Volksbank Investments
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- Jens Simen
- vor 6 Jahren
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1 Volksbank Investments Aktueller Status hinsichtlich der Kursgewinnsteuer Stand:
2 Kursgewinnbesteuerung Die Kursgewinnbesteuerung gilt für: Inländischen Personen (natürliche Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmer) und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften. Allgemeine Regelung der Kursgewinnbesteuerung: Banken sind ab verpflichtet, 25 % der realisierten n von Aktien, Anleihen, Zertifikaten, Derivaten (depotfähig) und Fonds einzuheben. Wichtige Punkte: Abzug der Kursgewinnsteuer durch die Banken erst ab (nicht ab ). Verlängerung der Spekulationsfrist für Käufe von Aktien und Fonds ab bis zum Sondersteuersatz von 25 % auf von Anleihen, Zertifikaten und verbrieften Derivaten, welche ab gekauft und ab verkauft werden 2
3 Besteuerung Aktien ALT: Kauf: vor Kauf : ab Verkauf : vor NEU: Kauf : ab Verkauf : ab Laufende Erträge 25% KESt auf Dividenden 25% KESt auf Dividenden 25% KESt auf Dividenden > 1 Jahr: steuerfrei < 1 Jahr: Spekulationsfrist mit Einkommensteuer-Tarif über die Steuererklärung Verlängerte Spekulationsfrist bis mit Einkommensteuertarif über die Steuererklärung 25% Steuer auf realisierte 3
4 Besteuerung Anleihen Laufende Erträge ALT: Kauf: vor bzw. Kauf: ab Verkauf: vor Kauf : zwischen Verkauf: ab NEU: Kauf : ab % KESt auf Kupons 25% KESt auf Kupons 25% KESt auf Kupons Keine Stückzinsen KESt mehr > 1 Jahr: steuerfrei < 1 Jahr: Spekulationsfrist mit Einkommensteuer-Tarif über die Steuererklärung immer steuerpflichtig Sondersteuersatz 25% über die Steuererklärung* 25% Steuer auf bei Emissionen unter pari 2 % steuerfreier Tilgungsgewinn bei 5jährigen Anleihen Sonderfall Wohnbauanleihen > 1 Jahr: steuerfrei < 1 Jahr: Spekulationsfrist mit Einkommensteuer-Tarif über die Steuererklärung immer steuerpflichtig Sondersteuersatz 25% über die Steuererklärung* 25% Steuer auf Stückzinsen Teil der Anschaffungskosten im Rahmen der 4 % steuerfrei KESt-Befreiung bleiben auch steuerfrei Kupons bis 4% KESt-frei Anrechnung als Sonderausgabe bis Kupons bis 4% KESt-frei Sonderausgabenabzug entfällt Kupons bis 4% KESt-frei Sonderausgabeabzug entfällt *Bei einem Kauf nach dem und Verkauf ab dem sind die unabhängig von der Behaltedauer spekulationssteuerpflichtig zum Sondersteuersatz von 25%! 4
5 Besteuerung Zertifikate Laufende Erträge ALT: Kauf: vor Kauf : zwischen NEU: Kauf : ab % KESt auf Kupons 25% KESt auf Kupons 25% KESt auf Kupons 25% Steuer auf 25% Steuer auf 25% Steuer auf Ausnahme: keine KESt bei unterhalb des Emissionspreises sowie bei Turbo Zertifikate mit Hebel >5 bei Emission Zudem geschlossene KEStfreie Indexzertifikate, die vor dem emittiert wurden und vor dem geschlossen wurden (Achtung Spekulationsfrist) Keine Ausnahmen unter dem Emissionspreis sind immer steuerpflichtig Verkauf: vor Verkauf: ab Einkommensteuer-Tarif über die Steuererklärung Sondersteuersatz von 25 % über die Steuererklärung* Keine Ausnahmen *Bei einem Kauf nach dem und Verkauf ab dem sind die unter dem Emissionspreis unabhängig von der Behaltedauer spekulationssteuerpflichtig zum Sondersteuersatz von 25%! 5
6 Zertifikate - Beispiele Kauf vor : Das derzeitige System inklusive der angeführten Ausnahmen bleibt zeitlich unbegrenzt erhalten: Erträge über dem Ausgabepreis unterliegen grundsätzlich der KESt von 25 % Erträge aus KESt-freien Index-Zertifikaten und Erträge aus Turbo-Zertifikaten, deren Hebel bei Emission > 5 war, bleiben bei einer Behaltedauer von > 1 Jahr steuerfrei Erträge aus Zertifikaten, die unter dem Ausgabepreis angeschafft werden, bleiben bei einer Haltedauer von > 1 Jahr bis zum Ausgabepreis KESt-frei. Kauf und Verkauf zwischen : Erträge über dem Ausgabepreis unterliegen der KESt, Erträge unter dem Ausgabepreis sind gemäß Einkommensteuergesetz als Spekulationsgeschäfte mit Einkommensteuer-Tarif über die Steuererklärung zu versteuern. Kauf zwischen und Verkauf ab : Erträge über dem Ausgabepreis unterliegen der KESt, Erträge unter dem Ausgabepreis sind unabhängig von der Behaltedauer spekulationssteuerpflichtig (Sondersteuersatz von 25 % im Rahmen der Steuererklärung). Kauf nach : Alle Erträge und Wertsteigerungen aus Zertifikaten ohne Ausnahmen unterliegen der KESt von 25%. Grundlage für die Berechnung der KESt ist die Differenz zwischen Anschaffungs- und Verkaufspreis. 6
7 Besteuerung Fonds Laufende Erträge Realisierte (Besteuerung auf Fondsebene) Realisierte (Besteuerung auf Anteilsscheinebene) ALT: Kauf: vor Kauf : ab Verkauf : vor % KESt 25% KESt 25% KESt 25% KESt auf % der realisierten : NEU: Kauf : ab Verkauf : ab Bis : 20% (realisierte aus Aktien und Aktienderivaten) Geschäftsjahresbeginn nach : 30% (realisierte aus Aktien und Aktienderivaten) Geschäftsjahresbeginn im Kalenderjahr 2012: 40% (alle realisierten ) Geschäftsjahresbeginn im Kalenderjahr 2013: 50% (alle realisierten ) Ab Geschäftsjahresbeginn im Kalenderjahr 2014: 60% (alle realisierten ) Anmerkungen: Auf Fondsebene ist ein Verlustvortrag auf Folgejahre möglich! Die Besteuerung auf Fondsebene trifft auch Anteile, welche noch vor dem gekauft wurden! >1 Jahr: steuerfrei <1 Jahr: Spekulationsfrist mit Einkommensteuer- Tarif über die Steuererklärung Verlängerte Spekulationsfrist bis mit Einkommensteuertarif über die Steuererklärung 25% KESt Um die bereits auf Fondsebene erfassten und versteuerten Erträge beim Verkauf nicht nochmals zu versteuern, werden die Anschaffungskosten des Anteilscheins beim Kunden erhöht. 7
8 Verlustausgleich Privatpersonen: Ein Ausgleich von Verlusten mit Gewinnen kann nur über den Veranlagungsweg im Rahmen einer Einkommensteuererklärung innerhalb eines Kalenderjahres geltend gemacht werden. Alle Kursverluste (aus Aktien, Anleihen, Zertifikaten, Fonds, Derivaten usw.) können mit allen n (aus Aktien, Anleihen, Zertifikaten, Fonds, Derivaten usw.), Dividenden und Zinsen aus Forderungswertpapieren (z.b. Anleihen) ausgeglichen werden. Ein Verlustausgleich gegen Zinserträge aus Spar- oder sonstigen Einlagen bei Banken (Termineinlagen, Giroeinlagen, usw.) ist jedoch nicht möglich. Betrieblicher Bereich: (Einzelunternehmer, Personengesellschaft): Hier ist zusätzlich ein Verlustvortrag (Verlustverrechnung) über mehrere Jahre durchführbar. 50 % des Verlustes kann mit anderen Einkünften verrechnet werden, der restliche Verlust ist vortragsfähig. 8
9 Disclaimer Die hier dargestellten Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherche, ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzen nicht eine, insbesondere nach rechtlichen, steuerlichen und produktspezifischen Gesichtspunkten notwendige, individuelle Beratung für die darin beschriebenen Finanzinstrumente. Die Information stellt weder ein Anbot, noch eine Einladung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten dar und dient insbesondere nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung. Die beschriebenen Finanzinstrumente werden nur in jenen Ländern öffentlich angeboten, wo dies ausdrücklich durch den jeweils gültigen Prospekt oder die Emissionsbedingungen zulässig ist. Der für die dargestellten Produkte gültige und gemäß InvFG bzw. 10 Abs. 2 KMG veröffentlichte Prospekt samt allfälligen Änderungen oder Ergänzungen ist unter bzw. abrufbar. Die jeweils gültigen Emissionsbedingungen nach Fertigstellung und weitere Informationen finden Sie unter Die Österreichische Volksbanken-AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Genauigkeit der hierin enthaltenen Informationen. Druckfehler sind vorbehalten. Die hier dargestellte steuerliche Behandlung bezieht sich auf Anleger, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung auch rückwirkend Änderungen unterworfen sein. IMPRESSUM: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Österreichische Volksbanken-AG, 1090 Wien, Kolingasse 14-16, Tel. +43(0) , Fax +43(0) Stand: 02. September 2011 Die Inhalte dieses Dokuments basieren auf dem Informationsstand per , über allfällige Änderungen, die sich evt. danach ergeben, informiert Sie Ihr Kundenberater gerne gesondert. 9
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