Auslandsjagd auf geschützte Tierarten durch deutsche Jäger Teil 2 (Afrika)

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Transkript:

Auslandsjagd auf geschützte Tierarten durch deutsche Jäger Teil 2 (Afrika) D. Jelden & M. Sterz Bundesamt für Naturschutz Abteilung Artenschutzvollzug Konstantinstrasse 110 53179 Bonn Im ersten Teil dieser dreiteiligen Serie war bereits über einen Zeitraum von 14 Jahren die Auslandsjagd deutscher Jäger in den Amerikas quantitativ beleuchtet worden. Im vorliegenden 2. Teil soll nun der schwarze Kontinent als das Traumreiseziel deutscher Trophäenjäger auf artengeschütztes Wild schlechthin anhand der im Bundesamt für Naturschutz vorliegenden Einfuhrdaten analysiert werden. Diese bewegen sich dabei mitunter im Osten des Kontinents auf den Spuren berühmter Trophäenjägern wie Ernest Hemingway, Theodore Roosevelt oder Frederick Selous und können im Verlauf ihrer Jagdreisen als äußeres Zeichen erfolgreicher Naturschutzbemühungen und dies trotz eines teilweise erschreckenden Rückgangs des Wildtierbestandes, in einigen spektakulären Regionen, wie ihre berühmten Vorgänger, noch immer dieselben Tiere ins Visier nehmen. Auf keinem anderen Kontinent ist die Jagd für ausländische Kunden heute so perfektioniert, wie in Afrika. Dies gilt gleichermaßen für den Westen, Osten, Süden oder das Zentrum des Kontinents, wobei verständlicherweise romanischsprachige Länder wie Burkina Faso, Kamerun, Gabun oder Benin aufgrund fehlender Sprachbarrieren von südeuropäischen oder französischen Jägern bevorzugt besucht werden. Neben noch recht ursprünglichen Jagdsafaris mit Lagerfeuerromantik und Zeltübernachtung, findet man vor allem im südlichen Afrika, wohin es den deutschen Auslandsjäger besonders gerne hinzieht, neben topausgestatteten Lodges mit dem Ambiente eines feinen Fünfsternehotels auch einfachere Jagdunterkünfte mit Familienanschluss und Jagd auf Privatländereien. Nicht unerwähnt sei an dieser Stelle, dass sich in den vergangnen Jahrzehnten in einigen afrikanischen Ländern die Trophäenjagd sowohl zu einem politischen wie auch ökonomisch bedeutsamen Wirtschaftsfaktor entwickelt hat. Solche Entwicklungen bringen allerdings oft auch viele nachteilige Erscheinungen mit sich. Sei es dass es an einer zwischen Nachbarländern koordinierten gemeinsamen Jagdpolitik mangelt und dadurch über Ländergrenzen wandernde Trophäenträger nicht als ein gemeinsames schützenswertes lebendes Naturerbe akzeptiert werden oder dass in manchen Ländern aufgrund politischer und oft auch durch Korruption begleiteter Ränkespiele Jagdlizenzen oder Jagdpachten mehrfach oder weit unter Wert veräußert wurden. Mehrere dieser Fälle, die sich aus deutscher Sicht vor allem auf die Länder Simbabwe, Kenia und Tansania bezogen, spielten in der Vergangenheit im Zusammenhang mit entsprechenden beim Bundesamt für Naturschutz anhängigen Genehmigungsverfahren eine nicht unerhebliche Rolle, die bis heute auf anderen, im Rahmen dieser Artikelserie behandelnden Kontinenten ihresgleichen sucht. Erstaunlicherweise umfassen die Anhänge des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) mit mehr als 20 afrikanischen Arten nur geringfügig mehr potentiell interessanten jagdbaren Großsäugern wie in den Amerikas. Allerdings verfügt Afrika mit dem afrikanischen Elefanten, dem Breit- und Spitzmaulsnashorn sowie drei Großkatzenarten über die weltweit weitaus spektakulärsten CITES-Trophäentiere. Darüber hinaus bietet Afrika mit einer großen Anzahl anderer unter Trohäenjägern begehrter und international nicht geschützter Großsäuger, wie z. B. Kudu, Warzenschwein, Sitatunga-Antilope oder Kaffernbüffel noch weitaus mehr. Diese jagdbaren

Arten, die oft ein und denselben Lebensraum, wie die CITES-geschützten Großsäuger teilen, bieten dadurch einem meist nur wenige Tage weilenden Jagdtouristen beinahe täglich eine Vielzahl von zusätzlichen Jagdmöglichkeiten. Statistik der Einfuhren von Jagdtrophäen aus Afrika Die Daten von weltweit jährlich im grenzüberschreitenden Verkehr befindlichen geschützten Tier- und Pflanzenarten sind heute im Gegensatz zu den Anfängen von CITES jederzeit Internet-gestützt über eine vom World Conservation Monitoring Centre s des Umweltprogramms der Vereinten Nationen gepflegte Datenbank abrufbar (http://www.unep-wcmc.org/citestrade). Auch die Handelsdaten Deutschlands, die die Einfuhren von Jagdtrophäen aus Drittstaaten also Ländern außerhalb der Europäischen Union mit umfassen, können seit 1996 problemlos Internet-gestützt beim Bundesamt für Naturschutz recherchiert werden (http://www.bfn.de/0305_statistik.html). Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erfasst als die zentrale deutsche Bundesbehörde für den nationalen und internationalen Artenschutz sämtliche Handelsdaten zwischen Deutschland und Drittstaaten von nach dem des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützten Exemplaren auf Grundlage der erteilten und genutzten Genehmigungen. Eine Analyse der Einfuhrdaten von Jagdtrophäen CITES-geschützter Exemplare zwischen 1996 und 2009 aus Afrika ergab, dass Jagdtrophäen aus insgesamt 20 afrikanischen Ländern eingeführt wurden. Über 90% der von deutschen Jägern importierten Jagdtrophäen stammen aus den vier südlichen Ländern Tansania, Namibia, Simbabwe und Südafrika. Die Grafik 1 zeigt deutlich, dass die übrigen 16 Ursprungsländer für Jagdreisen deutscher Jäger statistisch nur eine untergeordnete Rolle spielen. Grafik 1: Anteil der afrikanischen Ursprungsländer an den Gesamteinfuhren von CITES-Jagdtrophäen aus Afrika nach Deutschland im Zeitraum 1996 bis 2009 1) Übrige Länder: Republik Kongo, Republik Elfenbeinküste, Kenia, Mauritius, Ruanda, Senegal, Äthiopien, Sudan, Burkina Faso, Benin, Zentralafrikanische Republik, Uganda, Mosambik Bezüglich der Stückzahlen von eingeführten Jagdtrophäen kann der interessierte Leser auf der oben genannten Datenbank des BfN (http://www.bfn.de/0305_statistik.html) komfortabel selbst recherchieren. Eine Zusammenstellung dieser Daten hat allerdings wenig Aussagekraft. Die vorliegende Analyse fokussiert deshalb, wie schon im 1. Teil dieser Serie, auf das Artenspektrum, die Anzahl der Einfuhrvorgänge und Trends im untersuchten Zeitraum.

Das gesamte verfügbare Zielartenspektrum Afrikas mit potentiell weit über 20 jagdbaren CITES-geschützten Großsäugern und 3 Krokodilarten wird anders als in Amerika von deutschen Trophäenjägern weit ausgeschöpft und über den untersuchten Zeitraum hinweg immerhin mehr oder weniger regelmäßig über 90 % der potentiell jagdbaren Arten im Rahmen von Jagdreisen nutzten. Neben dem afrikanischen Elefanten, dem Hartmann-Bergzebra, Pavianen und den CITES-geschützten Horntieren rangieren vor allem die drei Großkatzenarten Löwe, Leopard und Gepard hoch auf der Beliebtheitsskala deutscher Jäger. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt eine Übersicht, von welchen der in Afrika theoretisch jagdrelevanten CITES-Arten tatsächlich Jagdtrophäen Im Zeitraum 1996 bis 2009 nach Deutschland legal eingeführt wurden. Die Arten, die im Jahr 2007 aus dem Anhang C gestrichen wurden (z. B. Bongo-Tragelaphus eurycerus u.a.) sind in dieser Erhebung nicht berücksichtigt worden. Tabelle 1 CITES geschützte, auf dem afrikanischen Kontinent verbreitete und jagdrelevante Art Einfuhr als Jagdtrophäe nach Deutschland im Zeitraum 1996 bis 2009 Anhang A VO(EG) Nr. 338/97 Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana) (Anhang A Populationen) Ja 1,1 % Anteil an Einfuhrvorgängen insgesamt Leopard (Panthera pardus) 11,5 % Gepard (Acinonyx jubatus) 5,4 % Säbelantilope (Oryx dammah ) 1) 0,1 % Arabische Oryx (Oryx leucoryx) Wildkatze (Felis silvestris) 1,2 % Panzerkrokodil (Crocodylus cataphractus) Stumpfkrokodil (Osteolaemus tetraspis) Anhang B VO(EG) Nr. 338/97 Afrikanischer Elefant (Loxodonta africana) 6,5 % (Anhang B Populationen) Südliches Breitmaulnashorn 0,4 % (Ceratotherum simum simum) Löwe (Panthera leo) 4,7 % Flusspferd (Hippopotamus amphibius) 4,8 % Wüstenluchs (Caracal caracal) 3,2 % Servalkatze (Leptailurus serval) 0,5 % Blauböckchen (Philantomba monicola) Buntbock (Damaliscus pygagrus) Litschi-Moorantilope (Kobus leche) Mähnenspringer (Ammotragus lervia) Schwarzrückenducker 3,1 % (Cephalophus dorsalis) Blauducker (Cephalophus monticola) Gelbrückenducker (Cephalophus silvicultor) Hartmann-Bergzebra 32,9 % (Equus zebra hartmannae) Pavian (Papio spp.) 18,1 % Nein

Meerkatze (Chlorocebus spp., Cercopithecus spp.) 0,9 % Südlicher Seebär (Arctocephalus pussilus) 0,1 % Nilkrokodil (Crocodylus niloticus) 3,6 % Anhang C VO(EG) Nr. 338/97 Honigdachs (Mellivora capensis) 0,3 % Erdwolf (Proteles cristata) 0,2 % Dorkasgazelle (Gazella dorcas) 0,1 % Hirschziegenantilope (Antilope cervicapra) 0,1 % Zibettkatze (Civettictis civetta) 1,1 % Andere Arten 2) 0,1 % 1) Gezüchtet auf Jagdfarmen 2) Greifvögel Anhang B VO(EG) Nr. 338/97, Schlangen (Python sebae) und Warane (Varanus niloticus) Die Anzahl der jährlichen Einfuhren war im untersuchten Zeitraum erstaunlich konstant und lag im Durchschnitt bei 560 Vorgängen pro Jahr. Grafik 2 zeigt deutlich diesen konstanten Verlauf der Einfuhrvorgänge über immerhin 14 Jahre. Damit erweist sich Afrika gegenüber Amerika zweifelsfrei als der von deutschen Jägern bevorzugte Kontinent für die Trophäenjagd. Der Grund dafür dürfte neben der spektakuläreren Vielfalt an CITES-geschützten Arten auch an der exotischen und kulturell vielfältigen Umgebung liegen, der man fast täglich auf dem afrikanischen Kontinent begegnen kann. Grafik 2: Anzahl der Einfuhrvorgänge mit Jagdtrophäen von in CITES geschützten Arten aus Afrika nach Deutschland insgesamt 800 700 600 528 559 709 620 579 546 520 511 539 539 559 526 646 500 465 400 300 200 100 0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Große Bedeutung im CITES-Kontext haben die Jagdquoten für streng geschützte Arten des CITES Anhangs I. Auf dem afrikanischen Kontinent betrifft das momentan neben den Anhang I Populationen des Afrikanischen Elefanten auch noch die zwei Großkatzenarten Leopard und Gepard. Diese Quoten werden auf CITES- Vertragsstaatenkonferenzen nicht nur beschlossen sondern auch international über-

wacht. Eine wichtige Voraussetzung für die völkerrechtliche Festlegung entsprechender Quoten ist die Vorlage von Management-Plänen, deren Einhaltung einer jährlichen Kontrolle unterliegt. Die mit der Vergabe der Lizenzen im Rahmen dieser Quoten zusammenhängenden finanziellen Einnahmen müssen von den Ursprungsländern zur Hege der jeweiligen Populationen und zur Umsetzung der Managementpläne genutzt werden. Damit leisten Trophäenjäger einen nicht unerheblichen Beitrag zum Erhalt dieser Arten oder ganzer Populationen. Deutsche Jäger waren im untersuchten Zeitraum insgesamt mit 88 Trophäen aus den Anhang I Populationen des Afrikanischen Elefanten, 427 Gepard- und 900 Leopard-Trophäen beteiligt. Einfuhrverbote in die Europäische Union Im untersuchten Zeitraum gab es für die jagdrelevanten CITES-Arten aus Afrika keine Einfuhrverbote in die Europäische Gemeinschaft. Trophäen von CITES-Anhang I Arten stammten ausschließlich aus mit Quotenregelungen überwachten Populationen. Von den in Tabelle 1 aufgeführten jagdrelevanten CITES-Arten Afrikas geniest nur die Wildkatze (Felis silvestris) einen in der EU höheren Schutzstatus (Anhang A VO(EG) Nr. 338/97) als nach dem reinen Völkerrecht des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Für diese Art wären sogar Einfuhrverbote für Jagdtrophäen möglich. Die wissenschaftliche Prüfgruppe der Europäischen Union (SRG) hat gegenwärtig die Populationen Namibias, Simbabwes und Südafrikas überprüft und jeweils eine positive Stellungnahme für die Einfuhr von Jagdtrophäen abgegeben. Deutsche Jäger haben im untersuchten Zeitraum Jagdtrophäen der Wildkatze ausschließlich aus diesen drei Ländern mit den erforderlichen Einfuhrgenehmigungen eingeführt. Trophäeneinfuhren von gezüchteten Tieren Im ersten Teil dieser Serie waren wir bereits auf die Jagd auf gezüchtete CITES- Arten in den USA eingegangen. Auch im südlichen Afrika gibt es entsprechende Gatterjagden. Im Unterschied zu den USA finden allerdings aus unserer Sicht im südlichen Afrika auf entsprechenden Jagdfarmen nur Jagden auf gezüchtete Arten statt, die auch auf dem afrikanischen Kontinent heimisch sind. Die nach Deutschland eingeführten Jagdtrophäen (8 Einfuhrvorgänge) der streng geschützten Säbelantilope (Oryx dammah) stammen beispielsweise ausschließlich von gezüchteten Tieren, die auf solchen Farmen gejagt wurden. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die hohe Anzahl an Trophäeneinfuhren gezüchteter Löwen aus Südafrika. Im untersuchten Zeitraum betrugen diese annähernd 13 % aller Einfuhrvorgänge mit Löwentrophäen. Grafik 3 gibt diese Entwicklung sowie den allgemeinen Rückgang an Einfuhren von Löwentrophäen aufgrund der sich stetig verschlechternden Bestandssituation dieser Art anschaulich wieder.

Grafik 3 Einfuhr von Jagdtrophäen der Art Panthera leo (Löwe) nach Deutschland 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 Herkunft wild Herkunft gezüchtet 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Außer den beiden bereits genannten Säugetierarten wurden noch Jagdtrophäen folgender gezüchteter CITES-Arten von Südafrika nach Deutschland importiert: Mähnenspringer (Ammotragus lervia) Hirschziegenantilope (Antilope cervicapra) Wüstenluchs (Caracal caracal) Buntbock (Damaliscus pygygrus) Pavian (Papio hamadryas) Kommerzielle Einfuhren von Fellen oder Teilen geschützter, jagdrelevanter Arten Jährlich werden aus Afrika zu kommerziellen Zwecken durch Händler und Firmen auch Felle oder Teile jagdrelevanter Arten des Anhangs B der VO(EG) Nr. 338/97 nach Deutschland eingeführt, allerdings in weit geringerem Umfang, wie wir dies bereits in Teil 1 unserer Serie aus Nordamerika berichtet hatten. Entsprechende Einfuhren von Fellen hatten während des Untersuchungszeitraums hauptsächlich ihren Ursprung in Namibia, Tansania, Südafrika, Botswana und Simbabwe. Die eingeführten Exemplare werden für die Pelz- und Schmuckindustrie sowie zum Weiterverkauf an private Sammler kommerziell genutzt. Besonders hervorzuheben wären in diesem Zusammenhang die kommerziellen Einfuhren von Fellen des Hartmann-Bergzebras (Equus zebra hartmannae), von Flusspferdzähnen, Pavian-Schädeln, Häuten und Schädeln des Wüstenluchses (Caracal caracal) oder von Löwentrophäen zum kommerziellen Gebrauch. Für Exemplare dieser Arten wurden während des untersuchten Zeitraums insgesamt 377 Einfuhrgenehmigungen erteilt. Nähere Informationen zu den eingeführten Mengen und Ursprungsländern können Tabelle 2 entnommen werden. Auch für diese Übersicht wurden die bis 2009 als "Trophäen" erfassten Einfuhren jeweils den Beschreibungen "Fell" und "Schädel" zugerechnet (siehe Ausführungen im Teil 1-Amerika).

Tabelle 2: Herausragende kommerzielle Einfuhren von Fellen und Teilen jagdrelevanter Arten aus Afrika zu kommerziellen Zwecken im Zeitraum 1996 bis 2009 Art Beschreibung Eingeführt aus Hartmann-Bergzebra (Equus zebra hartmannae) Löwe (Panthera leo) Pavian (Papio spp.) Wüstenluchs (Caracal caracal) Flusspferd (Hippopotamus amphibius) Felle Namibia, Südafrika 1332 Schädel, Hufe Namibia, Südafrika 10 Botswana, Tansania, Felle Südafrika 55 Schädel Tansania, Südafrika 19 Krallen Namibia, Südafrika 22 Namibia, Simbabwe, Felle Südafrika 27 Schädel Namibia, Südafrika 115 Zähne Namibia 29 Felle Namibia, Südafrika 68 Stückzahl insgesamt Schädel Namibia, Südafrika 53 Tansania, Simbabwe, Häute Südafrika 5 Schädel Tansania, Südafrika 10 Zähne Tansania, Südafrika 2164 Darüber hinaus verzeichneten wir beim BfN während des Untersuchungszeitraums noch vereinzelte kommerzielle Einfuhren von Trophäen oder Teilen des Schwarzrückenduckers (Cephalophus dorsalis) aus Ghana, des Blauduckers (Cephalophus monticola) aus Kamerun und Südafrika, von Grünen Meerkatzen (Chlorocebus aethiops) aus Südafrika oder der Litschi-Moorantilope (Kobus leche) aus Sambia und Südafrika. Auch die Einfuhr von Nil-Krokodilhäuten (Crocodylus niloticus), Nil- Waranen (Varanus niloticus) oder Fellen des Südlichen Seebärs (Arctocephalus pussilus) zu kommerziellen Zwecken soll hier und ohne ins Detail zu gehen nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden, zumal der Schwerpunkt der kommerziellen Nutzung bei diesen Arten nicht auf den Jagdtrophäen, sondern auf dem internationalen Handel mit Häuten, Fleisch oder Fellen liegt. Illegale Einfuhren/Beschlagnahmen Im untersuchten Zeitraum wurden beim BfN insgesamt 583 Beschlagnahmen von Jagdtrophäen geschützter Arten verzeichnet, die ohne die erforderlichen Dokumente aus Afrika nach Deutschland verbracht wurden (siehe Grafik 4).

Grafik 4: Beschlagnahmen von Jagdtrophäen geschützter Arten bei der Einfuhr aus Afrika nach Deutschland 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Gesamt davon aufgehoben Das Artenspektrum entsprach im Wesentlichen dem der Tabelle 1. Von den genannten 583 Beschlagnahmen konnten 430 wieder aufgehoben werden, da die erforderlichen artenschutzrechtlichen Dokumente vom Einführer nachträglich vorgelegt wurden. Die restlichen 153 beschlagnahmten Exemplare wurden jedoch rechtskräftig eingezogen und gegen die Einführer Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Auf die Erhebung der Bußgelder und deren Bemessungsgrundlage in Abhängigkeit vom Schutzstatus der betroffenen Art waren wir bereits im ersten Teil dieser Serie ausführlich eingegangen. Zwei von mehreren Beispielen sollen dennoch hier noch einmal explizit erwähnt werden, nämlich die Erlassung eines Bußgeldes in Höhe von 1000 wegen der illegalen Einfuhr eines Gepardenfells (Acinonyx jubatus) aus Namibia sowie ein Bußgeld in Höhe von 900 wegen der illegalen Einfuhr eines Leopardenschädels (Panthera pardus) aus Simbabwe. Um Unannehmlichkeiten oder Überraschungen im Zusammenhang mit Einfuhren von Jagdtrophäen zu vermeiden, zum Beispiel wegen kurzfristig beschlossener Importverbote für jagdrelevante Arten, sollte sich jeder Jäger, der Trophäen von geschützten Arten einführen möchte, unbedingt rechtzeitig vor einer geplanten Jagdreise beim Bundesamt für Naturschutz über die artenschutzrechtlichen Einfuhrbestimmungen informieren. Die Kontaktdaten lauten: Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel.: 0228/8491-1311, E-Mail: CitesMA@bfn.de