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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen PC Service Kammer Geschäftsführung: Klaus Kowollik-Kammer Für Verbraucher im Sinne des 13 BGB gelten ausschließlich die Ziffern 1.1., 1.3., 2.1., 2.2., 2.3., 2.4., 3.1., 3.2., 4.3., 5.1., 5.2., 5.3., 5.4., 5.5., 6.2., 7.1., 7.3., 9.1., 9.2., 9.3., 10., 11. und 12.2. der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die für Verbraucher anzuwendenden Vorschriften sind durch Unterstreichung gekennzeichnet. Ansonsten kommen im Verhältnis zu Verbrauchern die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung. Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des 13 BGB sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen mit Ausnahme der Ziffern 4.3., 6.2., und 7.1. 1. Allgemeines, Geltungsbereich, Einsichtsmöglichkeit 1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Herrn Klaus Kowollik-Kammer und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 1.2. Die Geschäftsbedingungen gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware, bzw. der Beendigung oder Abnahme der Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen eines Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 1.3. Die Geschäftsbedingungen können auch auf der Internetseite eingesehen, ausgedruckt oder gespeichert werden. 2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Leistungsumfang 2.1. Vertragspartner ist Herr Klaus Kowollik-Kammer, Kapellbergweg 9, 97215 Uffenheim. 2.2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware angenommen wurde. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 2.3. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Es wird keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg übernommen. Gleiches gilt für die Kompatibilität von Komponenten, die in einer Bestellung zusammengefasst werden, außer, die Auswahl und Zusammenstellung einzelner Komponenten wurde als Teil der Leistung vereinbart. 2.4. Der Unternehmer bietet folgende Leistungen an: Verkauf fertiger und/oder auf Kundenwunsch zusammengestellter und - gebauter Hardware. Installation, Einführung, Schulung, und Unterweisung in Bezug auf verkaufte Drittanbietersoftware. Kundenbetreuung. Die Leistung wird nach den Wünschen und Angaben des Kunden erbracht. Installation, Einführung, Schulung und Unterweisung gehören nur zu den Leistungspflichten, wenn dies vereinbart wurde. Änderungs- und Ergänzungswünsche muss der Unternehmer nur durchführen und berücksichtigen, wenn dies aus technischen Gründen erforderlich ist, um den Vertragszweck zu erreichen. Für den Fall einer wesentlichen Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Pflichten des Unternehmers kann dieser den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Wird eine Leistung im Rahmen des Webdesign vereinbart, obliegt die Gestaltung dem Unternehmer, es sei denn es wurde vereinbart, dass die Gestaltung dem Kunden obliegt.

3. Preise, Leistungsangaben 3.1. Alle Preise werden individuell ausgehandelt und vereinbart, richten sich nach den Spezifikationen des Produktes oder der einzelnen Leistung und gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Vertrag. Versandkosten werden nur berechnet, soweit sie anfallen und dann in tatsächlicher Höhe. 3.2. Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder vom Unternehmer bestätigt worden sind. 4. Erfüllungsort und Gefahrübergang 4.1. Erfüllungsort ist, wenn nicht anders vereinbart, Uffenheim. 4.2. Bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des 123 BGB sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Bei Rücksendungen geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Unternehmer auf diesen über. 4.3. Bei Verbrauchern im Sinne des 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. 5. Lieferung, Abnahme und Zahlung 5.1. Die Ware wird grundsätzlich persönlich zum Kunden geliefert. Dienstleistungen werden beim Kunden erbracht. In diesem Fall erfolgt die Bezahlung in bar und Zug-um-Zug gegen Übergabe der Ware bzw. Erbringung und/oder Abnahme der Leistung. In Einzelfällen kann ein Rechnungskauf vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 5.2. Bedarf eine Leistung der Abnahme, so ist der Kunde verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen, sobald die Abnahmebereitschaft angezeigt wurde oder das Werk in den Besitz des Kunden übergeht. Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Unternehmer die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt oder das Werk in den Besitz des Kunden übergegangen ist und -der Kunde darauf nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die es ihm ermöglicht, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Anzeige der entdeckten Mängel verweigert oder -der Kunde Hard- und Software über einen nicht unerheblichen Zeitraum produktiv und ohne auftretende Mängel in Betrieb genommen und zum Einsatz gebracht hat. 5.3. Zahlungen sind in jedem Fall ohne Abzug zu leisten und spätestens binnen 7 Tagen nach Waren- bzw. Leistungsempfang und Erhalt der Rechnung fällig. Gerät der Kunde ganz oder teilweise mit Bezahlung einer Rechnung in Verzug, so wird der offene Betrag unbeschadet der sonstigen Gläubigerrechte mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. 5.4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, entsteht für jedes Mahnschreiben mit Ausnahme des ersten, den Verzug begründenden Mahnschreibens, eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens 5,00, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. 5.5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, sind sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

6. Eigentumsvorbehalt 6.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die gegen einen Kunden jetzt oder künftig bestehen, der nicht Verbraucher im Sinne des 13 BGB ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden vom Kunden die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach freier Wahl des Unternehmers freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt. 6.1.1. Ware bleibt Eigentum des Unternehmers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Unternehmer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Unternehmers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Unternehmer übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum des Unternehmers unentgeltlich. Ware, an der dem Unternehmer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde tritt auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 6.1.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Unternehmer ab. Der Unternehmer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Unternehmer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 6.1.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Unternehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. 6.1.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. 6.2. Bei Kunden, die Verbraucher im Sinne des 13 BGB sind, bleibt die Ware Eigentum des Unternehmers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. 7. Gewährleistung, Mängelrügen, Erfüllungsort 7.1. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist beim Verkauf gebrauchter Waren und Reparaturrückläufern 12 Monate ab Gefahrübergang. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen. 7.2. Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des 13 BGB sind, gilt folgendes: 7.2.1. Ist der gelieferte Gegenstand oder die erbrachte Leistung mangelhaft und wird der Mangel nicht vom Kunden akzeptiert, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Unternehmers durch Neulieferung oder Nachbesserung. Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung verlangen, wenn ihm die jeweils andere Nacherfüllungsform nicht zumutbar ist. 7.2.2. Dem Kunden obliegt es, die Ware gemäß 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht. Ware gilt als genehmigt, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Leistung keine Rüge erfolgt, wobei der Eingang der Rüge beim Unternehmer entscheidend ist für die Rechtzeitigkeit. Ansprüche wegen verdeckter Mängel bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit Ablauf des Tages des Gefahrübergangs. Werden

gebrauchte Waren verkauft und/oder auf Wunsch des Kunden verbaut, haftet der Unternehmer weder für deren Mangelfreiheit noch für Mängel, die auf einen Fehler am verbauten, gebrauchten Teil zurückzuführen sind. Eventuelle Garantien von Herstellern bleiben von der Gewährleistungsverkürzung unberührt. 7.2.3. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von angemessenen Anwendungshinweisen oder fehlerhafter Behandlung entstanden sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 7.3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Gewährleistungsarbeiten Datenverluste entstehen können. Ohne gesonderten Hinweis wird keine Datensicherung vorgenommen. Der Kunde sollte daher im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht für eine regelmäßige Daten- und Softwaresicherung auf ein externes Medium sorgen. Für die Wiederbeschaffung von Daten wird nur gehaftet, soweit der Kunde die Daten so gesichert hat, dass sie aus entsprechenden Sicherungskopien zu nicht unverhältnismäßigen Kosten reproduzierbar sind. Vor Überlassung von Datenträgern, insbesondere bei Übersendung von Festplatten und kompletten PC-Systemen, hat der Kunde im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht stets eine Datensicherung durchzuführen. Die Haftung für verlorene Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden vom Unternehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. 8. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretung 8.1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 8.2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 8.3. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmers zulässig. 9. Haftung 9.1. Der Unternehmer haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Regelung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Vertragspflichten ist auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. 9.2. Nutzung von Drittherstellersoftware Angeboten und verkauft wird ausschließlich Software von Drittherstellern. Die Nutzungsrechte des Kunden an der Software bestimmen sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er vor Installation einer Software eine angemessene Datensicherung und Sicherung verwendeter Software vornehmen sollte. Es gibt spezielle Software, die eine Sicherung zulassen, mit der der komplette Zustand des Computers vor einer Änderung wieder hergestellt werden kann. 9.3. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9.4. Für Ansprüche außerhalb der Mängelhaftung, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Schadensereignis Kenntnis erlangt hat. 10. Nutzungsrechte, Haftung Erbringt der Unternehmer Leistungen zur Gestaltung einer Internetpräsenz, räumt er dem Kunden ein mit Ausnahme des Unternehmers ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die Nutzung im Internet ein. Bei Verwendung von Vorlagen des Kunden geht der Unternehmer davon aus, dass diese frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt; eine diesbezügliche Überprüfung wird vom Unternehmer nicht durchgeführt. Eine Haftung des Unternehmers wegen Verletzung von Urheberrechten durch die Verwendung der vom Kunden übergebenen Vorlagen wird ausgeschlossen. Sollte der Unternehmer aufgrund einer durch die Verwendung der Vorlagen des Kunden begangenen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden, wird der Kunde den Unternehmer von jeglicher Haftung freistellen. 11. Datenspeicherung Die für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten werden verarbeitet und gespeichert. Es wird versichert, dass die persönlichen Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet werden. 12. Sonstiges 12.1. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechselund Scheckklagen, wird Uffenheim vereinbart, wenn der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des 13 BGB ist. 12.2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Stand Januar 2013 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum dar. Eine - auch nur auszugsweise - Nutzung durch Dritte zu gewerblichen Zwecken des Angebots von Waren und Dienstleistungen ist nicht gestattet. Copyright 2013 Pc Service Kammer, Klaus Kowollik-Kammer