VOB/C Homogenbereiche ersetzen Boden- und Felsklassen Vortrag im Rahmen der 10. Öffentlichkeitsveranstaltung des Netzwerks Baukompetenz München BKM 17. März 2016 Hochschule München Referent Prof. Dipl.-Ing. Thomas Clausen ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen
Agenda 1. 2. 3. in der DIN 18300 4. aus Pilotprojekten 5. 2
1. Verschiedene erdbautechnische Normen verwenden unterschiedliche Definitionen von Boden- und Felsklassen Verwirrung bei Bodenbeschreibungen DIN Gewerk Boden Fels Klassen Zusatzklassen Klassen Zusatzklassen 18300 Erdarbeiten 5 0 2 0 18301 Bohrarbeiten 8 4 6 5 18311 Nassbaggerarbeiten 9 3 2 0 18312 Untertagearbeiten bis 7+4 Vortriebsklassen 18319 Rohrvortriebsarbeiten 15 6 8 0 Tabelle: Anzahl der Boden- und Felsklassen der ATV-Normen in der VOB 2012 Ausgabe 2012 3
1. Ziel: einheitlicher Standard bei der Beschreibung von Boden/Fels eindeutige Regelung für alle VOB/C Normen, die den Boden und die Arbeiten mit ihm betreffen 4
2. Die früheren Boden- und Felsklassen werden in allen VOB/C Normen durch Homogenbereiche ersetzt. Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich, bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der vergleichbare Eigenschaften aufweist. Sind umweltrelevante Inhaltsstoffe zu beachten, so sind diese bei der Einteilung der Homogenbereiche zu berücksichtigen. 5
Ausgangspunkt für die Homogenbereiche ist der geotechnische Bericht nach DIN EN 1997-2. Auf dieser Basis legt der Baugrundgutachter die Homogenbereiche für die jeweilige Baumaßnahme fest. Hierzu sind Kenntnisse der vorgesehenen Technologien und Bauweisen zwingend erforderlich. Dies bedarf einer engeren Abstimmung zwischen Baugrundgutachter und Planern. Im Unterschied zu den alten Bodenklassen werden bei der Einteilung in Homogenbereiche die Baugrundschichten beibehalten und ggf. mehrere Baugrundschichten zu einem Homogenbereich zusammengefasst. Die Zusammenfassung von einzelnen Baugrundschichten ist gewerkespezifisch vorzunehmen. 6
Kennwerte für die Beschreibung des Bodens nach DIN 18300:2015-08 Eigenschaft/Kennwert Bestimmung nach GK1 1 ortsübliche Bezeichnung 2 Korngrößenverteilung mit Körnungsbändern DIN 18123 3 Massenanteil Steine, Blöcke, große Blöcke DIN EN ISO 14688-1 x 4 Dichte DIN EN ISO 17892-2 oder DIN 18125-2 5 undrainierte Scherfestigkeit DIN 4094-4 oder DIN 18136 oder DIN 18137-2 6 Wassergehalt DIN EN ISO 17892-1 7 Plastizitätszahl DIN 18122-1 Plastizität DIN EN ISO 14688-1 x 8 Konsistenzzahl DIN 18122-1 Konsistenz DIN EN ISO 14688-1 x 9 Lagerungsdichte Definition: DIN EN ISO 14688-2 Bestimmung: DIN 18126 x 10 organischer Anteil DIN 18128 11 Bodengruppen DIN 18196 x 7
Kennwerte für die Beschreibung von Fels nach DIN 18300:2015-08 Eigenschaft/Kennwert Bestimmung nach GK1 1 ortsübliche Bezeichnung 2 Benennung von Fels DIN EN ISO 14689-1 x 3 Dichte DIN EN ISO 17892-2 oder DIN 18125-2 4 Verwitterung und Veränderungen, DIN EN ISO 14689-1 x Veränderlichkeit 5 einaxiale Druckfestigkeit des Gesteins DGGT-Empfehlung Nr. 1 6 Trennflächenrichtung, Trennflächenabstand, DIN EN ISO 14689-1 Gesteinskörperform x 8
3. in DIN 18300 Angabe der Geotechnischen Kategorie erforderlich GK 1: einfache Bauwerke auf ebenem, tragfähigem Grund, die weder die Umgebung oder das Grundwasser beeinflussen GK 2: alle Bauvorhaben, die nicht GK 1 oder GK 3 sind GK 3: Bauvorhaben mit schwierigen Konstruktionen und schwierigen Baugrundverhältnissen, die erweiterte geotechnische Kenntnisse erfordern Es werden keine statischen sondern geotechnische Berechnungen verlangt Alle Arbeiten zum Oberboden sind herausgenommen 9
4. aus Pilotprojekten 7 Bauvorhaben als Pilotprojekte ausgewählt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Erkenntnisse: Bessere Qualität und höherer Aufwand bei Baugrunderkundungen Minimierte Anzahl von Homogenbereichen sinnvoll um Aufwand zu reduzieren 10
4. Motivation/Ziel Einheitliche Beschreibung für die Ausschreibung baugrundbezogener Leistungen Im LV anzugebende Eigenschaften je Homogenbereich geben genauere Beschreibungen des Baugrunds für Arbeitsleistungen an Für alle Gewerke gelten die gleichen Kennwerte des Baugrunds, aber es müssen nicht immer alle beschrieben werden Geotechniker und Planer müssen höhere Fachkompetenz für Bauausführung besitzen, um Baugrundschichten in HG zusammenzufassen 11
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