Nutzungsordnung für Computereinrichtungen mit Internetzugang



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1 Voraussetzungen für Einsatz des FRITZ! LAN Assistenten

Transkript:

Nutzungsordnung für Computereinrichtungen mit Internetzugang für die öffentlichen Internatsschulen Franken-Landschulheim Schloss Gaibach Schönbornstraße 2, 97332 Volkach Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid Hans-Zander-Platz 1, 97353 Wiesentheid Landschulheim Schloss Ising am Chiemsee Schloßstraße 3, 83339 Chieming Landschulheim Kempfenhausen am Starnberger See Münchner Straße 49-63, 82335 Berg Schulträger: Zweckverband Bayerische Landschulheime Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern - Körperschaft des öffentlichen Rechts Elisabethstraße 25, 80796 München

- 2 - A - Allgemeines Der Zweckverband Bayerische Landschulheime erlässt für die vorgenannten Internatsschulen für die Benutzung von Computereinrichtungen mit Internetzugang im schulischen Bereich wie auch im Bereich der Internate die folgende Nutzungsordnung. Sie gilt für die Nutzung des Internets durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie außerhalb des Unterrichts und im Internatsbereich. Auf eine rechnergestützte Schul- und Internatsverwaltung findet die Nutzungsordnung keine Anwendung. Teil B Teil C Teil D Teil E der Nutzungsordnung gilt für jede Internetnutzung im schulischen Bereich; ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichts; ergänzt in entsprechender Anwendung Teil B in Bezug auf die Internetnutzung in den Internaten; enthält gemeinsame Datenschutzregelungen für die Internetnutzung im schulischen Bereich und im Internatsbereich; Anlage G enthält den Text der Einverständniserklärung. B - Regeln für jede Nutzung im schulischen Bereich 1. Passwörter Mittels einer individuellen Nutzerkennung und eines Passwortes können sich die Schülerinnen und Schüler an vernetzten Computern der Schule anmelden. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für Handlungen, die unter ihrer persönlichen Nutzerkennung erfolgen, sind die jeweiligen Schülerinnen und Schüler verantwortlich; deshalb muss das Passwort vertraulich behandelt werden. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses dem Systembetreuer mitzuteilen. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. 2. Verbotene Nutzungen Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

- 3-3. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung und die Installation von Software sind untersagt. Fremdgeräte (z. B. externe Laufwerke, externe Speicher, Eingabegeräte, Kameras u. ä.) dürfen ohne Erlaubnis nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Herunterladen und Versenden großer Dateien (z.b. Videos, Grafiken) ist zu vermeiden. Schulleitung und Internatsleitung sind berechtigt, unverhältnismäßig große Datenmengen zu löschen. 4. Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten. 5. Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung des Systembetreuers zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. Missachtung der Urheber- oder Nutzungsrechte kann zu erheblichen Nachteilen (Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Strafverfolgung) führen. 6. Verbreiten von Informationen im Internet Werden Informationen im Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen sowie der allgemein anerkannten Umgangsformen. Bei der Verwendung fremder Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen z.b. digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwendet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Bei der Veröffentlichung von Fotografien sind die Rechte der Abgebildeten am eigenen Bild zu beachten. Gegebenenfalls ist die Einwilligung der Abgebildeten vor der Veröffentlichung einzuholen.

- 4 - C - Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts Nutzungsberechtigung, Passwort Die Schülerinnen und Schüler, sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (s. Anlage Erklärung ), dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung außerhalb des Unterrichts. Mit ihrer Zulassung wird den Schülerinnen und Schülern ein Passwort zugeteilt. Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht und nur unter Verwendung des eigenen Passwortes möglich. D - Regeln für die Nutzung im Internat Nutzung privater Computer und ähnlicher internetfähiger Geräte Den Schülerinnen und Schülern ist neben den vom Internat zur Verfügung gestellten Computern auch die Nutzung eigener Computer und ähnlicher internetfähiger Geräte im nicht-schulischen Bereich (Internatsbereich) gestattet. Für die Nutzung des Internetanschlusses des Internats sowie die internatseigenen Geräte gelten die unter Absatz B festgelegten Regeln entsprechend. Die Befugnisse der Schulleitung werden auch von der Internatsleitung wahrgenommen. Beim Laden und Versenden großer Dateien ist wegen der Belastung des Anschlusses auf die Interessen der übrigen Benutzer Rücksicht zu nehmen. E - Gemeinsame Datenschutzregelungen für die Internetnutzung im schulischen Bereich und im Internatsbereich 1. Überwachung des Datenverkehrs Schule und Internat sind in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel spätestens zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren

- 5 - Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch sowie durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. 2. Einverständniserklärung zur Kontrolle des Datenverkehrs Für den Internatsbereich gelten ergänzend folgende Regelungen: Die Schülerin / der Schüler erklärt ausdrücklich ihr / sein Einverständnis mit der Kontrolle des Datenverkehrs und der Speicherung von Verkehrsdaten wie oben in Ziffer 1 beschrieben durch die Internatsleitung und die von der Internatsleitung beauftragten Systembetreuer. Die Kontrolle des Datenverkehrs betrifft nicht nur die Überwachung des Internetverkehrs während einer laufenden Sitzung, sondern auch die Überprüfung von Speicherinhalten des jeweiligen Gerätes auf verbotene Inhalte wie in Absatz B Ziffer 2 beschrieben. Durch diese Maßnahmen wird der Datenschutz aus Gründen der Aufrechterhaltung der Ordnung im Internat und der Prävention von strafbaren Handlungen beschränkt. Bei der Datenspeicherung wird der Grundsatz des geringst möglichen Eingriffs gewahrt. Die rechtswirksame Unterzeichnung der anliegenden Erklärung durch die Schülerin / den Schüler oder einen Erziehungsberechtigten stellt eine Einwilligung zur Beschränkung des Datenschutzes gemäß Art. 15 Abs. I Ziff. 2 BayDSG dar. F - Schlussvorschriften Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Internatsordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

- 6 - G - Anlage Erklärung Am Datum wurde ich in die Nutzungsordnung zur Benutzung des Internets in der/dem eingewiesen. Name der Schule / des Internats Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass Schule und Internat den Datenverkehr protokollieren, durch Stichproben überprüfen und dass die Daten i.d.r. spätestens zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht werden. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Berechtigung für die Nutzung außerhalb des Unterrichts und muss gegebenenfalls mit Schulordnungsmaßnahmen oder Maßnahmen nach der Internatsordnung rechnen. Mir ist bekannt, dass der Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen strafrechtliche wie auch zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Name und Klasse/Kurs Unterschrift der Schülerin/des Schülers Ort/Datum Ort/Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten