Anlage zu 25 der Satzung der DAK-Gesundheit. Teilnahmebedingungen. Stand:

Ähnliche Dokumente
Anlage zu 25 der Satzung der DAK-Gesundheit. Teilnahmebedingungen Bonus I bis IV. Stand:

Anlage zu 25 der Satzung der DAK-Gesundheit. Teilnahmebedingungen Bonus V bis X. in der Fassung des 2. Nachtrages Stand:

Anlage zu 25 der Satzung der DAK-Gesundheit. Teilnahmebedingungen Bonus V bis X. Stand:

Anlage zu 25 Abs. 7 der Satzung der DAK Gesundheit Stand:

Bonusantrag. für versicherte Mitglieder

Anlage zu 25a der Satzung der DAK Gesundheit, Bonuskatalog - Maßnahmen Kinderbonus Stand:

KKH Bonus. attraktiv einfach individuell

6. Nachtrag zur Satzung der DAK-Gesundheit vom 1. Januar Artikel I

Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm bonusaktiv nach 65a Abs. 1 SGB V

Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm bonusaktiv nach 65a Abs. 1 SGB V

KKH Bonus. attraktiv - einfach - individuell

Teilnahmebedingungen

Uns liegt am Herzen, dass Sie einfach gesund bleiben. Deshalb unterstützen wir Sie mit unserem FitBonus - mit einer

kranken- und pflegeversicherung AktivBonus Das Bonusprogramm der Knappschaft

2. Nachtrag zur Satzung der DAK-Gesundheit vom 1. Januar Artikel I

TBK-BONUSPROGRAMM.

Ihr persönlicher Bonuspass. Topfit. Teilnahmejahr. Vorname Nachname. Versichertennummer (siehe Versichertenkarte)

Teilnahmebedingungen zum Bonusprogramm KKH Bonus zum

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Aktiv für uns: Gesundheit, die sich auszahlt.

Ihr Geldvorteil: Bonuszahlung bis zu 100 Euro. Provita Bonus. Das Bonussystem für alle ab 19 Jahren bis ins hohe Alter

53. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

3. Nachtrag zur Satzung der DAK-Gesundheit vom 1. Januar Artikel I Fälligkeit und Zahlung der Beiträge" wird wie folgt geändert:

Fragen und Antworten zu den Bonusprogrammen Start-Bonus und Gesund punkten

Maßgeschneidert für Ihr Leben.

Die Aushangfrist beträgt nach 10 Abs. 3 der Satzung eine Woche und verläuft vom

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH

IKK. Der neue IKK Gesund heitsbonus: gesunde Eigeninitiative. Gesundheitsbonus. einfach flexibel

Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm Stand:

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH

Teilnahmebedingungen zum Bonusprogramm 2017 der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER

Kinder- & Jugendbonus 2016

GESUNDHEITS- PRÄMIE 125

41. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

Satzungsnachtrag Nr.28 zur Satzung vom II I Satz 2 wird geändert; er erhält folgende Fassung:

BKK plus KINDER/JUGENDLICHE. Name, Krankenversicherten-Nummer. Jahr

Das BKK-Bonusprogramm gesund leben zahlt sich aus. Jetzt noch einfacher: Mit der neuen Bonus-App!

Prävention auf Rezept Chancen und Möglichkeiten aus Sicht der Krankenkassen. Symposium der Sportklinik Hellersen am

Audi BKK lohnt sich. 200 Bonus möglich! Mehr für unsere Versicherten mit dem Bonusprogramm AktivFit 2014! Bis zu

FLEXIBLE EXTRAS. WEIL JEDER ANDERS IST.

AktivBonus. Das Bonusprogramm. der KNAPPSCHAFT

Ernteheft. Das Bonusprogramm der BKK advita.

bonus plus Wir beraten Sie gerne: Gesund leben zahlt sich aus Gesund leben zahlt sich aus

kranken- und pflegeversicherung AktivBonus Das Bonusprogramm der Knappschaft für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche

Übersicht über die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen* Anhang

Übersicht über die Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenversicherungen

EINFACH. GUT. FÜR ALLE.

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Das BKK-Bonusprogramm gesund leben zahlt sich aus Jetzt noch einfacher: mit der neuen Bonus-App!

UNSER BONUSPROGRAMM Gesundheit lohnt sich!

Das BKK-Bonusprogramm gesund leben zahlt sich aus Jetzt noch einfacher: mit der Bonus-App!

Einfach. Gut. für alle.

Das Gesundheitsbudget: 120 pro Jahr für Ihre Gesundheit

einfach. gut. sparen. Unser Bonusprogramm 2015 für SIE und ihre Gesundheit.

Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe

Schwangerschaft und Geburt

Pro Boni: Wir belohnen Ihre gesundheitsbewusste Lebensweise!

EINFACH. GUT. UNSER BONUSPROGRAMM.

AktivBonus junior. Kinderleichte Vorsorge

AktivBonus junior. Kinderleichte Vorsorge

Weil Ihre Gesundheit zählt. Unser Bonusprogramm AktivFit 2017.

IKK. Der neue IKK Gesund heitsbonus: gesunde Eigeninitiative. Ihre Fragen zum IKK Gesundheitsbonus beantworten wir gern.

kranken- und pflegeversicherung AktivBonus Das Bonusprogramm der Knappschaft für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche

Gesund leben, Aktiv-Prämie kassieren. Bei der Krankenkasse der neuen Generation

Ernteheft. Das Natürliche leben. Eine ausgewogene Gesundheitsführung lohnt sich.

Kinder- Bonusprogramm MIT SPORT, SPASS UND VORSORGE TOLLE PRÄMIEN KASSIEREN

IKK. Das neue IKK Gesundheitskonto: Viele attraktive Zusatzleistungen. Ihre Fragen zum IKK Gesundheitskonto beantworten wir gern.

Sehr geehrter Herr Dette, sehr geehrte Damen und Herren,

UNSER BONUSPROGRAMM Gesundheit lohnt sich!

SIE WÄHLEN, WIR ZAHLEN!

28. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar 2009

Anlage zu 37 der Satzung: Bedingungen für die Teilnahme am Bonusprogramm nach 65a Abs. 1 SGB V

Jetzt den Tarif mit Extravorteilen wählen! Raus ins Leben mit. DAK Fit & Travel. Top-Leistungen für junge Leute:

EINFACH. GUT. SPAREN. UNSER NEUES BONUSPROGRAMM FÜR SIE UND IHRE GESUNDHEIT.

Vorständetagung TG Schwarzwald Pluspunkt Gesundheit

Ab VORSORGE Plus. Das neue Gesundheitskonto der BKK Werra-Meissner

61. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

einfach. gut. Bonusprogramm.

Sie interessieren sich für das besondere Abrechnungsverfahren "Kostenerstattung".

Prämienprogramm. AOK - Die Gesundheitskasse. Institut für Versicherungswissenschaften an. Nürnberg, 14. Mai AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

VORSORGE Richtig vorsorgen gesund bleiben

Leistungsvergleich zwischen HEK - Hanseatische Krankenkasse und AOK Bayern

Bonusprogramm Individueller Service Sichere Leistungen

Die Knappschaft und wir. Eine perfekte Beziehung.

Hessen 33 Geschäftsstellen. Mecklenburg-Vorp. 11 Geschäftsstellen. Niedersachsen 37 Geschäftsstellen. Nordrhein-Westfalen 48 Geschäftsstellen

Richtlinie. in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 10 vom 29. September 1989 in Kraft getreten am 1.

IKK. Das neue IKK Gesundheitskonto: Viele attraktive Zusatzleistungen. Gesundheitskonto. individuell vielfältig

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung

Bekanntmachung. Satzungsnachtrag Nr. 50 zur Satzung der Betriebskrankenkasse der Deutsche Bank AG vom

IKK-Semesterheft 2017

Das Leben genießen WIR BEGLEITEN SIE

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:

Allgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)

Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben vom den Satzungsnachtrag Nr. 20 wie folgt genehmigt:

Vereinbarung zur besonderen ambulanten ärztlichen Behandlung durch Naturheilverfahren. gem. 73c SGB V. zwischen

kranken- und pflegeversicherung AktivBonus junior Der Sonderbonus der Knappschaft Mein Vorteil: bis zu 500 Euro

Ausführungsbestimmungen. AOK-Programm Meine Leistung plus. gemäß Satzung der AOK Hessen. für gesundheitsbewusstes Verhalten ( 65 a SGB V)

Leistungsauswertung für die DAK-Gesundheit nach dem aktuellen Stand vom

Transkript:

Anlage zu 25 der Satzung der DAK-Gesundheit Teilnahmebedingungen Stand: 01.01.2016 Teilnahmebedingungen Bonus I Bonifiziert wird die Inanspruchnahme der im Maßnahmen-Katalog zu diesem Bonus aufgeführten Leistungen. Versicherte, die sich gesundheitsbewusst verhalten und dies durch die regelmäßige, d. h. mindestens dreimalige Inanspruchnahme einer Maßnahme oder durch die Inanspruchnahme mehrerer Maßnahmen aus dem Maßnahmen-Katalog Bonus I nachweisen, erhalten einen Bonus in Höhe von 2n, entsprechend 25,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag. Der Bonus kann grundsätzlich nicht vor Ablauf von 3 Kalenderjahren erneut in Anspruch genommen werden. Der Teilnahmezeitraum beträgt drei Kalenderjahre und beginnt zum Ersten des laufenden Kalenderjahres der Teilnahmeerklärung, jedoch nicht vor Beginn der Mitgliedschaft. Die regelmäßige Inanspruchnahme einer Maßnahme ergibt sich aus dem Nachweis. Maßnahmen-Katalog Bonus I von Krankheiten nach 25 SGB V von Krankheiten nach 26 SGB V (U10, U11 und J1 jeweils nur in Kombination mit weiteren Maßnahmen) Leistungen für Schutzimpfungen nach 20i SGB V Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach 20 Abs. 5 SGB V Qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens: Regelmäßiger Sport (im Sportverein, in einer zertifizierten Fitness-Einrichtung oder in anderen zertifizierten oder qualitätsgesicherten Institutionen. Der Nachweis kann auch in Form des Leistungsabzeichen des DOSB [Deutsches Sportabzeichen] oder eines Mitgliedsverbands oder durch Bescheinigung eines an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arztes oder eines zertifizierten oder qualitätsgesicherten Anbieters, wonach von einer regelmäßigen sportlichen Betätigung ausgegangen werden kann, erbracht werden). 1

Teilnahmebedingungen Bonus II Bonifiziert wird die Inanspruchnahme der im Maßnahmen-Katalog zu diesem Bonus aufgeführten Leistungen. Die Teilnahme am Bonus ist vor Beginn in Textform zu erklären. Der Teilnahmezeitraum beträgt ein Kalenderjahr und beginnt zum Ersten des laufenden Kalenderjahres der Teilnahmeerklärung, jedoch nicht vor Beginn der Mitgliedschaft. Er verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Teilnahme vom Versicherten nicht vorher für beendet erklärt wird. Im Teilnahmezeitraum können die Versicherten nach Maßgabe des Maßnahmen-Katalogs Bonus II ansammeln. Die Nachweise sind durch Einreichen der Bonuschecks oder auf andere geeignete Weise zu erbringen. Auf den Nachweisen werden die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen durch die Leistungserbringer bestätigt (Datum, Unterschrift, Stempel / Leistungserbringer). Auszahlungen erfolgen jeweils im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März eines Kalenderjahres. Voraussetzungen sind, dass der Antrag auf Auszahlung bis zum 31. Januar bei der DAK-Gesundheit eingegangen ist, mindestens 2 Maßnahmen in Anspruch genommen wurden und die erforderliche Mindestanzahl von 35 n erreicht ist. Pro Kalenderjahr kann höchstens ein Bonus in Höhe von 35,00 Euro ausgezahlt werden. Während des Teilnahmezeitraums können angesammelte in unbegrenzter Höhe jederzeit auf Antrag in einen zweckgebundenen Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten von selbstfinanzierten Leistungen aus der Tabelle der Gesundheitsleistungen (s. u. Hinweise für alle Bonusprogramme ) eingetauscht werden; in diesem Fall wird der Punktwert der einzutauschenden Punkte auf 1,2 entsprechend 1,20 Euro gehoben. Das Ausstellungsdatum der Kostenrechnung darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Zum Ende des Teilnahmejahres werden nicht eingelöste in den anschließenden Teilnahmezeitraum übertragen; das gilt nicht für, die vor mehr als 2 Teilnahmejahren erworben wurden. Werden in zwei aufeinander folgenden Teilnahmejahren keine Nachweise eingereicht, endet die Teilnahme automatisch zum Ende des 2. Teilnahmejahres und gesammelte verfallen. Maßnahmen-Katalog Bonus II von Krankheiten nach 25 SGB V Krebsvorsorge für Frauen, 20-29 Jahre Krebsvorsorge für Frauen, 30-49 Jahre Krebsvorsorge für Frauen, ab 50 Jahre Krebsvorsorge für Männer, 45 49 Jahre Krebsvorsorge für Männer, ab 50 Jahre Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahre Brustkrebsvorsorge, Frauen ab 50 Jahre Chlamydien-Screening, Frauen bis 25 Jahre Hautkrebsscreening, 35 49 Jahre Hautkrebsscreening, ab 50 Jahre Gesundheits-Check-Up Männer, 35 49 Jahre Gesundheits-Check-Up Männer, ab 50 Jahre Gesundheits-Check-Up Frauen, ab 35 Jahre von Krankheiten nach 26 SGB V Kinderuntersuchung U1 U6 komplett, einschl. Neugeborenen Hörscreening Kinderuntersuchung U7 Kinderuntersuchung U7a Kinderuntersuchung U8 Kinderuntersuchung U9 Kinderuntersuchung U10 Kinderuntersuchung U11 Jugenduntersuchung J1 1 1 1 3 2

Maßnahmen-Katalog Bonus II Leistungen für Schutzimpfungen nach 20i SGB V Schutzimpfung STIKO, unter 18 Jahre Schutzimpfung STIKO, 18-59 Jahre Schutzimpfung STIKO, ab 60 Jahre Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach 20 Abs. 5 SGB V Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten Walking & Nordic Walking, ab 18 Jahre Laufen & Jogging, ab 18 Jahre Cardio-Fit, ab 18 Jahre Kinder- und Jugendkurse DAK-SAFARI-TurnKids (Kind und Eltern), 6 12 Jahre Rückenkurse, ab 18 Jahre Pilates und Fitness-Gymnastik, ab 18 Jahre Rückenschule, ab 18 Jahre Wirbelsäulengymnastik, ab 18 Jahre Sturzprävention und Beckenbodengymnastik, ab 45 Jahre Wassergymnastik & Aqua-Fitness, ab 18 Jahre Online-Coaching DAK-eigene Kurse (Move On), ab 18 Jahre Online-Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Handlungsfeld Ernährung Einzelberatung und Gruppenkurse, ab 18 Jahre Online-Coaching DAK-eigene Kurse (EAT-Mail), ab 18 Jahre Online-Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Beratung für Mütter, ab 16 Jahre DAK-eigene Kurse (SAFARI-FitFood -Kind und Eltern-), 6 12 Jahre Handlungsfeld Stressmanagement Stressbewältigung, Gruppenkurse, ab 18 Jahre Online-Coaching DAK-eigene Kurse (Relax@Fit & Smarter Leben), ab 18 Jahre Stressbewältigung, Online-Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Entspannung - Autogenes Training und Progressive Relaxation, ab 12 Jahre Entspannung - Yoga, Tai-Chi und Qigong, ab 12 Jahre Entspannung Online Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Handlungsfeld Suchtmittelkonsum Raucherentwöhnung / Rauchstoppkurse, ab 18 Jahre Raucherentwöhnung / Online-Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Raucherentwöhnung / Online-Coaching Kurse, DAK-eigene Kurse (Rauchstopp, ab 18 Jahre Raucherentwöhnung, Just be smokefree, 12-17 Jahre Alkohol (Glasklar oder bunt statt blau), 12 17 Jahre Sonstige Individuelle Prävention nach 20 SGB V 1 1 1 1 1 1 1 1 3

Teilnahmebedingungen Bonus III Bonifiziert wird die Inanspruchnahme der im Maßnahmen-Katalog zu diesem Bonus aufgeführten Leistungen. Die Teilnahme am Bonus ist vor Beginn in Textform zu erklären. Der Teilnahmezeitraum beträgt ein Kalenderjahr und beginnt zum Ersten des laufenden Kalenderjahres der Teilnahmeerklärung, jedoch nicht vor Beginn der Mitgliedschaft. Er verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn die Teilnahme vom Versicherten nicht vorher für beendet erklärt wird. Im Teilnahmezeitraum können die Versicherten nach Maßgabe des Maßnahmen-Katalogs Bonus III ansammeln. Die Nachweise sind durch Einreichen der Bonuschecks oder auf andere geeignete Weise zu erbringen. Auf den Nachweisen werden die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen durch die Leistungserbringer bestätigt (Datum, Unterschrift, Stempel / Leistungserbringer). Auszahlungen erfolgen jeweils im Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März des folgenden Kalenderjahres. Voraussetzungen sind, dass der Antrag auf Auszahlung bis zum 31. Januar bei der DAK-Gesundheit eingegangen ist, mindestens 2 Maßnahmen in Anspruch genommen wurden und die / der Versicherte entweder sich zusätzlich regelmäßig sportlich betätigt (Teilnahme an einem qualitätsgesicherten Angebot zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens) oder zwei von 11 weiteren Gesundheits- Maßnahmen oder -Erfolgen (gemäß der unten stehenden Definition) nachweist. Die erforderliche Mindestanzahl von 70 n muss erreicht sein. Pro Kalenderjahr kann höchstens ein Bonus in Höhe von 70,00 Euro ausgezahlt werden. Während des Teilnahmezeitraums können angesammelte in unbegrenzter Höhe jederzeit auf Antrag in Form eines zweckgebundenen Zuschusses zu den nachgewiesenen Kosten von selbstfinanzierten Leistungen aus der Tabelle der Gesundheitsleistungen (s. u. Hinweise für alle Bonusprogramme ) abgerufen werden; in diesem Fall wird der Punktwert der abgerufenen Punkte auf 1,2 entsprechend 1,20 Euro gehoben. Das Ausstellungsdatum der Kostenrechnung darf zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr als 24 Monate zurückliegen. Zum Ende des Teilnahmejahres werden nicht eingelöste in den anschließenden Teilnahmezeitraum übertragen; das gilt nicht für, die vor mehr als 2 Teilnahmejahren erworben wurden. Werden in zwei aufeinander folgenden Teilnahmejahren keine Nachweise eingereicht, endet die Teilnahme automatisch zum Ende des 2. Teilnahmejahres und gesammelte verfallen. Maßnahmen-Katalog Bonus III von Krankheiten nach 25 SGB V Krebsvorsorge für Frauen, 20-29 Jahre Krebsvorsorge für Frauen, 30-49 Jahre Krebsvorsorge für Frauen, ab 50 Jahre Krebsvorsorge für Männer, 45 49 Jahre Krebsvorsorge für Männer, ab 50 Jahre Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahre Brustkrebsvorsorge, Frauen ab 50 Jahre Chlamydien-Screening, Frauen bis 25 Jahre Hautkrebsscreening, 35 49 Jahre Hautkrebsscreening, ab 50 Jahre Gesundheits-Check-Up Männer, 35 49 Jahre Gesundheits-Check-Up Männer, ab 50 Jahre Gesundheits-Check-Up Frauen, ab 35 Jahre 1 1 1 4

Maßnahmen-Katalog Bonus III von Krankheiten nach 26 SGB V Kinderuntersuchung U1 U6 komplett, einschl. Neugeborenen Hörscreening Kinderuntersuchung U7 Kinderuntersuchung U7a Kinderuntersuchung U8 Kinderuntersuchung U9 Kinderuntersuchung U10 Kinderuntersuchung U11 Jugenduntersuchung J1 Leistungen für Schutzimpfungen nach 20i SGB V Schutzimpfung STIKO, unter 18 Jahre Schutzimpfung STIKO, 18-59 Jahre Schutzimpfung STIKO, ab 60 Jahre Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach 20 Abs. 5 SGB V Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten Walking & Nordic Walking, ab 18 Jahre Laufen & Jogging, ab 18 Jahre Cardio-Fit, ab 18 Jahre Kinder- und Jugendkurse DAK-SAFARI-TurnKids (Kind und Eltern), 6 12 Jahre Rückenkurse, ab 18 Jahre Pilates und Fitness-Gymnastik, ab 18 Jahre Rückenschule, ab 18 Jahre Wirbelsäulengymnastik, ab 18 Jahre Sturzprävention und Beckenbodengymnastik, ab 45 Jahre Wassergymnastik & Aqua-Fitness, ab 18 Jahre Online-Coaching DAK-eigene Kurse (Move On), ab 18 Jahre Online-Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Handlungsfeld Ernährung Einzelberatung und Gruppenkurse, ab 18 Jahre Online-Coaching DAK-eigene Kurse (EAT-Mail), ab 18 Jahre Online-Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Beratung für Mütter, ab 16 Jahre DAK-eigene Kurse (SAFARI-FitFood -Kind und Eltern-), 6 12 Jahre Handlungsfeld Stressmanagement Stressbewältigung, Gruppenkurse, ab 18 Jahre Online-Coaching DAK-eigene Kurse (Relax@Fit & Smarter Leben), ab 18 Jahre Stressbewältigung, Online-Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Entspannung - Autogenes Training und Progressive Relaxation, ab 12 Jahre Entspannung - Yoga, Tai-Chi und Qigong, ab 12 Jahre Entspannung Online Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Handlungsfeld Suchtmittelkonsum Raucherentwöhnung / Rauchstoppkurse, ab 18 Jahre Raucherentwöhnung / Online-Coaching Kurse, Fremdanbieter, ab 18 Jahre Raucherentwöhnung / Online-Coaching Kurse, DAK-eigene Kurse (Rauchstopp, ab 18 Jahre Raucherentwöhnung, Just be smokefree, 12-17 Jahre Alkohol (Glasklar oder bunt statt blau), 12 17 Jahre Sonstige Individuelle Prävention nach 20 SGB V 3 1 1 1 1 1 1 1 1 5

oder Maßnahmen-Katalog Bonus III Qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens Regelmäßiger Sport (im Sportverein, in einer zertifizierten Fitness- Einrichtung oder in anderen zertifizierten oder qualitätsgesicherten Institutionen. Der Nachweis kann auch in Form des Leistungsabzeichen des DOSB [Deutsches Sportabzeichen] oder eines Mitgliedsverbands oder durch Bescheinigung eines an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arztes oder eines zertifizierten oder qualitätsgesicherten Anbieters, wonach von einer regelmäßigen sportlichen Betätigung ausgegangen werden kann, erbracht werden). Zwei von 11 weiteren Gesundheits-Maßnahmen oder -Erfolgen Blutdruckwert im Normbereich Body-Mass-Index im Normbereich Eltern-Kind-Turnen Fitness-Test (Walking-Test 2 km) Fitness-Test (PWC-130-Test) Fitness-Test (IPN-Test) Nichtraucher Rückbildungsgymnastik Weitere Maßnahme nach 20, 20i, 25. 26 SGB V aus dem vorstehenden Maßnahmen-Katalog Bonus III Vollständiger Impfschutz Zahnvorsorge Kind ab 6 Jahre Verdoppelt die Anzahl der gesammelten Punkte Definition gesundheitlicher Erfolge und Normbereich der Gesundheitswerte: Nichtraucher: > 6 Monate Body Mass Index (BMI = kg/m 2 ): 18,5 bis 25 Blutdruck: < 140 mmhg systolisch und/oder <90 mmhg diastolisch 6

Teilnahmebedingungen Bonus IV Bonifiziert wird die Inanspruchnahme der im Maßnahmen-Katalog zu diesem Bonus aufgeführten Leistungen. Die Teilnahme an diesem Bonusprogramm ist vor Beginn in Textform zu erklären. Der Teilnahmezeitraum beträgt ein Jahr und beginnt zum Ersten des laufenden Kalendermonats der Teilnahmeerklärung, jedoch nicht vor Beginn der Mitgliedschaft. Versicherte können für den Teilnahmezeitraum nach Maßgabe des Maßnahmen-Katalogs Bonus IV ansammeln. Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme eines Mitgliedes ist, dass es mindestens 2 Maßnahmen in Anspruch genommen hat und sich zusätzlich regelmäßig sportlich betätigt (Teilnahme an einem qualitätsgesicherten Angebot zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens). Die können nach Maßgabe des Maßnahmen-Katalogs Bonus IV erhöht werden. Wenn zusätzlich mindestens zwei von 11 weiteren Gesundheits-Maßnahmen oder - Erfolgen (gemäß der unten stehenden Definition) nachgewiesen werden, verdoppelt sich die Anzahl der Punkte. Anstelle von zwei Gesundheitswerten im Normbereich kann das Mitglied die Gewährung des Bonus in Form eines zweckgebundenen Zuschusses zu den nachgewiesenen Kosten von selbstfinanzierten Leistungen aus der Tabelle der Gesundheitsleistungen (s. u. Hinweise für alle Bonusprogramme ) wählen. Für Familienversicherte, die erfolgreich am Bonusprogramm Bonus IV teilgenommen haben, beträgt der Bonus 100,00 Euro für das Teilnahmejahr. Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn die / der Familienversicherte mindestens 2 Maßnahmen aus dem Maßnahmen-Katalog Bonus IV für Mitglieder in Anspruch genommen hat und sich regelmäßig sportlich betätigt (Teilnahme an einem qualitätsgesicherten Angebot zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens). Die Nachweise sind spätestens einen Monat nach Ende des Teilnahmezeitraumes in Form des ausgefüllten Nachweisbogens oder in anderer geeigneter Form zu erbringen. Im Nachweisbogen werden die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen durch die Leistungserbringer bestätigt (Datum, Unterschrift, Stempel/Leistungserbringer). Die Auszahlung erfolgt auf Antrag innerhalb von 14 Tagen. In der Höhe ist der Bonus IV für das Teilnahmejahr für das Mitglied sowohl für die Auszahlung als auch in Form des zweckgebundenen Zuschusses für nachgewiesene selbstfinanzierte Gesundheitsleistungen auf 210,-- Euro begrenzt. Eine erneute Teilnahme bedarf eines schriftlichen Antrags. Eine Übertragung von Punkten in einen neuen Teilnahmezeitraum ist ausgeschlossen. Maßnahmen-Katalog Bonus IV für Mitglieder (2 Maßnahmen) von Krankheiten nach 25 SGB V von Krankheiten nach 26 SGB V Leistungen für Schutzimpfungen nach 20i SGB V Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach 20 Abs. 5 SGB V und Qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens: Regelmäßiger Sport (im Sportverein, in einer zertifizierten Fitness- Einrichtung oder in anderen zertifizierten oder qualitätsgesicherten Institutionen. Der Nachweis kann auch in Form des Leistungsabzeichen des DOSB [Deutsches Sportabzeichen] oder eines Mitgliedsverbands oder durch Bescheinigung eines an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arztes oder eines zertifizierten oder qualitätsgesicherten Anbieters, wonach von einer regelmäßigen sportlichen Betätigung ausgegangen werden kann, erbracht werden). zusammen 2 Maßnahmen = 3 3 70 Punkte 7

Maßnahmen-Katalog Bonus IV für Mitglieder (2 Maßnahmen) Mögliche zusätzliche Maßnahmen Zwei von 11 weiteren Gesundheits-Maßnahmen oder -Erfolgen oder Blutdruckwert im Normbereich Body-Mass-Index im Normbereich Eltern-Kind-Turnen Fitness-Test (Walking-Test 2 km) Fitness-Test (PWC-130-Test) Fitness-Test (IPN-Test) Nichtraucher Rückbildungsgymnastik Weitere Maßnahme nach 20, 20i, 25. 26 SGB V aus dem vorstehenden Maßnahmen-Katalog Bonus IV für Mitglieder (2 Maßnahmen) Vollständiger Impfschutz Zahnvorsorge Kind ab 6 Jahre 70 Punkte Wahl des zweckgebundenen Zuschusses für nachgewiesene selbstfinanzierte Gesundheitsleistungen gemäß Tabelle Gesundheitsleistungen (s.u.) Gesamtanspruch 140 Punkte Maßnahmen-Katalog Bonus IV für Mitglieder (3 Maßnahmen) von Krankheiten nach 25 SGB V von Krankheiten nach 26 SGB V Leistungen für Schutzimpfungen nach 20i SGB V Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach 20 Abs. 5 SGB V und Qualitätsgesicherte Angebote zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens: Regelmäßiger Sport (im Sportverein, in einer zertifizierten Fitness- Einrichtung oder in anderen zertifizierten oder qualitätsgesicherten Institutionen. Der Nachweis kann auch in Form des Leistungsabzeichen des DOSB [Deutsches Sportabzeichen] oder eines Mitgliedsverbands oder durch Bescheinigung eines an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach 13 Abs. 4 SGB V berechtigten Arztes oder eines zertifizierten oder qualitätsgesicherten Anbieters, wonach von einer regelmäßigen sportlichen Betätigung ausgegangen werden kann, erbracht werden). zusammen 3 Maßnahmen = 5 5 1 8

Maßnahmen-Katalog Bonus IV für Mitglieder (3 Maßnahmen) Mögliche zusätzliche Maßnahmen oder Zwei von 11 weiteren Gesundheits-Maßnahmen oder -Erfolgen Blutdruckwert im Normbereich Body-Mass-Index im Normbereich Eltern-Kind-Turnen Fitness-Test (Walking-Test 2 km) Fitness-Test (PWC-130-Test) Fitness-Test (IPN-Test) Nichtraucher Rückbildungsgymnastik Vollständiger Impfschutz Weitere Maßnahme nach 20, 20i, 25. 26 SGB V aus dem vorstehenden Maßnahmen-Katalog Bonus IV für Mitglieder (3 Maßnahmen) Zahnvorsorge Kind ab 6 Jahre Wahl des zweckgebundenen Zuschusses für nachgewiesene selbstfinanzierte Gesundheitsleistungen gemäß Tabelle Gesundheitsleistungen (s.u.) 1 Gesamtanspruch (der Gesamtanspruch wird auf 210,-- Euro begrenzt) 2 Definition gesundheitlicher Erfolge und Normbereiche von Gesundheitswerten: Nichtraucher: > 6 Monate Body-Mass-Index (BMI = kg/m 2 ): 18,5 bis 25 Blutdruck: < 140 mmhg systolisch und/oder <90 mmhg diastolisch 9

Hinweise für alle Bonusprogramme Gesundheitsleistungen (Zweckgebundener Zuschuss) Akupunktur (durch Vertragsarzt) Babyschwimmen Brillengläser zur Verbesserung der Sehstärke Hautkrebsfrüherkennung vor dem 35. Lebensjahr Hebammenleistungen Körpermessgeräte zur kontinuierlichen Dokumentation von Distanzen und Gesundheitswerten Naturheilverfahren Osteopathie Professionelle Zahnreinigung Zusätzliche Präventions- oder Gesundheitskurse Protektoren für Kinder bis 16 Lj. (z.b. Zahnschutzschiene, Kinderfahrradhelm) Schutzimpfungen für private Auslandsreisen und weitere (STIKO) Sonstige ärztlich verordnete Arzneimittel Sonstige vertragsärztlich verordnete Heilmittel (blaues Rezept) Sonstige vertragsärztlich verordnete Hilfsmittel (blaues Rezept, z. B. Sporteinlagen für Kinder) Sonstige vertragsärztliche Leistungen, die nicht vom GBA ausgeschlossen sind Sportmedizinische Untersuchung Vorsorge-Früherkennung außerhalb gesetzlichen Anspruchs Zusatzdiagnostik zur Vorsorge in der Schwangerschaft Zusatzversicherung nach 194 Abs. 1a SGB V Mit der eigenen Unterschrift (bei Kindern die des gesetzlichen Vertreters) auf dem Bonus-Scheck oder Nachweisbogen bestätigt die / der Versicherte die Richtigkeit der Angaben und gibt ihr / sein Einverständnis zur Stichprobenprüfung sowie zur anonymisierten Auswertung. Bei Missbrauch oder Betrugsversuch behält sich die DAK-Gesundheit strafrechtliche Schritte vor. Geldprämien sind eventuell steuerpflichtig. Die DAK-Gesundheit ist verpflichtet, Bonuszahlungen dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weiterführende Informationen gibt das Finanzamt oder ein Steuerberater. Die DAK-Gesundheit behält sich vor, das Bonus-Programm mit Wirkung für die Zukunft zu ergänzen, zu verändern oder zu beendigen. Die gilt insbesondere für den Fall gesetzlicher Änderungen oder einer Weisung zur Einstellung des Bonusprogramms durch die Aufsichtsbehörde der DAK-Gesundheit. Die bis zum Ende des Bonusprogramms gesammelten Punkte können innerhalb von einem Monat eingelöst werden. 10