Harmonisierter Verbraucherpreisindex

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ANALYSE DER VERBRAUCHERPREISE

Transkript:

Universität Trier Fachbereich IV Volkswirtschaftslehre Sommersemester 2008 Seminar Verbraucherpreisindizes Veranstaltungsnummer 4100 Leitung: Prof. Dr. Peter Hecheltjen Harmonisierter Verbraucherpreisindex

Inhaltsverzeichnis II Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...III Tabellenverzeichnis... IV Abkürzungsverzeichnis...V Symbolverzeichnis... VII 1. Hinführung zum Thema...1 2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes...2 2.1 Rechtliche Grundlagen...2 2.2 Erhebungsverfahren und Methodik...3 2.3 Harmonisierung und Festlegung von Mindeststandards...7 3. Unterschiede zwischen dem HVPI und anderen VPI...10 3.1 Unterschiede zwischen dem deutschen HVPI und dem deutschen VPI...10 3.2 Unterschiede zwischen dem deutschen HVPI und anderen europäischen HVPI...11 4. Interregionale Preisvergleiche...13 4.1 Big-Mac-Index...13 4.2 Preisunterschiede in der Großregion um Luxemburg...14 5. Fazit...15 Literaturverzeichnis...17 Anhang...23 Anhang zu Kapitel 2...23 Anhang zu Kapitel 3...28 Anhang zu Kapitel 4...31

Abbildungsverzeichnis III Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Entwicklung des HVPI in der EU, Eurozone und Deutschland 26 Abb. 2: Erfassungsbereich des HVPI im Vergleich zum VPI 28 Abb. 3: Wägungsbasis beim HVPI und VPI 28 Abb. 4: Entwicklung des Gesamt-HVPI in ausgewählten Ländern 29 Abb. 5: HVPI-Index (2005=100) - Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak 30 Abb. 6: HVPI-Index (2005=100) - Energie 30 Abb. 7: Big Mac Preise in Europa 31

Tabellenverzeichnis IV Tabellenverzeichnis Tab. 1: Aspekte in Bezug auf die Vergleichbarkeit der HVPI...8 Tab. 2: HVPI-Teilindizes...23 Tab. 3: Verzeichnis der HVPI-Verordnungen...26 Tab. 4: Gewichte der HVPI-Hauptgruppen in ausgewählten Ländern...29 Tab. 5: HVPI-Indizes in der Großregion um Luxemburg...31

Abkürzungsverzeichnis V Abkürzungsverzeichnis a.n.g. Abb. bzw. ca. COICOP d.h. EG ESVG EU EVPI EWR EWU EZB anderweitig nicht genannt Abbildung beziehungsweise cirka Classification of Individual Consumption by Purpose das heißt Europäische Gemeinschaft Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen Europäische Union Europäischer Verbraucherpreisindex Europäischer Wirtschaftsraum Europäische Währungsunion Europäische Zentralbank f. folgende ff. g HICP HVPI Kfz KJ o.a. o.j. o.s. o.v. rd. fortfolgende Gramm Harmonised Indices of Consumer Prices Harmonisierter Verbraucherpreisindex Kraftfahrzeug Kilojoule ohne Angabe ohne Jahr ohne Seite ohne Verfasser rund S. Seite s. siehe

Abkürzungsverzeichnis VI Tab. Tabelle u. a. unter anderem USA United Staats of America v. a. vor allem vgl. VPI VPI-EWR VPI-EWU z.b. vergleiche Verbraucherpreisindex Verbraucherpreisindex für den Europäischen Wirtschaftsraum Verbraucherpreisindex der Europäischen Währungsunion zum Beispiel

Symbolverzeichnis VII Symbolverzeichnis % Prozent Euro

1. Hinführung zum Thema 1 1. Hinführung zum Thema Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1992 wurde die Grundlage für einen Verbraucherpreisindex in der Europäischen Union (EU), den heutigen Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), geschaffen. Der HVPI, dessen englische Bezeichnung Harmonised Indices of Consumer Prices (HICP) lautet, wird seit 1997 für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für Norwegen und Island erhoben. Sinn und Zweck des HVPI ist eine Inflationsmessung, bei der Vergleiche auf internationaler bzw. innereuropäischer Ebene möglich sind 1. Inflation bezeichnet den allgemeine[n] oder breit angelegte[n] Anstieg der Preise für Waren und Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum hinweg, der zu einem Wertverfall des Geldes und damit zu einem Verlust seiner Kaufkraft führt 2. Außerdem wird der HVPI zur Beurteilung über das Konvergenzkriterium Preisstabilität herangezogen. Dies ist entscheidend für den Beitritt eines Mitgliedstaates zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion 3. Damit die einzelnen HVPI der Mitgliedstaaten miteinander und international vergleichbar sind, gibt es eine von der EU vorgegebene Methodik, die harmonisierte Konzepte und Verfahren beinhaltet. Der HVPI gehört zu einer Reihe von Verbraucherpreisindizes in der EU, die sich aus dem Verbraucherpreisindex der Europäischen Währungsunion (VPI-EWU), dem Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI) und den nationalen HVPI der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Hauptnutzer des HVPI sind Eurostat, das Statistikamt der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank (EZB), die Europäische Kommission sowie die nationalen Zentralbanken 4. Der HVPI stellt keinen Index dar, der zur Ermittlung der Lebenshaltungskosten bzw. zum Beibehalten des Lebensstandards dient. Da der HVPI ein Index vom Typ Laspeyres ist, wird der Anstieg der Verbraucherpreise, d.h. reine Preisänderungen, gemessen. In einem Referenzzeitraum werden die Preisänderungen im Durchschnitt gemessen, die das Resultat der geänderten Kosten der privaten Haushalte sind, wenn diese ihre Ausgabenstruktur beibehalten und sich die Zusammensetzung ihrer Population nicht ändert 5. In dieser Arbeit wird zunächst der Entstehungshintergrund des HVPI anhand der rechtlichen Grundlagen erläutert (Kapitel 2.1). Anschließend werden das Erhebungsverfahren sowie die angewandte Methodik (im Einzelnen die Berechnungsweise, der Umfang des Erfassungsbereichs, die Bestandteile des Erhebungsprogramms, das Stichprobenverfahren, 1 Vgl. Eurostat (2008c), o.s.; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 3f.; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008a), o.s.. 2 Europäische Zentralbank (2005), S. 24. 3 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008a), o.s.. 4 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 3; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007a), S. 4; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008a), o.s.. 5 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 18; Europäische Gemeinschaften (2004), S. 4.

2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 2 der Warenkorb und die Veröffentlichung) dargestellt (Kapitel 2.2). Damit eine Vergleichbarkeit der einzelnen HVPI gewährleistet werden kann, wurden und werden im Rahmen des Harmonisierungsprozesses Mindeststandards definiert (Kapitel 2.3). Davon ausgehend werden in Kapitel 3 die Unterschiede zwischen dem deutschen HVPI und dem deutschen VPI auf der einen Seite (Kapitel 3.1) und zwischen dem deutschen HVPI und anderen europäischen HVPI auf der anderen Seite (Kapitel 3.2) herausgearbeitet. Um Preisvergleiche auf interregionaler Ebene aufzuzeigen wird zum einen der Big-Mac-Index erläutert (Kapitel 4.1). Zum anderen werden exemplarisch Preisunterschiede in der Großregion um Luxemburg beschrieben (Kapitel 4.2). Abschließend wird unter einer Zusammenfassung der Ergebnisse der HVPI bewertet (Kapitel 5). 2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 2.1 Rechtliche Grundlagen Die Einführung des Harmonisierten Verbraucherpreisindex basiert auf Artikel 109j des im Jahr 1991 unterzeichneten Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht, Amtsblatt Nr. C 191). Der Artikel 109j entspricht dem Artikel 121 der Konsolidierten Fassung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Amtsblatt Nr. C 321) 6. Demnach [berichten] die Kommission und das EWI [ ] dem Rat, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind 7. Den Berichten zufolge wird geprüft, ob die Mitgliedstaaten einen hohen Grad an dauerhafter Konvergenz, der sich aus den so genannten Konvergenzkriterien ergibt, erreicht haben. Die Konvergenzkriterien setzen sich aus folgenden vier Kriterien zusammen 8 : Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener höchstens drei Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben; eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand [ ]; Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren [ ]; Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt 9. Um das erste 6 Vgl. Bundesamt für Statistik BFS (2008), S. 5; vgl. Europäische Union (2006), S. 97; vgl. o.v. (1992), o.s.. 7 Europäische Union (2006), S. 97; o.v. (1992), o.s.. 8 Vgl. Europäische Union (2006), S. 97; vgl. o.v. (1992), o.s.. 9 Europäische Union (2006), S. 98; o.v. (1992), o.s..

2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 3 Konvergenzkriterium, die Preisstabilität, zu messen, wird der HVPI angewandt 10. Preisstabilität ist vorhanden, wenn es weder Inflation noch Deflation gibt 11. Dem Protokoll (Nr. 21) über die Konvergenzkriterien nach Artikel 121 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992) zufolge, bedeutet Preisstabilität, dass ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen muss, die um nicht mehr als 1½ Prozentpunkte über der Inflationsrate jener höchstens drei Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben 12. Die Europäische Zentralbank beurteilt das Konvergenzkriterium der Preisstabilität mithilfe des HVPI. Dementsprechend soll der Anstieg des HVPI einerseits zur Vermeidung von Inflation weniger als 2 % betragen und andererseits zur Vermeidung von Deflation nahe 2 % liegen 13. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates vom 23. Oktober 1995 über harmonisierte Verbraucherpreisindizes wurde eine rechtliche Grundlage zur Einführung des HVPI in den Mitgliedstaaten der EU geschaffen. Diese beinhaltet eine Beschreibung einer harmonisierten Methodik, mit der der HVPI der einzelnen Mitgliedstaaten, der EVPI und der VPI- EWU berechnet wird 14. Das Ziel der Verordnung ist gemäß Artikel 1, die erforderlichen statistischen Grundlagen für die Berechnung vergleichbarer Verbraucherpreisindizes auf Gemeinschaftsebene zu schaffen 15. Gemäß Artikel 2 der Verordnung erstellt jeder Mitgliedstaat einen eigenen HVPI, der dann als Grundlage für die Berechnung des EVPI und des VPI-EWU, die beide von Eurostat im Auftrag der Europäischen Kommission berechnet werden, dient. Während der EVPI für alle Mitgliedstaaten der EU Geltung besitzt, ist der VPI-EWU auf die Länder, die den Euro eingeführt haben (Eurozone), beschränkt 16. Die ursprüngliche Verordnung wurde bis 2007 durch 17 weitere Verordnungen und drei Leitlinien ergänzt und präzisiert 17. 2.2 Erhebungsverfahren und Methodik Damit der HVPI sein Ziel, die Inflation auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu messen 18, erreichen kann, sind ein weitgehend einheitliches Erhebungsverfahren und eine vorgeschriebene Methodik notwendig. 10 Vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2007), S. 15. 11 Vgl. Europäische Zentralbank (2005), S. 24. 12 Europäische Union (2006), S. 295. 13 Vgl. Europäische Zentralbank (2005), S. 64. 14 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 11; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 15. 15 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 216. 16 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 216f.; vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 3. 17 Vgl. Bundesamt für Statistik BFS (2008), S. 6; vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. iiif.. 18 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 18.

2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 4 Wie auch der deutsche Verbraucherpreisindex (VPI) richtet sich der HVPI nach der Classification of Individual Consumtion by Purpose (COICOP), d.h. der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken, die auch international Anwendung findet 19. Entsprechend dem Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 ist der HVPI ein Index vom Laspeyres-Typ, was bedeutet, dass der HVPI einen Index darstellt, beim dem die monatlichen Preisänderungen als Durchschnitt der Preisindizes unter Verwendung von Ausgabengewichten gemessen werden, die das Verbrauchsverhalten der Indexbevölkerung im Referenzzeitraum der Gewichte sowie die Struktur der von dieser gezahlten Preise in angemessener Weise widerspiegeln 20. Die Festlegung der Berechnung des HVPI auf den Laspeyres-Typ konnte in der HVPI-Rahmenverordnung festgelegt werden, da bereits alle Mitgliedstaaten ihre jeweiligen nationalen Verbraucherpreisindizes auf Grundlage der Laspeyres-Formel berechneten. Es ist möglich die Laspeyres-Formel sowohl in direkter als auch in verketteter Form anzuwenden. Bei der direkten Form (Festbasisindex), die angewendet wird, wenn großen Wert auf Kontinuität gelegt wird, werden die Waren und Dienstleistungen sowie die verwendeten Gewichte in der Regel drei bis fünf Jahre konstant gehalten. Im Gegensatz dazu werden die Waren und Dienstleistungen sowie die verwendeten Gewichte bei der verketteten Form (Kettenindex) jährlich den Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte angepasst, um eine größtmögliche Repräsentativität zu erreichen. Weil manche Mitgliedstaaten bei der Einführung des HVPI die Variante des Festbasisindex, andere die Variante des Kettenindex verwendeten, ist der HVPI nach seiner Makroformel ein Kettenindex, der die Möglichkeit beinhaltet, entweder die Gewichte der Waren und Dienstleistungen jährlich im Dezember zu verändern oder konstant zu halten 21. Alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die sich im Wirtschaftsgebiet befinden und deren Angebote Teil der Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte sind, gehören der Erhebungsgesamtheit des HVPI an. Der Erfassungsbereich des HVPI setzt sich aus den Konsumausgaben der privaten Haushalte zusammen 22. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1688/98 sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte [ ] definiert als der Teil der Konsumaufgaben, der von den privaten Haushalten ungeachtet ihrer Nationalität und ihres Wohnsitzlandes, durch monetäre Transaktionen im Wirtschaftsgebiet des Mitgliedstaates, für Waren und Dienstleistungen, die der unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse oder Wünsche dienen, in einem der beiden oder in beiden der miteinander verglichenen Zeiträume getätigt wird 23. Das vom Eigentümer selbst genutzte Wohneigentum ist vom Erfassungsbereich ausgeschlossen, weil nur tatsächlich getätigte Ausgaben und somit keine unterstellten Ausgaben in den HVPI mit einbezogen werden dürfen. Da es sehr prob- 19 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 21; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008a), o.s.. 20 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 188. 21 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 55f.; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 10. 22 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 18; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007a), S. 3. 23 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 288.

2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 5 lematisch ist, die realen Preise für Drogen, Prostitution und Glücksspiel zu ermitteln, sind diese ebenfalls vom Erfassungsbereich ausgeschlossen 24. Mit dem Inlandskonzept wird der geographische Erfassungsbereich des HVPI beschrieben. Zu den Transaktionen auf dem Wirtschaftsgebiet eines Mitgliedstaates gehören folglich neben den Konsumausgaben der Inländer in ihrem Land auch die Ausgaben von ausländischen Besuchern in dem jeweiligen Mitgliedstaat, nicht aber die Ausgaben der Inländer während eines Auslandaufenthaltes. Fahren beispielsweise Deutsche zum Tanken nach Luxemburg, werden diese Ausgaben im luxemburgischen, nicht aber im deutschen, HVPI berücksichtigt. Weil mit dem VPI-EWU die Preisstabilität innerhalb der Eurozone gemessen werden soll, wird das Inlandskonzept beim HVPI angewendet 25. Das Ziel besteht darin, Preisänderungen in der Eurozone durch Aggregierung der Preisänderungen innerhalb des Territoriums der einzelnen Mitgliedstaaten zu messen 26. Der demographische Erfassungsbereich des HVPI umfasst alle privaten Haushalte, unabhängig davon ob sie in einem städtischen oder ländlichen Bereich wohnen und ob sie über ein hohes oder niedriges Einkommen verfügen. Zu den privaten Haushalten zählen auch die Ausgaben von Einzelpersonen, die in Anstalten oder Einrichtungen leben. Allerdings werden Transfers zwischen privaten Haushalten, d.h. von einem gebietsansässigen privaten Haushalt an einen anderen privaten Haushalt, der entweder ebenfalls gebietsansässig oder gebietsfremd ist, nicht vom HVPI erfasst. Ebenso sind Geschäftsausgaben vom Erfassungsbereich ausgeschlossen 27. Obwohl das vom Eigentümer selbst genutzte Wohneigentum vom Erfassungsbereich ausgeschlossen ist, stellen die Kosten für den Erwerb und die Instandhaltung des Eigentums einen nicht unerheblichen Teil der Ausgaben der privaten Haushalte dar. Deswegen ist die Einbeziehung nach dem Nettoerwerbskonzept geplant. Demzufolge würden die derzeit unberücksichtigten Ausgaben für den Erwerb von Wohneigentum, für die damit verbundenen Nebenkosten und für größere Reparaturen berücksichtigt werden 28. Die Preise werden in den Erhebungseinheiten, den so genannten Berichtsstellen, die aus den örtlichen Einheiten aller Waren- und Dienstleistungsanbieter bestehen, ermittelt. Berichtsstellen sind folglich die vor Ort ansässigen Einzelhändler und Dienstleister, wie beispielsweise Einzelhandelsgeschäfte, Filialen von Handelsketten und/ oder Frisörsalons. Entweder geschieht die Preiserhebung bei den Berichtsstellen vor Ort oder zentral über allgemein zugängliche Quellen, wie z.b. postalisch, telefonisch, per E-Mail oder über das Internet, anhand von Versandhandelskatalogen, Reiseprospekten oder Gebührenordnungen. Erhebungsinhalte stellen die Verkaufspreise der Waren und Dienstleistungen dar, die auf- 24 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007a), S. 3. 25 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 26; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 8. 26 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 26. 27 Vgl. ebenda, S. 26f.; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 8f.. 28 Vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 9.

2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 6 grund ihrer Repräsentativität ausgewählt wurden. Die Verkaufspreise sind die Preise, die die privaten Haushalte entrichten müssen. Deswegen werden sie inklusive der Umsatzsteuer und anderen Verbrauchssteuern, wie beispielsweise der Mineralöl- oder Tabaksteuer, erhoben. Darüber hinaus werden beim Erhebungsprogramm sowohl die exakte Warenbeschreibung als auch andere Preis bestimmende Merkmale, wie z.b. der Geschäftstyp, die Garantieleistung, die Versandart, die Höhe von Preisnachlässen, die Verpackungsart, die Mengeneinheit und Zahlungsbedingungen, berücksichtigt 29. Die Grundgesamtheit des Stichprobenverfahrens zur Ermittlung der Preise besteht aus allen Verkaufsfällen von Waren und Dienstleistungen an private Haushalte im Wirtschaftsgebiet 30. Zur gezielten Auswahl von Waren und Dienstleistungen, deren Preise zur Berechnung des HVPI dienen, wird ein dreistufiges Stichprobenverfahren angewendet. Die Auswahl der Berichtsgemeinden erfolgt in der ersten Stufe, die der Berichtsstellen in der zweiten Stufe. Letztlich werden in der dritten Stufe die konkreten Waren und Dienstleistungen bestimmt. Alle fünf Jahre wird die Auswahl der zweiten und dritten Stufe systematisch überarbeitet. Fallen jedoch Produkte oder Berichtsstellen weg bzw. treten neue Produkte oder Berichtsstellen, die in kurzer Zeit eine wachsende Verbrauchsbedeutung erlangen, auf den Markt, wird das Stichprobenverfahren zwischen den Revisionsterminen den Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte angepasst 31. Die genaue Zusammensetzung der Waren und Dienstleistungen im Warenkorb ergibt sich aus dem Stichprobenverfahren. Weil die Zusammensetzung des Warenkorbs die Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte widerspiegeln soll, gibt es keinen einheitlichen europäischen Warenkorb. Der Warenkorb und die jeweiligen Gewichte variieren von Land zu Land, da die Verteilung der Käufe und die Beschaffenheit der Produkte von Land zu Land variieren. Einen einheitlichen Rahmen des Warenkorbs bietet die COICOP, die speziell an die Anforderungen des HVPI angepasst wurde. Welche Teilindizes die einzelnen Mitgliedstaaten an Eurostat zu übermitteln haben, ist Tab. 2, die sich im Anhang zu Kapitel 2 auf S. 23-26 befindet, zu entnehmen. Derzeit umfasst der Warenkorb des deutschen HVPI ca. 750 Positionen. Für diese werden die Preise in ca. 40.000 Berichtsstellen, in denen 350.000 repräsentative Waren und Dienstleistungen ausgewählt wurden, jeden Monat ermittelt 32. Während Eurostat die europäischen Aggregate zum HVPI etwa 17 bis 19 Tage nach Ende des betreffenden Berichtsmonat veröffentlicht, veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Aggregate für den deutschen HVPI. Dem endgültigen Ergebnis des deutschen HVPI, 29 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 7; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007a), S. 3f.. 30 Statistisches Bundesamt Deutschland (2007a), S. 4. 31 Vgl. ebenda, S. 4f.. 32 Vgl. Bundesamt für Statistik BFS (2008), S. 7; vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 7f.; vgl. Eurostat Pressestelle (1997), S. 4f.; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007a), S. 5.

2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 7 das um die Monatsmitte des Folgemonats veröffentlicht wird, geht eine Schätzung, die etwa zwei bis drei Arbeitstage vor Ablauf des Berichtsmonats veröffentlicht wird, voraus. Die Differenz zwischen dem vorläufigen und endgültigen Ergebnis beträgt in der Regel nicht mehr als 0,1 Prozentpunkte 33. Jeden Monat veröffentlicht Eurostat (Europäische Kommission) den Gesamt-HVPI für alle EU-Mitgliedstaaten plus Island und Norwegen, den Europäischen Verbraucherpreisindex (EVPI), den Verbraucherpreisindex für die Europäische Währungsunion (VPI-EWU), den Verbraucherpreisindex für den Europäischen Wirtschaftsraum (VPI-EWR), annährend 100 Teilindizes, deren entsprechende Gewichte und gewichtete Durchschnitte (EVPI, VPI-EWU and VPI-EWR) sowie die Ländergewichte entsprechend den Ausgaben privater Haushalte in EU-Gesamt, EWU-Gesamt und EWR- Gesamt 34. Die Entwicklung des HVPI in der EU und der Eurozone sowie in Deutschland ist in Abb. 1, die im Anhang zu Kapitel 2 auf S. 26 zu finden ist, dargestellt. 2.3 Harmonisierung und Festlegung von Mindeststandards Neben der Veröffentlichung von den nationalen Verbraucherpreisindizes der Mitgliedstaaten werden seit März 1997 die HVPI der Mitgliedstaaten zuzüglich Norwegen und Island sowie die Aggregate für die EU und den EWR veröffentlicht. Um den Erfordernissen des HVPI hinsichtlicht Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Sachdienlichkeit zu genügen, sind eine harmonisierte Methodik und eine Festlegung von Mindeststandards notwendig. Ausgehend von der Rahmenverordnung (EG) Nr. 2494/95 wurden inzwischen zur Harmonisierung weitere rechtsverbindliche Durchführungsverordnungen beschlossen, mit denen jeweils spezifische Bereiche der Methodik regelt werden 35. In Tab. 3 im Anhang zu Kapitel 2 auf S. 26-27 sind die betreffenden Verordnungen bis einschließlich 2007 aufgelistet. Um mithilfe des HVPI die Preisstabilität in der Eurozone zu überwachen und innerhalb der Eurozone die Inflation auf der Ebene der privaten Haushalte und der EU vergleichen zu können, setzt die Harmonisierung der Verbraucherpreisindizes an verschiedenen Stellen an: Die Harmonisierung des Erfassungsbereichs bestand zunächst im Ausschluss von nicht miteinander vergleichbaren Bereichen, wie z.b. Teile des Gesundheitswesens und das vom Eigentümer selbst genutzte Wohneigentum. Wie die einzelnen Mindeststandards von den Mitgliedstaaten erreicht werden, obliegt jeweils ihnen 36. Sie dürfen dabei 0,1 Prozentpunkte von der jährlich gemessenen Inflationsrate des HVPI abweichen 37, da es immer um ver- 33 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 6; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007a), S. 6; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008a), o.s.. 34 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 21. 35 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 9; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 5; vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2006), S. 7. 36 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 8f.; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 5. 37 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 40.

2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 8 gleichbare Ergebnisse [geht], und nicht um die bedingungslose Anwendung einheitlicher Methoden 38. Eine finanzielle und technische Unterstützung zur Realisierung der Mindeststandards erhalten die Mitgliedstaaten von der Europäischen Kommission 39. Da zu Beginn des Harmonisierungsprozesses die einzelnen Indizes der Mitgliedstaaten noch nicht völlig vergleichbar waren, wurde folgende Liste (Tab. 1) erstellt, anhand der die Bedeutsamkeit von einzelnen Themenbereichen bezüglich der internationalen Vergleichbarkeit verdeutlicht wird 40. Tab. 1: Aspekte in Bezug auf die Vergleichbarkeit der HVPI Quelle: Europäische Gemeinschaften (2004), S. 10. Seit ihrer Erstellung wird Tab. 1 als Orientierungshilfe zum Harmonisierungsprozess genutzt. Zu den meisten Themenbereichen gibt es inzwischen eine Verordnung, in der der jeweilige Themenbereich als Mindeststandard definiert wird (beispielhaft werden die ersten drei Aspekte näher erläutert). Entsprechend Tab. 1 wird der Qualitätsanpassung, die bei Änderung der Beschaffenheit von Waren und Dienstleistungen vorgenommen werden muss, eine hohe Bedeutung zugewiesen 41. Laut Artikel 2c) der Verordnung (EG) Nr. 1749/96 liegt eine Qualitätsänderung immer dann vor, wenn ein Mitgliedstaat befindet, daß eine Spezifikationsänderung zu einem für den Verbraucher deutlich veränderten Nutzwert einer neuen Art oder eines neuen Modells einer Ware oder Dienstleistung gegen 38 Europäische Gemeinschaften (2004), S. 9. 39 Vgl. ebenda, S. 9. 40 Vgl. ebenda, S. 10; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 6. 41 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 7ff.; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 6f..

2. Darstellung des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes 9 über der vorher für die Preisfestsetzung im Rahmen des HVPI ausgewählten Ware oder Dienstleistung, die sie ersetzt, geführt hat 42. Bei einer Qualitätsanpassung wird die festgestellte Qualitätsänderung entsprechend ihrer Bedeutung im Erhebungsverfahren berücksichtigt. Zur Berechnung der Elementaggregate ist es zulässig entweder den Quotient aus den arithmetischen Mitteln bzw. geometrischen Mitteln der Preise oder eine vergleichbare Formel, die sich im Jahresdurchschnitt höchstens 0,1 Prozentpunkte von einer der vorgegebenen Formeln unterscheidet, zu verwenden. Um die Qualität der HVPI-Gewichtung zu gewährleisten dürfen die Produktgewichte, die jährlich überprüft werden sollen, nicht älter als sieben Jahre sein 43. Im Folgenden werden weitere wichtige Harmonisierungsschritte und Mindeststandards behandelt: Der anfängliche Erfassungsbereich, bei dem z.b. gewisse Gesundheits- und Bildungsleistungen aufgrund von institutionellen Unterschieden in den Mitgliedstaaten ausgeschlossen waren, wurde stufenweise erweitert 44. In der ersten Stufe kamen u. a. Versicherungen für Fahrzeuge und Wohnhäuser, Pauschalreisen, Bankdienstleistungen, Bildungsgüter und -dienstleistungen, wie etwa Abendkurse, und rezeptfrei erhältliche Gesundheitsgüter 45 zum Erfassungsbereich hinzu. In der zweiten Stufe wurden häusliche Dienstleistungen des Sozialschutzes, ein Teil der Krankenhausdienstleistungen sowie Alten- und Behindertenheime als neue HVPI-Teilindizes eingeführt 46. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1749/96 sind signifikante Waren und Dienstleistungen solche, die mindestens ein Tausendstel der Ausgaben der privaten Haushalte umfassen. Sie müssen sofern sie noch nicht erfasst sind im HVPI aufgenommen werden 47. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2166/1999 wurde geregelt, dass in den HVPI die Preise der Bereiche Gesundheitspflege, Erziehung und Unterricht und Sozialschutz einzubeziehen sind, die von den privaten Haushalten nach Abzug der möglichen Erstattungen seitens staatlicher Stellen, Sozialversicherungen oder anderen Organisationen geleistet werden müssen 48. Weil unterschiedliche Zeiträume bezüglich der Preiserhebungen zu signifikant unterschiedlichen Ergebnissen führen können und zu Beginn der Harmonisierung manche Mitgliedstaaten nur an einem Tag, andere über mehrere Wochen bzw. zu Beginn oder am Ende des Bezugszeitraums die Preise erhoben haben, schlug die Europäische Kommission am 17.02.2006 dem Europäischen Rat vor, den Zeitraum der Preiserhebung auf mindestens eine Woche in der Monatsmitte festzulegen und für Energieprodukte sowie frische Nahrungsmittel (Obst und Gemüse) die Preiserhebung über mehr als eine Woche auszudehnen 49. Obwohl der Prozess 42 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 225. 43 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 225ff.; vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 11. 44 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 24; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 8. 45 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 127. 46 Vgl. ebenda, S. 24. 47 Vgl. ebenda, S. 225; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 11. 48 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2001), S. 340ff.; vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 12. 49 Vgl. Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2006), S. 2ff..

3. Unterschiede zwischen dem HVPI und anderen VPI 10 der Harmonisierung schon weit fortgeschritten ist, ist er noch nicht abgeschlossen. In einigen Bereichen, wie beispielsweise dem vom Eigentümer selbst genutzten Wohneigentum, besteht Handlungsbedarf, es müssen noch Mindeststandards definiert werden 50. 3. Unterschiede zwischen dem HVPI und anderen VPI 3.1 Unterschiede zwischen dem deutschen HVPI und dem deutschen VPI Sowohl der VPI als auch der HVPI dienen dem Ziel der Inflationsmessung. Allerdings unterscheiden sich die beiden Indizes in ihren weiteren Zielsetzungen. Während der HVPI zu internationalen Vergleichen herangezogen wird, als VPI für die EWU, die EU und den EWR sowie zur Beobachtung der Preiskonvergenz dient, wird der deutsche VPI als Kompensationsmaßstab von Zahlungsanpassungen in privatrechtlichen Verträgen genutzt und zur Deflationierung von nominalen wirtschaftsstatistischen Größen herangezogen 51. Aufgrund der bereits angeführten Gründe in Kapitel 3.2 sind das vom Eigentümer selbst genutzte Wohneigentum, Glücksspiele sowie die Kfz-Steuer und die Zulassungsgebühr vom Erfassungsbereich des HVPI ausgeschlossen. Vom VPI werden diese Bereiche jedoch erfasst (s. Abb. 2 im Anhang zu Kapitel 3 auf S. 28). Weil es in Deutschland nicht wie in anderen europäischen Ländern Erhebungsprobleme bei legalen Glücksspielen gibt, sind diese Ausgaben der privaten Haushalte im VPI einbezogen. Kfz-Steuer und Zulassungsgebühr sind im VPI enthalten, da diese Gebühren die privaten Haushalte ähnlich wie die Verbrauchssteuern belasten. Im HVPI sind sie aufgrund dem ESVG, demzufolge sie nicht zu den Verbrauchsausgaben zählen, vom Erfassungsbereich ausgeschlossen 52. Da bereits Unterschiede im Erfassungsbereich der beiden Indizes bestehen, unterscheidet sich das jeweilige Wägungsschema voneinander. Beim VPI werden die Gewichte der einzelnen Teilindizes solange sich das Verbrauchsverhalten der privaten Haushalte nicht grundlegend ändert über die Dauer eines Basisjahres konstant gehalten (d.h. beim derzeitigen Basisjahr 2005 entsprechen die Gewichte den Verbrauchsgewohnheiten 2005 und werden turnusmäßig erst 2010 angepasst). Im Gegensatz dazu werden die Gewichte beim HVPI entsprechend seiner Kettenformel jährlich aktualisiert. Wie anhand von Abb. 3, die sich im Anhang zu Kapitel 3 auf S. 28 befindet, verdeutlicht wird, entsprechen die Verbrauchsgewohnheiten, die mit den Preisen des jeweiligen Vorjahres bewerten werden, 50 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 13. 51 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007a), S. 4; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008b), S. 1; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008c), S. 4. 52 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008b), S. 1f..

3. Unterschiede zwischen dem HVPI und anderen VPI 11 jeweils dem Basisjahr. Mit der Umstellung des Basisjahrs im Jahr 2008 von 2000 auf 2005 werden beim HVPI 2008 die Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte im Jahr 2005 mit den Preisen von Dezember 2007 bewertet. Beim VPI hingegen wurden mit der Umstellung im Jahr 2008 auf das neue Basisjahr 2005, bei der auch die verwendeten Methoden modifiziert wurden (Änderungen bei der Geschäftstypengewichtung und Erweiterung des Erhebungszeitraums), die Indizes von 2005 bis 2007 rückwirkend berechnet, d.h. es wurde eine Revision von Vergangenheitswerten durchgeführt, die beim HVPI nicht üblich ist 53. 3.2 Unterschiede zwischen dem deutschen HVPI und anderen europäischen HVPI Die einzelnen HVPI der Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen und Island unterscheiden sich voneinander, da die Mitgliedstaaten zum einen im Rahmen der Harmonisierung unterschiedliche Methoden bei der Erstellung (zulässige Abweichung von 0,1 Prozentpunkten) anwenden und zum anderen aufgrund der unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte in den einzelnen Ländern die Warenkörbe und verwendeten Wägungsschemata nicht identisch sind 54. Insofern wird die Inflation auf einer vergleichbaren Grundlage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten 55 gemessen. Die Vergleichbarkeitserfordernisse gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 sind erfüllt, wenn die HVPI lediglich Unterschiede bei Preisänderungen oder Verbrauchsgewohnheiten zwischen den Ländern widerspiegeln 56. Damit die jeweiligen landestypischen Kaufgewohnheiten im HVPI repräsentiert werden können, weichen die Gewichte der HVPI-Teilindizes in den einzelnen Mitgliedstaaten voneinander ab 57. In Tab. 4 im Anhang zu Kapitel 3 auf S. 29 sind die unterschiedlichen Gewichte der HVPI-Hauptgruppen im Jahr 2007 von der EU-27 58 sowie von Deutschland, Frankreich, Polen, Schweden und Italien angegeben 59. Demnach liegen beispielsweise die Ausgaben in Deutschland für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke mit rd. 11,5 % deutlich unter dem Durchschnitt der EU-27 (rd. 15,3 %) und Frankreich (rd. 16,3 %) bzw. 53 Vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2006), S. 1; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008b), S. 2ff.. 54 Vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 7ff.; vgl. Klees-Friedrich, Patricia (2002), S. 4. 55 Europäische Gemeinschaften (2001), S. 215. 56 Ebenda, S. 217. 57 Vgl. Warncke, Jörg/Letzgus, Oliver (2006), S. 4f.. 58 Mitgliedstaaten der EU-27: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Zypern. 59 Diese Länder wurden ausgewählt, da Frankreich östlich, Polen westlich, Schweden nördlich und Italien südlich von Deutschland liegen. Die EU-27 dient als durchschnittlicher Vergleichsmaßstab.

3. Unterschiede zwischen dem HVPI und anderen VPI 12 Polen (rd. 19,9 %). Hingegen für Wohnung, Wasser, Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe übersteigen die Ausgaben der privaten Haushalte in Deutschland (rd. 22,7 %) die Ausgaben der Haushalte in der EU-27 (rd. 15,2 %), in Schweden (rd. 18,1 %) oder in Italien (rd. 10,3 %). Im Bereich Freizeit und Kultur sind die Ausgaben in Deutschland (rd. 11,1 %) und Schweden (rd. 12,4 %) höher als in Polen (rd. 6,6 %) oder Italien (rd. 7,2 %) 60. Die Entwicklung des Gesamt-HVPI von 1996 bis 2007 ist für die EU-27, Deutschland, Frankreich, Polen, Schweden und Italien in Abb. 4 im Anhang zu Kapitel 3 auf S. 29 dargestellt. Während in Deutschland, Frankreich und Schweden ein ähnlicher Verlauf mit einer mäßigen Inflation seit 1996 stattfand (jährliche Veränderungsraten der Jahresdurchschnitte schwanken zwischen 0,5 % und 2,3 %), war die Inflation in Italien, Polen und der EU-27 höher (jährliche Veränderungsraten der Jahresdurchschnitte von bis zu 15 %). Bei der EU-27 ist jedoch zu beachten, dass alle 27 EU-Länder erst seit 2007 EU- Mitgliedstaaten sind. Auffällig ist, dass die Inflation in Polen, seit dem das Land Mitgliedstaat ist, abnahm und Polen inzwischen einen ähnlichen HVPI-Index aufweist wie beispielsweise Deutschland 61. Im Mai 2008 betrug die jährliche Inflationsrate gemessen am HVPI-Gesamt in Deutschland 3,1 %, in Frankreich und der Eurozone 3,7 %, in der EU 3,9 %, in Griechenland 4,9 % und in Lettland 17,7 %. Auch in Ländern mit einer relativ niedrigen jährlichen Inflationsrate gibt es starke Schwankungen, wenn die Inflation an den HVPI-Hauptgruppen gemessen wird. So lag beispielsweise die jährliche Inflationsrate im Mai 2008 in Deutschland im Bereich der Nachrichtenübermittlung bei -2,2 % (die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien wird immer günstiger), dagegen im Bereich Erziehung und Unterricht bei +4,1 % (wahrscheinlich u. a. bedingt durch Studiengebühren). Die jährliche Inflationsrate von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken lag mit 6,4 %, die Inflationsrate im Bereich Wohnung, Wasser, Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe mit 5,0 % deutlich über der durchschnittlichen Inflationsrate von 3,1 % in Deutschland. Dass v. a. die Preise von Nahrungsmitteln (seit Mitte 2007) und Energie deutlich gestiegen sind, ist im gesamten EWR festzustellen (s. Abb. 5 und Abb. 6, die kartographisch den HVPI für Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak sowie den HVPI für Energie wiedergeben, im Anhang zu Kapitel 3 auf S. 30) 62. 60 Vgl. Eurostat (2008a), o.s.. 61 Vgl. Eurostat (2008b), o.s.. 62 Vgl. Europäische Zentralbank (2008), S. 60f.; vgl. Mrlianova, Tatiana/Wirtz, Christine (2008), S. 1ff.

4. Interregionale Preisvergleiche 13 4. Interregionale Preisvergleiche 4.1 Big-Mac-Index Der Big-Mac-Index wird seit 1986 von dem Wirtschaftsmagazin The Economist herausgegeben. Für den Big-Mac-Index werden jährlich die Preise eines Mc Donald s Big Mac in mittlerweile über 120 Ländern ermittelt. Ziel ist es mithilfe der Preisentwicklung vom Big Mac einen Indikator für zukünftige Wechselkursbewegungen zu erlangen. Dabei liegt die Theorie der Kaufkraftparität dem Big-Mac-Index zugrunde. In jedem Land wird der Big Mac in gleicher Weise dem Kunden angeboten: Die Portionsgröße, die 221 g umfasst und einen Brennwert von 2071 KJ enthält, besteht aus einem mit Sesam bestreuten Weizenbrötchen, 100 % Rinderhackfleisch, Zwiebeln, Salzgurkenscheiben, Eisbergsalat, einer Chester-Schmelzkäsezubereitung und der Big Mac Sauce. Da das Produkt Big Mac überall gleich angeboten wird, müsste der Theorie zufolge auch der Preis überall gleich sein. Weil der Big Mac jedoch nicht in jedem Land gleich viel kostet, dient der Index zur Über- bzw. Unterbewertung einer Währung gegenüber einer Basiswährung (in diesem Fall der Dollar). Um diese Bewertung durchführen zu können wird die relative Kaufkraft einer Währung berechnet. Dazu wird der Preis des Big Macs in der jeweiligen Landeswährung durch den Dollarpreis in den USA dividiert. Wenn der erhaltende Wert der Division kleiner als der tatsächliche Wechselkurs zwischen den jeweiligen zwei Währungen ist, bedeutet dies eine Unterbewertung der jeweiligen Landeswährung gegenüber dem Dollar. Liegt der Wert der Division über dem tatsächlichen Wechselkurs, so ist die Landeswährung überbewertet 63. Auch wenn der Big-Mac-Index ein unwissenschaftlicher Indikator für die Bewegung von Wechselkursen ist, spiegelt er auf lange Sicht hin die Entwicklung der Wechselkurse relativ gut wieder und kann somit als Indikator für zukünftige Entwicklungen dienen. Da der Big-Mac-Index mit der Einführung des Euros seinen größten Erfolg hatte 64, sind in Abb. 7, die im Anhang zu Kapitel 4 auf S. 31 zu finden ist, die Preise für einen Big Mac 2006 und 2007 in Europa dargestellt. Im Jahr 2007 war der Big Mac in der Schweiz (3,91 ) am teuersten und in der Ukraine (1,32 ) am billigsten. Zum Vergleich kostete er in Deutschland 2,99. Während die Big Mac Preise von 2006 auf 2007 in Deutschland um 1,36 %, in Schweden um 3,14 % (2006: 3,50 ), in Irland um 9,37 % (2006: 3,20 ) und in Russland um 11,72 % (2006: 1,28 ) zunahmen, nahmen sie in Kroatien um 2,86 % (2006: 2,10 ) und in Malta um 11,04 % (2006: 3,26 ) ab 65. 63 Vgl. McDonald s Deutschland (2008), o.s.; vgl. McDonald s Restaurant Marl (o.j.), o.s.; vgl. Stampfl, Nora S. (2008), o.s.; vgl. Stern.de (2004), o.s.; vgl. Sueddeutsche.de (2007), o.s.. 64 Vgl. Stampfl, Nora S. (2008), o.s.. 65 Vgl. Auslandsjahr.eu (2008), o.s..

4. Interregionale Preisvergleiche 14 Seit 2004 gibt die Zeitschrift The Economist neben dem Big-Mac-Index auch den Tall- Latte-Index heraus. Der Big Mac von McDonald s gilt als repräsentativ für Hamburger und der Tall Latte von Starbucks gilt als repräsentativ für Kaffee. Das zugrunde liegende Prinzip und die Berechnungsweise sind bei beiden Indizes identisch. Sowohl nach dem Big- Mac-Index als auch nach dem Tall-Latte-Index ist der Euro gegenüber dem Dollar überbewertet (2004: 30 %). Die weltweit am stärksten gegenüber dem Dollar überbewertete Währung ist beiden Indizes zufolge der Schweizer Franken 66. 4.2 Preisunterschiede in der Großregion um Luxemburg In der Großregion um Luxemburg spielen interregionale Preisunterschiede für die privaten Haushalte eine bedeutsame Rolle, da gleich vier Länder (Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien) in fast unmittelbarer Nähe zueinander liegen. Aufgrund der räumlichen Nähe der vier Länder sind die privaten Haushalte gewohnt, die Preise in den verschiedenen Ländern miteinander zu vergleichen und ihre Einkaufgewohnheiten dementsprechend anpassen. Mit der Einführung des Euros als gemeinsame Währung Anfang Januar 2002 mussten die privaten Haushalte zum einen beim grenzüberschreitenden Einkauf keine Währungen mehr umtauschen und konnten zum anderen die Preise einfacherer und unmittelbarer miteinander vergleichen. Da es bereits in den 1990er Jahren im Rahmen der fortschreitenden europäischen Integration zu Preiskonvergenzen vor allem im Bereich handelbarer Güter kam, wurde erwartet, dass die gemeinsame Währung zu weiteren Preiskonvergenzen führt. Diese Erwartung wurde bestätigt, allerdings bestehen noch nach wie vor Preisunterschiede in den verschiedenen Ländern. Wie in der Studie von Thomas Mathä herausgefunden wurde, vergrößern sich zwar die Preisdifferenzen mit einer Zunahme der Entfernung, allerdings nimmt die Rate ab. Auf der einen Seite führen Landesgrenzen zu höheren Preisunterschieden, auf der anderen Seite gibt es innerhalb einer Währungsunion weniger Preisunterschiede 67. Die Ergebnisse von Thomas Mathä lassen sich bei einem Vergleich verschiedener HVPI- Indizes in der Großregion um Luxemburg bestätigen. Die exakten Einzelwerte zum HVPI- Gesamt, zum HVPI für Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak und zum HVPI für Energie in Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien können Tab. 5 im Anhang zu Kapitel 4 auf S. 31 entnommen werden. Der Gesamt-HVPI lag im Juni 2006 mit Ausnahme von Luxemburg in Deutschland, Frankreich und Belgien auf fast gleichem Niveau (Gesamt-HVPI von rd. 104 bei 2005 = 100). Im Mai 2008 überstieg in allen vier Ländern der HVPI-Index von Nahrungsmitteln, Alkohol und Tabak den Index vom Juni 2006. Der HVPI- 66 Vgl. Focus Online (2005), o.s.; vgl. Spiegel Online (2004), o.s.; vgl. Stampfl, Nora S. (2008), o.s.. 67 Vgl. Mathä, Thomas (2005), S. 57ff.

5. Fazit 15 Index von Energie lag im Mai 2008 jeweils über dem Wert vom Juni 2006 und über dem Index von Nahrungsmitteln, Alkohol und Tabak. Insofern sind die Preise sowohl für Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak als auch für Energie überdurchschnittlich stark gestiegen. Auffallend ist darüber hinaus, dass sich die HVPI-Indizes von Luxemburg und Belgien sowie von Deutschland und Frankreich stärker annähern, als die von Deutschland und Luxemburg oder Belgien und Frankreich. Dies lässt sich mit der Belgisch-Luxemburgischen Währungsunion begründen 68. 5. Fazit Insgesamt gesehen ist der HVPI ein wichtiges Instrument zum Vergleich der Verbraucherpreise und deren Entwicklung innerhalb der EU. Die Einführung eines HVPI war notwendig, weil sich die nationalen Verbraucherpreisindizes bedingt durch zum Teil andere Zielsetzungen zu sehr in ihren Methoden, Konzepten und Verfahren voneinander unterschieden und unterscheiden. Eine Vergleichbarkeit der Preisveränderungsraten von Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU war auf Basis der einzelnen VPI nicht gegeben. Deswegen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 2494/95, die auf dem Vertrag von Maastricht basiert, die Grundlage für die Einführung des HVPI, für den Daten seit Januar 1995 zur Verfügung stehen, geschaffen. Für die EU-Mitgliedstaaten sowie für Norwegen und Island wird der HVPI, dessen Erfassungsbereich entsprechend dem ESVG 1995 die monetären Konsumausgaben der privaten Haushalte umfasst, berechnet. Da die CIOCOP als Klassifikationsmethode angewandt wird, besteht auf der einen Seite mittels der HVPI-Hauptgruppen ein einheitlicher Rahmen und auf der anderen Seite können innerhalb der Untergruppen die nationalen Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte in den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Damit der Einfluss verschiedener wirtschaftlicher Faktoren auf die Entwicklung der Verbraucherpreise ersichtlicht wird, wird neben dem Gesamt-HVPI u. a. der HVPI für die 12 Hauptgruppen 69 sowie eine Reihe von Sonderaggregaten 70 veröffentlicht 71. 68 Vgl. Eurostat (2008f), o.s.; vgl. Eurostat (2008g), o.s.; vgl. Eurostat (2008h), o.s.; vgl. Mathä, Thomas (2005), S. 61f.. 69 Die 12 HVPI-Hauptgruppen sind: Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (01), Alkoholische Getränke und Tabak (02), Bekleidung und Schuhe (03), Wohnung, Wasser, Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe (04), Hausrat und laufende Instandhaltung des Hauses (05), Gesundheitspflege (06), Verkehr (07), Nachrichtenübermittlung (08), Freizeit und Kultur (09), Erziehung und Unterricht (10), Restaurants und Hotels (11) und verschiedene Waren und Dienstleistungen (12). 70 Die Reihe der Sonderaggregate besteht aus dem HVPI ohne Energie, dem HVPI ohne Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak, dem HVPI ohne unverarbeitete Nahrungsmittel, dem HVPI ohne Energie und Saisonwaren sowie dem HVPI ohne Tabakwaren. 71 Vgl. Deutsche Bundesbank (2007), o.s.; vgl. Europäische Gemeinschaften (2004), S. 6; vgl. Europäische Zentralbank (2005), S. 63; vgl. Mrlianova, Tatiana/Wirtz, Christine (2008), S. 4; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007b), o.s.; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008a), o.s..

5. Fazit 16 Zu Beginn hatte der HVPI aufgrund der unterschiedlichen Erhebung in den einzelnen Mitgliedstaaten teilweise eine eingeschränkte Aussagekraft. Dem wurde aber mithilfe der zunehmenden Harmonisierung, mit der größere Exaktheit, Verlässlichkeit und Zeitnähe erreicht werden sollte[] 72 entgegengewirkt. Anfänglich diente der HVPI v. a. zur Messung des Konvergenzkriteriums Preisstabilität und zur Beitrittsbeurteilung zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Inzwischen stellen HVPI und VPI-EWU die entscheidenden Maßstäbe dar, mit denen die EZB über die Preisentwicklung und Geldentwertung innerhalb der Eurozone urteilt. Insofern ist der auf harmonisierte Methoden, Konzepte und Verfahren beruhende HVPI ein qualitativ hochwertiger Index zur Inflationsmessung, mit dem Vergleiche auf innereuropäischer und internationaler Ebene möglich sind 73. 72 Europäische Zentralbank (2005), S. 63. 73 Vgl. Deutsche Bundesbank (2007), o.s.; vgl. Europäische Zentralbank (2005), S. 63f.; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2007b), o.s.; vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland (2008a), o.s..

Literaturverzeichnis 17 Literaturverzeichnis Auslandsjahr.eu (Hrsg.) (2008) Big Mac Index für Europa, online im Internet: URL: <http://www.auslandsjahr.eu/2007/04/01/big-mac-index-fur-europa-was-ist-ihrgeld-in-der-eu-wert/> (Stand: 2008, Abfrage am: 15.04.2008). Bundesamt für Statistik BFS (Hrsg.) (2008) Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI), Methodenübersicht und Gewichtung 2008, online im Internet: URL: <http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/ de/index/themen/05/22/publ.document.104721.pdf> (Stand: 04.03.2008, Abfrage am: 29.05.2008). Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2007) EWU, Geldmengenaggregate, online im Internet: URL: <http:// www.bundesbank.de/statistik/statistik_ewu.php> (Stand: 2007, Abfrage am: 11.04.2008). Europäische Gemeinschaften (Hrsg.) (2001) Sammlung von HVPI Referenzdokumenten (2/2001/B/5), online im Internet: URL: <http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ity_offpub/ks-ao-01-005/de/ks- AO-01-005-DE.PDF> (Stand: 12.2001, Abfrage am: 12.04.2008). Europäische Gemeinschaften (Hrsg.) (2004) Harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI), Ein Kurzer Leitfaden für Datennutzer, online im Internet: URL: <http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ ITY_OFFPUB/KS-BE-04-001/DE/KS-BE-04-001-DE.PDF> (Stand: 03.2004, Abfrage am: 12.04.2008). Europäische Union (Hrsg.) (2006) Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, online im Internet: URL: <http://eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:c:2006:321e:0001: 0331:DE:pdf> (Stand: 29.12.2006, Abfrage am: 12.04.2008). Europäische Zentralbank (Hrsg.) (2005) Preisstabilität: Warum ist sie für dich wichtig? Lehrerheft, online im Internet: URL: <http://www.bundesbank.de/download/bildung/bildung_preisstab_lehrer.pdf> (Stand: 2005, Abfrage am: 29.05.2008).

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