Investmentsteuerreform 2018 Investmentsteuergesetz? Auswirkungen auf die bav

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1 Investmentsteuerreform 2018 Investmentsteuergesetz? Auswirkungen auf die bav April 2017 Martin Stenger Fidelity International

2 Cum-Cum und Cum-Ex Steuertricks der Banken 2

3 Was passiert 2018 wirklich? Von Transparenz zur Intransparenz zusätzliche Steuer auf Fondsebene? Nur für inländische Einnahmen (in erster Linie Dividenden) Wirklich neu nur für inländische Fonds Faktische Gleichbehandlung in- und ausländischer Fonds Steuererhöhung für Privatanleger durch Vorabpauschale und Steuerpflicht des Fonds? Vorabpauschale: nur bei fehlender Mindestausschüttung thesaurierende Fonds: bei heutigen Zinssätzen tendenziell günstiger als Besteuerung ausschüttungsgleicher Erträge Vorteil: Wegfall Steuerabzug auf akkumulierte thesaurierte Erträge!!! aber: Bereitstellung KapESt-Liquidität durch Anleger (Zugriff auf Referenzkonto vs. Finanzamtsmeldung) Steuer auf Fondsebene: in erster Linie relevant für Fonds mit Schwerpunkt Deutschland Ausgleich der Vorbelastung durch Teilfreistellungen bei allen Steuerevents Problem: Wegfall Anrechnung ausländischer Quellensteuer Wegfall Bestandsschutz für alte Anteile (Kauf vor AbGSt) Wertsteigerung bis Ende 2017 bleibt steuerfrei nur Performance ab steuerpflichtig Abfederung Steuerpflicht durch persönlichen Freibetrag ihv EUR Komplexität reduziert Wegfall ADDI und Zwischengewinn Wegfall Korrektur falscher Steuerdaten beim zufälligen Anleger Vereinfachung für Privatanleger nur noch 4 Kennzahlen zur Berechnung des stpfl. Ergebnisses notwendig Kostenersparnis auf Fondsebene 3

4 Eine unendliche Geschichte Finanzministerkonferenz (FMK) setzt Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) unter Führung von Hessen und NRW ein zur ergebnisoffenen Erarbeitung von Vorschlägen zur Neukonzeption des Investmentsteuerrechts BLAG legt ersten Bericht für eine Neukonzeption vor Überarbeiteter Abschlussbericht der BLAG FMK beschließt Beauftragung eines volkswirtschaftlichen Gutachtens zur Auswirkung des neuen InvStG auf die Volkswirtschaft bzw. die Altersvorsorge (Copenhagen Economics, legt Gutachten im Oktober 2014 vor) Verabschiedung AIFM Steueranpassungsgesetz mit Bestandsschutz bis Mitte Verteilung überarbeiteter Diskussionsentwurf Investmentsteuerreformgesetz ( InvStRefG ) an die Verbände Versand des offiziellen Referentenentwurfs an die Verbände zur Stellungnahme Veröffentlichung Regierungsentwurf /3. Lesung im Bundestag 08. bzw Zustimmung Bundesrat bzw. Veröffentlichung im BGBl Quelle: Fidelity International 4

5 Ziele & Hintergründe Beseitigung europarechtlicher Risiken aufgrund unterschiedlicher Behandlung deutscher Dividenden bei in- und ausländischen Empfängern Reduzierung der Gestaltungsanfälligkeit (Steuergestaltungsmodell InvStG) Verringerung der Komplexität und Umgang mit Systemfehlern Einfaches, aufkommenssicheres und gestaltungsfestes InvSt-System!!! Ohne Mitwirkung des Investmentfonds Quelle: Fidelity International 5

6 Agenda 1 2 Überblick Neues Besteuerungssystem für Publikumsfonds Was bedeutet das für den Anleger: 1. DIREKTE Auswirkungen auf Anlegerebene 2. INDIREKTE Auswirkungen auf Fondsebene 3 4 Was passiert bei Inkrafttreten am / fiktiver Verkauf der Alt-Bestände am Fazit / Zusammenfassung der wesentlichen Indikatoren für betriebliche Anleger 6

7 ÜBERBLICK Reformziele 1. Fondsebene Vermeidung EUrechtl. Risiken Änderungen bei der Besteuerung des FONDS und der ANLEGER Vom Investmentfonds erzielte Erträge NEU: teilweise steuerpflichtig Thesaurierung Ausschüttung Verkauf 2. Anlegerebene Vereinfachte Besteuerung NEU: Pauschale Besteuerung = Vorabpauschale NEU: Besteuerung des Cash Flow = keine Steuerbefreiungen mehr (steuerfreie Erträge, Substanz) Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen NEU: Teilfreistellung = pauschale Steuerentlastung = vom Anleger zu versteuernde Erträge 7

8 ÜBERBLICK Reformziele 1. Fondsebene Vermeidung EUrechtl. Risiken Änderungen bei der Besteuerung des FONDS und der ANLEGER Vom Investmentfonds erzielte Erträge NEU: teilweise steuerpflichtig Thesaurierung Ausschüttung Verkauf 2. Anlegerebene Vereinfachte Besteuerung NEU: Pauschale Besteuerung = Vorabpauschale NEU: Besteuerung des Cash Flow = keine Steuerbefreiungen mehr (steuerfreie Erträge, Substanz) Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen NEU: Teilfreistellung = pauschale Steuerentlastung = vom Anleger zu versteuernde Erträge 8

9 Anlegerebene: TEILFREISTELLUNG Vorbelastete Erträge Ausländische Dividenden und Zinsen Gewinne aus Aktien Ausländische Immobilienerträge NEU: Vom Fonds versteuerte Erträge Bisher Tatsächliche Erträge (Einzelfallgerechtigkeit) 5-Bescheinigung Aktiengewinn Immobiliengewinn NEU Pauschalierung (typisierende Freistellung) Prozentuale Freistellung in Abhängigkeit i) Anlageschwerpunkt des Fonds ii) Art des Anlegers (betrieblicher / privater Anleger) 9

10 Besteuerung von Investmentfonds & Anlegern Anlegerebene Teilfreistellung Kompensation für KöSt des Fonds? Aktienfonds* Mischfonds** Immofonds*** Privatanleger 30% 15% Immofonds (haupts. Ausland)*** Betrieblicher Anleger 60% 30% 60% 80% *Aktienfonds: gem. Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51% in Kapitalbeteiligungen **Mischfonds: gem. Anlagebedingungen fortlaufend mind. 25% in Kapitalbeteiligungen ***Immofonds: gem. Anlagebedingungen fortlaufend mind. 51% in (ausland.) Immobilien/Immobiliengesellschaften Kapitalbeteiligungen: börsengelistete Anteile an KapGes Anteile an steuerpflichtigen KapGes in EU/EWR/Drittland Anteile an Aktienfonds (51% des Anteilswerts) / Mischfonds (25% des Anteilswerts) Prospekt = Anlagebedingungen? Körperschaft 80% 40% % gelten für KSt, für GewSt jeweils die Hälfte!!! anwendbar auf alle stpfl. Ereignisse (Ausschüttungen/Vorabpauschale/VG) bereits beim Steuerabzug durch depotführende Stelle (%-Satz für Privatanleger Rest: Veranlagung) Änderung TF-Prozentsatz zieht fiktiven Verkauf des Fondsanteils nach sich Besteuerung bei tatsächlichem Verkauf Dachfondsproblematik fehlende Angaben in Anlagebedingungen : (1) keine Teilfreistellung beim Anleger (Nachweisverfahren in Vlg.) (2) unattraktiv für Dachfondslösungen 10

11 Anlegerebene: TEILFREISTELLUNG Überblick typisierende Teilfreistellung bei betrieblichen Anlegern (KapG) Art des Fonds ANLAGEGRENZ EN fortlaufend mindestens: Höhe der Freistellung Umrechnung der Teilfreistellung auf den anzuwendenden Steuersatz KST / SolZ GewS t Aktienfonds 51% 80% 40% Mischfonds 25% 40% 20% Regelsatz Teilfreistellung Effektiver St.-satz 30% -18% 12% 30% -9% 21% Immobilienfonds a) In- und ausld. Immobilien 51% 60% 30% 30% 16% (1) -14% -10% 16% 6% b) ausländische Immobilien 51% 80% 40% 30% 16% (1) -18% -13% 12% 3% 1) erweiterte Kürzung bei der GewSt 11

12 DIREKTE Auswirkungen - Anlegerebene Reformziele 1. Fondsebene Vermeidung EUrechtl. Risiken Änderungen bei der Besteuerung des FONDS und der ANLEGER Vom Investmentfonds erzielte Erträge NEU: teilweise steuerpflichtig Thesaurierung Ausschüttung Verkauf 2. Anlegerebene Vereinfachte Besteuerung NEU: Pauschale Besteuerung = Vorabpauschale NEU: Besteuerung des Cash Flow = keine Steuerbefreiungen mehr (steuerfreie Erträge, Substanz) Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen NEU: Teilfreistellung = pauschale Steuerentlastung = vom Anleger zu versteuernde Erträge 12

13 BEISPIEL 1: Verkauf Aktienfonds (100% Aktienanteil) (Wegfall steuerfreie Veräußerungsgewinne) BISHER: KST/SolZ/GewSt Veräußerungspreis (RNP) 300./. Anschaffungskosten -200 = Veräußerungsgewinn 100./. Aktiengewinn (95% steuerfrei) -95 = Zwischensumme 5./. NEU: Teilfreistellung (pauschal) = zu versteuernder Gewinn 5 Steuerschuld (KSt/SolZ/GewSt) 1,5 Steuer auf nicht abziehbare Ausgaben - NEU: KSt/SolZ GewSt ! Rendite: 13

14 BEISPIEL 2: Verkauf Aktienfonds (51% Aktienanteil) (Wegfall steuerfreie Veräußerungsgewinne) BISHER: KST/SolZ/Gew St Veräußerungspreis (RNP) 300./. Anschaffungskosten -200 = Veräußerungsgewinn 100./. Aktiengewinn (95% steuerfrei) -48 = Zwischensumme 52./. NEU: Teilfreistellung (pauschal) = zu versteuernder Gewinn 52 Steuerschuld (KSt/SolZ/GewSt) 16 Steuer auf nicht abziehbare Ausgaben 0 KSt/Sol Z NEU: GewSt ! Rendite: 14

15 BEISPIEL 3: Verkauf Aktienfonds Vergleich: Aktien-/Mischfonds Aktienfonds 80% 40% Mischfonds 40% 20% KSt/SolZ GewSt KSt/SolZ GewSt Veräußerungspreis (RNP)./. Anschaffungskosten = Veräußerungsgewinn./. NEU: Teilfreistellung (pauschal) = zu versteuernder Gewinn Steuerschuld (KSt/SolZ/GewSt) Steuer auf nicht abziehbare Ausgaben Rendite: 12! 21! Rendite: 15

16 Anlegerebene: TEILFREISTELLUNG Wesentliche Fonds-Indikatoren für die Besteuerung bei betrieblichen Anleger: Teilfreistellung: Umfang der steuerfreien Erträge Art des Fonds beachten: Aktienfonds Mischfonds Immobilienfonds Teilfreistellung: Umfang der steuerfreien Erträge 16

17 ÜBERBLICK Reformziele 1. Fondsebene Vermeidung EUrechtl. Risiken Änderungen bei der Besteuerung des FONDS und der ANLEGER Vom Investmentfonds erzielte Erträge NEU: teilweise steuerpflichtig Thesaurierung Ausschüttung Verkauf 2. Anlegerebene Vereinfachte Besteuerung NEU: Pauschale Besteuerung = Vorabpauschale NEU: Besteuerung des Cash Flow = keine Steuerbefreiungen mehr (steuerfreie Erträge, Substanz) Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen NEU: Teilfreistellung = pauschale Steuerentlastung = vom Anleger zu versteuernde Erträge 17

18 Anlegerebene: THESAURIERUNG Erträge eines Investmentfonds Ordentliche Erträge: Zinsen Dividenden Mieterträge Sonstige Einkünfte Außerordentliche Erträge: Realisierte und nicht realisierte Wertsteigerungen Stillhalterprämien Vom Anleger zu versteuernde thesaurierte Erträge (Mindestbesteuerung) NEU NEU Bisher (Regelfall) (bav) TATSÄCHLICH erzielte ordentliche Erträge (ausschüttungsgleiche Erträge 5-Bescheinigung) PAUSCHALE Wertsteigerung (Mindestrendite): Vereinfacht: Eingesetztes Kapital X Rendite risikolose Staatsanleihen = Zu versteuernde Mindestrendite Fonds die im Rahmen der bav nach dem BetrAVG gehalten werden: Vollständig befreit!! Nicht zu versteuern - erst bei Verkauf (Thesaurierungsprivileg) ZEITWERT- KONTEN sind nicht befreit 18

19 Anlegerebene: THESAURIERUNG BEISPIEL 4: VORABPAUSCHALE (Aktienfonds) Vier Kennzahlen werden für die Berechnung benötigt: Rücknahmepreis : Rücknahmepreis : Ausschüttungen: 200 Basiszins: 1,1% (2016) Generelle Steuerpause in 2018 für alle Anleger, da erstmaliger Zufluss in 2019 NEU: KSt/SolZ GewSt Rücknahmepreis am X Basiszins 1,1% X Faktor 0,7 = 0,77% ( Basisertrag ) höchstens tatsächliche Wertsteigerung zzgl. Ausschüttung./. Ausschüttungen während des Kalenderjahres = Vorabpauschale /. Teilfreistellung (pauschal 80% / 40%) = zu versteuernde Vorabpauschale

20 Anlegerebene: TEILFREISTELLUNG Wesentliche Fonds-Indikatoren für die Besteuerung bei betrieblichen Anleger: Teilfreistellung: Umfang der steuerfreien Erträge Art des Fonds beachten: Aktienfonds Mischfonds Immobilienfonds Teilfreistellung: Umfang der steuerfreien Erträge Ergebnisverwend ung des Fonds beachten: Thesaurierend (bav) Ausschüttend Höhe der Besteuerung während der Besitzzeit (laufende Erträge) 20

21 DIREKTE Auswirkungen - Anlegerebene Reformziele 1. Fondsebene Vermeidung EUrechtl. Risiken Änderungen bei der Besteuerung des FONDS und der ANLEGER Vom Investmentfonds erzielte Erträge NEU: teilweise steuerpflichtig Thesaurierung Ausschüttung Verkauf 2. Anlegerebene Vereinfachte Besteuerung NEU: Pauschale Besteuerung = Vorabpauschale NEU: Besteuerung des Cash Flow = keine Steuerbefreiungen mehr (steuerfreie Erträge, Substanz) Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen NEU: Teilfreistellung = pauschale Steuerentlastung = vom Anleger zu versteuernde Erträge 21

22 Fondsebene: teilweise Steuerpflicht Erträge eines Investmentfonds Ordentliche Erträge: Zinsen Dividenden Mieterträge Sonst. Einkünfte NEU: Inländische und ausländische Fonds sind steuerpflichtig bei bestimmten inländischen Einkünften Außerordentliche Erträge: Realisierte und nicht realisierte Wertsteigerungen Stillhalterprämien Steuerbefreiung für Riester/Rürup-Verträge und bestimmte Institutionen -> keine / geringe Relevanz für betriebliche Anleger 22

23 Fondsebene: teilweise Steuerpflicht BEISPIEL 5: Teilweise Steuerpflicht von Publikumsfonds BISHER (Inländische Dividenden)./. KSt/Solz = Zufluss (Anleger) Deutscher Fonds Ausländischer Fonds Dividende /. dt. KESt = Zufluss (Fonds) Immofonds Diskriminierung Aktienfond s Mischfond s./. KSt/SolZ/Gew 2) = Zufluss (Anleger) NEU (Inländische Dividenden) Neue Steuerpflicht Deutscher Fonds Ausländischer Fonds Dividende /. dt. KESt 1) = Zufluss (Fonds) 85 1) Vom Anleger nicht anrechenbar ( 7 Abs. 2) ) Der Anleger versteuert 85 unter Anwendung der Teilfreistellung / 42 Abs. 4 23

24 Inkrafttreten / Fiktiver Verkauf Per gelten die Alt-Investmentanteile als veräußert und mit Beginn des als angeschafft. Der Gewinn aus der fiktiven Veräußerung ist in dem Zeitpunkt zu versteuern, zu dem der Alt-Anteil tatsächlich veräußert wird. Die depotführende Stelle hat den fiktiven Veräußerungsgewinn zu ermitteln und bis zum tatsächlichen Verkauf vorzuhalten. Falls bestehende Fonds für neue Besteuerungsregeln nicht optimiert sind: Wechsel prüfen -> ABER: tatsächlicher Verkauf mit Realisation 24

25 Zusammenfassung Wesentliche Fonds-Indikatoren für die Besteuerung bei betrieblichen Anleger: Art des Fonds beachten: Ergebnisverwend ung des Fonds beachten: Aktienfonds Mischfonds Immobilienfonds Thesaurierend (bav) Ausschüttend Teilfreistellung: Umfang der steuerfreien Erträge Höhe der Besteuerung während der Besitzzeit (laufende Erträge) FAZIT Investments schon heute vorausschauend prüfen: Art des Fonds (Aktien- / Misch- / Immo-Fonds) Ergebnisverwendung (Thesaurierend / Ausschüttend) 25

26 Kontaktieren Sie mich auf XING 26

27 Vielfältige Materialien für Ihre Kundengespräche finden Sie unter: Martin Stenger Leiter Vertrieb für unabhängige Finanzberater und Versicherungen Tel: Fax: Mobil:

28 Anhang

29 Aufgabenstellung und Darstellung der Vergleichsrechnung Vergleichsszenario Zur Darstellung der steuerlichen Auswirkung der Investmentsteuerreform auf den Anleger wird die Steuerbelastung füt einen Anleger (Privat 25 % Abgst. / Körperschaft 15 % KSt) bei folgenden Bedingungen betrachtet: Betrachtet werden grundsätzlich die Jahre Ein Anleger investiert zu Beginn des Betrachtungszeitraums einmalig und bleibt mit diesem Betrag bis zum Ende investiert. Verglichen wird die Besteuerung nach InvStG - System altes Recht auf Grundlage der tatsächlichen historischen Besteuerungsgrundlagen, mit einer hypothetischen Anwendung des InvStRefG - System neues Recht auf die Jahre Es wird nur die Besteuerung der laufenden Erträge betrachtet. Eine Berücksichtigung von Veräußerungen von Fondsanteilen findet nicht statt. Investmentbesteuerung - altes Recht Investitionssumme Investitionssumme Investmentbesteuerung - neues Recht Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich nach historischen, im Rahmen von -5 InvStG veröffentlichten, Erträgen. Es handelt sich dabei um den transparenten Ausweis der auf Fondsebene angefallenen Erträge. Eventuelle anrechenbare Quellensteuern wurden berücksichtigt. Bemessungsgrundlage System Heute Steuerbelastung 25 % PV / 15 % KSt Vergleich Bemessungsgrundlage System Neu Steuerbelastung 25 % PV / 15 % KSt Die Berechnungen laufen für jeden betrachteten Fonds über die tatsächlichen Wertsteigerungen und Ausschüttungen, sowie die Basiszinssätze 1 der Jahre Teilfreistellungssätze wurden berücksichtigt. Quelle: Fidelity International; Musterberechnung nur zu illustrativen Zwecken 29

30 Fidelity European Growth Fund Übersicht 300 Belastungsvergleich Privatanleger Wesentliche Kennzahlen des Fidelity European Growth Fund (ISIN: LU ) Steuerbelastung eines Privatanlegers in ,40 Altes Recht 183,22 Neues Recht Bei dem betrachteten Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. Anfang 2010 werden Anteile im Wert von erworben und bis Ende 2015 gehalten. Die Steuerbelastung bezieht sich auf einen Privatanleger mit einem Steuersatz von 25 % zzgl. SolZ. Die steuerlichen Erträge werden überwiegend an die Anleger ausgeschüttet (Gesamtausschüttung i.h.v. 625,08 ). Bei der Gesamtbelastung ergibt sich durch die Reform eine steuerliche Minderbelastung von -27,41 % ,44 10, ,93 93, ,98 52, ,62 43,87 31, ,60 0,0 0 25,89 Altes Recht Neues Recht Altes Recht Neues Recht Altes Recht Neues Recht Altes Recht Neues Recht Altes Recht Neues Recht Altes Recht Neues Recht Quelle: Fidelity International; Musterberechnung nur zu illustrativen Zwecken 30

31 Fidelity European Growth Fund Ergebnisbeschreibung ,40 Altes Recht ,22 Neues Recht Die steuerliche Gesamtbelastung über den betrachteten 6-Jahre- Zeitraum eines mit investierten Privatanlegers liegt nach altem Recht bei 252,40 und würde unter dem neuen Recht im gleichen Zeitraum 183,22 betragen. Der Fidelity European Growth Fund profitiert als Aktienfonds unter dem neuen Recht von den hohen Freistellungssätzen² für Aktienfonds (30 % auf die steuerliche Bemessungsgrundlage nach neuem Recht). Auch die aktuell niedrigen Basiszinssätze¹ sind für die Mindestbesteuerung (d.h. die Vorabpauschale) nach neuem Recht vorteilhaft gegenüber der heutigen, transparenten Besteuerung. Demgegenüber werden die tatsächlich erzielten laufenden Erträge des Fonds nach altem Recht als ausschüttungsgleiche Erträge auch besteuert, wenn sie nicht an den Anleger ausgeschüttet werden. Werbungskosten werden nach altem Recht grundsätzlich berücksichtigt. Bei der Verteilung der Werbungskosten kann es jedoch geschehen, dass diese aufgrund aktueller gesetzlicher Beschränkungen nur teilweise den laufenden Erträge des Fonds zugeordnet und damit zeitnah erfasst werden können. Belastungserhöhende Faktoren 3 : Vergleichsweise hoher Basiszinssatz 2010 Belastungsmindernde Faktoren 3 : + Hoher Teilfreistellungssatz (30 %) + Niedriger Basiszinssatz 2013 und Negative Wertsteigerung in 2011 führt nach neuem Recht zu keiner Besteuerung 2011 Quelle: Fidelity International; Musterberechnung nur zu illustrativen Zwecken; ³Belastungserhöhend/mindernd für die Belastung im neuen Recht gegenüber dem alten Recht 31

32 Für jedes Thema ein kompetenter Ansprechpartner Sie entscheiden wieviel Unterstützung notwendig ist Der Partner für investmentbasierte betrieblichen Zukunftsvorsorge Der Partner für die passende Kapitalanlage Onlineplattform zur Verwaltung der bav inkl. Treuhandmodell Passende und für betriebl. Anleger geeignete Kapitalanlage Unterstützung bei der Beratung und Koordination Arbeitsrecht/ Versicherungsmathematik Depotführung über FFB und Steuerreporting Insolvenzsicherung über ein CTA oder Depotverpfändung Depotverpfändung über FFB 32

33 Unser Experte für steuer- und handelsbilanzielle Fragen Martin Oehl Steuerberater Kapellenstraße 47 I Kriftel/Ts. Telefon I Fax info@klug-engelhard.de 33

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