Reisen mit Rollstuhl e.v.

Ähnliche Dokumente
Satzung Deutsche Gesellschaft für autoinflammatorische Erkrankungen e.v.

Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.

Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung

Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.

Geocaching Rhein-Main e. V. Waldallee Eppstein / Ts.

Satzung des CSD Münster e.v.

PORTARIS & Reha Sport e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft

Satzung. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe VDLS. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.

Der Malort - Vereinssatzung

Er ist in das Vereinsregister eingetragen worden und trägt den Zusatz "e.v." Der Sitz des Vereins ist Am Buscheid 14, Drolshagen.

(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.

Satzung des Vereins IG Fernwärme Böblingen

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)

Satzung des gemeinnützigen Vereins Nistplatz e.v.

Satzung des Sport gegen Rassismus e.v.

Satzung. 1 Vereinsname, Sitz. Er soll ins Vereinregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins

Verein für Kampfkunst und Gewaltprävention e.v. SATZUNG

Satzung des Lübecker Boule Club gefasst auf der Gründungsversammlung vom

(2) Der Verein unterstützt die Gemeinde Alpen bei Landschafts-, Umwelt- und Denkmalschutz.

Satzung des Dernekämper Schützenverein e.v. - Neufassung 2017

DGFAM - Deutsche Gesellschaft für Arthrosemanagement

Förderverein Joachimsthalsches Gymnasium Templin e.v. SATZUNG

Vereinssatzung. 1 (Name und Sitz)

Satzung des Fördervereins SG WEHRETAL 2009 e.v.

Verein zur Förderung und Verbreitung herausragender Ideen Vereinssatzung

Satzung des Vereins Freunde und Förderer des Franz-Stock-Gymnasiums

Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.

Satzung Vereins EL21

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen

Satzung des. Verein der Freunde und Förderer der Science Media Center Germany ggmbh e.v. in Köln

Satzung des Weltladen Alzenau e.v.

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Förderverein des Musikvereins Stadtkapelle Ingelfingen e.v.

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln

English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der

Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.

Satzung. Satzung für den Förderverein Karl Schmidt-Rottluff Chemnitz e.v. Gründungsmitglieder:

V e r e i n s s a t z u n g

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.

Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung

Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.

S a t z u n g. des. Vereins der Förderer und Freunde der Förderschule für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung

1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.

Satzung Inhaltsverzeichnis

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Satzung des Vereins Bensheim hilft

Satzung des Fördervereins der Pestalozzi-Grundschule Sulzbach-Rosenberg

Solinger Freiwilligen Agentur e. V.

Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

S a t z u n g für den Förderverein der FREUNDE DER PESTALOZZISCHULE LEER

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

KG Baulemann anno pief rot-weiß Wipperfürth von 2010 e. V.

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).

Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.

S A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.

Satzung der. Alzheimer Gesellschaft Stormarn e.v. Selbsthilfe Demenz

Transkript:

Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist München. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 2 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Behinderte, konkret die Unterstützung von Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlfahrern bei Reisen ins Ausland, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländer. (2) Der Verein verwirklicht seinen Satzungszweck insbesondere durch die Förderung folgender Aktivitäten: - Vernetzung von behinderten Menschen mit Reiseerfahrung, die sich gegenseitig durch Beratung und Informationsaustausch bei der Reiseplanung unterstützen. Diese Vernetzung wird von einem Internetauftritt begleitet. - Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit sowohl in Deutschland, als auch im Ausland. (3) Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an Körperschaften zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für deren satzungsgemäße steuerbegünstigte Zwecke. 4 Selbstlose Tätigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. 1

5 Mittelverwendung Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 6 Verbot von Begünstigten Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Vereinsmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. (2) Aktive Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und haben dort Stimmrecht. (3) Passive Mitglieder (auch Förderer genannt) können an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen. 8 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. (2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Der Austritt muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden. (3) Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsgemäßer Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die 2

schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig. 9 Beiträge (1) Sowohl von aktiven, als auch passiven Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge für aktive Mitglieder und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. (2) Die Höhe der Beiträge für passive Mitglieder bestimmen diese selbst. Ein Mindestbeitrag kann von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden. 10 Organe des Vereins Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 11 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehörten insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstands, Wahl der Kassenprüfer/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen, sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben. (2) Jährlich findet bis Oktober eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. (3) Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. (4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Einladungsschreiben kann sowohl postalisch, als auch per Email erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung des Einladungsschreibens. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die 3

letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift bzw. Emailadresse gerichtet war. (5) Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. (6) Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden. (7) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Für Beschlüsse nach Absatz (10) müssen mindestens ein Viertel der aktiven Mitglieder anwesend sein. Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist neben der persönlichen Anwesenheit auch über audio-visuelle Internetdienste möglich. Die Mitwirkung ist zu dokumentieren. (8) Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer/eine Schriftführerin zu wählen. (9) Jedes aktive Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich, über audio-visuelle Internetdienste oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (10)Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. (11)Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter/von der Versammlungsreiterin und dem Schriftführer/der Schriftführerin zu unterzeichnen ist und an alle Mitglieder weitergeleitet wird. 4

12 Vorstand (1) Der Vorstand im Sinn des 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Nur der 1. und 2. Vorsitzende sind vertretungsberechtigt, und zwar einzeln. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. (2) Nur aktive Mitglieder des Vereins, die natürliche Personen sind, können Vorstandsmitglieder werden. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. 13 Kassenprüfung Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Die Wiederwahl ist zulässig. 14 Auflösung des Vereins Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen Verein VbA Selbstbestimmt Leben e.v., Westendstr. 93, 80339 München, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. München, 27.04.2013 5