Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.
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- Nele Becker
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1 Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.
2 Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage bedeutet und wie Sie für sich das Beste daraus machen können, haben wir nachfolgend in aller Kürze für Sie zusammengestellt. Die Auswirkung der Abgeltungsteuer auf ein beispielhaftes Aktiendepot Beispiel 2008 Ab 2009 Aktiendepot Welche Einkünfte betroffen sind Mit dem Stichtag werden alle Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen pauschal mit 25 % Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer erfasst Zinsen aus Geldanlagen, Erträge aus offenen Investmentfonds, Termingeschäften, Anleihen, Schuldverschreibungen und Zertifikaten sowie Gewinne aus Verkäufen und Fälligkeiten von Wertpapieren. Der Steuerabzug erfolgt an der Quelle die Banken sind verpflichtet, den Steuerbetrag direkt ans Finanzamt abzuführen. Kursgewinne 7 % p. a Kursgewinne in 10 J Gesamtdepotwert n. St Steuerpflicht NEIN JA Steuerbelastung* Rendite nach Steuer 7,0 % p. a. 5,5 % p. a. * Exklusive Kirchensteuer. Abgeschafft: die einjährige Spekulationsfrist Ab gilt die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr nicht mehr. Das heißt, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Investmentfonds werden grundsätzlich steuerpflichtig. Im Unterschied zu jetzt auch dann, wenn die Wertpapiere und Fondsanteile mehr als ein Jahr gehalten werden. Für so genannte Altbestände (d. h. Käufe vor dem ) gilt nach einjähriger Haltedauer weiterhin Steuerfreiheit. Für Zertifikate gelten besondere Fristen. Machen Sie Ihre Anlagen jetzt fit für die Abgeltungsteuer! Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Finanzdienstleister und profitieren Sie ab von der neuen Gesetzeslage. 2 // Die Abgeltungsteuer ab
3 Anlageform Käufe vor Käufe ab Tagesgeld/ Festgeld Aktien Zins-Erträge werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz Kursgewinne aus Verkäufen sind bei einer Haltedauer ab einem Jahr steuerfrei. Bei einer Haltedauer unter einem Jahr werden 50 % des Gewinns versteuert ( Halbeinkünfteverfahren ). Dividenden sind zu 50 % steuerfrei. Zins-Erträge werden mit 25 % Abgeltungsteuer Kursgewinne aus Verkäufen werden mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert, unabhängig von der Haltedauer der Aktien. Es gibt kein Halbeinkünfteverfahren mehr. Dividenden werden in voller Höhe mit 25 % Abgeltungsteuer Investmentfonds Kursgewinne aus Verkäufen von Fondsanteilen sind bei einer Haltedauer ab einem Jahr steuerfrei. Laufende Erträge (Zinsen, Dividenden) müssen versteuert werden. Kursgewinne aus Verkäufen werden mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert, unabhängig von der Haltedauer der Fondsanteile. Laufende Erträge sowohl ausgeschüttete als auch wieder angelegte werden mit 25 % Abgeltungsteuer Festverzinsliche Wertpapiere Zertifikate ohne Kapitalgarantie Verkaufs- und Einlösungsgewinne sind bei einer Haltedauer ab einem Jahr steuerfrei. Das gilt nicht für Finanzinnovationen. Zins-Erträge werden mit dem persönlichen Steuersatz voll Verkaufs- und Einlösungsgewinne sind bei einer Haltedauer ab einem Jahr steuerfrei. Verkaufs- und Einlösungsgewinne werden ausnahmslos mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert, unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere. Zins-Erträge werden ausnahmslos mit 25 % Abgeltungsteuer Verkaufs- und Einlösungsgewinne werden generell mit 25 % Abgeltungsteuer Ausnahmen: Zertifikate, die vor dem erworben wurden, gelten als Altbestand und fallen nicht unter die Abgeltungsteuer. Zertifikate, die danach erworben wurden, können nach einem Jahr Haltedauer bis zum steuerfrei verkauft oder eingelöst werden. Danach greift die Abgeltungsteuer. Es gibt Übergangsregelungen, die bereits gelten, bevor die Abgeltungsteuer in Kraft tritt. Termingeschäfte Alle Einkünfte werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz Alle Einkünfte werden mit 25 % Abgeltungsteuer 4
4 Vor Depot-Zusammenführung Nach Depot-Zusammenführung Wie es war und wie es wird: Vergleichen lohnt sich! Steuern Sie wirksam entgegen. Wir zeigen Ihnen Wege auf. Depot Bank 1 Gewinn Depot Bank 2 Verlust Cortal Consors Depot Gewinn Verlust = Wie sich die Abgeltungsteuer auf einzelne Anlageformen auswirken kann, haben wir Ihnen hier in einer übersichtlichen Tabelle zusammengestellt. Drei Wege, die auch miteinander kombiniert werden können, skizzieren wir hier für Sie. Gemeinsam mit Ihnen finden unsere Experten die für Sie persönlich beste Lösung. Rufen Sie uns an! Abgeltungsteuer auf Euro Gewinn Gewinn n. Abgeltungst. = Abgeltungsteuer auf Euro Gewinn Gewinn n. Abgeltungst. = Erstattung nach Eink Steuererklärung 1 Gibt es ab 2009 noch Freistellungsaufträge? Ja, die gibt es auch dann noch. Nur werden der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag ab zum Sparerpauschbetrag zusammengefasst: Freistellungsaufträge sind bis zu einer Höhe von 801 Euro für Ledige und Euro für Ehepaare möglich. Die Abgeltungsteuer greift erst für Beträge, die darüber liegen. Im Unterschied zu bisher sind aber tatsächlich anfallende Werbungskosten nicht mehr anrechenbar. Bis investieren Unser Tipp: Stocken Sie Ihren Depotbestand bei Cortal Consors möglichst noch innerhalb des Jahres 2008 auf. Denn für alle bis zum gekauften Aktien, Investmentfonds und festverzinslichen Wertpapiere können Sie noch die Spekulationsfrist in Anspruch nehmen. Gewinne aus einem Verkauf nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr bleiben dann vollständig steuerfrei. Gewinn nach Steuern = Geringere Liquidität durch separate Verrechnung von Gewinn und Verlust. Mehr Liquidität dank sofortiger Verrechnung von Gewinn und Verlust. Vereinfachte Beispielrechnung für ein exemplarisches Aktiendepot. Solidaritäts- und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die hier getroffenen Aussagen keine steuerliche Beratung darstellen. Die steuerliche Behandlung hängt vielmehr von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Steuerberater. Anlageformen wie Multi-Asset-Fonds nutzen Anders als normale Aktienfonds setzen sich Multi-Asset-Fonds aus den verschiedensten Anlageklassen ( Assets ) zusammen: von Aktien und Anleihen über Immobilien und Rohstoffe bis hin zu Hedgefonds. Indem die einzelnen Assets immer wieder neu gewichtet werden, kann der Fondsmanager flexibel auf jede Marktlage und Entwicklung reagieren. Umschichtungen innerhalb eines Multi-Asset- Fonds fallen nicht unter die Abgeltungsteuer! Erst bei einem Verkauf von Fondsanteilen wird auf den tatsächlich erzielten Kursgewinn Abgeltungsteuer erhoben. Bei Anteilen, die bis zum gekauft und dann mindestens ein Jahr lang gehalten werden, bleibt der Kursgewinn steuerfrei! Depots frühzeitig zusammenlegen Lassen Sie sich beraten Sollten Sie mehrere Depots besitzen, bündeln Sie alle Wertpapierbestände durch Übertragung in Ihrem Cortal Consors Depot. So können Ihre Gewinne und Verluste schon unterjährig gegeneinander verrechnet werden. Sie haben sofort mehr Geld zur Verfügung und ersparen sich die bei Kapitalerträgen umständliche und langwierige Steuererstattung über die Einkommensteuererklärung. Ein Depotübertrag ist denkbar einfach Ihr Finanzdienstleister informiert Sie gerne. Unsere Experten kennen die Möglichkeiten, wie Sie Ihr Depot im Hinblick auf die Abgeltungsteuer fit machen können. Ihr Finanzdienstleister berät Sie gerne Bezogen auf Kapitalerträge. 2 0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Evtl. abweichende Preise für Anrufe aus den Netzen anderer Anbieter oder den Mobilfunknetzen. 7
5 Weitere Informationen unter: / /2008 CC _20 (0,09 Euro/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Evtl. abweichende Preise für Anrufe aus den Netzen anderer Anbieter oder den Mobilfunknetzen.) Cortal Consors S. A. Zweigniederlassung Deutschland Bahnhofstraße Nürnberg Fon: +49 (0) 911/369-0 Fax: +49 (0) 911/
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