4 Parkraumbewirtschaftung PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG Die Bereitstellung von Stellplätzen außerhalb der öffentlichen Räume konnte besonders in den dicht bebauten Stadtgebieten das Wachstum des Kfz-Bestandes nicht kompensieren. So wurde der ruhende Verkehr vor allem in den Innenstadtbereichen zu einem zentralen städtischen Problem. Viele Gemeinden in Österreich nehmen diese prekäre Lage zum Anlass, Parkplätze im öffentlichen Straßenraum zu bewirtschaften. Parkraumbewirtschaftung in den Gemeinden 8 In 103 Gemeinden in Österreich werden Parkplätze in zentrumsnahen Gebieten bewirtschaftet. Seit 2002 haben sich somit 15 weitere Gemeinden für eine solche Maßnahme entschieden. In der Steiermark gibt es mit 18 die meisten Gemeinden, die Parkraumbewirtschaftung betreiben, in Niederösterreich sind es 17 und in Vorarlberg 16 Gemeinden. Mit nur 3 Gemeinden weist das Burgenland die wenigsten Gemeinden mit Parkraumbewirtschaftung auf. Parkraumbewirtschaftung in Wien In Wien wurden schon 1959 Kurzparkzonen im 1. Bezirk eingerichtet, jedoch bezogen sich diese nur auf einzelne Straßenabschnitte oder kleinere Bereiche. Am 1. Juli 1993 wurde erstmals eine flächendeckende Kurzparkzone im 1. Bezirk eingerichtet. 1995 folgten die Bezirke 6 bis 9, wobei in diesen Bezirken für diverse Geschäftsstraßen eine Ausnahmeregelung getroffen wurde. 1997 wurde die Parkraumbewirtschaftung auf den 4. und 5. Bezirk ausgedehnt und 1999 um den 2., 3. und 20. Bezirk erweitert. Auf Grund der Wohnqualitätsbeeinträchtigung der Bewohner im Bereich Stadthalle (15. Bezirk) durch parkplatzsuchende Pendler und Besucher der Stadthalle vorwiegend in den Abendstunden wurde im Zeitraum vom 1. Septem- 8 ÖAMTC; Stand: 2005 ber 2005 bis zum 30. Juni 2007 in diesem Bereich eine Kurzparkzone (in den Monaten Juli und August ist die Kurzparkzone aufgehoben), die täglich von 18:00 bis 23:00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) gilt, testweise eingeführt. Seit 1. September 2007 gilt diese Regelung unbegrenzt. Parkdauer Die Regelungen betreffend die maximal zulässige Parkdauer reichen von 30 Minuten (z. B. in Steyr und Stockerau) bis zu 3 Stunden. Österreichweit sind 1,5 Stunden maximal zulässige Abstelldauer am häufigsten. Ausnahmen bilden dabei die beiden Vorarlberger Gemeinden Bludenz und Gaschurn, in denen ein ganztägiges Abstellen des Fahrzeuges um EUR 2,20 erlaubt ist, Bregenz (Tagesgebühr: Zone A (Innenstadt) EUR 4,50 und Zone B (Randgebiete) EUR 3,50), sowie Walchsee in Tirol (EUR 2,00 pro Tag). Ab 4 Stunden müssen in Fuschl EUR 3,30 bezahlt werden, die Parkdauer ist dann aber unbegrenzt. Allerdings gilt die Bewirtschaftung in Fuschl nur in der Zeit von Mai bis September. Kosten für eine halbe bzw. eine Stunde Parken In den meisten Gemeinden mit Parkraumbewirtschaftung kostet das Abstellen des Fahrzeuges auf einem bewirtschafteten Parkplatz EUR 0,50 pro 30 Minuten. Mehr als EUR 0,50 für 30 Minuten Parken, nämlich EUR 0,70 pro 30 Minuten, muss beispielsweise in Wörgl (Zone 1) und EUR 0,60 pro 30 Minuten in Graz bezahlt werden. In Fuschl am See sind die ersten 30 Minuten gratis. Am günstigsten kommt eine halbe Stunde Parken in Wolfsberg in Kärnten, dort beträgt die Parkgebühr EUR 0,20 pro 30 Minuten. In der Bundeshauptstadt kostet eine Stunde Abstellen eines Autos in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone seit 1. September 2007 EUR 1,20 SEITE 64 VERKEHR IN ZAHLEN AUSGABE 2007
(Ausnahme bilden dabei Gratisparkscheine für eine Parkdauer von 10 Minuten). Im Vergleich dazu sind die Kurzparkgebühren in anderen europäischen Großstädten meist höher als in Wien. Stadt EUR/h Anmerkung München 3,00 Berlin 1,50-2,00 London 1,50-11,90 Paris 3,00 Zentrum 1,00 Stadtrand Amsterdam 1,40 Zentrum Kopenhagen 3,35 Zentrum Madrid 1,60 Budapest 1,17 Tabelle 49: Eine Stunde Parken - Städtevergleich Zahlungsmöglichkeiten (Automat / Parkschein / m-parking) Der für das Abstellen notwendigen Parkschein ist in den meisten Kommunen, die eine Parkraumbewirtschaftung durchführen, bei Parkscheinautomaten erhältlich. Vor allem in den niederösterreichischen Gemeinden (z. B. Krems an der Donau, St. Pölten, Waidhofen an der Ybbs etc.) besteht zusätzlich zum Kauf bei einem Parkscheinautomaten die Möglichkeit, den Kurzparkschein in einer Trafik bzw. bei Geldinstituten etc. zu erwerben. Die einzigen Orte, in denen ausschließlich ein Parkschein ausgefüllt bzw. angekreuzt werden muss, sind Wien, Klosterneuburg, Heiligenblut. In einigen wenigen Orten, wie z. B. in Graz, Altaussee und Kufstein ist das Bezahlen der Parkgebühr auch mittels einer Magnetkarte (Quickwertkarte) möglich. Alternativ zu Parkscheinen, -uhren oder -automaten können in einigen österreichischen Städten (Wien, St. Pölten, Krems, Mödling, Stockerau, Tulln, Amstetten, Wels, Gleisdorf, Innsbruck, Kitzbühel, Hall in Tirol, Bregenz, Bludenz) Gebühren für Kurzparkzonen auch mittels Mobiltelefon oder elektronischer Parkuhr bezahlt werden. Ausnahmeregelungen für Anrainer Damit eine Verbesserung der Parkraumsituation für die Wohnbevölkerung geschaffen wird, bieten mehr als die Hälfte jener Gemeinden, die gebührenpflichtige Kurzparkzonen betreiben, den davon betroffenen Anrainern Ausnahmeregelungen an. Die Preisunterschiede beim Kauf so genannter Bewohner-Parkpickerl sind jedoch enorm: Zahlen Anrainer in Linz EUR 46,40 pro Jahr und Klagenfurt EUR 56,60 für 2 Jahre, müssen Anrainer in Enns und Wr. Neustadt schon EUR 152,40 pro Jahr bzw. EUR 150,-pro Jahr bezahlen. In den bewirtschafteten Bezirken Wiens kostet eine Ausnahmegenehmigung für den jeweiligen Bezirk (1. bis 9. und 20.) EUR 192,89 pro Jahr. Im Bereich Stadthalle gilt die Kurzparkzone vom 1. September bis zum 30. Juni jedes Jahres täglich zwischen 18:00 und 23:00 Uhr. Das Bewohner-Parkpickerl kostet dort EUR 118,49 pro Jahr 9. Mehr als EUR 150,- pro Jahr müssen Anrainer beispielsweise in folgenden Städten für eine Ausnahmegenehmigung (inklusive Verwaltungsabgabe) bezahlen 10 : Stadt EUR/Jahr Lienz 290,00 Graz 234,00 St. Pölten 167,20 Vöcklabruck 155,44 Kitzbühl 230,00 St. Johann im Pongau 310,00 Tabelle 50: Anrainerparken - Städtevergleich Erfolge der Parkraumbewirtschaftung Die wesentlichsten Erfolge der Parkraumbewirtschaftung in den Gemeinden können wie folgt zusammengefasst werden: Reduktion der Stellplatzauslastung nach Einführung einer Parkraumbewirtschaftung 9 alle Parkabgaben inkl. Verwaltungsabgaben 10 Internetrecherche diverser Gemeinde-Homepages VERKEHR IN ZAHLEN AUSGABE 2007 SEITE 65
Durch die Gebührenpflicht für Kurz- und Dauerparker wurden in parkraumbewirtschafteten öffentlichen Straßenräumen nach Einführung der Bewirtschaftung bis zu 30 % der Parkplätze frei. Rückgang des vorschriftswidrigen Parkens, damit Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger. Rückgang der Fahrleistungen und der Parkplatz-Suchzeit so ging zum Beispiel im 1. Bezirk in Wien der Parkplatzsuchverkehr von jährlich 10 Mio. Pkw-km auf jährlich 3,3 Mio. Pkw-km zurück, d. h. auf ein Drittel 11. Änderung der Verkehrsmittelwahl Die öffentlichen Verkehrsmittel gehören ebenso wie das Fahrrad zu den Gewinnern der Parkraumbewirtschaftung. Sie werden speziell für den Weg zur Arbeit verstärkt benützt. In Wien sind 25 % der Besucher und Beschäftigten, die vorher ihr Auto im öffentlichen Straßenraum (im Parkraumbewirtschaftungsgebiet) abgestellt hatten, auf die öffentlichen Verkehrsmittel umgestiegen 12. Eine wichtige Grundlage für die Diskussion zum Thema Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung bilden Vorher-Nachher-Untersuchungen (Stellplatzerhebungen und Befragungen), die einen guten Überblick über die Veränderung der Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum geben. Parkgaragen im Vergleich Bei einem Preisvergleich des Parkgaragenangebotes in den Landeshauptstädten 13 zeigt sich, dass in Wien (EUR 125,36), Innsbruck (EUR 120,57) und Graz (EUR 115,41) die durchschnittliche Monatsmiete für Dauerparkplätze deutlich über dem österreichweiten Schnitt von rund EUR 100,- liegt. Für drei Stunden Kurzparken sind in einer österreichischen Parkgarage durchschnittlich EUR 5,35 zu bezahlen. Am Billigsten ist das Kurzparken in Garagen in Bregenz mit EUR 2,32 für drei Stunden. In Graz sind hingegen für die selbe Abstelldauer EUR 7,16 zu bezahlen. In Wien liegt die durchschnittliche Monatsmiete im 1. Bezirk (EUR 250,20) deutlich höher als in den restlichen Bezirken. In den Bezirken 2. bis 9. und 20. beträgt die durchschnittliche Monatsmiete etwa EUR 130,-, in den Bezirken 13 und 18 liegen die Mieten etwas höher (in etwa EUR 145,-) und in den übrigen Bezirken bei rd. EUR 85,-. Parkgaragenpreise 2006 im Vergleich in [Euro] 3 Stunden Monatsmiete für Kurzparken Dauerparkplätze 1 Durchschnitt Wien 6,57 125,36 Graz 7,16 115,41 Klagenfurt 6,47 85,19 Eisenstadt 5,70 108,50 Linz 5,68 106,64 Innsbruck 5,49 120,57 Salzburg 5,26 84,32 St. Pölten 3,47 75,36 Bregenz 2,32 82,33 Gesamt 5,35 100,41 1 Preis für Dauerparken (monatlicher Sommertarif) Quelle: ÖAMTC, Parkgaragen-Studie 2006 HERRY 2006 Tabelle 51: Parkgaragenpreise 2006 im Vergleich 11 HERRY, ROSINAK & Partner [1996]: Vorher-Nachher-Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung in den Bezirken 6 bis 9, Magistrat der Stadt Wien, Wien 1996 12 HERRY, KfV [1994]: Vorher-Nacher-Untersuchung zur Parkraumbewirtschaftung im 1. Bezirk., MA der Stadt Wien, Wien 1994 SEITE 66 VERKEHR IN ZAHLEN AUSGABE 2007 13 ÖAMTC [2006]: Parkgaragenstudie, Wien 2006
Parkgaragen im internationalen Vergleich Slowakei liegt das Preisniveau bei EUR 2,- bis EUR 4,-. Im Vergleich zu anderen europäischen Städten sind die Parkgaragengebühren in Wien (EUR 6,57) relativ hoch, nur in Venedig zahlt man für eine Parkzeit von drei Stunden noch deutlich mehr (EUR 7,25). In den neuen EU- Ländern Slowenien, Ungarn, Tschechien und Durchschnittliche Parkgaragengebühren für 3 Stunden in ausgewählten europäischen Städten 2006 in [EUR] 8,00 7,25 7,00 6,00 6,57 6,26 6,20 5,00 5,10 4,00 4,17 3,78 3,00 2,00 2,52 2,43 2,21 1,00 0,00 Venedig Wien München Brünn Zürich Florenz Budapest Maribor Bratislava Ljubljana Quelle: ÖAMTC, Parken in Europa teuer, http://www.oeamtc.at/parken/, 7.Nov.2006 HERRY 2006 Abbildung 37: Durchschnittliche Parkgaragengebühren für 3 Stunden in ausgewählten europäischen Städten 2006 VERKEHR IN ZAHLEN AUSGABE 2007 SEITE 67
4.1 Preise und Parksysteme Karte 14: Parkraumbewirtschaftung in Österreichs Gemeinden 2006 SEITE 68 VERKEHR IN ZAHLEN AUSGABE 2007
4.2 Vergleich vor und nach Einführung des Parkpickerls in ausgewählten Bezirken Wiens Karte 15: Parkraumbewirtschaftung in Wien Vergleich VOR und NACH Einführung der Parkraumbewirtschaftung VERKEHR IN ZAHLEN AUSGABE 2007 SEITE 69
120% 121% Vergleich VOR und NACH Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Wien Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum in den bewirtschafteten Bezirken in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr in [Prozent] 118% 100% 80% 82% 93% 65% 100% 99% 69% 72% 94% 69% 105% 65% 107% 74% 79% 107% 71% 86% 67% 60% 40% 20% 0% 1. Bez. 2. Bez. 3. Bez. 4. Bez. 5. Bez. 6. Bez. 7. Bez. 8. Bez. 9. Bez. 20. Bez. Stellplatzauslastung VORHER Stellplatzauslastung NACHHER Quelle: Herry/Rosinak, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien - Verkehrswissenschaftliche Begleituntersuchung 1998. Im Auftrag der MA 18, Wien 1998 HERRY 2006 Abbildung 38: Parkraumbewirtschaftung in Wien Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum in den bewirtschafteten Bezirken in der Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr 120% 100% 80% Vergleich VOR und NACH Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Wien Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum in den bewirtschafteten Bezirken in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr in [Prozent] 116% 112% 106% 101% 103% 99% 95% 96% 97% 92% 92% 94% 89% 87% 86% 88% 86% 83% 95% 91% 60% 40% 20% 0% 1. Bez. 2. Bez. 3. Bez. 4. Bez. 5. Bez. 6. Bez. 7. Bez. 8. Bez. 9. Bez. 20. Bez. Stellplatzauslastung VORHER Stellplatzauslastung NACHHER HERRY 2006 Quelle: Herry/Rosinak, Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien - Verkehrswissenschaftliche Begleituntersuchung 1998. Im Auftrag der MA 18, Wien 1998 Abbildung 39: Parkraumbewirtschaftung in Wien Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum in den bewirtschafteten Bezirken in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr SEITE 70 VERKEHR IN ZAHLEN AUSGABE 2007