Abgeltungssteuer 2009

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1 Abgeltungssteuer 2009 was Sparer und Anleger wissen und beachten sollen 1

2 Was ändert sich ab ? Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne) werden mit einheitlichem Abgeltungssteuersatz von 25 % (zzgl. Soli von 5,5% und KiSt von 8-9%) besteuert Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, besteht ein Veranlagungswahlrecht für eine Versteuerung der Kapitalerträge zum Einkommensteuersatz (Antrag auf Günstigerprüfung an das Finanzamt) Die Steuer führt das jeweilige (inländische!) Finanzinstitut ab; die Erklärung der Kapitaleinkünfte durch den Anleger im Rahmen seiner jährlichen Steuererklärung entfällt. Wegfall der Spekulationsfrist von einem Jahr - Ausnahme: Immobilien, Gold, Antiquitäten Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei natürlichen Personen; d.h. volle Besteuerung von Dividenden mit dem Abgeltungssteuersatz Wegfall des Werbungskostenabzugs; der bisherige Sparerfreibetrag (750 p. P.) und der Werbungskostenpauschbetrag (51 p. P.) werden zum Sparerpauschbetrag (801 p. P.) zusammengefasst. 2

3 Keine Abgeltungsteuer Riester-Verträge und Rürup-Rentenverträge (Nachgelagerte Besteuerung, Einzahlungen steuerfrei) Private Rentenversicherungen Kapitalbildende Lebensversicherungen (bei Mindestlaufzeit 12 Jahre und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr) Altersvorsorge über die Firma Geschlossene Beteiligungen Immobilienfonds Schiffsbeteiligungen Lebensversicherungsfonds Ökologische Kapitalanlagen Venture Capital / Private Equity Vermietete Immobilien und Eigenheime Physische Investments (Bsp. Direktinvestitionen in Gold, Edelmetalle oder Kunst) 3

4 Die Abgeltungssteuer im Vergleich Staat Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Finnland Griechenland Irland Italien Litauen Abgeltungssteuersätze auf Zinsen und Dividenden 15% 7% - 10% 12,5% - 25% 28% 20% 25% 20% 28% 20% 27% 15% ESt-Spitzensatz einschließlich sonstiger Zuschläge 53,5% 24% 63% 44,31% 50,4% 40% 41% 44,15% 27% Luxemburg 10% 38,95% Malta 10% 15% 35% Österreich 25% 50% Polen 19% 40% Portugal 8 25% 42% Rumänien 1% 16% 16% Schweden 30% 56,6% Slowakei 19% 19% Dr. Tschechien Manuela Preuschl Systematische Finanzplanung 15% 32% 4

5 Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens Geltendes Recht (Steuersatz 30%) Geltendes Recht (Steuersatz 40%) Dividendenzahlung: Davon steuerfrei: Zu versteuern: Steuerlast 30%: Soli 5,5%: 1.000,00 500,00 500,00 150,00 8,25 Dividendenzahlung: Davon steuerfrei: Zu versteuern: Steuerlast 40%: Soli 5,5%: 1.000,00 500,00 500,00 200,00 11,00 Gesamtsteuer: 158,25 Gesamtsteuer: 211,00 Neues Recht ab Dividendenzahlung: Abgeltungssteuer 25%: Soli 5,5%: 1.000,00 250,00 13,75 Gesamtsteuer: 263,75 5

6 Bestandsschutz gilt für Veräußerungsgewinne, wenn sie mit Aktien, Fonds und anderen Wertpapieren erzielt werden, die bis zum 31. Dezember 2008 erworben worden sind. Diese Papiere dürfen weiterhin nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten steuerfrei verkauft werden. 6

7 WICHTIGE STICHTAGE : Relevant für Zertifikate. Zertifikate die vor diesem Datum angeschafft wurden, können nach einjähriger Haltefrist auf unbegrenzte Zeit steuerfrei veräußert oder eingelöst werden : Ab diesem Datum gilt grundsätzlich für alle Kapitalerträge die Abgeltungssteuer. Für verschiedene Anlageformen, die vor diesem Datum angeschafft wurden, gelten weiterhin die alten (günstigeren) Regelungen bei Veräußerung oder Einlösung : Spekulationsinstrumente (Zertifikate), die nach dem und vor dem angeschafft wurden, können bis zu diesem Datum steuerfrei veräußert oder eingelöst werden. Umsetzung von langfristigen Depotstrukturen vor dem

8 Besteuerung von Investmentanteilen Ausschüttungen ab 2009: Einbehalt von 25 % Abgeltungssteuer durch die auszahlende Stelle Thesaurierungen ab 2009: Einbehalt von 25 % Abgeltungssteuer durch die inländische Investmentgesellschaft Veräußerungen für ab 2009 erworbene Investmentanteile: Einbehalt von 25 % Abgeltungssteuer durch die auszahlende Stelle oder die Investmentgesellschaft. Die Höhe ist zuvor um thesaurierte Erträge und Zwischengewinne zu bereinigen Sparpläne: Alle Sparraten, die nach dem 1. Januar 2009 eingezahlt werden, fallen unter die Abgeltungssteuer (auch vermögenswirksame Leistungen!) 8

9 Auslandsbanken & - Fondsgesellschaften Die Abgeltungssteuer betrifft nur inländische Institute. Ausländische Banken und Fondsgesellschaften werden nicht als Handlanger für den deutschen Fiskus arbeiten und Abgeltungssteuer abführen. Allenfalls fällt auf Zinserträge und Dividenden die bisher übliche Quellensteuer oder ein Steuerabzug nach der EU-Zinsrichtlinie an Kursgewinne bleiben jenseits der Grenze noch - unbehelligt. Bei Gewinnen auf einem Auslandsdepot hat ein Anleger einen Liquiditätsvorteil, da keine Abgeltungssteuer sofort abgezogen wird. Er kann mit dem Geld weiter wirtschaften. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Bei Verlusten muss der Anleger mit der Verlustverrechnung bis zur nächsten Steuererklärung warten und hat einen Liquiditätsnachteil. Die Auslandserträge müssen auch nach 2008 in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, damit das Finanzamt die Pauschalabgabe von 25 Prozent nach erheben und im Ausland einbehaltene Quellensteuern auf die eigene Steuerschuld anrechnen kann. 9

10 Folgen der Abgeltungssteuer Bsp. Langzeitanlage in Aktienfonds; Anlagevolumen, Rendite 7%p.a. Laufzeit Endkapital vor Abgeltungssteuer Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag Endkapital nach Abgeltungssteuer Kosten der Abgeltungssteuer Nettorendite (Ann.: Mehrwert stammt nur aus Kursgewinnen) 10 Jahre ,0% 5,5% p.a. 20 Jahre ,6% 5,8% p.a. 30 Jahre ,9% 6,1% p.a. 40 Jahre % 6,2% p.a. In ähnlicher Höhe reduziert sich auch eine eventuelle mtl. Rente, berechnet aus dem Endkapital. 10

11 Folgen der Abgeltungssteuer Endkapital in EUR Wertentwicklung nach "altem" Recht Wertentwicklung nach "neuem" Recht (Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag) Laufzeit in Jahren 11

12 Sparerpauschbetrag (801 p. P.) Kursgewinne aus Wertpapieren zählen künftig nicht mehr zu den privaten Veräußerungsgewinnen, sondern werden den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet. Auch hierfür gilt dann der Sparerpauschbetrag von 801 p. P. Insofern entfallen die bisherigen Freigrenzen von 512 bzw. künftig 600. Die erhöhte Besteuerung von Dividenden in Verbindung mit der Qualifizierung der Gewinne aus Aktienanlagen als Einkünfte aus Kapitalvermögen sprengen bereits sehr früh den Sparerpauschbetrag von 801 p. P. 12

13 Positive Aspekte Der Einbehalt der Abgeltungssteuer durch das Finanzinstitut verringert formalen Aufwand des Anlegers, da die gesonderte Angabe i. R. d. Steuererklärung entfällt Die Erträge aus festverzinslichen Wertpapieren werden für Anleger mit hohem persönlichem Steuersatz attraktiver. Beispiel: mit 4% (= ) Zinseinkünften p.a. Ohne Berücksichtigung des Sparerfrei- bzw. pauschbetrages Aktuell bei Höchststeuer: (incl. Solidaritätszuschlag) Ab : (incl. Solidaritätszuschlag) Steuerlast 882, über 30%ige ZASt sofort, Rest über Steuererklärung ( Nettorendite 2,23%) Steuerlast 527,50 ( Nettorendite 2,95%) 13

14 Erwartungen des Finanzmarktes Zunahme der Mittelzuflüsse bei Misch- oder Dachfonds (Experten erwarten Umschichtungen von ca. 200 Mrd. EUR am Markt) Zunehmende Markteinführung neuartiger Produkte (z.b. Life-cycle-Fonds) Attraktivitätssteigerung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen Attraktivitätssteigerung von z.b. Luxemburger oder Schweizer Banken (Achtung: Quellensteueranhebung in Luxemburg) Neuausrichtung größerer Vermögen (Lebensversicherungsmantel, vermögensverwaltende GmbH, thesaurierendes Sondervermögen) Verkaufswelle bei den Zertifikaten bis Steigende öffentliche Wahrnehmung 14

15 Dachfonds & Life-cycle-Fonds Investition der Anlagegelder in eine gemischte Zusammenstellung von Investmentfondsanteilen, die wiederum in Aktien, Renten, Immobilien oder Geldmarkttitel investieren. Strukturierungen und Umschichtungen auf Dachfondsebene unterfallen nicht der Abgeltungssteuer Life-cycle-Fonds: Bei längeren Anlagehorizonten findet eine Umschichtung von einer anfangs chancenorientierteren Ausrichtung hin zu konservativeren Werten gegen Ende der Laufzeit statt. Vorteil: Die Auswahl der für das Risikoprofil geeigneten Zielfonds wird dem Anleger durch das Fondsmanagement des Dachfonds abgenommen. Nachteil: Durch die doppelstöckige Struktur des Dachfonds entstehen meist höhere Gebührenbelastungen. 15

16 Bsp. Fondspolice bei Kapitalauszahlung Einzahlungsphase monatliche Sparrate Laufzeit jährliche Wertentwicklung brutto jährliche Erträge brutto (Dividenden) darauf jährliche Steuer (Abgeltungssteuer 25 Prozent) jährliche Wertentwicklung netto Vermögen nach 30 Jahren Auszahlung (mit 65 Jahren) auszuzahlendes Kapital davon gezahlte Sparraten d.h. erzielter Gewinn davon steuerpflichtig Steuern (pers. Satz 30 Prozent/Abgeltungssteuer 25 Prozent) Auszahlung netto Fondspolice Jahre 8 Prozent Prozent Fondspolice Fondssparplan Jahre 8 Prozent 2 Prozent 0,5 Prozent 9,50 Prozent Fondssparplan * Quelle: FOCUS, Allianz Leben, DWS Investment-Rechner;* Bei 5% Agio wären zusätzlich anzusetzen 16

17 Verlierer und Gewinner der Abgeltungssteuer Verlierer Steuerfreie Kursgewinne gibt es nicht mehr. Dividenden werden voll besteuert - Anleger, die in Nischen (Branchen, Regionen) investieren - Anleger, die auf steuerfreie Kursgewinne setzen - Anleger, mit hohen Dividendenzahlungen - Anleger, mit hohen Werbungskosten für Kapitaleinkünfte - Anleger, die eine aktive Anlagepolitik verfolgen Kapitalanlagen in anderen Einkunftsarten Immobilien Neutral Lebens- und Rentenversicherungen Riester- und Rürup-Rente Betriebliche Altersversorgung Geschlossene Fonds (Schiffe, Wind, Solar..) Gewinner Zinseinkünfte unterliegen nicht mehr dem Progressionstarif, sondern werden pauschal besteuert + Festverzinsliche Wertpapiere und Spareinlagen + Anleger mit hohen Zinseinkünften, ausgeschöpftem Freibetrag und Grenzsteuersatz > 28% + Day-Trader mit hohem Grenzsteuersatz + Anleger, die bis zum Anlagen mit Kursgewinnpotential kaufen 17

18 Empfehlungen Überprüfen der aktuellen Anlagestrategie Anhebung der Aktienquote? Umschichtung in Dach-, Misch oder Life-Cycle-Fonds? Vornahme gezielter Übertragungen an die Kinder ggf. in Verbindung mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung Auswahl geeigneter Produkte mit Versicherungsmantel für Zweck Altersvorsorge Auswahl geeigneter geschlossener Beteiligungen für langfristig nicht gebundene Mittel Beobachten von Produktneuerungen am Markt und Prüfung auf deren Eignung 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sie erreichen mich unter: breakfast-club-frankfurt.de oder Tel:

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! DIE ABGELTUNGSTEUER Folgen für Privatanleger Gabelsbergersstraße 1 95444 Bayreuth Tel (09 21) 78 53 0 Fax: (09 21) 78 53 16 Email: beratung @steuerkanzlei-bt.de www.steuerkanzlei-bt.de

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