0,5 der Dachfläche bzw. min. 50 cm²/m - s d 2 m unterhalb der Belüftungsschicht HINWEIS: s d = wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke Quelle: DIN 4108-3:2014-11 70 von 81

6. Ungeregelte Konstruktionen und Sonderfälle 71 von 81

6. Ungeregelte Konstruktionen und Sonderfälle Dächer: SONDERFALL SANIERUNG bei Umnutzung Der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteilschichten unterhalb der raumseitigen diffusionshemmenden oder diffusionsdichten Schicht darf bei Dächern ohne rechnerischen Nachweis höchstens 20 % des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes betragen. Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur / Hartmann Architekten 72 von 81

6. Ungeregelte Konstruktionen und Sonderfälle Problem: Dampfbremse / Dampfsperre Quelle: Fa. Knauf Quelle: Dr.-Ing. Thomas Duzia duzia - bauphysik+architektur / Hartmann Architekten 73 von 81

6. Ungeregelte Konstruktionen und Sonderfälle Dächer: SONDERFALL SANIERUNG bei Umnutzung - Einbauhinweise Quelle: Fa. Knauf 74 von 81

7. Ungereimtheiten im Nachweisverfahren nach DIN 4108-3 75 von 81

7. Ungereimtheiten im Nachweisverfahren nach DIN 4108-3 Ausgeschlossene Gebäudetypen DIN 4108-3 schließt das Glaser-Verfahren für folgende Gebäudetypen aus: - Klimatisierte Wohn- oder wohnähnlich genutzten Räumen und erdberührten Bauteilen. - Begrünten Dachaufbauten - Berechnung des Austrocknungsverhalten (z. B. Rohbaufeuchte) - Schwimmbäder oder andere deutlich anders beaufschlagte Räume 76 von 81

7. Ungereimtheiten im Nachweisverfahren nach DIN 4108-3 Soll ein anderes Verfahren als das Glaser - Verfahren zum Einsatz kommen, wird in der DIN 4108-3:2014-11 auf Anhang D Genauere Berechnungsverfahren (Simulationen) verwiesen. WIDERSPRUCH IN: Muster- Liste der Technischen Baubestimmungen - Juni 2015 77 von 81

7. Ungereimtheiten im Nachweisverfahren nach DIN 4108-3 Für die Durchführung eines feuchteschutztechnischen Nachweises sind folgende Möglichkeiten nach aktuellem Stand im Umlauf: 1) Berechnung nach dem Glaser -Verfahren gem. DIN 4108-3 2) Nachweisfreie Bauteile (gem. DIN 4108-3:2001-07 bzw. DIN 4108-3:2014-11) 3) Computergestützte Berechnungsverfahren (gem. DIN 4108-3:2014-11) Anzuwendenden Nachweismöglichkeiten werden jedoch durch den Stand der bauaufsichtlichen Einführung auf Länderebene eingeschränkt 78 von 81

7. Ungereimtheiten im Nachweisverfahren nach DIN 4108-3 Ablauf von normativer und bauaufsichtlicher Einführung einer DIN 79 von 81

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