Gemeindewahlen Anleitung für die Wählerinnen und Wähler. Staatskanzlei SK Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD

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Transkript:

Gemeindewahlen 2016 Anleitung für die Wählerinnen und Wähler Staatskanzlei SK Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft ILFD EC 6732

0 Inhalt 1 Allgemeines 3 2 Wahlmodus 5 3 Bitte beachten 9 4 Vorzeitige Stimmabgabe 10 5 Beispiele 11 Auf 100% umweltfreundlichem Papier gedruckt 2

1 Allgemeines 1.1 Gegenstand Die Stimmberechtigten der Gemeinden* des Kantons Freiburg werden aufgerufen, am Sonntag, 28. Februar 2016, die Gemeinderäte und die Generalräte für die kommende Amtsperiode zu wählen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 20. März 2016, statt. 1.2 Wahlmaterial Der Stimmrechtsausweis in Form eines Couverts, der den Stimm- und Wahlberechtigten (Wählerinnen und Wählern) abgegeben wird, enthält: a) für den Gemeinderat 1. ein weisses Stimmcouvert; 2. eine weisse leere Wahlliste; 3. gegebenenfalls die Wahllisten, die von der Gemeinde oder von den politischen Parteien oder Wählergruppen gedruckt wurden. b) (allenfalls) für den Generalrat 1. ein gelbes Stimmcouvert; 2. eine gelbe leere Wahlliste; 3. gegebenenfalls die Wahllisten, die von der Gemeinde oder von den politischen Parteien oder Wählergruppen gedruckt wurden. 1.3 Gültigkeit der Wahllisten 1.3.1 Gültige Listen Listen werden als gültig erklärt, wenn sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und keinen der im Folgenden beschriebenen Fehler aufweisen. * betrifft nicht die Gemeinden, die sich auf den 1. Januar 2016 zusammengeschlossen haben, und diejenigen, die sich auf den 1. Januar 2017 zusammenschliessen. 3

1.3.2 Ungültige Listen Listen sind ungültig, wenn: 1. sie nicht amtlich sind; 2. sie nicht in einem amtlichen Stimmcouvert abgegeben werden; 3. sie nicht für die betreffende Wahl bestimmt sind; 4. sie keinen leserlichen Namen enthalten; 5. sie nur ungültige Stimmen enthalten; 6. sie bei Proporzwahlen die Bezeichnung der eingereichten Liste, aber keine offiziellen Kandidatinnen oder Kandidaten enthalten; 7. sie ungeziemende oder beleidigende Ausdrücke enthalten; 8. sie anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert wurden; 9. sie, falls sie gedruckt sind, die Namen und Vornamen von Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener eingereichter Listen oder nicht in der genauen Reihenfolge einer offiziellen Liste wiedergeben; 10. sie ein Zeichen enthalten, das bestimmt oder geeignet ist, die stimmende Person zu identifizieren; 11. verschiedene Listen im selben Couvert abgegeben werden; 12. sie in einem Couvert, das für eine andere Wahl oder Abstimmung bestimmt ist, abgegeben werden.! Diese Listen sind ungültig 1.3.3 Leere Listen Als leer werden die Listen erklärt, die keinen Namen enthalten.! Diese Listen sind ungültig 4

2 Wahlmodus Der Kanton kennt zwei Wahlsysteme für die Gemeindewahlen: Generalrat: Wahl nach dem Proporzsystem Gemeinderat: Wahl nach dem Majorzsystem oder dem Proporzsystem Die Gemeinderatswahlen erfolgen nach dem Majorzsystem, sofern nicht bis Freitag, 15. Januar 2016, 12.00 Uhr nach Artikel 62 Abs. 2 4 des Gesetzes vom 6. April 2001 über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) ein schrifliches Gesuch eingereicht wird, mit dem für die Wahl das Proporzsystem verlangt wird. 2.1 Generalrat Für die Generalratswahlen gilt immer das Proporzsystem; die Wählerinnen und Wähler stimmen sowohl für eine politische Partei oder eine Wählergruppe als auch für eine Kandidatin oder einen Kandidaten. 2.1.1 Arten von Stimmen Im Rahmen dieser Wahlen unterscheidet man vier Arten von Stimmen: Kandidatenstimmen: Das sind Stimmen für eine Kandidatin oder einen Kandidaten, die namentlich genannt werden. Sie zählen sowohl für die Kandidatin oder den Kandidaten als auch für die politische Partei oder die Wählergruppe, der sie angehören, selbst wenn die Liste keine Nummer oder Bezeichnung trägt. Zusatzstimmen: Das sind Stimmen, die auf gültigen Listen mit einer Nummer oder einer Bezeichnung abgegeben werden, ohne dass sie für namentlich genannte Kandidatinnen und Kandidaten bestimmt sind. Es kann sein, dass die Wählerin oder der Wähler Linien leer lässt oder dass Linien wegen der Streichung eines Namens leer geworden sind oder dass Stimmen ungültig sind (siehe unten). Stimmen, die nicht für einen Namen abgegeben werden, zählen für die politische Partei oder für die Wählergruppe, deren Nummer oder Bezeichnung auf der Liste steht. leere Stimmen: Das sind leere Linien auf einer Liste ohne Nummer und Bezeichnung oder auf Listen mit mehreren Nummern oder Bezeichnungen. ungültige Stimmen: Stimmen sind ungültig: + + wenn sie für Personen abgegeben werden, die nicht wählbar sind oder die in der betreffenden Wahl nicht kandidieren dürfen; + + wenn der betreffende Name unleserlich ist; 5

+ + wenn nicht alle Angaben gemacht werden, die zu einer einwandfreien, jeden Zweifel ausschliessenden Feststellung der Kandidatin oder des Kandidaten erforderlich sind; + + wenn der Name durchgestrichen ist; + + wenn ein Name wiederholt wird, da das Kumulieren verboten ist; + + soweit ihre Zahl die Zahl der zu besetzenden Sitze übersteigt. Wenn eine oder mehrere als ungültig erklärte Stimmen auf einer gültigen Liste stehen, zählen sie dennoch als Zusatzstimmen, wenn die Liste eine Nummer oder eine Bezeichnung trägt. Wenn eine oder mehrere ungültige Stimmen auf einer Liste ohne Nummer oder Bezeichnung stehen, gelten sie als leere Stimmen. 2.1.2 Wie wählt man? Im Proporzsystem hat jede abgegebene Stimme eine doppelte Wirkung: Sie vergrössert den Stimmenanteil der politischen Partei oder der Wählergruppe und auch die Stimmenzahl der Kandidatin oder des Kandidaten. Der Wählerin oder dem Wähler stehen mehrere Möglichkeiten offen: Unveränderte Liste: Die von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckte Liste wird unverändert in das Couvert gelegt. Veränderte Liste: Die von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckte Liste wird durch Streichen einiger Namen verändert. Die leer gelassenen Linien bedeuten Stimmen für die politische Partei oder die Wählergruppe, deren Name auf der Liste steht. Achtung! Auf der Liste dürfen nur die Namen von offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten stehen. Die Liste muss mindestens einen Namen einer offiziellen Kandidatin oder eines offiziellen Kandidaten enthalten, sonst ist die Liste ungültig. Panaschierte Liste: Auf der von einer politischen Partei oder einer Wählergruppe gedruckten Liste können gestrichene Namen durch Namen von anderen Listen ersetzt werden. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht mehr Namen aufschreiben, als Personen in die entsprechende Gemeindebehörde zu wählen sind. Mit anderen Worten empfiehlt es sich, für jeden Namen, den Sie hinzufügen, zuerst eine leere Linie zu verwenden und dann allenfalls einen anderen Namen zu streichen und den Namen der Kandidatin oder des Kandidaten über den gestrichenen Namen zu schreiben. Die aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten bringen ihrer politischen Partei oder ihrer Wählergruppe eine Stimme, selbst wenn sie auf einer anderen Liste aufge- 6

führt sind. Die leer gelassenen Linien bedeuten Stimmen für die politische Partei oder die Wählergruppe, deren Name auf der Liste steht. Liste ohne Bezeichnung (unbedruckte Liste): Im Wahlmaterial, das den Wählerinnen und Wählern abgegeben wird, befindet sich auch eine Liste ohne Bezeichnung (unbedruckte Liste). Sie kann ganz oder teilweise ausgefüllt werden. Wenn oben auf der Liste der Name einer politischen Partei oder einer Wählergruppe oder eine entsprechende Listennummer aufgeschrieben wird, zählen die leer gelassenen Linien als Stimmen für die Partei oder Gruppe. Wenn kein Name oder keine Nummer oben auf der Liste steht, zählen die Stimmen für die Partei oder die Gruppe, der die von Ihnen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten angehören, und die leer gelassenen Linien zählen für keine Partei oder Gruppe. Diese Stimmen gehen folglich verloren! Achtung! Die von Ihnen gewählten Kandidatinnen und Kandidaten müssen nicht der gleichen Partei oder Wählergruppe angehören. Wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten denselben Namen und Vornamen haben, müssen Sie ausserdem unbedingt eine geeignete Angabe machen, damit die von Ihnen gewählte Person identifiziert und von den anderen Kandidatinnen und Kandidaten unterschieden werden kann. Diese Angabe muss auf der offiziellen Liste, die von der Partei oder Wählergruppe eingereicht wurde, enthalten sein. 2.2 Gemeinderat Die Gemeinderatswahlen werden im Prinzip nach dem Majorzsystem durchgeführt. Sie können nach dem Proporzsystem organisiert werden, wenn ein schriftlicher Antrag nach den gesetzlichen Bestimmungen eingereicht wird (siehe oben, Ziffer 2). 2.2.1 Nach dem Majorzsystem Ablauf der Wahl + + Diese Wahl umfasst allenfalls zwei Wahlgänge; der erste findet am 28. Februar 2016 statt und der zweite am 20. März 2016. + + Anders als bei der Proporzwahl gibt es keine Parteistimmen, sondern nur Kandidatenstimmen. + + Die Wählerinnen und Wähler können für so viele Personen stimmen, wie Sitze zu besetzen sind. Die Personen, die das absolute Mehr erreicht haben, sind am Abend 7

des 28. Februar 2016 gewählt. Am zweiten Wahlgang können höchstens doppelt so viele Personen teilnehmen, wie noch Sitze zu besetzen sind. + + Beim zweiten Wahlgang am 20. März 2016 gilt das einfache Mehr. Gewählt sind die Personen, die am meisten Stimmen erhalten haben, bis alle Sitze besetzt sind. Wie wählt man? + + Bei der Majorzwahl zählt eine Stimme nur für eine Person. + + Die leer gelassenen oder wegen Streichens leer gewordenen Linien werden als leere Stimmen betrachtet. 2.2.2 Nach dem Proporzsystem Wir verweisen auf die vorangehenden Erklärungen zur Wahl der Mitglieder des Generalrats Ziffer 2.1. 2.2.3 Beschränkte Kandidatenzahl im ersten Wahlgang Wenn die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten aller Listen gleich gross oder kleiner als die Zahl der freien Sitze ist, erfolgt keine stille Wahl, sondern es wird eine Wahl durchgeführt, die sich nach den Bestimmungen einer Wahl ohne Einreichung von Listen richtet. + + Die Stimmberechtigten können für jede wählbare Person stimmen. + + Es gilt das Majorzsystem (siehe Ziffer 2.2.1). 8

3 Bitte beachten Wir machen die Wählerinnen und Wähler auf gewisse Fehler aufmerksam, die es zu vermeiden gilt, damit eine möglichst grosse Zahl an gültigen Stimmen zusammenkommt. 3.1 Grundlegende Fehler Keine Schreibmaschine und kein Computer: Die Namen müssen leserlich von Hand geschrieben werden. Der Gebrauch der Schreibmaschine und des Computers ist verboten. Nicht mehr als eine einzige Liste: Es darf jeweils nur eine Liste in die Couverts für die Wahl des Gemeinderats und des Generalrats eingelegt werden, andernfalls sind die Stimmen ungültig! Keine Beleidigung und kein Kommentar: Alle Listen, die ungeziemende oder beleidigende Ausdrücke enthalten, werden für ungültig erklärt. Kein Zeichen zur Identifizierung: Die Liste darf kein Zeichen enthalten, das bestimmt oder geeignet ist, die Wählerin oder den Wähler zu identifizieren. 3.2 Weitere Fehler Die oben genannten vier Fehler machen die Stimmen ungültig; daneben gibt es andere, die vom Wahlbüro teilweise korrigiert werden können: B B Mehrere gleiche Listen im Couvert: Wenn die Wählerin oder der Wähler zwei oder mehr vollkommen identische Listen in das Couvert legt, berücksichtigt das Wahlbüro nur eine einzige. Mehr Namen als Sitze: Wenn eine Liste mehr Namen enthält, als Sitze zu vergeben sind, wird sie nicht ausgeschieden; die Namen der überzähligen Personen werden vom Schluss der Liste ausgehend und gegebenenfalls von links nach rechts gestrichen. Kumulieren: Der Name einer Person darf nicht mehr als einmal auf dieselbe Liste geschrieben werden. Die Wiederholung des Namens gilt als nicht geschrieben. 9

4 Vorzeitige Stimmabgabe Personen, die sich nicht an die Urne begeben können oder wollen, haben die Möglichkeit, ihr Wahlrecht entweder durch briefliche oder durch persönliche Stimmabgabe vorzeitig auszuüben. 4.1 Briefliche Stimmabgabe Der Stimmrechtsausweis dient als Antwortcouvert und muss rechtzeitig der Post übergeben werden, so dass er vor der Schliessung des Urnengangs am Sonntagmittag im Wahlbüro eintrifft. Die Wählerin oder der Wähler muss das Couvert mit den Stimmcouverts, die lediglich die entsprechende Wahlliste enthalten, zukleben, es eigenhändig unterschreiben und die eigene Adresse so durchstreichen, dass sie noch lesbar ist. Schreibunfähige können ihre Wahlliste von einer handlungsfähigen Person ihrer Wahl ausfüllen und den Stimmrechtsausweis unterschreiben lassen. Diese Person setzt gut leserlich ihren Namen, Vornamen und ihre vollständige Adresse zu ihrer Unterschrift. Die Portokosten gehen im Prinzip zulasten der Wählerin oder des Wählers. 4.2 Persönliche Abgabe Das zugeklebte und eigenhändig unterschriebene Antwortcouvert mit den Stimmcouverts, die lediglich die entsprechende Wahlliste enthalten, kann bei der Gemeindeschreiberei oder an einem vom Gemeinderat bezeichneten Ort bis am Wahlsonntag eine Stunde vor der Öffnung der Wahllokale (siehe die Öffnungszeiten auf dem Stimmrechtsausweis) abgegeben werden. 10

5 Beispiele Election du Conseil communal Wahl des Gemeinderates Commune de Modèle Gemeinde Modèle Unbedruckte Liste ohne Parteiangabe Die Liste enthält weder eine Nummer noch eine Bezeichnung. Die darauf abgegebenen Stimmen zählen für die Parteien, welche die gewählten Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt haben, und die leer gelassenen Linien zählen für keine Partei oder Wählergruppe. 28 février 2016 28. Februar 2016 Liste nº Listen-Nr. Nº Nr. 30.01 30.02 15.05 15.02 Nom et prénom Name und Vorname Brodard Alain Dumoulin Arnold Bonjour Denis Clerc Robert EC 1957 Unbedruckte Liste mit Parteiangabe Der Wähler nimmt ebenfalls eine unbedruckte Liste, versieht sie aber mit dem Namen einer politischen Partei oder einer Wählergruppe oder mit der Nummer der entsprechenden Liste. Die leeren Linien zählen als Stimmen für diese Partei oder Wählergruppe. Election du Conseil communal Wahl des Gemeinderates Commune de Modèle Gemeinde Modèle 28 février 2016 28. Februar 2016 Liste nº Listen-Nr. Nº Nr. 30.01 30.02 30.03 30.04 30 Partei A Nom et prénom Name und Vorname Brodard Alain Dumoulin Arnold Dupont Serge Santos Silvio Election du Conseil communal Wahl des Gemeinderates Commune de Modèle Gemeinde Modèle EC 1957 28 février 2016 28. Februar 2016 Liste nº Listen-Nr. 30 Partei A Nº Nr. 30.01 30.02 30.03 30.04 30.05 EC 1957 Nom et prénom Name und Vorname Brodard Alain Dumoulin Arnold Dupont Serge Santos Silvio Salina Enrico Gedruckte Liste Jede Kandidatin und jeder Kandidat erhält eine Stimme. Die Partei A erhält so viele Stimmen, wie Sitze in der entsprechenden Gemeindebehörde zu besetzen sind. 11

Election du Conseil communal Wahl des Gemeinderates Commune de Modèle Gemeinde Modèle Gedruckte Liste mit Streichungen Die Kandidatin oder der Kandidat, deren Namen gestrichen wurden, erhalten keine Stimme. Jede Stimme, die einem gestrichenen Namen entspricht, zählt jedoch für die Partei B. 28 février 2016 28. Februar 2016 Liste nº Listen-Nr. 15 Partei B Nº Nr. 15.01 15.02 15.03 15.04 15.05 Nom et prénom Name und Vorname Duruz Chantal Clerc Robert Ronbinson Luc Salvato Antonio Bonjour Denis EC 1957 Vollständige gedruckte Liste mit Panaschieren Die gestrichenen Namen werden durch Namen von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen ersetzt. Die Partei A verliert so die Stimmen, diese gehen an die Partei der Kandidatinnen und Kandidaten, die von anderen Listen übernommen wurden (in unserem Beispiel gehen 2 Stimmen an die Partei B). Election du Conseil communal Wahl des Gemeinderates Commune de Modèle Gemeinde Modèle 28 février 2016 28. Februar 2016 Liste nº Listen-Nr. Nº Nr. 15.01 30.01 30.02 30.03 30.04 15.04 30.05 30 Partei A Nom et prénom Name und Vorname Brodard Alain Dumoulin Arnold Dupont Serge Santos Silvio Salina Enrico Duruz Chantal Salvato Antonio EC 1957 Election du Conseil communal Wahl des Gemeinderates Commune de Modèle Gemeinde Modèle 28 février 2016 28. Februar 2016 Liste nº Listen-Nr. Nº Nr. 47.01 47.02 47.03 47.04 70.15 47.05 47 Partei X Nom et prénom Name und Vorname Schneider Rolf Rotzetter Adi Bugnon Pepe Rotz Ben Alleman Joe Vitello Donat Vollständige gedruckte Liste mit Panaschieren Der gestrichene Name wird durch den Namen eines Kandidaten von einer anderen Liste ersetzt. Die Partei X verliert so eine Stimme, diese geht an die Partei, deren Liste die Nummer 70 hat. EC 1957 12