PEH Update 02. Abgeltungssteuer und Depotstrategien

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1 PEH Update 02 Aktuelle Mitteilungen an unsere Kunden und Partner Diese Ausarbeitung ist in Zusammenarbeit mit KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts anwälte entstanden. Die Kanzlei ist auf Familienunternehmen spezialisiert. In unregelmäßiger Reihenfolge werden weitere Veröffent lichungen, wie z. B. Erbschaftssteuer, Unternehmensnachfolge usw. folgen. Abgeltungssteuer und Depotstrategien Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem werden aller Voraussicht nach tief greifende Änderungen in der Besteuerung von Kapital erträgen wirksam. Nachfolgende Ausführungen bilden den gegen wärtigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens ab und sollen über die zu erwartenden wichtigsten Änderungen informieren und Tipps und Hinweise geben, mit welchen Strategien sich steuerliche Belastungen vermeiden oder doch zumindest senken lassen. Überblick: Mit der Abgeltungssteuer werden Kapital erträge ab dem pauschal mit einem Steuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchen steuer) versteuert. Gesetzliche Grundlage ist der neue 32d EStG. Es handelt sich hierbei um einen Ertrags steuer abzug auf Kapitalerträge und Veräußerungs gewinne. Spekulationsfristen werden abgeschafft, d. h. die Abgeltungssteuer fällt unabhängig von der Halte dauer an. Der Abgeltungssteuer unter liegende Einkünfte aus Kapitalanlagen sind: sämtliche laufende Kapitalerträge Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften Gewinne aus Termingeschäften Gewinne aus der Veräußerung weiterer Kapitalanlagen (stille Beteiligungen, Hypotheken, Lebensversicherungen, Finanzinnovationen, sonstige Kapitalforderungen etc.) Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die von inländischen Zahlstellen oder Schuldnern einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Erträge aus Auslandsdepots unter liegen zunächst keiner Abgeltungssteuer, diese sind in der persönlichen Einkommensteuer erklärung zu deklarieren. Das Halbeinkünfte verfahren für Privat anleger, das bisher bei Dividendeneinkünften angewandt wurde, wird abgeschafft. Zukünftig können Werbungskosten im Rahmen der Kapitaleinkünfte nur noch im Rahmen des neuen Sparerpauschbetrages in Höhe von 801, (für Einzelpersonen) oder 1.602, (für Ehepaare) geltend gemacht werden. Ab 2009 wird es keine Möglichkeit der Verrechnung eines Verlustes aus Kapitalanlagen mit anderen Einkunftsarten mehr geben. Die Jahresbescheinigung nach 24c EStG wird gestrichen. Für Altbestände gilt: Veräußerungsgewinne von Wertpapieren, die bis zum gekauft werden, bleiben steuerfrei. Liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, sind Kapitalerträge weiterhin steuerfrei. Personen mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25 % können ihre Einkünfte aus Kapitalanlagen in der Einkommensteuererklärung angeben und mit dem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. 1/6

2 Welche Auswirkungen wird die Abgeltungssteuer auf die einzelnen Anlageformen haben? Anleihen Laufende Einkünfte (Zinserträge) werden pauschal mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Kursgewinne bei Anleihen, die nach dem gekauft werden, fallen ebenfalls unter die Abgeltungs steuer. Vor dem gekaufte Anleihen werden nach dem alten Recht besteuert. Aktien Das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, nachdem nur die Hälfte der Gewinne und Erträge zu versteuern ist, entfällt. Laufende Erträge und Kursgewinne sind künftig voll steuerpflichtig. Damit ist die Aktie klarer Verlierer der steuerlichen Neuregelung. Zertifikate Für Zertifikate gilt im Wesentlichen das zur Aktie gesagte. Jedoch gibt es eine Ausnahmeregelung: Veräußerungsgewinne sind bei Käufen vor dem nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. Für Käufe zwischen dem und dem greift die Abgeltungssteuer, unbeachtet der Haltedauer, erst ab dem Veräußerungsgewinne aus Käufen ab dem sind steuerpflichtig. Offene Investmentfonds Ausgeschüttete sowie thesaurierte Dividenden- und Zinserträge werden mit 25 % + Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Gleiches gilt für ausgeschüttete Erträge aus Wertpapierverkäufen. Thesaurierte Erträge aus Wertpapierveräußerungsgeschäften werden erst bei der Veräußerung als Wertzuwachs des Fonds versteuert. Die Neuregelung findet auf alle Geschäftsjahre Anwendung, die nach dem enden. Gewinne aus der Veräußerung von Investment anteilen, die vor dem erworben und länger als ein Jahr gehalten wurden, bleiben steuerfrei. Finanzinnovationen Alle nach dem erzielten Gewinne aus Ver äußerung oder Einlösung werden mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Kapitalverluste können angerechnet werden. Lebensversicherungen Für Altverträge, die vor dem abgeschlossen wurden, bleibt es bei der Steuerfreiheit. Erträge aus steuerbegünstigten Verträgen ( Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren nach Vertragsabschluss) ab dem werden weiterhin zu 50 % mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Erträge aus sonstigen Lebensversicherungen unterliegen ab dem der Abgeltungssteuer. Durch die Abgeltungssteuer entstehen keine negativen Auswirkungen auf die nachgelagerte Besteuerung von Lebensversicherungen. Geschlossene Fondsbeteiligungen: Veräußerungsgewinne eines geschlossenen Immobilienfonds sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Hier greift weiter der persönliche Einkommensteuersatz. Die 10-jährige Spekulationsfrist bleibt erhalten. Private Equity Beteiligungen sind als Beteiligungen an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft zu klassifizieren. Somit muss auf Veräußerungsgewinne sowie auf Dividenden die Abgeltungssteuer entrichtet werden. 2/6

3 Welche Auswirkungen wird die Abgeltungssteuer auf die einzelnen Einkommensfor men haben? Zinsen Für Zinserträge gilt ab dem der pauschale Abgeltungssteuersatz von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Für Anleger mit einem persönliche Steuersatz über diesem Wert ist die Abgeltungssteuer somit günstiger und die steuer liche Belastung sinkt hier zum Teil erheblich (vgl. Spitzensteuersatz von 45 %). Für Zinseinkünfte gilt das Zuflussprinzip, d. h. Zinseinkünfte sind nur in dem Jahr der Gutschrift zu berücksichtigen. Durch eine Verlagerung der Zinsgutschriften (z. B. durch Termingeldanlagen oder Zero-Bonds) in das Jahr 2009 lassen sich damit bereits heute positive Mitnahmeeffekte erzielen. Kapitalerträge aus Dividenden Zwar wird auch hier der günstigere Steuersatz der Abgeltungssteuer zu Grunde gelegt, jedoch sind die Erträge nach dem Wegfall des Halbeinkünfte-Verfahrens in voller Höhe steuerpflichtig. Für Personen mit einem niedrigen persönlichen Steuersatz wird die steuerliche Belastung dadurch zum Teil erheblich steigen. Gewinne aus VeräuSSerungsgeschäften Hier wird die Abgeltungssteuer ab unabhängig von der Haltezeit zum Ansatz kommen. Nicht betroffen sind Erlöse aus privaten Immobilienverkäufen. Bei vermieteteten Immobilien bleiben Veräußerungsgewinne wie bisher nach einer Haltezeit von 10 Jahren steuerfrei. Werden Gewinne bereits vor Ablauf der Haltezeit realisiert, unterliegen sie nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommenssteuer. Beispiele der Auswirkungen auf ausgewählte Anlageformen Anleihe: Laufzeit 10 Jahre, Kaufkurs 93 %, Rückzahlungskurs 100 %, Nominalverzinsung 3,7 % p.a., Rendite: ca. 4,9 %, Einkommenssteuersatz 48 % ( inkl. SolZ + KiSt. ) Zinsen / zu versteuern Steuersatz 48% 3,7 % p.a. 100 % Steuersatz 28% 3,7 % p.a. 100 % Kursgewinn / zu versteuern 7 % 0 % 7 % 100 % Verzinsung nach Steuern 1,9 % p.a. 2,6 % p.a. Kursgewinn nach Steuern 7 % 5 % Nettorendite nach Steuern p.a. 2,73 % 3,25 % Aktie: PEH Wertpapier AG, Haltezeit 5 Jahre, Kursgewinn 166 %, Dividendenrendite brutto 2,5 % p.a. Dividende / zu versteuern Steuersatz 48% 2,5 % p.a. 50 % Steuersatz 28% 2,5 % p.a. 100 % Kursgewinn / zu versteuern 166 % 0 % 166 % 100 % Dividende nach Steuern 1,9 % p.a. 1,8 % p.a. Kursgewinn nach Steuern 166 % 119 % Nettorendite p.a. 33,5 % 24,2 % Zertifikat: Discount Zertifikat auf den Dax; Discount 40,04 %; Cap 5000; Laufzeit 1 Jahr Rendite 5,53 % p.a. Steuersatz 48% Steuersatz 28% Kursgewinn / zu versteuern 5,53 % 0 % 5,53 % 100 % Nachsteuerkursgewinn 5,53 % 5,53 % Aktienfonds: Aktienfonds XYZ, Kursgewinn 5 Jahre 63,72 %, ausschüttend Steuersatz 48 % Steuersatz 28 % Kursgewinn / zu versteuern 63,72 % 0 % 63,72 % 100 % Kursgewinn nach Steuern 63,72 % 45,48 % Gesamtjahresrendite p.a. 5,53 % 3,95 % 3/6

4 Anlagestrategien: Welche Anlagestrategien sollten nun im Hinblick auf die zu erwartenden Neuregelungen gewählt werden? Pauschale Aussagen lassen sich hierzu nicht treffen; vielmehr hängt dies von der bereits vorliegenden oder der gewünschten Anlageform ab. Die Besteuerung von Kursgewinnen lässt sich zum Beispiel durch den Erwerb von Einzelaktien vor dem vermeiden. Der Vorteil liegt darin, dass die Steuerfreiheit von Kursgewinnen auch nach dem erhalten bleibt. Falls eine unerwartete Unternehmenskrise auftritt oder sich die Situation am Finanzmarkt stark ändert, muss die Aktie u. U. verkauft werden. Die Neuanlage ist dann nach neuem Recht steuerpflichtig und der Vorteil der Altfallregelung geht verloren. Auch durch den Erwerb eines Investmentfonds vor dem lässt sich die Steuerfreiheit von Kursgewinnen über den hinaus erhalten. Innerhalb des Fonds kann steuerfrei umgeschichtet werden und auf veränderte Erwartungen an Unternehmen eingegangen werden, so dass hier durch die Umschichtung keine steuerlichen Nachteile entstehen. Viele Fonds investieren nur in einzelne Branchen oder Länder. Ändert sich die Finanzmarktsituation grundsätzlich, muss umgeschichtet werden. Bei einer Neuanlage gilt dann auch hier die Altfallregelung nicht mehr und der Steuervorteil geht verloren. Dieser Nachteil lässt sich durch den Erwerb eines Dachfonds noch vor dem vermeiden. Kursgewinne bleiben so auch nach dem steuerfrei. Dies bringt im Vergleich mit einem einfachen Fondsdepot, bei einem Einsatz von und 20 Jahren Laufzeit einen Vorteil von ca (siehe Berechnung). Ausgangsdaten: Depot , Laufzeit 20 Jahre, jährliche Performance von 7 %, thesaurierend. Das Depot umfasst 70 % Aktien und 30 % Renten. Um eine maximale Rendite zu erwirtschaften, wird pro Jahr ca. 25 % des Bestandes umgeschichtet. Fondsdepot, 25 % des Depotvolumens pro Jahr umgeschichtet Dachfonds 2008: : Gezahlte Abgeltungssteuer Gezahlte Abgeltungssteuer 0 Vermögen nach Steuern Vermögen nach Steuern 2028 Vorteil zum Fondsdepot Fondsdepot Startkapital Gewinn Steuern Dachfonds 4/6

5 Gewinner und Verlierer der gesetzlichen Neuregelungen: Aktien Aktienfonds Anleihen Dachfonds Garantiezertifikate Offene Immobilienfonds Private Equity-Fonds Besteuerung von Dividenden und Kursgewinnen unabhängig von der Haltefrist. Aktiengewinne sind nur mit Aktienverlusten verrechenbar. Das Fondsprivileg, nachdem Fondsmanager bislang im Fonds unabhängig von Haltefristen steuerfrei Gewinne realisieren durften, fällt teilweise weg. Maximaler Steuersatz auf Zinserträge wird deutlich reduziert. Niedrigzinsanleihen verlieren an Attraktivität, da Kursgewinne und Zinsen gleich besteuert werden. Austausch von Zielfonds stellt keinen Verkauf dar, Gewinne aus Anteilen von Dachfonds, die vor dem erworben wurden, bleiben über 2009 steuerfrei. Garantiezertifikate gelten als Finanzinnovation, daher ist die Besteuerung je nach persönlichem Steuersatz günstiger als bisher. Der steuerfreie Anteil der Erträge bleibt unverändert, da die 10-jährige Spekulationsfrist erhalten bleibt und Auslandsmieterträge nicht erfasst werden. Für Dividenden gilt nicht mehr das Halbeinkünfte- Verfahren. Veräußerungs gewinne sind nur noch für Beteiligungen, die vor 2009 erworben werden, steuerfrei. < Rentenfonds Durch die niedrigere Versteuerung von Zinsen gewinnt diese Anlageklasse an Attraktivität. Zertifikate Zertifikate haben die Steuerfreiheit weitestgehend bereits jetzt verloren. < 5/6

6 PEH Wertpapier AG Adenauerallee 2 D Oberursel Tel Fax Berlin Jägerstr D Berlin Tel Fax Hamburg Neuer Wall 2-6 D Hamburg Tel Fax München Nymphenburger Str. 3c D München Tel Fax Reutlingen Birnenweg 15 D Reutlingen Tel Fax Stuttgart Leuschnerstr. 45 D Stuttgart Tel Fax Salzburg Franz-Josef-Str. 22 A-5020 Salzburg Tel Fax Wien Singerstr. 27 A-1010 Wien Tel Fax info@peh.de

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