Allgemeine Geschäftsbedingungen der SNS-Systems GmbH

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Transkript:

1 Allgemeines, Geltungsbereich Diese Verkaufs-, Liefer-, Lizenz- und Zahlungsbedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. Die Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich zugestimmt. Der Widerspruch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch für den Fall, dass der Kunde für den Widerspruch eine besondere Form festgelegt hat. 2. Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie wirksam bei einem früheren Geschäft Vertragsgegenstand wurden. 3. Diese Bedingungen gelten nur dann, wenn ihnen nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. 4. Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich getroffen wurden. 2 Vertragsschluss Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. 2. Ein Vertrag kommt -mangels besonderer Vereinbarung- mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SNS-Systems GmbH oder spätestens mit Übergabe der Ware beziehungsweise mit der Erbringung der Leistung zu Stande. Seite 1 von 15

3. Die Angebote der SNS-Systems GmbH sind freibleibend. 4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen und allen anderen dem Kunden überlassenen Unterlagen behält sich die SNS-Systems GmbH das Eigentum sowie urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der SNS-Systems GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke genutzt werden. Diese Unterlagen sind, wenn ein Vertrag zwischen dem Kunden und der SNS-Systems GmbH nicht zu Stande kommt, auf Verlangen unverzüglich frei Haus zurück zu geben. Dies gilt auch, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. 5. Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt und kommt diesbezüglich kein Vertrag zwischen dem Kunden und der SNS-Systems GmbH zu Stande, so schuldet der Kunde eine ortsübliche und angemessene Vergütung für die Erstellung des Kostenvoranschlags. 3 Preise, Zahlungsbedingungen Die seitens der SNS-Systems GmbH genannten Preise verstehen sich als Preise und netto, jeweils zuzüglich der dann geltenden Umsatzsteuer und ab Werk ausschließlich der Kosten der Verpackung, Versicherung oder Montage. 2. Die Rechnungen der SNS-Systems GmbH sind sofort zur Zahlung fällig wenn nichts Anderes vereinbart. Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden fällig gestellt werden. 3. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Seite 2 von 15

Scheck-/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen. 4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese Gegenrechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Verträge, hinsichtlich derer keine festen Preise/Vergütungen vereinbart wurden, werden zu denen am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise der SNS-Systems GmbH, hilfsweise zu den üblichen Preisen der SNS-Systems GmbH und wiederum hilfsweise zu den ortsüblichen und angemessenen Preisen berechnet. 6. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als vier Monate, ohne dass dies auf einer seitens der SNS-Systems GmbH zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit der Listenpreis geändert, so kann die SNS-Systems GmbH anstelle des vereinbarten Preises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Die SNS-Systems GmbH wird dem Kunden vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Kunde kann in diesem Fall hinsichtlich der Ware oder der Leistung, für die sich der Preis erhöht hat, von dem Vertrag zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 7. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären. 7. Werden der SNS-Systems GmbH nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, kann die SNS-Systems GmbH weitere Lieferungen oder Leistungen von einer Vorauszahlung durch den Kunden abhängig machen. Die SNS-Systems GmbH kann dem Kunden für die Vorauszahlung eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß eingeht; der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Ist die Ware bereits Seite 3 von 15

geliefert oder die Leistung bereits erbracht, so wird der Kaufpreis in diesen Fällen ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an Dritte nicht fristgemäß leistet. 8. Die SNS-Systems GmbH hat das Recht, seine Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten. 4 Lieferung und Abnahme Die Lieferung erfolgt ab Werk. Unabhängig von der Regelung der Transportkosten und einer etwaigen Transportversicherung geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person oder Anstalt auf den Kunden über, auch wenn die SNS-Systems GmbH die Versendung selbst durchführt. 2. Die Liefer-/Leistungszeit ergibt sich aus den individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Grundsätzlich gilt, dass alle genannten Liefer- und Leistungstermine unverbindlich sind und nur als annähernd vereinbart gelten, soweit sie nicht seitens der SNS-Systems GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Liefer- und Leistungsterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach der angegebenen Leistungs- bzw. Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Leistungszeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die SNS-Systems GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. 3. Die Einhaltung der Liefer-/Leistungsfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Der Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass die Seite 4 von 15

Nichtlieferung nicht seitens der SNS-Systems GmbH zu vertreten ist. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die SNS-Systems GmbH sobald als möglich dem Kunden mit. 4. Bei späteren Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages, die die Lieferzeit beeinflussen, verlängert sich diese in angemessenem Umfang. 5. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk der SNS-Systems GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Eine Leistungsfrist ist bei fristgemäßem Angebot der Leistung eingehalten. 6. Wird der Versand des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Die Gefahr geht vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 7. Ist die Nichteinhaltung der Liefer- bzw. Leistungszeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Energiemangel oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der SNS-Systems GmbH liegen, zurück zu führen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dem Kunden werden Beginn und Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitgeteilt. 8. In den Fällen der beiden vorgenannten Ziffern (6. und 7.) ist die SNS-Systems GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. Seite 5 von 15

9. Bei späteren Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages, die die Liefer- bzw. Leistungszeit beeinflussen, verlängert sich diese in angemessenem Umfang. 10. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die SNS-Systems GmbH auch zu vorzeitiger Lieferung/Leistung berechtigt. 1 Für den Kunden zumutbare Teillieferungen bzw. -leistungen bleiben vorbehalten. 12. Der Kunde kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der SNS- Systems GmbH die gesamte Lieferung/Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird ( 275 BGB). Der Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einem Vertrag die Ausführung eines Teils der Lieferung / der Leistung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung bzw. leistung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Kunde den auf die Teillieferung bzw. leistung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzugs des Kunden ein oder ist der Kunde für die die Unmöglichkeit begründenden Umstände alleine oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. 13. Im Fall der nicht fristgemäßen Abnahme der Ware / der Leistung durch den Kunden kann die SNS-Systems GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt die SNS-Systems GmbH Schadenersatz so beträgt dieser 15 % der eigentlich vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die SNS-Systems GmbH einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde seinerseits nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Seite 6 von 15

14. Eine Versicherung gegen Transportgefahren hat generell durch den Kunden zu erfolgen. Die SNS-Systems GmbH versichert die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten. 5 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der SNS-Systems GmbH einschließlich künftiger Forderungen jeden Ursprungs, behält sich die SNS- Systems GmbH das Eigentum an den Liefergegenständen vor. Bei laufender Rechnung sichert dieser Eigentumsvorbehalt die jeweiligen Saldoforderungen. 2. Wird der Kunde durch Verbindung, Vermengung, Vermischung, Verarbeitung oder Bearbeitung des Liefergegenstandes zum Allein- oder Miteigentümer steht der SNS-Systems GmbH das Eigentum in der Höhe zu, die dem Verhältnis des Liefergegenstandes (Lieferpreise einschließlich Umsatzsteuer ohne Abzüge) zu den anderen verbundenen, vermengten oder vermischten Gegenständen entspricht. Eine Verarbeitung oder Bearbeitung gemäß 950 BGB erfolgt für die SNS-Systems GmbH, ohne dass diese hierzu verpflichtet würde. Bei einer Kollision dieser Klausel mit denen anderer Lieferanten, erfolgt die Verarbeitung gemeinschaftlich für alle, wobei sich der Anteil nach dem Verhältnis der Lieferung zueinander richtet. Die Verwahrung erfolgt unentgeltlich. 3. Übersteigen die der SNS-Systems GmbH aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderung um mehr als 10 %, gelten die Sicherungen insoweit als freigegeben. 4. Der Kunde verpflichtet sich, die Liefergegenstände einschließlich der auf Wunsch des Kunden bei der SNS-Systems GmbH lagernden Teile, zum Neuwert auf seine Kosten gegen Feuer, Blitz, Explosion, Wasser und sonstige Risiken zu versichern Seite 7 von 15

und die Entschädigungsansprüche an die SNS-Systems GmbH abzutreten. Der Kunde verpflichtet sich weiter, die Liefergegenstände in seine Betriebs- Haftpflichtversicherung aufzunehmen und die SNS-Systems GmbH insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen. 5. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinem Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Absätzen vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen ist der Kunde nicht berechtigt. 6. Für den Fall der Veräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher gesicherter Ansprüche der SNS-Systems GmbH, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüche gegen seine Kunde mit allen Rechten an die SNS-Systems GmbH ab. Auf Verlangen der SNS-Systems GmbH ist der Kunde verpflichtet, dieser unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der Rechte der SNS-Systems GmbH gegenüber den Abnehmern des Kunden erforderlich sind. 7. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verbunden, vermengt, vermischt, verarbeitet oder bearbeitet und so zusammen mit anderen der SNS-Systems GmbH nicht gehördenden Waren weiterveräußert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gemäß vorstehendem Absatz nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware der SNS-Systems GmbH. 8. Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware von Dritten sind der SNS- Systems GmbH unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen sind. Seite 8 von 15

9. Falls die SNS-Systems GmbH nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von ihrem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist sie berechtigt, die Waren freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und insbesondere das Herausgabeverlangen stellen einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten. 6 Gewährleistung Der Kunde hat seine Rügeobliegenheiten gemäß 377 HGB zu erfüllen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Der unverzüglichen Untersuchung der Obliegenheit kommt der Kunde nach, wenn er die gelieferten Gegenstände spätestens an dem auf die Ablieferung folgenden Werktag untersucht. Der unverzüglichen Anzeigeobliegenheit kommt der Kunde nach, wenn er spätestens am auf die Mängelerkennung folgenden Werktag die Anzeige gegenüber der SNS-Systems GmbH vornimmt. 2. Sachmängel a) Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl der SNS-Systems GmbH nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der SNS-Systems GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile werden Eigentum der SNS-Systems GmbH. b) Zur Vornahme alle der SNS-Systems GmbH notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit der SNS-Systems GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist die SNS-Systems GmbH für die Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in besonders dringenden Fällen der unabwendbaren Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr Seite 9 von 15

unverhältnismäßige großer Schäden, wobei die SNS-Systems GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der SNS-Systems GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Die Beweislast der Erforderlichkeit trägt insoweit der Kunde. c) Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt die SNS-Systems GmbH soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes, außerdem die Kosten des erforderlichen Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung der SNS-Systems GmbH eintritt. Im letzteren Falle kann der Kunde auf die Minderung verwiesen werden. d) Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die SNS-Systems GmbH - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Der SNS-Systems GmbH ist in jedem Falle mindestens ein zweiter Nachbesserungsversuch zuzugestehen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich das Recht zur Minderung zu. Das Recht auf Minderung bleibt ansonsten ausgeschlossen. e) Weitere Ansprüche bestimmen sich nach 7 Abs. 2. 3. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunde oder Dritte, natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Bedienung, nicht ordnungsgemäße und/oder unvollständige Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, übermäßige Seite 10 von 15

Nutzung, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, klimatische, chemische, elektrische, elektrochemische oder sonstige Einflüsse und Einwirkungen wie z. B. aggressive Medien und andere materialzerstörende Einflüsse, sofern diese nicht von der SNS-Systems GmbH zu verantworten sind. 4. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der SNS-Systems GmbH für daraus entstehende Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung durch die SNS-Systems GmbH vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Liefergegenstandes. 5. Rechtsmängel a) Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird die SNS-Systems GmbH auf ihre Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch der SNS-Systems GmbH ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird die SNS-Systems GmbH den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen. b) Die in Abs. 5 genannten Verpflichtungen der SNS-Systems GmbH sind vorbehaltlich 7 Abs. 2 für den Fall der Schutz- und Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn der Kunde die SNS-Systems GmbH unverzüglich von geltend gemachten Schutz- und Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, der Kunde die SNS-Systems GmbH im angemessenen Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß vorstehender Bestimmung ermöglicht, wobei der SNS-Systems GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, der Rechtsmangel nicht auf Seite 11 von 15

einer Anweisung des Kundes beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat. 7 Haftung Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der SNS-Systems GmbH in Folge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes oder mit übernommenen Montagearbeiten - vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen des 6 und des nachfolgenden Absatzes 2 entsprechend. 2. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die SNS-Systems GmbH - gleich aus welchen Rechtsgründen - nur a) bei Vorsatz, b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers bzw. der Organe oder leitender Angestellter, c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privatgenutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf, haftet die SNS-Systems GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit. Im letzteren Fall wird die Haftung begrenzt auf den Seite 12 von 15

vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 8 Software Für gelieferte Software, die ausschließlich zu den Bedingungen der SNS-Systems GmbH erfolgt, wird eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten vereinbart. Im Einzelnen gelten die Bestimmungen der 6 und 7 analog. Bei Abschluss von Wartungsverträgen werden Updates der Software automatisch an den Kunden ausgeliefert. Der Erwerb eine Software-Pakets ist gleich dem Erwerb einer Benutzerlizenz, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, wobei die Weitergabe der Software an Dritte sowie die Benutzung auf mehreren Systemen ohne die schriftliche Genehmigung der SNS-Systems GmbH eine Verletzung der Urheberrechte darstellt und zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Gestattet ist eine Kopie der Unterlagen und der Software zu Sicherungszwecken. Die Rücknahme bereits ausgelieferter Software-Pakete ist ausgeschlossen. 9 Verjährung Alle Ansprüche des Kunden - aus welchen Rechtsgründen auch immer - verjähren in zwölf Monaten. Für Zukaufteile und fremdgefertigte Teile tritt die SNS-Systems GmbH dem Kunden etwa bestehende längere Gewährleistungsansprüche gegenüber ihren Lieferanten ab. Für Schadenersatzansprüche nach 7 Abs. 2 gelten die gesetzlichen Fristen. Sie geltend auch für Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden, dessen Mangelhaftigkeit sie verursacht haben. 10 Sonstige Regelungen Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch bei einer Versendung ins Ausland, sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist. Seite 13 von 15

2. Alleiniger Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (Hünstetten), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt. SNS-Systems GmbH ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. 3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem schriftlich niedergelegt. Die Schriftform gilt auch für etwaige Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie für den Verzicht auf die Schriftform. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. die Lücke ausfüllt. 5. Wird ein Recht aus diesen Bestimmungen einmal oder mehrmals nicht in Anspruch genommen, so gilt dies nicht als Verzicht auf dessen Geltendmachung in der Zukunft. 6. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen. 13 Datenschutz Die SNS-Systems GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung der Kundenbeziehung. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb der Unternehmen der SNS- Gruppe zum Zwecke der Rechnungserstellung. Soweit es zur Wahrnehmung berechtigter Interessen der SNS-Systems GmbH erforderlich ist, übermittelt diese Seite 14 von 15

Fakturierungsdaten an Inkassounternehmen. Die SNS-Systems GmbH stellt sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden nicht beeinträchtigt werden. AGB-Stand November 2013 Seite 15 von 15