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Transkript:

veranlagen mit jährlich steigenden Zinsen Von 2,625 % Bis 5 %.1) Die neue Stufenzins-Anleihe mit durchschnittlich 3,7 % p. a. 1) Zinsen bei Einhaltung der Laufzeit von 5 Jahren. Bitte lesen Sie vor Zeichnung der Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 6 bis 11. 1) Jahreszinssatz bezogen auf den Nominalwert von 100 %, abzüglich 25 % KESt. Nähere Details siehe Seite 2. Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 12

Garantiert steigende zinsen und Kapitalsicherheit. Die neue Stufenzins-Anleihe. Sie wollen Ihr Geld mit garantiert steigenden Zinsen veranlagen? Und das bei Sicherheit fürs investierte Kapital? Dann sollten Sie die neue Stufenzins-Anleihe der Bank Austria in die engere Wahl ziehen. Jährlich steigende Zinsen. Mit der Stufenzins-Anleihe sichern Sie sich jährlich steigende Zinsen. So können Sie im ersten Jahr mit einem Fixzinssatz von 2,625 % p. a. 1) rechnen. Im zweiten Jahr erhalten Sie 3,125 % p. a. 1) Fixzinsen, im dritten Jahr 3,625 % p. a. 1) und im vierten Jahr 4,125 % p. a. 1). Im fünften Jahr steigen die Fixzinsen sogar auf 5 % p. a. 1). Bei einer Laufzeit von fünf Jahren ergibt das eine durchschnittliche jährliche Verzinsung von 3,7 % p. a. 1) bei Einhaltung der gesamten Laufzeit. Jährliche Zinsengutschrift. Die Zinsen der Stufenzins-Anleihe sind für die gesamte Laufzeit garantiert und werden Ihnen jährlich zu einem fixen Termin ausbezahlt. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen im Privatvermögen und bestimmte beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Für Anschaffungen ab dem 1. 10. 2011: zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. 25 % KÖSt vom Ertrag für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Wir verweisen insbesondere auf das Budgetbegleitgesetz 2011. Bitte lesen Sie vor Zeichnung den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 6 bis 11. Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 12

Die Zinsen der Stufenzins-Anleihe auf einen Blick: 1. Jahr: 2,625 % p. a. 1) 2. Jahr: 3,125 % p. a. 1) 3. Jahr: 3,625 % p. a. 1) 4. Jahr: 4,125 % p. a. 1) 5. Jahr: 5 % p. a. 1) Ergibt durchschnittlich bei Einhaltung der gesamten Laufzeit: 3,7 % p. a. 1) Verfügbarkeit des Kapitals. Am Ende der Laufzeit erhalten Sie den Nominalwert Ihrer Stufenzins-Anleihe (= 100 %) ausbezahlt. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benötigen, können Sie Ihre Stufenzins- Anleihe zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen, der vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und der Bonität der Emittentin sowie den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und daher auch nach unten schwanken kann. Sicherheit für Kapital und Zinsen. Damit Ihr Geld so sicher wie möglich angelegt ist, haftet die Bank Austria mit ihrem gesamten Vermögen für die Zahlung von Zinsen und Kapital. Lassen Sie sich beraten. Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über alle Details der neuen Stufenzins-Anleihe. Unter der 24h Service-Line können Sie gleich Ihren Wunschtermin für ein Beratungsgespräch bekannt geben. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen im Privatvermögen und bestimmte beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Für Anschaffungen ab dem 1. 10. 2011: zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. 25 % KÖSt vom Ertrag für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Wir verweisen insbesondere auf das Budgetbegleitgesetz 2011. Bitte lesen Sie vor Zeichnung den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 6 bis 11. Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 12

Die Vorteile der Stufenzins-Anleihe auf einen Blick: Jährlich garantiert steigende Zinsen von 2,625 % p. a. 1) bis 5 % p. a. 1), das ergibt eine durchschnittliche jährliche Verzinsung von 3,7 % p. a. 1) bei Einhaltung der gesamten Laufzeit. Jährliche Gutschrift der Zinsen. Kapitalsicherheit durch Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes am Laufzeitende. Überschaubare Laufzeit von fünf Jahren. Zum jeweils gültigen Marktpreis verfügbar. Erfüllt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages gemäß Steuerreform 2009. Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/ wichtige Risikohinweise: Der Wert der Stufenzins-Anleihe kann während der Laufzeit schwanken. Die Rückzahlung zum Nennwert erfolgt gemäß den Bedingungen zum Rückzahlungstermin. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum jeweils gültigen Marktpreis der Anleihe möglich, der vom Marktzinsniveau, der Liquidität, der Bonität der Emittentin und den Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird. Es besteht die Möglichkeit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, wenn die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese Möglichkeit besteht unter anderem dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. Die Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes ist nur am Ende der Laufzeit gewährleistet. Alle Ertragsangaben beziehen sich auf den Nennwert von 100 %. Anfallende Kosten, wie in der Tabelle auf Seite 5 unter Spesen und Gebühren angeführt, wirken sich ertragsmindernd aus. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen im Privatvermögen und bestimmte beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Für Anschaffungen ab dem 1. 10. 2011: zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. 25 % KÖSt vom Ertrag für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Wir verweisen insbesonders auf das Budgetbegleitgesetz 2011. Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 12

Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG. ISIN: Laufzeit: Verzinsung: 1) AT000B042155 5 Jahre 16. 5. 2011 bis 15. 5. 2016 bei Einhaltung der Laufzeit durchschnittlich 3,7 % p. a. 1. Jahr: 2,625 % p. a. 2. Jahr: 3,125 % p. a. 3. Jahr: 3,625 % p. a. 4. Jahr: 4,125 % p. a. 5. Jahr: 5 % p. a. Zinsauszahlung: 16. 5. eines jeden Jahres, erstmals 2012 Stückelung: EUR 1.000, (Mindestvolumen EUR 3.000, ) Rückzahlung: Vorzeitiger Ausstieg: Kündigung: Ausgabekurs: Spesen & Gebühren: Börsennotierung: Art der Emission: 16. 5. 2016 zum Nominalwert zum jeweils gültigen Marktpreis seitens der UniCredit Bank Austria AG und der Gläubiger ausgeschlossen Den aktuellen Ausgabekurs erfahren Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Depotgebühr 0,22 % p. a. + 20 % USt. (Minimum pro Wertpapierposition EUR 3,66 p. a. + 20 % USt.) Verkaufsspesen 0,7 % (Minimum EUR 22, ) wird an der Wiener Börse im Dritten Markt beantragt Dieses Wertpapier ist eine Daueremission im Rahmen des Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit Bank Austria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs. 1 Ziff. 4b KMG. 1) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen im Privatvermögen und bestimmte beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Für Anschaffungen ab dem 1. 10. 2011: zusätzlich 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen. 25 % KÖSt vom Ertrag für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Wir verweisen insbesondere auf das Budgetbegleitgesetz 2011. Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieser Stufenzins-Anleihe. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zur Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin bzw. Ihrem persönlichen Betreuer. Diese Information stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Rechtsverbindlich und maßgeblich sind allein die Angaben der veröffentlichten Endgültigen Bedingungen des Basisprospektes vom 10. 2. 2011 samt allfälligen Änderungen oder Ergänzungen. Die Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt sowie Prospektnachtrag wurden veröffentlicht und sind abrufbar unter stufenzinsanleihe.bankaustria.at und erhältlich bei der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, sowie in den Filialen der UniCredit Bank Austria AG. Bitte lesen Sie vor Zeichnung den Absatz Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 6 bis 11. Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 12

Endgültige Bedingungen vom 11. Mai 2011 UniCredit Bank Austria AG Ausgabe von bis zu EUR 100.000.000 Schuldverschreibungen mit einer Stufenzinsverzinsung von 2011 bis 2016 (Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19) im Rahmen des Basisprospektes zum Angebotsprogramm der UniCredit Bank Austria AG über die Begebung von Nichtdividendenwerten gemäß 1 Abs. 1 Ziff. 4b KMG. Teil A Vertragsbestimmungen. Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe beziehen sich auf die Bedingungen, die im Prospekt vom 10. Februar 2011 und dem Prospektnachtrag vom 6. Mai 2011, welche einen Basisprospekt im Sinne der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) darstellen, festgelegt wurden. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die darin beschriebenen Schuldverschreibungen gemäß 7 Abs. 4 KMG bzw. Art. 5 Abs. 4 der Prospektrichtlinie dar und ist in Verbindung mit dem Basisprospekt und allfälligen Nachträgen zu diesem zu lesen. Vollständige und wesentlich aktualisierte Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen können ausschließlich durch die Kombination dieser Endgültigen Bedingungen mit dem Basisprospekt, insbesondere den Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt), gewonnen werden. Werden die in diesem Dokument beschriebenen Schuldverschreibungen nach Ablauf der Gültigkeit des Basisprospektes vom 10. Februar 2011 weiterhin oder neuerlich öffentlich angeboten oder zur Zulassung zum Börsenhandel beantragt, werden die genannten Informationen einem Folgeprospekt zu entnehmen sein und die auf die Schuldverschreibungen zur Anwendung gelangenden Emissionsbedingungen des Basisprospektes vom 10. Februar 2011 durch Verweis in den Folgeprospekt inkorporiert werden. Die relevanten Dokumente sind bei den Bankfilialen der Emittentin während der üblichen Geschäftszeiten auf Anfrage erhältlich und können während der Zeichnungsfrist bzw. der Dauer des Angebots unter www.bankaustria.at (Navigationspfad: Investor Relations/Anleihe-Informationen/Emissionen unter Basisprospekten/Emissionsbedingungen & Bekanntmachungen oder Basisprospekte) eingesehen werden. 1. Emittentin: UniCredit Bank Austria AG 2. (1) Seriennummer: 19 (2) Tranchennummer: 1 (3) Art und Status der Schuldverschreibungen: nicht nachrangige Inhaberschuldverschreibungen (4) Sprache: Deutsch (5) Art der Emission: Einmalemission H Daueremission 3. Festgelegte Währung: Euro ( EUR ) 4. Emissions-/Angebotsvolumen/Aufstockung: H maximal EUR 100.000.000, mindestens [ ] sonstige Angaben Aufstockungsmöglichkeit (1) Serie: bis zu EUR 100.000.000, (2) Tranche: bis zu EUR 100.000.000, 5. (1) Ausgabepreis: 100 Prozent des Nennwertes Prozent des Nennwertes im Ausgabepreis enthaltenes Agio: [ ] andere Berechnungsmethode H Erstausgabepreis: anfänglich 100,00 Prozent des Nennwertes, danach wie er von der Emittentin gemäß jeweils herrschenden Marktbedingungen angeboten wird. (2) Mindest-/Höchstzeichnungsbetrag: H Ein Mindestzeichnungsbetrag ergibt sich nur aufgrund der unter Teil A Punkt 6 genannten Festgelegten Stückelung. 6. Festgelegte Stückelung (in Nominale): EUR 1.000, 7. (1) Angebotsbeginn/Zeichnungsfrist: H Angebot in Österreich ab dem 13. Mai 2011 [ ] Zeichnungsfrist (2) Ausgabetag: erster Ausgabetag: 16. Mai 2011 (3) Verzinsungsbeginn: 16. Mai 2011 8. Fälligkeitstag: 16. Mai 2016 9. Zinsbasis: H 2,625 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 1 3,125 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 2 3,625 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 3 4,125 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 4 5,00 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 5 Weitere Angaben hierzu siehe unter Teil A Punkt 20. [Referenzzinssatz] +/ % variabler Zinssatz Nullkupon indexgebundene oder an andere Basis-/Referenzwerte und/oder Formel und/oder andere Variable gebundene Zinsen Sonstiges 10. Rückzahlungs-/Zahlungsbasis: H 100 % des Nennwertes teileingezahlt Rate Sonstiges Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von 12

11. Änderung der Zins- und/oder der Rückzahlungs-/ H anwendbar; weitere Angaben siehe unter Teil A Punkt 20 Zahlungsbasis: 12. Rückzahlung nach Wahl der Anleger und/oder der [ ] Emittentin (Kündigungsrecht): 13. Datum der Erteilung der Genehmigung der Ausgabe gemäß Rahmenbeschluss genehmigt vom Vorstand am 27. Oktober 2010 und vom der Schuldverschreibungen: Aufsichtsrat am 3. November 2010 14. Vertriebsmethode: H Emittentin syndiziert bzw. weitere Vertriebspartner H nicht syndiziert bzw. keine weiteren Vertriebspartner Bestimmungen zu (gegebenenfalls zu zahlenden) Zinsen. 15. Bestimmungen für fixverzinsliche Schuldverschreibungen: 16. Bestimmungen für variabel verzinsliche Schuldverschreibungen: 17. Bestimmungen für Nullkupon- Schuldverschreibungen: 18. Bestimmungen für Schuldverschreibungen mit einer an einen Index oder anderen Basis-/Referenzwert gebundenen Verzinsung: 19. Bestimmungen für Doppelwährungs- Schuldverschreibungen: 20. Bestimmungen für H anwendbar Stufenzinsschuldverschreibungen: (1) Zinssätze: 2,625 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 1 3,125 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 2 3,625 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 3 4,125 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 4 5,00 Prozent p. a. Fixzinssatz für Zinsperiode 5 zahlbar im Nachhinein H jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich (2) Zinsperioden: Zinsperiode 1: 16. Mai 2011 bis 16. Mai 2012 Zinsperiode 2: 16. Mai 2012 bis 16. Mai 2013 Zinsperiode 3: 16. Mai 2013 bis 16. Mai 2014 Zinsperiode 4: 16. Mai 2014 bis 16. Mai 2015 Zinsperiode 5: 16. Mai 2015 bis 16. Mai 2016 siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) Zinssatz: Verzinsungsbeginn Verzinsungsende 2,625 Prozent p. a. 16. Mai 2011 (einschließlich) 16. Mai 2012 (ausschließlich) 3,125 Prozent p. a. 16. Mai 2012 (einschließlich) 16. Mai 2013 (ausschließlich) 3,625 Prozent p. a. 16. Mai 2013 (einschließlich) 16. Mai 2014 (ausschließlich) 4,125 Prozent p. a. 16. Mai 2014 (einschließlich) 16. Mai 2015 (ausschließlich) 5,00 Prozent p. a. 16. Mai 2015 (einschließlich) 16. Mai 2016 (ausschließlich) (3) Sonstige Einzelheiten zur Zinsberechnungsmethode: (4) Festgelegte Zinszahlungstage (Kupontermine): 16. Mai eines jeden Jahres, erstmals am 16. Mai 2012 nicht angepasst H angepasst wie folgt: Geschäftstag-Konvention: H Folgender-Geschäftstag-Konvention siehe Punkt 7.3 der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention Geschäftstag: H TARGET2; siehe Punkt 7.1 der Emissionsbedingungen (Annex 1 zum Basisprospekt) zusätzlicher Geschäftstag [ ] (5) Erster Zinszahlungstag: 16. Mai 2012 (6) Festgelegte Kuponbeträge: H anwendbar EUR 26,25 pro Festgelegter Stückelung für Zinsperiode 1 EUR 31,25 pro Festgelegter Stückelung für Zinsperiode 2 EUR 36,25 pro Festgelegter Stückelung für Zinsperiode 3 EUR 41,25 pro Festgelegter Stückelung für Zinsperiode 4 EUR 50,00 pro Festgelegter Stückelung für Zinsperiode 5 (7) Zinstagequotient: Actual/Actual (ISDA) Actual/365 (fixed) Actual/360 H 30/360 30E/360 [ ] sonstige Berechnungsmethode Sonstige Bestimmungen betreffend die nicht anwendbar Zinsberechnungsmethode für Stufenzinsschuldverschreibungen: 21. Sonstige Schuldverschreibungen: Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 12

Bestimmungen zur Rückzahlung. 22. (i) Vorzeitige/-r Rückzahlungsbetrag/-beträge und/oder die Methode zur Berechnung dieses Betrages/dieser Beträge: (1) Zahlungstag/-e für vorzeitige Rückzahlung/-en: [ ] (2) Geschäftstag-Konvention: Folgender-Geschäftstag-Konvention modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention (3) Geschäftstag: zusätzlicher Geschäftstag [ ] (ii) Rückerstattung/Rückbuchung: H anwendbar gemäß Abschnitt F Punkt 5.1.4 des Basisprospektes 23. Endgültiger Rückzahlungsbetrag EUR 1.000, pro Festgelegter Stückelung, siehe unter Teil A Punkt 6: EUR 1.000, der einzelnen Schuldverschreibungen: In Fällen, in denen der endgültige Rückzahlungsbetrag an einen Index und/oder andere/-n Basis-/ Referenzwert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable gebunden ist: (1) Index/Andere/-r Basis-/Referenzwert/-e und/ oder Formel und/oder sonstige Variable: (2) Berechnungsstelle für die Berechnung des Berechnungsstelle laut Teil B Punkt 9 endgültigen Rückzahlungsbetrages: (3) Bestimmungen für die Festlegung des [ ] endgültigen Rückzahlungsbetrages und/oder Rückzahlungs-(Tilgungs-)Kurses, sofern dieser durch Bezugnahme auf einen Index und/oder andere/-n Basis-/Referenzwert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable berechnet wird: (4) Wertbestimmungstag/-e: Geschäftstage vor dem Fälligkeitstag (5) Bestimmungen für die Berechnung des siehe Punkt 8 der Emissionsbedingungen endgültigen Rückzahlungsbetrages/-kurses, u./od. sonstige Marktstörungs- und Anpassungsregeln sofern die Berechnung durch Bezugnahme [ ] auf einen Index und/oder andere/-n Basis-/ Referenzwert/-e und/oder Formel und/oder sonstige Variable unmöglich oder undurchführbar ist oder auf sonstige Weise gestört wird (Anpassung von Basiswerten/Marktstörungen): (6) Zahlungstag für den endgültigen Rückzahlungs- [ ] betrag: (7) Geschäftstag-Konvention: Folgender-Geschäftstag-Konvention modifizierte Folgender-Geschäftstag-Konvention Floating-Rate-Note-Konvention Vorangegangener-Geschäftstag-Konvention (8) Geschäftstag: zusätzlicher Geschäftstag [ ] (9) Endgültiger Mindestrückzahlungsbetrag/-kurs: (10) Endgültiger Höchstzahlungsbetrag/-kurs: 24. Bei Raten-Schuldverschreibungen: (1) Tilgungstermine: [ ] (2) Ratenbeträge: [ ] Allgemeine Bestimmungen zu den Schuldverschreibungen. 25. Angaben für teileingezahlte Schuldverschreibungen: Betrag der einzelnen Zahlungen, aus denen sich der Ausgabepreis zusammensetzt, Fälligkeitstag der einzelnen Zahlungen und (allfällige) Konsequenzen eines Zahlungsverzuges, darunter das Recht der Emittentin, die Schuldverschreibungen zu kaduzieren, sowie Verzugszinsen: 26. Angaben für Raten-Schuldverschreibungen: Betrag der einzelnen Raten, Fälligkeitstag der einzelnen Zahlungen: 27. Stückelungsumstellung, Nennwertumstellung und Umstellungsbestimmungen: 28. Sonstige anwendbare Bestimmungen: Konsolidierungsbestimmungen: Sonstige Endgültige Bedingungen: Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 12

Vertrieb. 29. (1) Wenn syndiziert bzw. weitere Vertriebspartner vorhanden, Namen und Adressen der Syndikats- mitglieder bzw. Vertriebspartner und Art der Übernahmezusagen (sofern vorhanden): (2) Datum der Übernahmevereinbarung: [ ] (3) Kursstabilisierende Stelle/-n: 30. (1) Platzierung durch Emittentin: H anwendbar [Sonstiges] (2) Wenn nicht syndiziert oder nur ein Platzeur vorhanden, H UniCredit Bank Austria AG Name und Adresse des Platzeurs: UniCredit Bank Austria AG Schottengasse 6 8 1010 Wien Datum der Art der Vereinbarung zur Platzierung: [Datum ] [fest/bestmöglich] [Sonstiges] 31. Gesamtprovision: Prozent des Gesamtnennbetrages 32. USA-Verkaufsbeschränkungen: H Regulation S. H TEFRA C TEFRA D TEFRA nicht anwendbar [Sonstige] Hinweis: Die jeweils angegebenen Verkaufsbeschränkungen müssen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur direkten oder indirekten Veräußerung der Wertpapiere in den USA oder an US-Bürger beachtet werden. In diesem Falle ist zuvor erforderlichenfalls geeignete Rechtsauskunft einzuholen. 33. Nicht befreites Angebot im EWR (prospektbefreites Angebot) (prospektpflichtiges Angebot): H Angebot in Österreich: ab dem 13. Mai 2011 34. Verwendungszweck der Endgültigen Bedingungen: H Börsennotierung Wien, ungeregelter Dritter Markt H öffentliches Angebot nicht öffentliches Angebot Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen. UniCredit Bank Austria AG Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 9 von 12

Teil B Sonstige Informationen. Börsennotierung und Zulassung zum Handel. 1. (1) Börsennotierung: H ja keine (2) Zulassung zum Handel: Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an [ ] beginnend mit [ ] von der Emittentin (oder in deren Namen) gestellt. H Der Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel am ungeregelten Dritten Markt der Wiener Börse wird spätestens bis zum 30. September 2011 von der Emittentin (oder in ihrem Namen) gestellt werden. (3) Schätzung der Gesamtkosten der Zulassung bei Erreichen des maximalen Angebotsvolumens ca. EUR 3.220, (inkl. Notierungsgebühren) zum Handel: 2. Ratings: Die auszugebenden Schuldverschreibungen haben keine Einstufung durch eine Ratingagentur erhalten: [S & P: [ ] ] [Moody s: [ ] ] [[Sonstige]: [ ] ] 3. Interessen natürlicher und juristischer Personen, die [an der Emission/am Angebot] beteiligt sind: H siehe Basisprospekt Abschnitt F Punkt 3 Sonstige [ ] 4. Gründe für das Angebot, geschätzte Nettoerlöse und Gesamtkosten: (1) Gründe für das Angebot: siehe Basisprospekt Abschnitt F Punkt 3 [ ] Sonstiges (2) Geschätzte Nettoerlöse: Angebotsvolumen abzüglich Gesamtkosten (3) Geschätzte Gesamtkosten: EUR 3.405, 5. Rendite (für fixverzinsliche Schuldverschreibungen): Angabe der Rendite: H anwendbar Methode: ICMA H Interne-Zinsfuß-Methode Berechnet als 3,659 % p. a. am ersten Tag des Angebotes und auf Basis des Erstausgabepreises. Wie oben beschrieben, wird die Rendite am Angebotsbeginn auf Basis des Erstausgabepreises berechnet. Sie lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. 6. Historische Zinssätze (für variabel verzinsliche Schuldverschreibungen): nicht anwendbar 7. Entwicklung des Index/der Formel/des anderen Basis-/Referenzwertes/der sonstigen Variablen, Darstellung der Auswirkungen auf den Wert der Anlage und der damit verbundenen Risiken sowie sonstige Informationen in Bezug auf den zugrunde liegenden Wert: nicht anwendbar 8. Entwicklung des/der Wechselkurse/-s und Darstellung der Auswirkungen auf den Wert der Anlage: nicht anwendbar 9. Angaben zur Abwicklung: ISIN-Code: AT000B042155 Abwicklungssystem: H CCP.Austria Lieferung: H gegen Zahlung/Timing ohne Zahlung/Timing Name und Adresse der Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG Schottengasse 6-8 1010 Wien Berechnungsstelle: H UniCredit Bank Austria AG Verwahrstelle: H CSD.Austria (OeKB) Vertretung Schuldverschreibungsgläubiger: H nicht bedingungsgemäß vorgesehen bedingungsgemäß vorgesehen [weitere Angaben] Soll in EZB-fähiger Weise gehalten werden: H anwendbar Bitte beachten Sie, dass die Angabe anwendbar nur bedeutet, dass beabsichtigt ist, die Schuldverschreibungen bei einem Zentralverwahrer zu hinterlegen, der die von der EZB festgelegten Mindestanforderungen erfüllt, und nicht notwendigerweise bedeutet, dass die Schuldverschreibungen bei ihrer Ausgabe oder zu irgendeinem Zeitpunkt ihrer Laufzeit oder während ihrer gesamten Laufzeit als notenbankfähige Sicherheiten für die geldpolitischen Operationen und Innertageskreditgeschäfte des Eurosystems anerkannt sind. Eine solche Anerkennung hängt davon ab, ob die Schuldverschreibungen die Auswahlkriterien des Eurosystems erfüllen. Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 10 von 12

10. Bedingungen und Voraussetzungen zum Angebot: Bedingungen, denen das Angebot unterliegt, und aktuelle Prospektinformationen: Beschreibung des Antragsverfahrens: Beschreibung der Möglichkeit, die Zeichnungen zu reduzieren, sowie der Art und Weise der Rückerstattung des von den Antragstellern überbezahlten Betrages: Beschreibung der Zahlungs- und Lieferbedingungen der Schuldverschreibungen: Tranche/-n, die für bestimmte Länder reserviert wurde/-n: Besteuerung: Die Schuldverschreibungen unterliegen den Emissionsbedingungen gemäß Annex 1 zum Basisprospekt vom 10. Februar 2011 und den vorliegenden Endgültigen Bedingungen. Die Bedingungen sollten im Zusammenhang mit der jeweils veröffentlichten aktuellen Prospektinformation (allfällige Prospektnachträge oder Folgeprospekt) gelesen werden. H siehe Abschnitt G des Basisprospektes. weitere Hinweise: Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 11 von 12

Stand: Mai 2011 Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Diese Marketinginformation wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, erstellt. xm/05.11/sk/x 24h ServiceLine: 05 05 05-25 www.bankaustria.at Stufenzins-Anleihe 2011 2016 Serie 19 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 12 von 12