Abgeltungssteuer 2009 Segen oder Fluch

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abgeltungssteuer 2009 Segen oder Fluch"

Transkript

1 Abgeltungssteuer 2009 Segen oder Fluch Die ab 2009 zu entrichtende Abgeltungssteuer gilt nach unserem Finanzminister Peer Steinbrück als ein Lichtblick für den Finanzstandort Deutschland, führt sie doch dazu, dass das Kapitalvermögen wegen der zukünftig geringeren Besteuerung in Deutschland verbleibt oder sogar zurückgeholt wird. Nach seiner Auffassung ist die Neuregelung ein typisches Beispiel für eine Vereinfachung des Steuersystems, weil es einfach, transparent und gerecht ist. Nun gut. Nach den folgenden Ausführungen mag jeder für sich selbst entscheiden, ob er die Auswirkungen eher positiv oder negativ sieht. Das letzte Wort ist bei der Abgeltungssteuer noch nicht gefallen, denn bis heute feilschen Interessenvertretungen und Politiker immer noch um Nachbesserungen, Ausnahmen und Sonderregelungen, insbesondere bei langfristig orientierten Sparplänen. Zunächst noch etwas Grundsätzliches zu Investitionen in Kapitalanlagen. Entscheidungshilfe zur Anlage in Kapitalanlagen persönliche Risikoneigung bestimmen persönliche Risikotragfähigkeit bestimmen persönlichen Anlagehorizont festlegen persönlich gewünschte reale Nachsteuerrendite festlegen Die Entscheidung für eine bestimmte Kapitalanlage orientiert sich an der persönlichen Risikoneigung, dem Anlageziel und -horizont, dem realen Ertrag nach Inflation, der persönlichen Risikotragfähigkeit und erst ganz zum Schluss an steuerrechtlichen Aspekten. Der beste Rat zum Schutz vor Verlusten ist und bleibt, seine Anlagen über alle Vermögensklassen breit zu streuen. Selten erleiden alle Anlageklassen gleichzeitig Rückschläge. Dennoch wird im Folgenden die Einführung der Abgeltungssteuer unter dem steuerlichen Blickwinkel betrachtet.

2 Die Abgeltungssteuer Für private Kapitalerträge wird ab dem eine Abgeltungssteuer von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer eingeführt. Die Banken sind verpflichtet die Abgeltungssteuer von den Kapitalerträgen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Belastung liegt deutlich unter dem Spitzensteuersatz von aktuell 42% bzw. 45% (Reichensteuer). Mit dem Abzug dieser Steuer hat der Anleger seine aus Kapitalerträgen resultierende Steuerpflicht erfüllt. Die Kreditinstitute behalten die Kirchensteuer aufgrund eines schriftlichen Antrags ein. Ohne einen solchen Antrag kann die Belastung mit der Kirchensteuer nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet werden. Will man die Erklärung der Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung vermeiden, dann ist zu einem solchen Antrag bei dem Kreditinstitut zu raten. Unterjährige Veränderungen der Kirchenzugehörigkeit können erst für das Folgejahr von der Bank berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird die Bemessungsgrundlage verbreitert. Bemessungsgrundlage für die 25%-ige Abgeltungssteuer > Zinsen > Dividenden > jeglicher Ertrag für die Kapitalüberlassung > Kursgewinner für Anlagen, die ab dem erworben werden Neben den Früchten des Kapitalvermögens (Zinsen und Dividenden) zählt ab auch die realisierte Wertveränderung des Kapitalvermögens (Kursgewinne / -verluste) zur Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer. Mit Einführung der Abgeltungssteuer entfällt die einjährige Frist für Spekulationsgewinne von Kapitalanlagen. Damit auch die bisherige Freigrenze von 512, bis zu der jährlich Spekulationsgewinne nicht zu versteuern waren. Realisierte Spekulationsverluste aus Kapitalanlagen können nur mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden. Das gilt auch

3 bis zum Jahr 2013 für Alt-Spekulationsverluste, die vom Finanzamt auf den festgestellt wurden. Bisher führten die Einkünfte aus Kapitalvermögen zu einer Erhöhung der Steuerbelastung aller übrigen Einkunftsarten, wie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung und den sonstigen Einkünften (z.b. Renten oder Spekulationsgewinnen). Insbesondere für Steuerpflichtige, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen einen hohen Anteil am zu versteuernden Einkommen ausmachten, ergibt sich nun eine spürbare Entlastung der übrigen Einkünfte. Zu versteuerndes Einkommen ab 2009 (Kapitalerträge mit 25% abgegolten Einkünfte aus sonstigen Einkünften Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus nichtselständiger Arbeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Steuerprogression ab 2009 Steuerprogression bis 2008 Wer glaubt, dass ein Kapitalanleger mit der Abgeltungssteuer seine Pflicht erfüllt hat und um die Erklärung der Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung herumkommt, hat sich nur dann nicht getäuscht, wenn sich der Sparerpauschbetrag bankenübergreifend vollständig ausgewirkt hat, für einen Kapitalertrag die Markt- oder Emissionsrendite für die Kapitalertragsteuer anstelle der Ersatzbemessungsgrundlage bei der Bank zur Anwendung kam,

4 er keine außersteuerliche Transfers (z.b. Wohnungsbauprämie) erhält, die abhängig von den steuerlichen Begriffen Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, etc. sind, er keinen Verlustvortrag aus Kapitaleinkünften aus früheren Jahren hat, er keine ausländische Kapitalquelle hat, er keine anrechenbaren ausländischen Steuern hat, er realisierte Kursverluste nur bei einer Bank hat, er keine Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer (z.b. Darlehen an Kinder) unterlagen erzielt hat, er keine außergewöhnlichen Belastungen hat, er keine berücksichtigungsfähigen Kinder hat, er auch nicht gespendet hat. Alle anderen dürfen / können auch weiterhin Ihre Kapitaleinkünfte in ihrer Steuererklärung erklären. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Satz der Abgeltungssteuer, oder wurde er von der Bank fehlerhaft oder zu hoch vorgenommen, dann kann die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden. Private und betriebliche Kapitalerträge Die Unterscheidung zwischen privaten und betrieblichen Kapitalerträgen führt zu einem Mehr an Komplexität und Zuordnungs- / Abgrenzungsaufwand. Denn so einfach die Aufteilung in der Theorie klingt, desto schwieriger wird sie in der Praxis sein. Spätestens bei einer Betriebsprüfung wird der Prüfer die getroffene Zuordnung des Kapitalvermögens zum Privatbereich infrage stellen, denn durch Zuordnung zum betrieblichen Bereich werden die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz, der im Zweifel höher als der Abgeltungssteuersatz sein wird, besteuert. Als Beispiel seinen nur die Genossenschaftsanteile der Volksbanken oder der Apo-Bank genannt. Sind diese Anteile tatsächlich den privaten Kapitalerträgen zuzuordnen, wenn es sich um betriebliche Kontoverbindungen handelt? Hier werden die Gerichte noch ein Wort mitzureden haben. Die Abgeltungssteuer wird auf Kapitalerträge berechnet, die weder zu den Betriebseinnahmen noch zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählen. Zinsen aus Instandhaltungsrücklagen werden also mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne für betriebliche Konten (z.b. Konten von Gemeinschaftspraxen oder anderen Personengesellschaften) unterliegen zwar auch einer 25%-igen Abzugssteuer, jedoch ohne abgeltende Wirkung. Diese Kapitalerträge werden weiterhin mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Aktuell ist davon auszugehen, dass für betriebliche Konten eine Freistellung vom Kapitalertragsteuer-

5 abzug möglich sein wird, eben weil die Erträge der persönlichen Steuerbelastung unterliegen. Spekulationsgewinne Jede Investition wird vor dem Hintergrund getätigt, dass sie wirtschaftlich sinnvoll ist, also zu Erträgen jeder Art führt. Da Prognosen immer schwierig sind wenn sie die Zukunft betreffen, kann es vorkommen, dass man mit seinen Entscheidungen schon mal daneben liegt. In diesem Fall reduzieren realisierte Kursverluste die Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer, wenn sie mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden können. Folgen wir der Ansicht des großen Aktienstrategen André Kostolany, dass langfristig gesehen die Kurse von Aktien steigen, dann sehen wir die Abgeltungssteuer mit einem weinenden Auge. Aus dieser Sicht sind Aktien und Aktienfonds die klaren Verlierer der Neuregelung. Betrachten wir jedoch das Auf und Ab der Aktienkurse der letzten 10 Jahre und dem großen Verlust(vortrags)potenzial der letzten Monate, dann können wir der Neuregelung auch etwas Positives abgewinnen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Im Jahr 2008 werden innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr Aktien mit Verlust verkauft. Dieser Verlust ist vortragsfähig und kann bis 2013 mit realisierten Kursgewinnen, z.b. aus vor dem Ausschüttungstermin verkauften Anleihen (die erhaltenen Stückzinsen zählen ab 2009 zum Verkaufserlös) verrechnet werden. Wer seine Aktien lieb gewonnen hat, kann sie ja ein paar Tage nach dem Verkauf wieder kaufen. Geändert haben sollte sich während einiger Tage fast nichts, nur dass ein Verlust zur steuerlichen Verrechnung zur Verfügung stünde. Nach dem werden Verluste in einen Verlustverrechnungstopf der Bank eingestellt und mit Gewinnen verrechnet. Verbleibende Verluste werden von der Bank in das nächste Jahr vorgetragen, es sei denn, der Anleger wünscht eine Bescheinigung dieser Verluste für seine Steuererklärung, um sie mit Gewinnen aus Depots anderer Banken zu verrechnen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium einen amtlichen Vordruck vorbereitet, der der Steuererklärung beizufügen ist. Dividendenerträge Bisher erfolgte die Besteuerung von in- und ausländischen Dividenden und Aktienfonds nach dem Halbeinkünfteverfahren. Dieses wird ab für Privatanleger ersatzlos gestrichen. Dividendenerträge werden dadurch ab 2009 höher besteuert als früher. Etwas vorteilhafter sieht es für Aktien im Betriebsvermögen aus. Hier wurde ein Teileinkünfteverfahren eingeführt, bei dem 40% steuerfrei und 60% steuerpflichtig werden.

6 Langfristig orientierte Anleger investieren häufig in Aktien oder Aktienfonds. Diese Anlageklasse ist aus rein steuerlicher Sicht der Verlierer der Abgeltungssteuer, denn sowohl bei den Dividenden, als auch bei der Besteuerung von Kursgewinnen steigt die Besteuerung im Vergleich zur aktuellen Situation. Die Relation von Risiko zu Rendite verschlechtert sich in jedem Fall. Ein höheres Risiko macht sich zukünftig weniger bezahlt. Für die Anlageentscheidung sollte die Nachsteuerrendite von Aktien und Aktienfonds dem Risiko dieser Kapitalanlage bei dem persönlichen Anlagehorizont gegenübergestellt werden. Es ist zu entscheiden, ob für die errechnete Nachsteuerrendite eines Aktieninvestments im Vergleich zu vermeintlich sichereren Anlagen die Bereitschaft besteht, ein höheres Risiko einzugehen. Wer sich für die Freiheit großer Erfolge entscheidet, entscheidet sich gleichzeitig eben auch für die Freiheit großer Verluste. Fonds / Dachfonds Unabhängig vom Zeitpunkt der Anschaffung werden alle Ausschüttungen dieser Anlageklasse mit der Abgeltungssteuer belastet. Nach Ansicht vieler Medien soll der Schlüssel zur erfolgreichen Kapitalanlage bei eben diesen Dachfonds liegen. Diese Anlageklasse wird deshalb als Gewinner der Abgeltungssteuer gehandelt, weil Umschichtungen des Portfolios unter dem Dach des Fonds den Fiskus so lange nicht interessieren, bis sich der Anleger von dem Dachfonds trennt. Wurde dieser noch in 2008 erworben, dann hat man bei thesaurierenden Dachfonds für immer und ewig die Steuerfreiheit gerettet. Vor der Anlageentscheidung in einen Dachfonds lohnt immer auch ein Blick auf die Ausgabeaufschläge und die Gebühren. Die muss jeder einzelne Fonds unter dem Dach erst einmal verdienen und auch der Dachfonds selbst. Vielleicht ändert sich nach dieser Betrachtung die Auffassung über Gewinner und Verlierer der Abgeltungssteuer. Wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen korrelieren nur selten mit steuerlich sinnvollen Entscheidungen. Immobilienfonds werden attraktiver aufgrund der weiterhin bestehenden Möglichkeit zu einer steuerfreien Veräußerung der im Bestand des Fonds befindlichen Immobilien nach 10 Jahren. Die ausgeschütteten Erträge, die auf der steuerfreien Veräußerung basieren, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. Zinsanlagen / Anleihen / Rentenpapiere Tagegelder, Festgelder, Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere zählen aus rein steuerlicher Sicht zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer. Wurden bisher die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, werden sie ab 2009 nur noch mit maximal rund 28% belastet. Damit sind konservative Zinssparer klar im Vorteil.

7 Weitere Kapitalerträge Nicht unter die Abgeltungssteuer fallen Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen / stillen Gesellschaften / partiarischen Darlehen bei nahe stehenden Personen (z.b. Darlehen zwischen Eltern und Kindern), Erträge aus wechselseitigen Kapitalüberlassungen (sog. Back-to-Back Finanzierungen) unter bestimmten Voraussetzungen, Steuerpflichtige Erträge aus Lebensversicherungen. Diese Kapitalerträge sind in der Einkommensteuererklärung zu erklären. Sie unterliegen weiterhin dem persönlichen Steuersatz. Werbungskosten und Verluste sind weiterhin verrechenbar. Für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, wenn die Beteiligung mindestens 1% beträgt, gilt das Teileinkünfteverfahren, bei dem 40% des Gewinns steuerfrei und 60% mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig werden. Werbungskosten Nach der bisher gängigen Auffassung sind Kosten, die zur Erlangung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen einer bestimmten Einkunftsart dienen, steuermindernd zu berücksichtigen. Mit diesem Grundsatz wurde nun gebrochen. Abzugsfähig ist zukünftig lediglich ein Sparer-Pauschbetrag von 801 pro Person. Damit fallen z.b. Kosten für eine Fremdfinanzierung der Kapitalanlage, Fachliteratur, Reisekosten zu Hauptversammlungen oder die Vermögensverwaltung von Kapitalvermögen aus der einkommensteuerlichen Berücksichtigung heraus. Ob dies mit dem Besteuerungsprinzip nach der persönlichen Leistungsfähigkeit noch vereinbar ist, bezweifeln jetzt bereits die Experten. Es ist zu vermuten, dass diese Regelung sehr schnell den Gerichten zur Entscheidung vorgelegt werden wird, und wie bei der Entfernungspauschale zunächst eine lang andauernde Unsicherheit über die Berücksichtigung von Werbungskosten bestehen wird. Strategie Erträge aus Zinspapieren und Festgeldkonten sollten bei einer höheren Steuerprogression aus rein steuerlicher Betrachtung in das Jahr 2009 verschoben werden. Es kann aber auch denkbar sein, noch in 2008 diese Anlagen zu verkaufen und zur Sicherung der Steuerfreiheit von Kursgewinnen in Aktien oder Aktienfonds zu investieren, um danach (ab 2009) wieder über den Kauf von verzinslichen Anlagen zu einer

8 ausgeglichenen Depotstruktur zu kommen. Jeder nach seinem Anlagehorizont, seinen Anlagezielen und seiner Risikoneigung. Bei Veräußerungsgeschäften gilt das first in first out Prinzip. Nach diesem Prinzip werden zunächst die ältesten im Bestand befindlichen Wertpapiere als verkauft angenommen. Das führt zu der erfreulichen Tatsache, dass Gewinne aus Wertpapierverkäufen, deren Anschaffung vor dem lag und die außerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden, zunächst steuerfrei vereinnahmt werden können. Unangenehm ist aber, dass der Ertrag oft wieder reinvestiert wird, und damit Wertpapiere erworben werden, die unter die neue gesetzliche Regelung fallen. Läuft z.b. ein vor dem begonnener Aktiensparplan auch in 2009 weiter, führt das Verkaufen nach dem first in first out Prinzip peu a peu zu einer Umschichtung von Abgeltungssteuer geschützten zu Abgeltungssteuer verhafteten Anlagen. Umgehen kann man diesen Sachverhalt durch die Einrichtung eines zweiten Depots für Käufe ab 2009, die dann zuerst verkauft werden. Dadurch unterwirft man wegen der kürzeren Entwicklungszeit zunächst kleinere Gewinne der Abgeltungssteuer. Altbestände hingegen können richtig lang reifen, ohne dass sie der Abgeltungssteuer unterliegen. So bleiben höhere Gewinne abgeltungssteuerfrei. Resume Dieses Gesetz zeigt es wieder einmal deutlich, dass der deutsche Weg zu mehr Steuervereinfachung und Gerechtigkeit über Ausnahmen, Rückausnahmen, Optionsmöglichkeiten, Komplexität und Übergangsregelungen führt. Leider fällt auch die zur Vereinfachung der steuerlichen Erfassung eingeführte Jahresbescheinigung nach 24c EStG der Neuregelung zum Opfer. Schade! Mit der Neureglung der Kapitalbesteuerung ab 2009 verändert sich insbesondere die Relation von Risiko und Rendite aller Kapitalanlagen. Bis zum besteht die Möglichkeit das Kapitalvermögen nach den persönlichen Anlageentscheidungen zu strukturieren und insbesondere von der Steuerfreiheit von langfristigen Aktienanlagen zu profitieren. Möglichkeiten einer jahresübergreifenden Steueroptimierung bieten sich für jeden Anleger. Erfolgt die Betrachtung der Kapitalanlagen jedoch nach der realen Nachsteuerrendite, dann sind die vermeintlichen Gewinner der Neuregelung - die Zinsertrag abwerfenden Anlagen - unter dem Strich eine Nullnummer. Bei Zinsen von 4% verbleiben nach Steuern 3%. Diese werden von der Inflation aufgezehrt. Bei Aktienanlagen mit einer Langfristrendite von 8% verbleibt immerhin 3% reale Nachsteuerrendite. Es hängt also von den eingangs erwähnten persönlichen Anlageentscheidungen ab, welche Anlageklasse für den Anleger bei der Abgeltungssteuer als Gewinner oder Verlierer den Platz verlässt.

9 Es könnt alles so einfach sein ist es aber nicht. Hannover, Dipl. Ökonom Dirk Peters Steuerberater Schiffgraben Hannover FON: +49 (511) FAX: +49 (511) Mail:

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick.

Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die neue Abgeltungsteuer: Wir sorgen für Durchblick. Die Abgeltungsteuer betrifft uns alle. Mehr oder weniger. Am 1. Januar 2009 wird sie Realität: die neue Abgeltungsteuer. Was das für Ihre Geldanlage

Mehr

5. Verluste aus Kapitalanlagen

5. Verluste aus Kapitalanlagen 47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen

Mehr

Abgeltungsteuer Ein Überblick

Abgeltungsteuer Ein Überblick Abgeltungsteuer Ein Überblick Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Abgeltungsteuer wollte die Bundesregierung den Finanzplatz Deutschland stärken und dem

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung

Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung Herzlich willkommen zu unserer Veranstaltung Änderungen durch die Abgeltungsteuer für den Privatanleger ab 2009. Consulting GmbH Ulbig Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbh Anlagestrategien im Hinblick

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008: Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Mehr

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008 - die Abgeltungssteuer

Unternehmenssteuerreform 2008 - die Abgeltungssteuer Unternehmenssteuerreform 2008 - die Abgeltungssteuer Eine von Steinbrück und Koch geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe legte am 03.11.2006 ein Eckpunktepapier vor, welches als Basis für die weitere Gesetzgebung

Mehr

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff) 2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

PEH Update 02. Abgeltungssteuer und Depotstrategien

PEH Update 02. Abgeltungssteuer und Depotstrategien PEH Update 02 Aktuelle Mitteilungen an unsere Kunden und Partner Diese Ausarbeitung ist in Zusammenarbeit mit KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts anwälte entstanden.

Mehr

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Regelungen für die in Luxemburg geführten Depots Der folgende Fragen-Antworten-Katalog * gibt Ihnen einen Überblick über die aktuell gültigen Inhalte der Abgeltungsteuer, speziell im Bereich der Investmentfonds. Hierbei werden insbesondere die allgemeinen

Mehr

Dipl.-Bw. Andrea Grosse. Dipl.-Kfm. Martin Kasperzyk Steuerberater. Steuerberatung. vereidigte Buchprüferin

Dipl.-Bw. Andrea Grosse. Dipl.-Kfm. Martin Kasperzyk Steuerberater. Steuerberatung. vereidigte Buchprüferin Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Dipl.-Bw. Andrea Grosse Steuerberaterin vereidigte Buchprüferin bei PriceWaterhouseCoopers Rainerstrasse 2 5020 Salzburg Tel. 0172 8550045 Dipl.-Kfm. Martin Kasperzyk

Mehr

Abgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel

Abgeltungsteuer: Strategien zur Nutzung von Altverlusten. Dr. Christopher Riedel Abgeltungsteuer: Strategien zur Hamburg, 12. November 2012 Dr. Christopher Riedel Agenda 1. Überblick Abgeltungsteuer 2. Berücksichtigung von Verlusten 3. Strategien zur gezielten 4. Bull-Bear-Zertifikate

Mehr

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN NEUE STEUER NEUE CHANCEN Abgeltungssteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Ab 2009 wird die Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen neu geregelt. Kapitalerträge werden dann mit einem einheitlichen Steuersatz

Mehr

Abgeltungssteuer das sollten Sie jetzt wissen!

Abgeltungssteuer das sollten Sie jetzt wissen! M e t z l e r F u n d X c h a n g Abgeltungssteuer das sollten Sie jetzt wissen! e t z l e r F u n d X c h a n g e September 2007 Die Abgeltungssteuer kommt! Am 1. Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie jetzt Ihre Steuer-Strategie an Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten

Mehr

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN

Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Die Abgeltungsteuer NEUE STEUER NEUE CHANCEN Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie von den Neuerungen profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen

Mehr

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55

Abgeltungssteuer ab VZ Einkommensteuer/KapESt vor KiSt 25 % 25,00 25,00. ESt-Ermäßigung wg KiSt (25 % der KiSt) 25 % 0,55 4. Besteuerung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen der GmbH- 189 Gesellschafter ab 2009. a) Überblick. Einkünfte aus Kapitalvermögen wie insb Dividenden, Zinsen und private Veräußerungsgewinne

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte

Mehr

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Sparbrief Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Bürger Sparbriefsumme Zinsen Rückzahlung Bank Finanzierung Projektgesellschaft 1 Details rein schuldrechtliches

Mehr

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Einfluss der Unternehmenssteuerreform 2008 auf die Besteuerung von Kapitalerträgen ab dem 1. Januar 2009 Spezialisierung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Fach:

Mehr

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung

Mehr

INVESTMENTSTEUERREFORM

INVESTMENTSTEUERREFORM Deutscher Fondsverband INVESTMENTSTEUERREFORM WEBINAR AM 21. NOVEMBER 2016 1. Einführung 2. Besteuerung auf der Fondsebene ab 2018 3. Laufende Besteuerung auf der Anlegerebene ab 2018 4. Besteuerung von

Mehr

Herzlich willkommen zu

Herzlich willkommen zu Herzlich willkommen zu ERFOLG DURCH VORSPRUNG Nie mehr Mittelmaß! FACH-THEMENREIHE 2008 der Bezirksgruppe München-Südbayern Proaktives Vermögensmanagement Die wichtigsten Regelungen und Handlungsstrategien

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Vorwort 13 Teil I Abgeltungssteuer - warum überhaupt? Die Vor- und Nachteile 15 Vorteile für Privatanleger: Gleichbehandlung, Vereinfachung und keine Steuerprogression 16 Die Hauptkritikpunkte an der Abgeltungssteuer:

Mehr

1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz

1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz A Überblick 11 1 Die Besteuerung der Kapitalerträge nach der Unternehmensteuerreform 2008 und dem Jahressteuergesetz 2008 11 2 Wer ist von der Neuregelung betroffen? 11 3 Ab wann gelten die Neuregelungen?

Mehr

Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise

Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise 1 Die Abgeltungssteuer - Kritische Anmerkungen zur Vereinfachung der Einkommensteuererklärung und praktische Hinweise 1. Grundlagen der Abgeltungssteuer und Ziel dieses Schreibens Zum 1. Januar 2009 wurde

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Unabhängiger Rat ist gefordert... 6 Abkürzungen... 7 1 2 3 Die neue Generalsteuer

Mehr

KONSEQUENZEN FÜR PRIVATANLEGER UND ENTSPRECHENDER HANDLUNGSBEDARF IN

KONSEQUENZEN FÜR PRIVATANLEGER UND ENTSPRECHENDER HANDLUNGSBEDARF IN ABGELTUNGSTEUER KONSEQUENZEN FÜR PRIVATANLEGER UND ENTSPRECHENDER HANDLUNGSBEDARF IN 2008 Uwe Komm Dipl.-Finanzwirt/Steuerberater 12. November 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mehr

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer Stand: April 2010 Seit 01.01.2009 erfolgt die Besteuerung privater Kapitalerträge inklusive der Veräußerungsgewinne

Mehr

Abgeltungssteuer ab Kapitalertragsteuer

Abgeltungssteuer ab Kapitalertragsteuer Abgeltungssteuer ab. 01.01.2009 12. November 2007 Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 wird ab 01.01.2009 eine Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden und auch für Gewinne aus der Veräußerung von

Mehr

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2006 für Kapitalerträge

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2006 für Kapitalerträge Info-Blatt für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 3. Besonderheit bei Erträgen aus Beteiligungen 4. Meldung an Bundesamt für Finanzen 5. Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge Freistellungsauftrag 2007 Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Vereinfachungsregelung für 2007 3. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 4. Besonderheit bei

Mehr

Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer

Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer Gestaltungsempfehlungen im Hinblick auf die Einführung der Abgeltungsteuer Die Abgeltungsteuer, die ab 2009 für alle privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten wird, bringt Vor- und Nachteile. Deshalb

Mehr

Kinderleicht in Frage und Antwort

Kinderleicht in Frage und Antwort Die Abgeltungsteuer Kinderleicht in Frage und Antwort Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1.1.2009 in Kraft. Vorwort Ab 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungsteuer. Anleger und Sparer müssen ab

Mehr

Die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer Präsentiert von Sarah Lemke, Rechtsanwältin, NFS Netfonds Financial Service GmbH Die Abgeltungssteuer Wie gewonnen, so zerronnen!? Die Intention des Gesetzgebers Vereinfachtes Verfahren zur Vereinnahmung

Mehr

Basiswissen ABGELTUNGSTEUER

Basiswissen ABGELTUNGSTEUER Basiswissen ABGELTUNGSTEUER Passen Sie Ihre Steuer-Strategie an Seit dem 1. Januar 2009 greift die Abgeltungsteuer. Damit Sie hiervon profitieren können, sollten Sie Ihre Geldanlagen darauf abstimmen.

Mehr

Was steckt hinter der Abgeltungssteuer?

Was steckt hinter der Abgeltungssteuer? Abgeltungssteuer-Seminar der quirin bank Ludwig-Erhard Haus, Berlin Was steckt hinter der Abgeltungssteuer? 20. März 2008 StB Dr. Thomas Wagner thomas.wagner@pplaw.com P + P Pöllath + Partners, Berlin

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! DIE ABGELTUNGSTEUER Folgen für Privatanleger Gabelsbergersstraße 1 95444 Bayreuth Tel (09 21) 78 53 0 Fax: (09 21) 78 53 16 Email: beratung @steuerkanzlei-bt.de www.steuerkanzlei-bt.de

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

DIE ABGELTUNGSTEUER. Eine Information der privaten Banken. Informationen für Privatkunden. Berlin, Februar 2008

DIE ABGELTUNGSTEUER. Eine Information der privaten Banken. Informationen für Privatkunden. Berlin, Februar 2008 DIE ABGELTUNGSTEUER Informationen für Privatkunden Berlin, Februar 2008 fokus:verbraucher Eine Information der privaten Banken DIE ABGELTUNGSTEUER Berlin, Februar 2008 BANKENVERBAND Die Abgeltungsteuer

Mehr

Kurzinformation zur Abgeltungssteuer

Kurzinformation zur Abgeltungssteuer Kurzinformation zur Abgeltungssteuer Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 wurde die Besteuerung der Kapitaleinkünfte umfassend und neu geregelt. Im Folgenden wollen wir

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009

Die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 1 Abgeltungsteuer für Anfänger (c) Tomasz Trojanowski - Fotolia.com Der Gesetzgeber wollte die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen und hat eine Reform

Mehr

Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs

Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs Abgeltungsteuer und Investmentfonds - FAQs 1. Wie ist die Abgeltungsteuer ausgestaltet? 2. Welche Einkünfte fallen unter die Abgeltungsteuer? 3. Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie

Mehr

Überblick über das neue InvStG Teil 1: Die Besteuerung des Investmentfonds

Überblick über das neue InvStG Teil 1: Die Besteuerung des Investmentfonds Überblick über das neue InvStG Teil 1: Die Besteuerung des Investmentfonds I. Einleitung Mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (BGBl. 2016 I, S. 1730) wird das Besteuerungssystem für Investmentfonds

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012.

Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. Fakten aktuell September 2011 Besteuerung von Kapitalvermögen im Betriebsvermögen natürlicher Personen ab dem Jahr 2012. (Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Am 30. Dezember 2010 wurde das Budgetbegleitgesetz

Mehr

Itzehoer Aktien Club GbR

Itzehoer Aktien Club GbR Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999

Mehr

Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker

Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer. Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Produkttrends im Jahr der Abgeltungsteuer Invest 2008 Kristijan Tomic, Sparkassen Broker Der Sparkassen Broker Online Broker der Über 160.000 Kunden Kundenvermögen: ca. 4 Mrd. Euro www.sbroker.de Seite

Mehr

Vergleich Fondssparplan vs. Fondspolice

Vergleich Fondssparplan vs. Fondspolice Vergleich Fondssparplan vs. Stammdaten Prognosedatum Familienstand Name Geburtsdatum Anlage bis Alter Bundesland / Kirchensteuerpflichtig 22.06.2016 verheiratet Michael Schreiber 07.03.1979 67 e Baden-Württemberg

Mehr

Basiswissen ABGELTUNGSTEUER

Basiswissen ABGELTUNGSTEUER Basiswissen ABGELTUNGSTEUER Was Unternehmen beachten müssen Die Regeln für den Quellensteuer-Abzug auf Kapitalerträge wurden mit Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009 umfassend geändert. Wie

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014 Fall 3 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2010 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Was müssen Berater und Anleger bei der Fondsauswahl beachten?

Was müssen Berater und Anleger bei der Fondsauswahl beachten? Fonds & Steuern Was müssen Berater und Anleger bei der Fondsauswahl beachten? Ungeliebt, aber wichtig bei der Auswahl geeigneter Investmentfonds: das Thema Steuern. Dies gilt umso mehr angesichts der anstehenden

Mehr

WOLF & TRÜCK S T E U E R B E R A T E R C H E C K L I S T E K A P I T A L V E R M Ö G E N Mdt.-Nr.:

WOLF & TRÜCK S T E U E R B E R A T E R C H E C K L I S T E K A P I T A L V E R M Ö G E N Mdt.-Nr.: C H E C K L I S T E K A P I T A L V E R M Ö G E N 2 0 1 6 Name: Mdt.-Nr.: Vorname: I. ERLÄUTERUNG Seit dem 01.01.2009 wurde die sogenannte Abgeltungssteuer eingeführt. Leider kann aber in einer Vielzahl

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren

Besteuerung von Wertpapieren Besteuerung von Wertpapieren (Regelung für österreichische Privatanleger) Infoblatt, Stand 1. Jänner 2016 Vermögenszuwachssteuer 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Die Vermögenszuwachssteuer

Mehr

Abgeltungssteuerberechnung

Abgeltungssteuerberechnung Abgeltungssteuerberechnung für: Herrn Max Pfiffig und Frau Eva Pfiffig Musterweg 1 12345 Musterstadt Die Auswertung wurde erstellt von: Versicherungsbüro Mustermakler Uwe Mustermarkler Gut-Beraten-Weg

Mehr

Abgeltungsteuer 2009. Patrik Nehrbass Steuerberater. Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer NEHRBASS & BÜCHNER. p a r t n e r s c h a f t

Abgeltungsteuer 2009. Patrik Nehrbass Steuerberater. Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer NEHRBASS & BÜCHNER. p a r t n e r s c h a f t Abgeltungsteuer 2009 Patrik Nehrbass Steuerberater Frank Büchner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Abgeltungsteuer 2009 - Überblick I. Aktuelle Rechtslage bis 2008 II. Neue Rechtslage ab 2009 III. Anwendungsbereich

Mehr

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger

KESt neu bald geht s los! 1. Februar Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger KESt neu bald geht s los! 1. Februar 2012 Andreas Hable Christoph Urtz Christian Wimpissinger Inhalt 1. Ziele der Neuerungen 2. Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen 3. Inkrafttreten (Privatvermögen)

Mehr

Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds

Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der Reformvorschläge zu Publikums-Investmentfonds Anlage: Schematischer Vergleich des heutigen Rechts und der zu Publikums-Investmentfonds 1. Besteuerung des Publikums-Investmentfonds Inländische Investmentfonds sind vollständig von der Körperschaft-

Mehr

Abgeltungsteuer als Teil der Unternehmensteuerreform

Abgeltungsteuer als Teil der Unternehmensteuerreform Abgeltungsteuer als Teil der Unternehmensteuerreform Die Unternehmensteuerreform, welche nach nächtelangen Diskussionen am 06. Juli 2007 vom Bundesrat abgesegnet wurde, hat erhebliche Änderungen zur Folge,

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

D i e M a n d a n t e n -Information

D i e M a n d a n t e n -Information D i e M a n d a n t e n -Information Die neue Abgeltungssteuer Neuregelung der Besteuerung von Kapitaleinkünften ab 2009 schafft schon jetzt Handlungsbedarf Editorial Die Abgeltungssteuer ist beschlossene

Mehr

Itzehoer Aktien Club GbR

Itzehoer Aktien Club GbR Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999

Mehr

Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009

Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Abgeltungsteuer das Maßgebliche für die Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt,

Mehr

Informationsmerkblatt

Informationsmerkblatt Oberfinanzdirektion Magdeburg Anmerkung zur Verwendung: Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während des Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist

Mehr

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von

Mehr

Die bisher gültige Freigrenze von 512 Euro pro Jahr, bei der innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne steuerfrei bleiben, entfällt.

Die bisher gültige Freigrenze von 512 Euro pro Jahr, bei der innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Gewinne steuerfrei bleiben, entfällt. Allgemeines 1. Wann beginnt die Abgeltungsteuer und wer ist davon betroffen? beginnt am 01.01.2009. Relevant ist sie nur für Privatpersonen. Das Konzept der Abgeltungsteuer beruht auf einem Steuerabzug

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Unabhängiger Rat ist gefordert... 6 1 2 3 Die neue Generalsteuer auf Kapitalanlagen...

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Stiftungssymposium 2013

Stiftungssymposium 2013 Stiftungssymposium 2013 Aktuelle steuerrechtliche Stiftungsfragen 24. und 25. Jänner 2013 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Überblick - Stiftungsbesteuerung KESt NEU Immobilienertragsteuer

Mehr

Abgeltungssteuer 2009

Abgeltungssteuer 2009 Abgeltungssteuer 2009 Referent Heiko Geiger Dipl.-Bw. (BA) Steuerberater 1 Es bliebe auch im Rahmen des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums, wenn der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der Quelle

Mehr

Abgeltungssteuer. Vertrieb Leben

Abgeltungssteuer. Vertrieb Leben 1 Abgeltungssteuer 2 Bevor wir beginnen: Denke immer daran: Geld ist nicht alles. Aber denke auch daran, zunächst viel davon zu verdienen, ehe du so einen Blödsinn denkst. Anonym 3 Fonds - Direktanlage

Mehr

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz

Mehr

G+E Einkünfte der Gesellschaft Mandant: 1 - Mustermann GmbH Steuer-Nr.: Musterstr. 1, Musterstadt

G+E Einkünfte der Gesellschaft Mandant: 1 - Mustermann GmbH Steuer-Nr.: Musterstr. 1, Musterstadt G+E 2012 - Einkünfte der Gesellschaft Musterstr. 1, 12345 Musterstadt Besteuerungsgrundlagen lt. Anlage FE 1 Einkunftsart: Gewerbebetrieb Laufende Einkünfte 114.850 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen 350 Vergütungen

Mehr

Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 2015

Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 2015 X Unabhängig seit 1674 Hinweise zur Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung Wertpapiere für 2015 Die Steuerbescheinigung und die Erträgnisaufstellung dienen dem Nachweis der einbehaltenen Kapitalertragsteuer,

Mehr

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong KONTAKT Claus Schürmann claus.schuermann@wts.com.hk +852 2528 1229 Michael Lorenz michael.lorenz@wts.com.hk +852 2528 1229 Wichtiges in

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-RENT. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen

Mehr

Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage

Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage Fonds Die steuerlichen Spielregeln der Investment-Anlage von Dr. Friedrich E. Harenberg, Barsinghausen, Vorsitzender Richter am Niedersächsischen FG und Lehrbeauftragter der Universität Hannover Die Besteuerung

Mehr

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer

Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Fragen und Antworten zur Abgeltungsteuer Nur für den internen Gebrauch! Stand: August 2008 1. Warum wird die Abgeltungsteuer eingeführt? Mit der Abgeltungsteuer soll die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen

Mehr

Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer

Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer Veranlagen Zukünftig auch mit Verlustausgleich: Kursgewinnsteuer In Folge des Budgetbegleitgesetzes 2011 (inkl. neuer Kursgewinnsteuer, auch Vermögenszuwachssteuer genannt) wurde im November 2011 das neue

Mehr

Abgeltungssteuer Gestaltungspielräume & Fallen

Abgeltungssteuer Gestaltungspielräume & Fallen Abgeltungssteuer Gestaltungspielräume & Fallen Ulf Mücke Director Tax/Estate Planning Mannheim, den 30. Januar 2008 Inhaltsverzeichnis ABSCHNITT 1 Wesentliche Inhalte der Abgeltungssteuer ABSCHNITT 2 ABSCHNITT

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 2: Die sieben Einkunftsarten

Mehr

Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Besteuerung von Pensionen ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,

Mehr

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Budgetbegleitgesetzes/Abgabenänderungsgesetzes 2011, mit welchem u.a. die

Mehr

1. Überblick 60. Vorwort 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 23. A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 27

1. Überblick 60. Vorwort 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 23. A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 27 Seite Vorwort 7 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 23 A. Die Abgeltungsteuer im Überblick 27 I. Allgemeine Fragen zum neuen Besteuerungssystem 28 II. Abgeltungsteuer und Investmentanlage 39

Mehr

Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)

Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Einschätzung der Emittentin ABGELTUNGSTEUER. Behandlung von Gewinnen und Verlusten bei Zertifikaten mit und ohne Kapitalschutz

Einschätzung der Emittentin ABGELTUNGSTEUER. Behandlung von Gewinnen und Verlusten bei Zertifikaten mit und ohne Kapitalschutz Einschätzung der Emittentin WWW.ZERTIFIKATE.LBB.DE ABGELTUNGSTEUER Behandlung von Gewinnen und Verlusten bei Zertifikaten mit und ohne Kapitalschutz Agenda 1. Behandlung von Gewinnen - Zertifikate ohne

Mehr

Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Muster I. Steuerbescheinigung

Muster I. Steuerbescheinigung Muster I...... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder depots Verlustbescheinigung im Sinne

Mehr

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen. Andrea Vitale.

Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen. Andrea Vitale. Steuerberater / Wirtschaftsprüfer treffen Hochschule 25 % von X Die Abgeltungsteuer Universität Duisburg Essen Campus Essen Andrea Vitale PwC Es ist besser, 25 Prozent auf X zu kriegen als 42 Prozent auf

Mehr

Jahressteuerbescheinigung

Jahressteuerbescheinigung 1 Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots 1 Steuerbescheinigung für alle Privatpersonen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten je kapitalertragsteuerpflichtigen

Mehr

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Mehr

Übung Betriebliche Steuerlehre

Übung Betriebliche Steuerlehre Übung Betriebliche Steuerlehre Aufgabe 1 (AO) Steuern A. sind Geldleistungen und nicht geldliche Leistungen. B. sind ausschließlich Geldleistungen. C. sind Gegenleistungen für eine besondere Leistung eines

Mehr

Achtung: Ihre Rendite rollt davon! Jetzt der Abgeltungsteuer entgegensteuern mit gewinnbringenden Finanzkonzepten

Achtung: Ihre Rendite rollt davon! Jetzt der Abgeltungsteuer entgegensteuern mit gewinnbringenden Finanzkonzepten Achtung: Ihre Rendite rollt davon! Jetzt der Abgeltungsteuer entgegensteuern mit gewinnbringenden Finanzkonzepten Abgeltungsteuer was Sie wissen müssen Unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz Einführung

Mehr