AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM 2018

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1 Deutscher Fondsverband AUSWIRKUNGEN DER INVESTMENTSTEUERREFORM 2018 M&G JAHRESKONFERENZ 2017

2 1. Einführung 2. Besteuerung auf der Fondsebene ab Laufende Besteuerung auf der Anlegerebene ab Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Fondsanteilen ab Übergangsregelungen /

3 1. EINFÜHRUNG Intransparentes System (Investmentfonds) Transparentes System (Spezial-Investmentfonds) für offene Publikumsfonds (ggf. offene Spezial-AIF) Besteuerung deutscher Dividenden (brutto) / Immobilienerträge (netto) bei dt. Fonds mit 15% => wie ausländische Fonds und europarechtskonform Erstattung der Vorbelastung für steuerbefreite Körperschaften und Teilfreistellungssystem für andere Anleger => in vielen Fällen steuerneutral anstelle der ausschüttungsgleichen Erträge sog. Vorabpauschale für offene Spezial-AIF Besteuerung auf der Fondsebene kann vermieden werden => weitgehende Beibehaltung des Status Quo Veräußerungsgewinne können nur noch 15 Jahre lang im Fonds geparkt werden natürliche Personen dürfen sich nicht mehr beteiligen Kappung des Bestandsschutzes 3

4 1. EINFÜHRUNG Die folgenden Ausführungen zur Investmentsteuerreform beziehen sich auf die Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds bei inländischen Privatanlegern. Investmentfonds sind insbesondere deutsche und ausländische offene Publikumsfonds. Die Neuregelungen gelten ab Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite 4

5 1. EINFÜHRUNG deutsche Dividenden deutsche Immobilienerträge./. 15% andere Erträge./. 0% Investmentfonds 25% Abgeltungsteuer; ggf. Teilfreistellung Für Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne: Aktienfonds 30% Mischfonds 15% offene Immobilienfonds 60% (80% bei Schwerpunkt im Ausland) 5

6 2. BESTEUERUNG AUF DER FONDSEBENE AB 2018 Die Besteuerung auf der Fondsebene mindert den Anteilpreis. Deutsche und ausländische Investmentfonds werden mit einer deutschen Steuer belastet: deutsche Dividenden ohne Abzug von Werbungskosten i.h.v. 15% (inkl. Solidaritätszuschlag) deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien nach Abzug von Werbungskosten i.h.v. 15% (zuzügl. Solidaritätszuschlag) 6

7 3. LAUFENDE BESTEUERUNG AUF DER ANLEGEREBENE AB 2018 Beim Anleger unterliegen grundsätzlich der laufenden Besteuerung: die Ausschüttungen und die Vorabpauschale Dabei sind ggf. Teilfreistellungen zu berücksichtigen. 7

8 3. LAUFENDE BESTEUERUNG AUF DER ANLEGEREBENE AB 2018 Vorabpauschale Vorabpauschale = Basisertrag abzüglich Ausschüttungen Basisertrag = Rücknahmepreis zu Beginn eines Kj. * 70% * risikoloser Zins; aber max. Wertsteigerung im Kj. + Ausschüttungen im Jahr des Erwerbs nur anteilig im Jahr der Veräußerung ist keine Vorabpauschale anzusetzen Vorabpauschale fließt am 1. Werktag des folgenden Kj. (für 2018 am ) zu depotführende Stellen belasten Einlagekonten zur Kapitalertragsteuererhebung 8

9 3. LAUFENDE BESTEUERUNG AUF DER ANLEGEREBENE AB 2018 Teilfreistellungen: 30% bei Aktienfonds / 15% bei Mischfonds (= mind. 51% bzw. 25% Aktienanteil lt. Anlagebedingungen) 60%/80% bei Immobilienfonds (ohne / mit Auslandsschwerpunkt) 15% für Fondserträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen Beispiel: Privatanleger ist in 2018 an einem Aktienfonds beteiligt und erhält eine Ausschüttung in 2018 von 1000 (die Ausschüttung ist hoch genug, damit keine Vorabpauschale anzusetzen ist); Freistellungsaufträge sind ausgeschöpft, NV-Bescheinigung liegt nicht vor Von den 1000 sind 30% Teilfreistellung zu gewähren => 700 sind steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% (zuzügl. SolZ und ggf. Kirchensteuer) 9

10 4. BESTEUERUNG VON GEWINNEN AUS DEM VERKAUF VON FONDSANTEILEN AB 2018 Steuerpflichtiger Gewinn = Einnahmen aus der Veräußerung/Rückgabe der Anteile (ggf../. Veräußerungsnebenkosten)./. Anschaffungskosten der Anteile./. Vorabpauschale (in voller Höhe auch bei Anwendung der Teilfreistellung) (ggf../. Gewinn * Teilfreistellung) 10

11 5. ÜBERGANGSREGELUNGEN / fiktive Veräußerung der Anteile zum mit dem Rücknahmepreis zum fiktive Anschaffung der Anteile zum mit dem Rücknahmepreis zum Der Gewinn am ist entweder steuerfrei (bei Anschaffung der Anteile vor ) oder steuerpflichtig (bei Anschaffung der Anteile nach ) im Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung. Nach dem realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen, die vor erworben wurden, sind bis zu pro Anleger steuerfrei. 11

12 Peter Maier Leiter Steuern / Altersvorsorge / Statistik BVI Berlin Unter den Linden Berlin BVI Brüssel Rue du Trône Bruxelles BVI Frankfurt Bockenheimer Anlage Frankfurt am Main Kontakt Fon

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