Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm Stand:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausführungsbestimmungen AOK-Prämienprogramm Stand: 01.09.2015"

Transkript

1 AOK-Prämienprogramm Ausführungsbestimmungen zu 13 der Satzung der AOK Bayern Die Gesundheitskasse Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten nach 65 a Abs. 1 SGB V Prävention und Gesundheitsförderung sind wirksame Strategien, um der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen. Ziel ist es, die Gesundheit zu erhalten und damit Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Die AOK Bayern Die Gesundheitskasse (nachfolgend: AOK) bietet ihren Versicherten ein Prämienprogramm, das geknüpft wird an die regelmäßige Inanspruchnahme der Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, der Angebote zur Prävention (Schwerpunkt Bewegung, Ernährung, Entspannung und Nichtrauchen). Voraussetzung ist, dass es sich um qualitätsgesicherte Maßnahmen handelt. In den folgenden Ausführungsbestimmungen wird das AOK- Prämienprogramm beschrieben. 1. Teilnahme 1.1 Teilnehmerkreis Teilnahmeberechtigt am AOK-Prämienprogramm sind alle Versicherten der AOK Bayern. Nach 10 SGB V mitversicherte Angehörige können ab eigenständig ihre Teilnahme erklären. Mitversicherte Kinder unter 15 Jahren können für das Stammmitglied Punkte sammeln. Die Maßnahmen der mitversicherten Kinder werden dem Stammmitglied zugeordnet. Kinder unter 15 Jahren, die selbst Mitglied bei der AOK sind, können mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten eigenständig am AOK-Prämienprogramm teilnehmen. Die gleichzeitige Teilnahme beim AOK-Prämienprogramm nach 13 der Satzung der AOK Bayern und beim AOK-Bonustarif nach 19 j der Satzung der AOK Bayern ist nicht möglich. 1.2 Erklärung der Teilnahme Die Teilnahme wird durch Unterschrift erklärt. Dazu stellt die AOK Teilnahmeerklärungen zur Verfügung. Bestandteile dieser Teilnahmeerklärung sind: Angaben zum Teilnehmer (Name, Vorname, KV-Nummer, Adresse, Geburtsdatum). Freiwillige Angaben sind Telefonnummer und -Adresse. Erklärung ob und welche mitversicherten Familienangehörigen am Prämienprogramm teilnehmen. ein Datenschutzhinweis. Die Teilnahmebedingungen erhält der Teilnehmer von der AOK mit dem Begrüßungsmailing. AOK Bayern 1/10

2 1.3 Beginn der Teilnahme Die Teilnahme beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Scheckhefts. 2. Gegenstand des AOK-Prämienprogramms 2.1 Bonifizierung Die AOK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit Prämienpunkten. Bonifiziert werden Maßnahmen, die unter 2.4 aufgeführt sind. 2.2 Scheckheft Zur Dokumentation der Maßnahmen erhält jeder Teilnehmer ein Heft mit Schecks für verschiedene Maßnahmen. Alternativ wird auf Wunsch ein Online-Scheckheft bereitgestellt. Die Schecks sind nach der entsprechenden Teilnahme jeweils vom Leistungserbringer bzw. dem Veranstalter mit Unterschrift und Stempel zu bestätigen (Ausnahme: Online-Angebote). Eventuelle Gebühren für diese Bestätigung werden nicht erstattet. Der Teilnehmer trägt für diese Bestätigung Sorge. Das Scheckheft ist jeweils ein Kalenderjahr gültig. Der Teilnehmer erhält automatisch für jedes neue Kalenderjahr ein Scheckheft. 2.3 Rückgabe der Schecks Die bestätigten Schecks sollen unmittelbar nach der Teilnahme an die Postfachadresse des AOK-Prämienprogramms geschickt werden. Dies soll spätestens bis 31. Januar des Folgejahres erfolgt sein. AOK Bayern 2/10

3 2.4 Maßnahmen Gesundheitsuntersuchung Check-Up 35 Der Check-Up 35 nach 25 Abs. 1 SGB V kann ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre wahrgenommen werden und wird mit 300 Punkten bonifiziert. Check-Up 35 dem Alter von 35 Jahren 1 x pro Jahr 300 Pkte Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen Die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gemäß 25 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossenen Richtlinien (Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) bestimmen das Nähere über die ärztlichen Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Folgende Maßnahmen werden mit 300 Punkten im Jahr bonifiziert Hautkrebsscreening Das Hautkrebsscreening nach 25 Abs.2 SGB V in Verbindung mit 10c Satzung AOK Bayern kann ab dem Alter von 18 Jahren alle 2 Jahre wahrgenommen werden und wird mit 300 Punkten bonifiziert. Hautkrebsscreening dem Alter von 35 Jahren 1 x pro Jahr 300 Pkte Früherkennungsmaßnahmen bei Frauen Frauen haben gemäß 25 Abs. 2 SGB V ab dem Alter von 20 Jahren an einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Die nach Krebsfrüherkennungs-Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen dienen der Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales ab dem Alter von 20 Jahren sowie zusätzlich der Brust und der Haut ab dem Alter von 30 Jahren sowie zusätzlich des Rektums und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50 Jahren sowie zusätzlich der Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust (Mammographie-Screening) ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres. Krebsvorsorge Frauen Alle Teilnehmerinnen ab dem Alter von 20 Jahren 1 x pro Jahr 300 Pkte. AOK Bayern 3/10

4 Früherkennungsmaßnahmen bei Männern Männer haben gemäß 25 Abs. 2 SGB V ab dem Alter von 45 Jahren an einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Die nach Krebsfrüherkennungs-Richtlinien durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen dienen der Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut ab dem Alter von 45 Jahren sowie des Rektums und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 50 Jahren. Krebsvorsorge Männer dem Alter von 45 Jahren 1 x pro Jahr 300 Pkte Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen Teilnehmerinnen, die schwanger sind und sämtliche im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben, werden mit 300 Punkten belohnt. Die Bestätigung erfolgt nach Abschluss des vollständigen Untersuchungskomplexes. Mutterschaftsvorsorge Alle Teilnehmerinnen ab 1 x pro vollständigem Untersuchungskomplex 300 Pkte Kindervorsorgeuntersuchungen U1 U6 Innerhalb des ersten Lebensjahres werden die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 U6 gemäß 26 SGB V durchgeführt. Die Dokumentation erfolgt im Untersuchungsheft. Die Durchführung dieses vollständigen Untersuchungskomplexes wird mit insgesamt 200 Punkten bonifiziert und zwar in dem Kalenderjahr, in dem die letzte Untersuchung dieses Komplexes (U6) durchgeführt wurde. U1-U6 Alle Teilnehmer vor 1 x pro vollständigem Untersuchungskomplex 200 Pkte Kindervorsorgeuntersuchungen U7 J1 Die Kindervorsorgeuntersuchungen U7 J1 nach 26 SGB V sind in folgenden Lebensaltern durchzuführen: U7 U7a U8 U9 U10 U 11 J1 21. bis 24. Lebensmonat 34. bis 36. Lebensmonat 43. bis 48. Lebensmonat 60. bis 64. Lebensmonat 7 bis 8 Jahre 9 bis 10 Jahre 12 bis 15 Jahre Die Durchführung wird mit 200 Punkten je Untersuchung bonifiziert. Alle Teilnehmer vor 1 x pro Untersuchung U7 J1 200 Pkte. AOK Bayern 4/10

5 2.4.6 Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder Zwischen dem 30. und 72. Lebensmonat erfolgen drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Abstand von mindestens 12 Monate. Individualprophylaktische Leistungen vom 6. bis zur sind einmal pro Kalenderhalbjahr möglich. Die Durchführung dieser Untersuchungen wird mit 200 Punkten bonifiziert. Zahnvorsorge Alle Teilnehmer vor 1 x pro Jahr 200 Pkte Zahnvorsorge für Erwachsene Nach 22 SGB V kann sich der Versicherte regelmäßig beim Zahnarzt untersuchen lassen. Bis zur 18. Lebensjahres 2 x jährlich, danach 1 x jährlich. Zahnvorsorge 1 x pro Jahr 200 Pkte Professionelle Zahnreinigung Durch gezielte Vorsorge können Zähne bis ins hohe Alter erhalten bleiben. Hierfür sind gute Mundhygiene und gesunde Ernährung wichtige Voraussetzungen. Vom Zahnarzt kann darüber hinaus mit einer professionellen Zahnreinigung eine zusätzliche Intensivreinigung des Gebisses durchgeführt werden. Professionelle Zahnreinigung 15. Lebensjahres 1 x pro Jahr 200 Pkte Impfungen für Teilnehmer Nimmt ein Teilnehmer Impfungen wahr, die gemäß 10 der Satzung der AOK bezahlt werden, erhält er unabhängig von der Zahl der Impfungen pro Jahr 100 Punkte gutgeschrieben. Sind mehrere Impfungen zum Aufbau einer Immunisierung notwendig, werden die Punkte für das Jahr angerechnet, in dem die Mehrfachimpfung abgeschlossen ist. Impfungen Erwachsene und Kinder Alle Teilnehmer 1 x pro Jahr 100 Pkte. AOK Bayern 5/10

6 2.4.9 Angebote aus dem AOK-Gesundheitsprogramm Die AOK bietet altersentsprechende Programme an Präventionskurse für Erwachsene Für Teilnehmer ab werden folgende Kurse bonifiziert: Bewegung (z. B. Nordic Walking, Rückenschule) Ernährung (z. B. Bewegtes Abnehmen) Entspannung (z. B. Stressbewältigung, Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung) Kurse für DMP Teilnehmer (z. B. Gut leben mit Diabetes ; Nordic Walking für Diabetiker ) Dies gilt für AOK-Kurse, Kurse von Kooperationspartnern, Präventionskurse im Betrieb, Kurse anderer gesetzlicher Krankenversicherer. Bonifiziert werden auch Kurse von Fremdanbietern, wenn eine Bezuschussung durch die AOK erfolgt (z. B. Hochschulsport). Wenn der Teilnehmer mindestens ¾ der angesetzten Termine wahrgenommen hat, erhält er pro Kurs 300 Punkte. Pro Jahr können maximal 2 Kurse bonifiziert werden. Präventionskurse für Erwachsene Zwei Kurse pro Jahr Je 300 Pkte Präventionskurse für Kinder Für Teilnehmer unter 15 Jahren werden folgende Kurse bonifiziert: Bewegung (z. B. Jolinchens Bewegungskiste, Kinderrückenschule) Ernährung ( z. B. Power Kids) Entspannung (z. B. RelaxKids) Die Bonifizierung erfolgt wie unter Präventionskurse für Kinder Alle Teilnehmer vor 15 Lebensjahres Zwei Kurse pro Jahr Je 300 Pkte. AOK Bayern 6/10

7 AOK-Online-Angebote für Teilnehmer ab 15 Jahren Die AOK bietet folgende Online-Angebote an: Bewegung: Laufend in Form, Rücken aktiv Ernährung: Abnehmen mit Genuss Nichtrauchen: Ich werde Nichtraucher Entspannung: Stress im Griff Die Teilnahme an diesen Online-Angeboten wird pro Jahr und Programm mit 200 Punkten bonifiziert. Voraussetzung ist eine vollständige Teilnahme. Der Teilnehmer erhält danach eine personalisierte Teilnahmebestätigung, die zur Buchung der Punkte eingereicht werden kann Online-Angebote 1 x jährlich pro Programm Je 200 Pkte Sportabzeichen und Fitnesstest Legt ein Teilnehmer erfolgreich ein deutsches (Kinder-) Sportabzeichen (z. B. Laufabzeichen, Walkingabzeichen, Schwimmabzeichen, Radsportabzeichen, Radsportdauerabzeichen) ab, wird dies pro Jahr mit 400 Punkten bonifiziert. Zusätzlich können erwachsene Teilnehmer einen Fitnesstest (2 km Walkingtest oder Fahrradergometer-Test nach PWC und IPN) absolvieren. Die Abnahme und Bestätigung erfolgen grundsätzlich durch zertifizierte Fitnessstudios, die mit der AOK kooperieren. In Einzelfällen kann dies auch durch AOK-Bewegungsfachkräfte erfolgen. Sportabzeichen und Fitnesstest jeweils 1 x pro Jahr jeweils 400 Pkte. Kindersportabzeichen Alle Teilnehmer vor 1 x pro Jahr 400 Pkte Aktive Teilnahme im Sportverein oder Fitnessstudio Die aktive Teilnahme im Sportverein und/oder Fitnessstudio wird mit 200 Punkten belohnt. Die Bonifizierung ist jährlich möglich. Aktive Teilnahme im Sportverein oder Fitnessstudio Alle Teilnehmer 1 x pro Jahr Je 200 Pkte Kurs SPORT PRO GESUNDHEIT Viele Sportvereine bieten Kurse unter dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT an. Die Teilnahme an solchen Kursen wird je Kurs mit 200 Punkten belohnt. Die Bonifizierung ist pro Jahr maximal 2 mal möglich. Kurs SPORT PRO GESUND- HEIT Alle Teilnehmer 2 x pro Jahr Je 200 Pkte. AOK Bayern 7/10

8 AOK-Veranstaltungen Regionale AOK-Veranstaltungen, die eine gesundheitsbewusste Lebensweise fördern, können im Rahmen des Prämienprogramms bonifiziert werden. Die Teilnahme an entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen wird maximal 3 mal jährlich mit je 100 Punkten belohnt. Eine Bestätigung erfolgt durch die AOK Bayern während der Veranstaltung. AOK- Veranstaltungen Teilnehmer ab Vollendung des 3 x pro Jahr Je 100 Pkte Fahrsicherheitstraining Die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining (Kraftfahrzeuge) nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates wird einmal jährlich mit 300 Punkten bonifiziert. Fahrsicherheitstraining (KFZ) Alle Teilnehmer zwischen Vollendung des 15. und 26. Lebensjahres 1 x pro Jahr 300 Pkte Erste-Hilfe-Kurs Im Rahmen des Prämienprogramms bonifiziert die AOK: Erste Hilfe Kurse Sofortmaßnahmen am Unfallort Kurse zur Verhütung von Kinderunfällen / Erste Hilfe am Kind Wenn die Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erfüllt sind. Der Teilnehmer erhält einmal jährlich 300 Punkte. Erste-Hilfe-Kurse 1 x pro Jahr 300 Pkte Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) Teilnehmer, die in strukturierte Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V (Disease-Management-Programme DMP) eingeschrieben sind, erhalten einmal jährlich 400 Punkte, wenn sie die erforderlichen Untersuchungen und behandlungsbegleitenden Maßnahmen wahrgenommen haben. Teilnahme DMP Alle Teilnehmer 1 x pro Jahr 400 Pkte. AOK Bayern 8/10

9 3. Prämierung 3.1 Prämien Das Prämiensortiment besteht aus Sachprämien (z. B. Pulsuhr, Körperfettwaage) sowie Wertgutscheinen (z. B. für Wellnessangebote). Alle Prämien dienen der Gesundheitsförderung. Das Prämienangebot kann sich ändern. 3.2 Punktekonto Der Teilnehmer kann über folgende Kanäle seine Punkte abrufen: Hotline Internet AOK Mit Erreichen von mindestens 800 Punkten besteht die Möglichkeit, diese gegen Sachprämien oder Wertgutscheine einzulösen. Die gesammelten Punkte verfallen nach drei Jahren (Beginnzeitpunkt: Datum der abgeschlossenen Maßnahme auf dem Scheck). Prämienpunkte können innerhalb einer Familie zusammengeführt werden. 3.3 Prämienbestellung Der Teilnehmer kann schriftlich über ein Bestellformular, telefonisch über die Hotline oder über das Internet die gewünschte Prämie bestellen. Nach Beendigung der Teilnahme können keine Prämienpunkte mehr eingelöst werden. Es können nur die Prämien angefordert werden, die zum Zeitpunkt der Einlösung der Punkte angeboten werden. Prämienanforderungen aus zusammengeführten Familienpunkten erfolgen über die Hotline. Angeforderte Prämien werden wertmäßig der Finanzbehörde gemeldet. 4. Beendigung der Teilnahme 4.1 Beendigung der Teilnahme Die Teilnahme am AOK-Prämienprogramm kann jederzeit beendet werden. Nach Beendigung der Teilnahme können keine Prämienpunkte mehr eingelöst werden. Hat der Teilnehmer innerhalb von drei Jahren keine Schecks eingereicht, wird die Teilnahme von der AOK beendet. Für den Haupt- und alle Mitsammler endet die Teilnahme am AOK- Prämienprogramm mit der Teilnahme am AOK-Bonustarif. Vorhandene Prämienpunkte können innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden. 4.2 Ende der AOK Versicherung Die Teilnahme am Prämienprogramm der AOK Bayern endet mit dem Ende der Versicherung eines Teilnehmers bei der AOK Bayern. Kurzzeitige Unterbrechungen bis zu 3 Monaten sind unschädlich. AOK Bayern 9/10

10 5. Datenschutz 5.1 Erfassung und Ablage der eingereichten Teilnahmecoupons und Schecks Mit der Durchführung des AOK-Prämienprogramms beauftragt die AOK ein Dienstleistungsunternehmen. Die Teilnahmecoupons und eingereichte Schecks werden dort elektronisch erfasst und physisch aufbewahrt. Die Unterlagen bleiben Eigentum der AOK und werden so aufbewahrt, dass nur Berechtigte Zugriff haben. 5.2 Elektronische Ablage von Daten Folgende Daten des Teilnehmers, werden elektronisch gespeichert: Name, Adresse, ggf. Telefonnummer und -Adresse, Geburtsdatum, Kassennummer, KV- Nummer, Teilnehmer-ID, Beginn der Teilnahme, eingereichte Leistungen/Schecks mit Scheck-Datum, Höhe der Punkte, Termin zur Prämiengewährung, Prämie. 5.3 Nachweis der Wirksamkeit Gemäß 65 a Abs. 3 SGB V muss die AOK Bayern ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber mittelfristig (mindestens alle 3 Jahre) den Nachweis führen, dass die bonifizierten Maßnahmen zu Einsparungen bzw. Effizienzsteigerungen geführt haben. Zu diesem Zweck werden in einer noch zu definierenden anonymisierten Stichprobe eingereichte Schecks / bonifizierte Maßnahmen durch die AOK ausgewertet. 5.4 Aufbewahrungsfristen Sowohl elektronisch gespeicherte Daten als auch Schecks werden 48 Monate nach dem Tag der Erfassung gelöscht und vernichtet. Daten von ausgeschiedenen Teilnehmern werden zum Nachweis der Wirksamkeit (5.3) ebenfalls 48 Monate aufbewahrt. 6. Änderungen Diese Ausführungsbestimmungen gemäß 13 der Satzung wurden vom Vorstand der AOK Bayern beschlossen. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen eines erneuten Vorstandsbeschlusses. Nürnberg, den AOK Bayern Die Gesundheitskasse gez. Dr. Helmut Platzer Vorstandsvorsitzender AOK Bayern 10/10

Kinder- Bonusprogramm MIT SPORT, SPASS UND VORSORGE TOLLE PRÄMIEN KASSIEREN

Kinder- Bonusprogramm MIT SPORT, SPASS UND VORSORGE TOLLE PRÄMIEN KASSIEREN Kinder- Bonusprogramm MIT SPORT, SPASS UND VORSORGE TOLLE PRÄMIEN KASSIEREN 02 03 Das grosse Prämiensammeln AUch für Kleine Vom Babyschwimmen bis zur Zahnvorsorge das Kinderbonusprogramm der Heimat Krankenkasse

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE BONOLINO. Das Kinder-Bonusprogramm

BETRIEBS- KRANKENKASSE BONOLINO. Das Kinder-Bonusprogramm BETRIEBS- KRANKENKASSE BONOLINO Das Kinder-Bonusprogramm Liebe Kinder, liebe Eltern, ich heiße Bonolino, entspanne am liebsten in meinem aufblasbaren Planschbecken und bin der Kinder- Gesundheitsbotschafter

Mehr

Bonusprogramm 2015. Individueller Service Sichere Leistungen

Bonusprogramm 2015. Individueller Service Sichere Leistungen Bonusprogramm 2015 Individueller Service Sichere Leistungen Mit dem Bonusprogramm der BKK Wirtschaft & Finanzen lohnt es sich doppelt, gesund zu leben. Denn wer auf seine Gesundheit achtet, gewinnt deutlich

Mehr

UNSER BONUSPROGRAMM Gesundheit lohnt sich!

UNSER BONUSPROGRAMM Gesundheit lohnt sich! UNSER BONUSPROGRAMM Gesundheit lohnt sich! Informationsbroschüre zum actimonda-bonusprogramm für Kinder, Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene FASZINATION GESUNDHEIT SPÜREN UND DABEI GELD VERDIENEN Verpassen

Mehr

Gesund leben, Aktiv-Prämie kassieren. Bei der Krankenkasse der neuen Generation

Gesund leben, Aktiv-Prämie kassieren. Bei der Krankenkasse der neuen Generation Gesund leben, Aktiv-Prämie kassieren Bei der Krankenkasse der neuen Generation Bonusprogramm fitforcash: Dreimal gesundheitsbewusst bringt 200,00 Euro Vorsorge, Sport, Normalgewicht ein gesunder Lebensstil

Mehr

BKK Pfalz Bonusmodelle das PLUS für Ihre Gesundheit

BKK Pfalz Bonusmodelle das PLUS für Ihre Gesundheit 150 E für Sie plus 25 E für jedes Kind BKK Pfalz Bonusmodelle das PLUS für Ihre Gesundheit Ihre Gesundheit und Ihre Vorsorge liegen uns am Herzen www.bkkpfalz.de Bonusmodelle für jeden Wir belohnen Sie,

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Ihre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich erreichen kann?

Ihre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich erreichen kann? Wahltarife Ihre Fragen - unsere Antworten zu den Wahltarifen IKK Cash und IKK Cash plus. Informieren Sie sich auch auf unserer Seite Wahltarife. IKK Cash Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung, die ich

Mehr

Gewinnspiel-Bedingungen

Gewinnspiel-Bedingungen Gewinnspiel-Bedingungen Veranstalter des Gewinnspiels (http://www.agrar.basf.de/agroportal/de/de/news/anmeldung_regionalberatung/anmeldung.ht ml) ist BASF SE, Agrarzentrum, Postfach 120, 67114 Limburgerhof,

Mehr

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK)

2.09 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (AOK) Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) 1 (1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die

Mehr

Landwirtschaftliche Krankenversicherung. Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten. Bonusheft

Landwirtschaftliche Krankenversicherung. Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten. Bonusheft Landwirtschaftliche Krankenversicherung Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten Bonusheft Ihre Kranken- und Pflegeversichertennummer: Name, Vorname Geburtsdatum Kranken- und Pflegeversichertennummer(n)

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Vorsorge gibt Sicherheit. Nutzen Sie die kostenfreien Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen für Frauen

Vorsorge gibt Sicherheit. Nutzen Sie die kostenfreien Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen für Frauen Vorsorge gibt Sicherheit Nutzen Sie die kostenfreien Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen für Frauen Früherkennung kann Leben retten! In der Bundesrepublik Deutschland erkranken jährlich

Mehr

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden?

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden? Connext GmbH Balhorner Feld 11 D-33106 Paderborn FON +49 5251 771-150 FAX +49 5251 771-350 hotline@connext.de www.connext.de Pflegeberichtseintrag erfassen Produkt(e): Vivendi Mobil Kategorie: Allgemein

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz

Mehr

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: 31.07.2015 11.08.2015 Region: Österreich, Salzburger Land Angaben zum Kind Name des Kindes: Vorname: Geburtsdatum des Kindes: Handynummer des Kindes: Emailadresse

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Quittungsheft für Zuzahlungen

Quittungsheft für Zuzahlungen Quittungsheft für Zuzahlungen Das Quittungsheft wird geführt für Name, Vorname(n) Geburtsdatum Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) Quittungsheft für Zuzahlungen Arznei-, Verbandmittel Fahrkosten Heilmittel

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Muster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert.

Muster. Versicherungsbescheinigung. Die/Der unten genannte Studentin/Student. ist bei uns versichert. Best.-Nr. 1106 (02.02) Blatt 1 Die/Der unten genannte Studentin/Student ist versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig. Herr/Frau ist bei uns versichert.

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

kranken- und pflegeversicherung AktivBonus junior Der Sonderbonus der Knappschaft Mein Vorteil: bis zu 500 Euro

kranken- und pflegeversicherung AktivBonus junior Der Sonderbonus der Knappschaft Mein Vorteil: bis zu 500 Euro kranken- und pflegeversicherung AktivBonus junior Der Sonderbonus der Knappschaft Mein Vorteil: bis zu 500 Euro AktivBonus junior 3 Liebe Eltern! Sie und Ihre Kinder leben gesundheitsbewusst? Dann ist

Mehr

Erweiterte Vorsorge für Kinder und Jugendliche

Erweiterte Vorsorge für Kinder und Jugendliche Familie Erweiterte Vorsorge für Kinder und Jugendliche Clever für Kids Teilnahme der Versicherten Die Teilnahme ist freiwillig und schränkt das Recht der freien Arztwahl nicht ein. An dieser Versorgung

Mehr

DOSB l SPORT PRO GESUNDHEIT Das Qualitätssiegel für gesundheitsorientierte Sportangebote im Verein

DOSB l SPORT PRO GESUNDHEIT Das Qualitätssiegel für gesundheitsorientierte Sportangebote im Verein DOSB l Sport bewegt! DOSB l SPORT PRO GESUNDHEIT Das Qualitätssiegel für gesundheitsorientierte Sportangebote im Verein SPORT PRO GESUNDHEIT das Qualitätssiegel für den Gesundheitssport LSB NRW l Andrea

Mehr

----------------------------------------------------------- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

----------------------------------------------------------- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Absender: An das Bürgermeisteramt Pflasterstraße 15 71729 Erdmannhausen Datum Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes Vorname Geburtsdatum Straße/Hausnummer

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Ich möchte den AOK-Wahltarif vigo select Kieferorthopädie für mich / meine familienversicherten Angehörigen wählen:

Ich möchte den AOK-Wahltarif vigo select Kieferorthopädie für mich / meine familienversicherten Angehörigen wählen: Erklärung zum AOK-Wahltarif vigo select Kieferorthopädie ( 35 der Satzung der ) Servicestelle Wahltarife Kasernenstr. 61 Telefon: (0211) 82 25 0 Telefax: (0211) 82 25 10 15 Name: Vorname: PLZ: Wohnort:

Mehr

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Anleitung für die Hausverwaltung

Anleitung für die Hausverwaltung www.gruppenhaus.ch Version vom 15. September 2006 Autor Kontakt Gruppenhaus.ch GmbH support@gruppenhaus.ch Inhalt 1 Allgemeines... 2 1.1 Login... 2 1.2 Wenn Sie nicht mehr weiter wissen... 2 2 Belegungsplan...

Mehr

Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von

Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. www.wrigley-zahnpflege.at. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST www.wrigley-zahnpflege.at Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von Haben Sie Interesse daran, den Termin-Erinnerungsdienst auch in

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung

Mehr

Zahnersatz. Zahnersatz fast zum Nulltarif. Eine teure Leistung wird für Sie günstiger.

Zahnersatz. Zahnersatz fast zum Nulltarif. Eine teure Leistung wird für Sie günstiger. Zahnersatz Zahnersatz fast zum Nulltarif Eine teure Leistung wird für Sie günstiger. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die gesetzlichen Krankenkassen leisten zum Zahnersatz als Festzuschüsse

Mehr

Forschungsprojekt Gesundheit und Information in der Schwangerschaft. Fragebogen zur Bewertung der Schwangerenvorsorge

Forschungsprojekt Gesundheit und Information in der Schwangerschaft. Fragebogen zur Bewertung der Schwangerenvorsorge Forschungsprojekt Gesundheit und Information in der Schwangerschaft Hochschule Neubrandenburg in Zusammenarbeit mit der AOK M/V Betreuung: Prof. Dr. Thomas Elkeles; Studentische Mitarbeit: S. Thoms, K.

Mehr

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.

GUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro. GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Brustkrebs und Mammographie

Brustkrebs und Mammographie Arbeitseinheit im Rahmen des ESF-Projekts Alphabetisierung- Grundbildung- Gesundheit Brustkrebs und Mammographie erstellt von Marion Döbert, VHS Bielefeld, 2007 Viele Wörter sind schwer zu lesen und zu

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Sie haben das Recht......dass Ihre Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

vom 22. Oktober 2015 Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse

vom 22. Oktober 2015 Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse Allgemeine Angaben Antragsteller Stadt Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

DGIV-Seminar. Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)

DGIV-Seminar. Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) DGIV-Seminar Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) 17. Juni 2015 Veranstaltungsort: AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice

Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Ziel der Personal- und Sozialpolitik von Philips Deutschland ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Mehr

Eingangsformel. 1 Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten. 2 Versicherungsbescheinigung. 3 Zuständigkeitsregelung SKV-MV

Eingangsformel. 1 Unterrichtung der Studienbewerber und Studenten. 2 Versicherungsbescheinigung. 3 Zuständigkeitsregelung SKV-MV Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studenten (Studentenkrankenversicherungs- Meldeverordnung - SKV-MV) SKV-MV Ausfertigungsdatum:

Mehr

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO)

Antrag auf Bewilligung einer Schülerbeförderung (gemäß 36 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung Sonderpädagogikverordnung SopädVO) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management Schul- und Sportamt Bearbeiterin SchuSpo 1 101/ 1 112 Frau Huber/ Frau Kühn Telefon: (030) 9018 26031/ 26018 Fax: (030)

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Die Bonuskarte für Ihre Gesundheit Attraktive Geldprämien Zusätzliche Gesundheitsleistungen Cover: Mitarbeiter der R+V BKK v.l.n.r.: Kerstin Schäfer - Leistungen, Cinja Polenske

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

S c h u l v e r t r a g

S c h u l v e r t r a g Scuola paritaria D. I. 3196 Liceo Linguistico Staatl. anerkannte Ergänzungsschule der Stiftung Private Schulen GmbH, Tel: 0221 139 29 85 Fax: 0221 139 29 86 kontakt@italo-svevo-koeln.de www.italo svevo-koeln.de

Mehr

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen

Mehr

PhysioPlus: Ihr gratis Gesundheits-Check.

PhysioPlus: Ihr gratis Gesundheits-Check. Gesetzliche Krankenkasse Körperschaft des öffentlichen Rechts PhysioPlus: Ihr gratis Gesundheits-Check. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verband für Physiotherapie Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten

Mehr

Aus der Praxis für die Praxis Arbeitshilfe Foto- und Bildrechte, Urheberrechte von Menschen im Verein

Aus der Praxis für die Praxis Arbeitshilfe Foto- und Bildrechte, Urheberrechte von Menschen im Verein Malte Jörg Uffeln Magister der Verwaltungswissenschaften RECHTSANWALT MEDIATOR (DAA) MENTALTRAINER LEHRBEAUFTRAGTER Nordstrasse 27 63584 Gründau Tel. 06051 18979 oder 0170 4241950 Fax. 06051 18937 e-mail:

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Buntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015. Zeitraum 27.07.-14.08.2015. Organisation:

Buntes Treiben! INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015. Zeitraum 27.07.-14.08.2015. Organisation: INFORMATION und ANMELDUNG für die Ferienspiele 2015 Buntes Treiben! Zeitraum 27.07.-14.08.2015 Organisation: Betreuungszeit: Betreuungsorte: Verlauf: Anzahl der Plätze: Anmeldung: Fotos Die Ferienspiele

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten

Mehr

GOtoSPORT.CH Internetplattform

GOtoSPORT.CH Internetplattform GOtoSPORT.CH Internetplattform Verwalten Sie die Ausschreibungen Ihrer Sportveranstaltungen mit GOtoSPORT.ch Grundgedanke Über die Internetplattform GOtoSPORT.ch werden Sportveranstaltungen publiziert.

Mehr

SIE WÄHLEN, WIR ZAHLEN!

SIE WÄHLEN, WIR ZAHLEN! SIE WÄHLEN, WIR ZAHLEN! Noch mehr zusätzliche Gesundheitsleistungen der AOK Bremen/Bremerhaven für Sie MEHR LEISTUNG FÜR SIE VOLLE LEISTUNG! Wir unterstützen Sie und Ihre Gesundheit mit vielen Zusatzleistungen

Mehr

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem? Durch das System der Punkte in Flensburg ist die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer mit deutscher Fahrerlaubnis gewährleistet.

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016

Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016 Vertrag über Lernförderung (Stand: 14.08.2015) für Schülerinnen und Schüler an der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule im Schuljahr 2015/2016 im Fach: Deutsch Englisch Mathematik Sonstiges Wunschfach

Mehr

Abfallentsorgungsgebühren

Abfallentsorgungsgebühren Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Audi BKK lohnt sich. 200 Bonus möglich! Mehr für unsere Versicherten mit dem Bonusprogramm AktivFit 2014! Bis zu

Audi BKK lohnt sich. 200 Bonus möglich! Mehr für unsere Versicherten mit dem Bonusprogramm AktivFit 2014! Bis zu Audi BKK lohnt sich. Mehr für unsere Versicherten mit dem Bonusprogramm AktivFit 2014! Bis zu 200 Bonus möglich! www.krankenkassen-kompass.de Das lohnt sich! Sie sorgen vor, wir zahlen bis zu 200 pro Jahr

Mehr

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern Caroline B., Redakteurin Gültig für den Abschluss bis 31.12.2014 Reise-Krankenversicherung für Urlaubsreisen bis zu 42 Tagen Das Wichtigste

Mehr

FEUERWEHR KAMERADEN LEHRGÄNGE 4 DRUCKEN 5

FEUERWEHR KAMERADEN LEHRGÄNGE 4 DRUCKEN 5 FEUERWEHR KAMERADEN LEHRGÄNGE 4 DRUCKEN 5 Der Menüpunkt Pflege Kameraden dient zur Verwaltung der Mitglieder der Feuerwehr. Hier erfassen Sie die grundlegenden Daten zu einem Mitglied / Kamerad. Dabei

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr