Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab.

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1 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 10 Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab. Diese Zinsen kennen nur eine Richtung. Der Stufenzins-Pfandbrief Bitte lesen Sie vor Zeichnung den Abschnitt Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick auf Seite 6 sowie die Bedingungen von Seite 7 bis 9.

2 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 10 Garantiert steigende Zinsen bei hoher Sicherheit 1). Der Stufenzins-Pfandbrief. Veranlagen mit garantiert steigenden Zinsen, und das bei hoher Sicherheit 1). Der Stufenzins-Pfandbrief macht es möglich. Die steigenden Zinsen auf einen Blick: 1. Jahr 0,250 % p. a. 2) 2. Jahr 0,250 % p. a. 2) 3. Jahr 0,500 % p. a. 2) 4. Jahr 0,500 % p. a. 2) 5. Jahr 0,625 % p. a. 2) 6. Jahr 0,625 % p. a. 2) 7. Jahr 0,875 % p. a. 2) 8. Jahr 0,875 % p. a. 2) 9. Jahr 1,000 % p. a. 2) Das ergibt durchschnittlich 0,611 % p. a. 2) Zinsen bei Einhaltung der Laufzeit von neun Jahren. Besondere Besicherung. Stufenzins-Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere. Die UniCredit Bank Austria AG haftet mit ihrem gesamten Bankvermögen für die Rückzahlung des Stufenzins-Pfandbriefes. Zusätzlich ist der Stufenzins-Pfandbrief durch ein Sondervermögen, bestehend aus Bank Austria Hypothekar- Darlehen, Bargeld, Bankguthaben und ausgewählten Anleihen, besichert. Dieser sogenannte Deckungsstock wird von einer Treuhänderin bzw. einem Treuhänder überwacht. Verfügbarkeit des Kapitals. Am Ende der 9-jährigen Laufzeit, am 25. Februar 2025, erhalten Sie 100 % des Nenn wertes Ihres Stufenzins-Pfandbriefes zurückgezahlt. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benötigen, können Sie Ihren Stufenzins-Pfandbrief zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen. Bitte beachten Sie, dass der Marktpreis vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Bonität des Emittenten (Begebers des Pfandbriefes) sowie den Grund sätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und daher auch nach unten schwanken kann. Jährliche Zinsengutschrift. Mit dem Stufenzins-Pfandbrief sind die Zinsen für die gesamte Laufzeit garantiert und werden Ihnen jährlich zu einem fixen Termin, jeweils am 25. Februar jedes Jahres, ausbezahlt. 1) Durch Rückzahlung zu 100 % des Nennwertes am Laufzeitende. 2) Bezogen auf den Nennwert von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt. Bitte lesen Sie vor Zeichnung des Stufenzins-Pfandbriefes Reihe 137/ den Abschnitt Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick auf Seite 6 und die Bedingungen von Seite 7 bis 9 gut durch.

3 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 10 Der neue Stufenzins-Pfandbrief: Mündelsicheres Wertpapier, das durch ein Sondervermögen zusätzlich besichert ist. Kapitalsicherheit durch Rückzahlung zu 100 % des Nennwerts am Ende der Laufzeit. Steigende Zinsen von 0,25 % bis 1 % p. a. 1). Das ergibt bei Einhaltung der Laufzeit durchschnittlich 0,611 % p. a. 1) 9 Die Laufzeit dieses Pfandbriefes beträgt neun Jahre. Jährliche Auszahlung der Zinsen. Bitte beachten Sie: Bei Pfandbriefen gibt es das Bonitätsrisiko des Emittenten (Begebers des Pfandbriefes). Näheres dazu siehe Seite 6. Bei vorzeitigem Verkauf kann es zu Kapitalverlusten kommen. 1) Bezogen auf den Nennwert von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt.

4 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 10 Der neue Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ : Daten und Fakten. Emittent: UniCredit Bank Austria AG Alle Informationen zum Rating der UniCredit Bank Austria AG finden Sie unter (Investor Relations) ISIN: AT000B Laufzeit: 9 Jahre bis Verzinsung bezogen auf den Nennwert bei Einhaltung der Laufzeit von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt: durchschnittlich 0,611 % p. a. 1. Jahr 0,250 % p. a. 2. Jahr 0,250 % p. a. 3. Jahr 0,500 % p. a. 4. Jahr 0,500 % p. a. 5. Jahr 0,625 % p. a. 6. Jahr 0,625 % p. a. 7. Jahr 0,875 % p. a. 8. Jahr 0,875 % p. a. 9. Jahr 1,000 % p. a. Termin, zu dem die Zinsen fällig sind: eines jeden Jahres, erstmals 2017 Ordentliche Kündigung: seitens der UniCredit Bank Austria AG und der Anlegerin, des Anlegers ausgeschlossen Rückzahlungstermin: zum Nennwert von 100 % Stückelung/Nennwert: EUR 100, (Mindestveranlagung EUR 3.000, ) Ausgabekurs: Den aktuellen Ausgabekurs erfahren Sie von Ihrer Betreuerin, Ihrem Betreuer. Spesen und Gebühren: Depotgebühr: jährlich 0,235 % + 20 USt. vom Kurswert (mindestens EUR 3,92 jährlich + 20 % USt. je Wertpapierposition), mindestens jedoch je Wertpapierdepot EUR 26,28 jährlich + 20 % USt. Verkaufsspesen: 0,7 % vom Verkaufswert (mindestens EUR 23,50). Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen inländischen Körperschaften: 27,5 % KESt vom Zinsertrag (endbesteuert). 27,5 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen (Kursgewinne). In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften unterliegen der 25%igen Körperschaftsteuer. Bei Ausschüttungen und realisierten Kursgewinnen werden 27,5 % KESt in Abzug gebracht. Bei natürlichen Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU als Österreich ansässig sind, werden Zinsza hlungen mit 35 % EU-Quellensteuer besteuert. Bei in Österreich beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen aus Nicht- EU-Staaten werden die Zinsen mit 27,5 % KESt besteuert. Bitte beachten Sie: Art und Höhe der Steuern hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater. Alle Angaben basieren auf geltendem Recht, das sich ändern kann. Börsennotierung: wird im amtlichen Handel beantragt Verkaufsbeschränkungen: Der Pfandbrief darf nur in Österreich angeboten werden. Staatsangehörigen der USA und Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf dieser Pfandbrief auch in Österreich nicht angeboten werden; diese Personen dürfen diesen Pfandbrief auch nicht erwerben. Art der Emission: Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß 3 (1) 3 KMG ausgenommen ist.

5 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 10 In Balance: Chancen und Risiken. Grundsätzlich gilt: Bei Wertpapier-Veranlagungen halten sich Chancen und Risiken die Waage. Je höher die Ertragschancen, umso höher die Risiken und umgekehrt. Der neue Stufenzins-Pfandbrief eignet sich für Sie, wenn Sie Ihr Geld mit garantiert steigenden Zinsen rund 9 Jahre lang, bis 25. Februar 2025, veranlagen möchten und auf hohe Kapitalsicherheit am Laufzeitende Wert legen. Lassen Sie sich beraten. Ihre Betreuerin, Ihr Betreuer informiert Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch über alle Details des Stufenzins-Pfandbriefes. Einen Termin für ein Beratungsgespräch können Sie rund um die Uhr auf oder mit den Kolleginnen und Kollegen unserer 24h ServiceLine vereinbaren, Tel.: Oder Sie wenden sich einfach an unsere SmartBanking- Betreuerinnen und -Betreuer: Sie nehmen sich Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr gerne Zeit für ein ausführliches Gespräch. Bitte beachten Sie: Der Kaufpreis nach dem Laufzeitbeginn beinhaltet die schon angefallenen Zinsen (Stückzinsen). Lassen Sie sich umfassend beraten und lesen Sie den Abschnitt Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick auf der nächsten Seite sowie die Bedingungen von Seite 7 bis 9 dieses Folders gut durch.

6 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von 10 Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick: Mündelsicher. Durch zusätzliche Besicherung in Form eines Sondervermögens. Zinsänderungsrisiko: Wenn das Marktzinsniveau schwankt und die Zinsen während der Laufzeit steigen sollten. Dies kann sich bei vorzeitigem Verkauf negativ auf den Kurs auswirken. Steigende Zinsen, die jährlich ausbezahlt werden. So sichern Sie sich bei Einhaltung der Gesamtlaufzeit durchschnittlich 0,611 % p. a. Zinsen bezogen auf den Nennwert vor Abzug von 27,5 % KESt. Bonitätsrisiko: Wenn sich die Bonität des Emittenten (Begebers des Pfandbriefes) während der Laufzeit verschlechtert, kann sich dies bei einem vorzeitigen Verkauf negativ auf den Kurs auswirken. Laufzeit von neun Jahren. Ideal für die mittelfristige Zukunftsplanung. Liquiditätsrisiko: Kann bei großem Angebot oder geringer Nachfrage bei einem vorzeitigen Verkauf den Kurs negativ beeinflussen. Kapitalsicherheit durch Rückzahlung zu 100 % des Nennwertes am Laufzeitende. Kapitalrisiko: Tritt bei einem vorzeitigen Verkauf bei fallenden Kursen ein. Kapitalverluste sind dadurch möglich. Vorzeitiger Verkauf möglich: Sie können den Pfandbrief jederzeit zum aktuellen Marktwert verkaufen. Kosten mindern den Ertrag (siehe Tabelle Spesen und Gebühren auf Seite 4). Diese sind für die Kapitalertragsteuer nicht abzugsfähig.

7 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 10 Bedingungen für die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG ISIN: AT000B Gesamtnominale, Stückelung, Sammelverwahrung (1) Die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden Pfandbriefe genannt) wird im Wege einer Daueremission im Gesamtnominale von bis zu EUR , mit Aufstockungsmöglichkeit begeben. (2) Das Gesamtnominale der Reihe 137/ ist in auf Inhaber lautende Pfandbriefe à Nominale EUR 100, unterteilt. Die Nummerierung der einzelnen Pfandbriefe und die Höhe des Gesamtnominales werden nach Abschluss der Emission festgelegt. (3) Die Pfandbriefe werden zur Gänze durch eine veränderbare Sammelurkunde ( 24 lit. b Depotgesetz) vertreten, die die Unterschriften entweder von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von zwei Prokuristen der UniCredit Bank Austria AG sowie des vom Bundesminister für Finanzen bestellten Treuhänders oder dessen Stellvertreters trägt. Ein Anspruch auf Ausfolgung effektiver Stücke besteht nicht. 2 Haftung (1) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe haftet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem ganzen Vermögen, namentlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypothekenregister eingetragenen Hypotheken, Ersatzdeckungswerte und Sicherungsgeschäfte gemäß dem Hypothekenbankgesetz sowie den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, aus welchen Werten kraft gesetzlicher Vorschrift die Pfandbriefgläubiger bevorzugt zu befriedigen sind. (2) Der vom Bundesminister für Finanzen bestellte Treuhänder wacht über die Einhaltung der im ersten Absatz beschriebenen und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. 3 Mündelsicherheit Die Pfandbriefe sind gemäß 217 Ziff. 3 ABGB mündelsicher. 4 Verzinsung Die Pfandbriefe werden mit folgenden Prozentsätzen vom Nominale auf Zinsberechnungsbasis kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA) verzinst: Zinsperiode Prozentsatz Kupontermin ,250 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,250 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,500 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,500 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,625 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,625 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,875 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,875 % p. a. fällig und ausbezahlt am ,000 % p. a. fällig und ausbezahlt am Fällt einer der oben genannten Kupontermine auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Kuponzahlung am darauf folgenden Geschäftstag. Die Zinsperiode wird dadurch nicht verlängert oder verkürzt. 5 Laufzeit Die Laufzeit beginnt am 25. Februar 2016 ( Verzinsungsbeginn ) und endet mit Ablauf des 24. Februar Tilgung Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 25. Februar 2025 ( Tilgungstag ) zum Nominale. Fällt das Tilgungsdatum auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Tilgung am darauf folgenden Geschäftstag. 7 Kündigung Eine ordentliche Kündigung der Pfandbriefe seitens der UniCredit Bank Austria AG oder der Inhaber ist ausgeschlossen. 8 Verjährung Ansprüche aus fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren ab Fälligkeit, aus endfälligen Pfandbriefen zehn Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. 9 Hinterlegung bei Gericht Die UniCredit Bank Austria AG kann fällige, aber nicht behobene Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Pfandbriefe mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die UniCredit Bank Austria AG zuständigen Gericht hinterlegen. Bei der Hinterlegung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus den Pfandbriefen gegen die UniCredit Bank Austria AG. 10 Bekanntmachungen Alle Bekanntmachungen der UniCredit Bank Austria AG über die Pfandbriefe werden auf der Homepage der UniCredit Bank Austria AG ( veröffentlicht. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Pfandbriefe bedarf es in keinem Fall. Zur Rechtswirksamkeit genügt stets die Bekanntmachung nach den obigen Bestimmungen. Von diesen Bestimmungen bleiben gesetzliche Verpflichtungen (z. B. nach dem KMG, dem Börsegesetz) zur Veröffentlichung bestimmter Informationen auf anderen Wegen, z. B. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, unberührt. 11 Zahlungen Die Zahlungen erfolgen in Euro. 12 Zahlstellen Zahlstelle ist die UniCredit Bank Austria AG. Die Gutschrift der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch die für den Inhaber der Pfandbriefe jeweils depotführende Stelle. 13 Steuerliche Hinweise Unbeschränkt Steuerpflichtige: Bei einer depotführenden bzw. auszahlenden Stelle im Inland unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (das sind unter anderem laufende Zinserträge), Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen (das sind unter anderem Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung oder Abschichtung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge zu Einkünften aus der Überlassung von Kapital führen) und Einkünfte aus verbrieften Derivaten bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen dem Kapitalertragsteuerabzug zum besonderen Steuersatz (25 %). Mit dem Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 2015/16 ( StRefG 2015/16 ), das am 7. Juli 2015 vom National-

8 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 10 rat beschlossen wurde und am 14. August 2015 im BGBl I 118/2015 veröffentlicht wurde, wird der besondere Steuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. 27 EStG (der besondere Steuersatz ) von 25% auf 27,5% angehoben. Diese Anhebung tritt grundsätzlich ab 1. Jänner 2016 in Kraft. Der 25%ige besondere Steuersatz kommt ab dem Inkrafttreten dieser Änderung nur mehr für Einkünfte aus Geldeinlagen und aus nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten, ausgenommen Ausgleichszahlungen und Leihgebühren gemäß 27 Abs. 5 Z. 4 EStG, zur Anwendung. Dies bedeutet, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen von Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen und in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht bei ihrer Begebung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden, ab 1. Jänner 2016 gemäß 27a Abs. 1 Z. 2 EStG der Einkommensteuer mit einem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen. Für Einkünfte aus unverbrieften Derivaten besteht seitens der depotführenden bzw. auszahlenden Stelle seit dem 1. Jänner 2013 ein Wahlrecht über einen Einbezug in das KESt- System. Die Kapitalertragsteuer hat im privaten Bereich grundsätzlich Abgeltungscharakter hinsichtlich Einkommensteuer. Im betrieblichen Bereich von natürlichen Personen gilt die Steuerabgeltung nicht für Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten. Bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuerbemessungsgrundlage von realisierten Wertsteigerungen sind die Anschaffungskosten ohne Anschaffungsnebenkosten (z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten etc.) anzusetzen. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird ein Verlustausgleich nach Maßgabe des 93 Abs. 6 EStG durch die depotführende Stelle durchgeführt. Sofern die Einkünfte Betriebseinnahmen einer inländischen Kapitalgesellschaft darstellen, sind diese körperschaftsteuerpflichtig; von der Verpflichtung, eine grundsätzlich anfallende Kapitalertragsteuer abzuziehen, kann abgesehen werden, wenn sämtliche Voraussetzungen gemäß 94 Z 5 EStG i. d. F. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 erfüllt sind, d. h. insbesondere, wenn der Bank eine Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 lit. b EStG vorliegt. Ist im Inland eine depotführende oder auszahlende Stelle nicht vorhanden, unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Rahmen der Veranlagung dem besonderen Steuersatz. Ein Verlustausgleich ist nach Maßgabe des 27 Abs. 8 EStG zulässig. Beschränkt Steuerpflichtige: Seit dem unterliegen inländische Zinserträge im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, welche an beschränkt Steuerpflichtige gezahlt werden, grundsätzlich einem KESt-Abzug i. H. v. 25 % (27,5 % für Zuflüsse ab dem 1. Jänner 2016). Ausgenommen von dieser KESt-Pflicht sind Empfänger, die keine natürlichen Personen sind und weiters natürliche Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in bestimmten abhängigen bzw. assoziierten Gebieten ansässig sind. Bei diesen Personen unterliegen laufende Zinserträge und ein allenfalls gegebener steuerpflichtiger Unterschiedsbetrag aus diesen Wertpapieren gemäß der Richtlinie 2003/48/EC vom 3. Juni 2003 einer EU-Quellenbesteuerung i. H. v. 35 %. Ein Abzug von EU-Quellensteuer ist nicht vorzunehmen, wenn der Inhaber der Wertpapiere eine von seinem Wohnsitzfinanzamt des Mitgliedstaates seines steuerlichen Wohnsitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung gemäß 10 EU-Quellensteuergesetz rechtzeitig der depotführenden bzw. auszahlenden Bank vorlegt. Diese Bescheinigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung. Eine Anrechnung der EU-Quellensteuer auf die Steuer des Wohnsitzstaates ist bei Vorliegen von entsprechenden innerstaatlichen Gesetzesbestimmungen möglich. Mit der Richtlinie des Rates 2015/2060/EU vom 10. November 2015 wurde die EU-Zinsrichtlinie für Österreich mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 aufgehoben. Vorbehaltlich der innerstaatlichen Umsetzung wird ab dem 1. Jänner 2017 auf bisher EU-quellensteuerpflichtige Zinserträge somit keine EU-Quellensteuer mehr fällig. Kommt es zu keinen gesetzlichen Änderungen, werden die Zinserträge für den Personenkreis, der bisher der EU-Quellensteuer unterlegen ist, dem KESt-Abzug für Ausländer unterliegen. Diese Ausführungen betreffen ausschließlich produktbezogene Informationen und stellen keine institutionelle Steuerberatung dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Die Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen Rechtslage und bekannten Verwaltungspraxis. Künftige Änderungen durch den Gesetzgeber, die Finanzbehörden oder höchstrichterliche Judikate können die oben dargestellte steuerliche Behandlung beeinflussen bzw. verändern. Wir verweisen ausdrücklich auf das Steuerreformgesetz 2015/2016. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird dringend empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. 14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand (1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume jener Stelle der UniCredit Bank Austria AG, mit der das Geschäft abgeschlossen wurde. (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der UniCredit Bank Austria AG gilt österreichisches Recht. (3) Klagen eines Unternehmers gegen die UniCredit Bank Austria AG können nur beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung der UniCredit Bank Austria AG erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen der UniCredit Bank Austria AG gegen einen Unternehmer maßgeblich, wobei die UniCredit Bank Austria AG berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit der UniCredit Bank Austria AG gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. 15 Rückkauf Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, während der gesamten Laufzeit der Reihe 137/ Pfandbriefe im Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, zurückzukaufen. 16 Börseneinführung Die Zulassung der Pfandbriefe zum amtlichen Handel an der Wiener Börse wird beantragt werden. 17 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet: Geschäftstag ist jeder Tag, an dem TARGET2 geöffnet ist. TARGET2 (Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System 2) ist das Zahlungsverkehrssystem, das vom Eurosystem zur Abwicklung von Zahlungen in Echtzeit zur Verfügung gestellt wird. Hier werden Zahlungen im Interbankenverkehr, Transaktionen der Zentralbanken sowie andere Überweisungen unwiderruflich und ausschließlich in Euro durchgeführt. Sollte das TARGET2 während der Laufzeit dieser Schuldverschreibung eingestellt werden, kommt ein entsprechendes Nachfolgesystem zur Anwendung.

9 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 9 von 10 Quelle für TARGET2 ist die Homepage der Oesterreichischen Nationalbank. kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA) (a) Wenn die konkrete Zinsperiode gleich lang oder kürzer ist als eine fiktive volle Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z.b. wenn jeweils der und eines Jahres Zinszahlungstage und Zinsen für eine Periode vom bis zu berechnen sind), wird die Anzahl der Tage in der Zinsperiode geteilt durch das Produkt aus (A) der Anzahl der Tage in der fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom bis ) und (B) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr gegeben wären (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage); oder (b) wenn die konkrete Zinsperiode länger ist als eine fiktive Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn jeweils der und eines Jahres Zinszahlungstage und Zinsen für eine Periode vom bis des Folgejahres zu berechnen sind), die Summe: (aa) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in jene fiktive Zinsperiode fallen, in der die Zinsperiode beginnt (im Beispiel die Tage vom bis ), geteilt durch das Produkt aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom bis ) und (2) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage); und (bb) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in die nächste fiktive Zinsperiode fallen (im Beispiel vom bis des Folgejahres), geteilt durch das Produkt aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom bis ) und (2) der Anzahl der Zinsfestsetzungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage). 18 Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß KMG Der angebotene Pfandbrief wird als Daueremission begeben und ist von der Prospektpflicht gemäß 3 (1) Z 3 KMG ausgenommen. 19 Sonstiges Sollte die UniCredit Bank Austria AG während eines aufrechten Angebotes der Pfandbriefe von Umständen Kenntnis erlangen, die eine oder mehrere der in diesen Bedingungen enthaltenen Angaben wesentlich verändern (z. B. Änderungen der Rechtslage), werden diese Umstände innerhalb angemessener Zeit von der UniCredit Bank Austria AG gemäß 10 der Bedingungen bekannt gegeben und diesen Emissionsbedingungen beigefügt. Wien, im Februar 2016

10 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ der UniCredit Bank Austria AG, Seite 10 von 10 Persönliche Beratung. Kommen Sie zu einem Beratungsgespräch in die Bank Austria. Wir informieren Sie gerne über alle Details des neuen Stufenzins- Pfandbriefes. Bitte beachten Sie: Die vorliegenden Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieses Stufenzins-Pfandbriefes bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin, des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin, Ihrem persönlichen Betreuer. Diese Marketingmitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Der Stufenzins-Pfandbrief Reihe 137/ wird als Daueremission beworben und ist von der Prospektpflicht gemäß 3 KMG ausgenommen. Filiale Rund 200 Standorte in ganz Österreich filialfinder.bankaustria.at SmartBanking Persönliche Beratung: Montag bis Freitag 8.00 bis Uhr Telefon 24h ServiceLine: oder *bank (= *2265) SmartBanking ServiceLine: Internet info@unicreditgroup.at smartbanking@unicreditgroup.at Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, erstellt. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Stand: Februar 2016 xm/02.16/sk/x

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