2. Zielsetzung des Vier- Phasen- Plans. 3. Konsequenzen des Vier- Phasen- Plans

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Transkript:

Für ein Ende der Umweltverschmutzung durch den Kalibergbau im Werra- Revier Position des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Vier- Phasen- Plan zur dauerhaften Salzabwasser- Entsorgung im Werra- Kalirevier Inhaltsangabe 1. Zusammenfassung... 1 2. Zielsetzung des Vier- Phasen- Plans... 2 3. Konsequenzen des Vier- Phasen- Plans... 2 4. Bewältigung der Ewigkeitslasten aus den Salzhalden... 3 5. Umsetzungsprobleme des Vier- Phasen- Plans... 4 6. Keine Süßwasserqualität durch den Vier- Phasen- Plan... 5 7. Ablehnung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung... 6 1. Zusammenfassung Der BUND lehnt den Vier- Phasen- Plan des K+S- Vorstands und der hessischen Landesregierung zur künftigen Abwasserentsorgung des Bergbauunternehmens ab, da er den notwendigen Schutz des Grund- und Oberflächenwassers nicht gewährleistet, sondern eine vermeidbare Fort- setzung der Gewässerverunreinigung auf lange Zeit festschreibt. Der BUND fordert eine Lösung, die dem Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere aber dem Gewässerschutz, Vorrang einräumt und die das Unternehmen K+S unter Anwendung des Verursacherprinzips auf folgende Ziele und Maßnahmen verpflichtet: 1. Werra und Weser müssen schnellstmöglich wieder ihre natürliche Süßwasserqualität erreichen. Die fünf Anrainerstaaten (Thüringen Hessen, NRW, Bremen und Niedersachsen) werden aufgefordert sich für eine baldige, fristgerechte und umfassende Lösung einzu- setzen, die eine konsequente Beachtung der Vorgaben der WRRL sicherstellt und keine Ausnahmen wie niedrigere Umweltziele zulässt. 2. Die heute geltenden Qualitäts- und Rechtsvorschriften dürfen nicht zu Lasten der Umwelt und der Trinkwassergewinnung für die Bevölkerung verschlechtert werden. 3. Die Versenkung von Salzwasser in den Untergrund muss in 2015 beendet werden. 4. Bau und Betrieb einer Oberweser- Pipeline lehnt der BUND ab, weil sie das Problem der Salzeinleitungen nicht lösen, sondern nur verlagern. Die Entsorgung von Salzabwasser in die Oberweser stellt eine neuartige Belastung der Oberweser dar. 5. Das weitere Anwachsen der Abraumhalden des Kalibergbaus ist zu vermeiden. Bestehende Halden sind schnellstmöglich zurückzubauen. 6. Der Eintrag salzhaltiger Abwässer aus den Haldenkörpern (Haldensickerwasser) und der Kaligewinnung ist zu minimieren; unvermeidbare Restmengen sind schadlos zu entsorgen. 7. Solange der Eintrag salzhaltiger Abwässer in die Gewässer noch nicht vermeidbar ist, ist eine Abwasserabgabe mit Lenkungsfunktion und nach Maßgabe der Umweltschäden auf Grundlage der Fischei- Toxizität zu entrichten. 8. In Genehmigungen im Zusammenhang mit der Kaligewinnung sollen künftig Sicherheits- leistungen festgesetzt werden, die von K+S bei Nichteinhaltung der Umweltvorgaben un- mittelbar erhoben werden können 9. Das Land Hessen muss zur Bewältigung der Ewigkeitslasten aus dem Kalibergbau finanzielle Vorsorgemaßnahmen einleiten und umgehend mit dem Aufbau eines Sicherungsfonds beginnen. K+S ist in maßgeblicher Weise an der Bildung des Sicherungsfonds zu beteiligen. 10. Der Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über den Vier- Phasen- Plan wird abgelehnt. 1

2. Zielsetzung des Vier- Phasen- Plans Die Hessische Landesregierung und das Unternehmen K+S haben am 29.09.2014 in einer Pressekonferenz den Vier- Phasen- Plan zur dauerhaften Salzabwasser- Entsorgung im Werra- Kalirevier vorgestellt 1. Die dabei von der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz gemeinsam mit dem K+S- Vorstandsvorsitzenden Norbert Steiner vorgestellten Eckpunkte umfassen einen Regelungszeitraum bis zum Jahr 2075. Ziel der verschiedenen Maßnahmen ist es, insbesondere durch erhebliche weitere Investitionen seitens K+S, den Naturraum Werra- Weser im Sinne der Umwelt und des europäischen Wasserrechts weiter zu entlasten und die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsplätze und der Kali- Standorte in Nordhessen zu sichern 2. 3. Konsequenzen des Vier- Phasen- Plans Der Plan bedeutet keine dauerhafte Lösung der heutigen Umweltprobleme, sondern eine dauerhafte Festschreibung der Salzeinleitungen aus dem Kalibergbau. Er gibt das frühere Ziel, die Belastung der Gewässer durch genehmigte Einleitungen salzhaltiger Abwässer in die Werra und in den Untergrund zu beenden, auf und steht im Widerspruch zum einstimmig gefassten Landtagsbeschluss vom 02.07.2007 zur nachhaltigen Verringerung der Werra- Versalzung (LT- Drucksache 16/7536). Darin heißt es u.a.: "Trotz der bisherigen Erfolge zur Verringerung der Salzbelastung hält der Landtag weitere Anstrengungen des Unternehmens Kali und Salz für erforderlich, um die Salzfracht der Werra zu verringern. Dies beinhaltet die rechtlich vorge- schriebene Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2015 sowie die Zielvor- gabe, die Werra darüber hinaus ab dem Jahr 2020 wieder zu einem naturnahen Gewässer werden zu lassen. Stattdessen wird die Versenkung von Salzabwasser in den Untergrund noch mindestens sechs Jahre länger als bisher zugesagt, d. h. bis mind. 2021 und die genehmigte Einleitung von Haldenwässern in die Werra sogar auf unbestimmte Zeit, d. h. mehrere tausend Jahre (!) über das Jahr 2075 hinaus, festgeschrieben. Von 2021 bis 2075 soll Salzwasser über die so genannte Oberweser- Pipeline in die Oberweser eingeleitet werden. Dadurch verringert sich zwar die Einleitungsmenge in die Werra, doch es entsteht ein neuer Belastungsschwerpunkt an der Oberweser. Zum Betrieb der Oberweser- Pipeline bei Niedrigwasser müssen große Auffangbecken angelegt werden. Bis zum Ende des Kalibergbaus wird sich das Haldenvolumen noch einmal verdoppeln. Für die Erweiterung der Halden und für die Oberweser- Pipeline einschließlich ihrer Stapelbecken soll Wald gerodet werden. Unzureichende positive Elemente des Vier- Phasen- Plans sind 1. die Zusage zur Errichtung einer Anlage, die den entsorgungsbedürftigen Salzabwasseranfall um 1,5 Mio. m 3 auf langfristig 5,5 Mio. m 3, statt 7,0 Mio. m 3 senkt, 2. die in Aussicht gestellten geringeren Salzbelastungen der Werra und 3. die Reduktion der Einleitung in den Untergrund von heute 4,5 auf dann 2 Mio. m 3. Diese Elemente werden aber dadurch stark relativiert, dass das Land Hessen, das in der aktuellen Erlaubnis die die Verpressung in den Untergrund noch bis Herbst 2015 erlaubt, selbst davon ausgeht, dass eine darüber hinaus gehende Verpressung wegen der akuten Gefahr der Grund- und Trinkwasserverunreinigung nicht zugelassen werden darf, und 1 https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/dauerhafte- loesung- fuer- salzabwasserproblematik 2 Pressemitteilung des HMUKLV vom 29.09.2014 2

dass die geringere Salzbelastung der Werra mit einer stärkeren Belastung der Oberweser und einer drastischen Verlängerung der Eintragszeit um mehrere Jahrtausende erkauft wird. Der Vier- Phasen- Plan stellt keine Lösung, sondern eine Festschreibung des Problems der Einleitung von Salzabwässern in die Umwelt durch die Kaligewinnung durch die Firma K+S im Werrarevier dar. 4. Bewältigung der Ewigkeitslasten aus den Salzhalden Das Volumen der Kalihalden wird sich nach dem Vier- Phasen- Plan bis zur Einstellung des Bergbaus voraussichtlich noch einmal verdoppeln. Das langfristig anfallende Entsorgungs- volumen an Salzabwasser wird künftig von den Haldenabwässern bestimmt, die sich von 2015 bis 2021 bereits um 50 % erhöhen und bis zum Ende des Kalibergbaus im Jahr 2060 sogar auf 4,0 Mio. m 3 verdoppeln sollen 3. Im Vier- Phasen- Plan" wird zur Reduktion dieser Mengen eine Abdeckung der Haldenoberfläche von 60 % versprochen. Eine Abdeckung der Halden wird seit vielen Jahren diskutiert. Sie ist nach den vielfältigen Erfahrungen u.a. wegen der steilen Schüttwinkel der Halden nicht möglich. Wer dem Versprechen der Haldenabdeckung jedoch vertrauen will muss wissen, dass durch diese Abdeckung aber zugleich die Eintragsdauer aus den Halden in die Gewässer um Jahrtausende verlängert 4. Durch den Eintritt von Nieder- schlägen in die Salzhalden werden sich die Haldenkörper auflösen und gemäß dem" Vier- Phasen- Plan als Ewigkeitslasten des Kaliberbergbaus über mehrere tausend Jahre (!) für Salzwasserabflüsse von 1,5 Millionen Kubikmeter in die Werra sorgen. Angesichts der großen Probleme, die aus den Ewigkeitslasten der Kalihalden resultieren, besteht die Aufgabe, auch die Kaligewinnung im Werra- Revier künftig ohne weiteres Halden- wachstum durchzuführen und den Rückbau der bestehenden Halden umgehend einzuleiten. Dadurch würde auch Vorsorge gegen weitere Bergsenkungen getroffen (Stichworte: Pfeiler- nachgewinnung ; (Wieder- ) Einführung der Versatzpflicht; nachhaltige Lagerstättennutzung statt Raubbau). Außerdem sind weitere Maßnahmen zur Rückgewinnung der Wertstoffe aus den Abwasserströmen vorzunehmen. Das Land Hessen muss zur Bewältigung der Ewigkeitslasten aus dem Kalibergbau finanzielle Vorsorgemaßnahmen einleiten. Hierzu gehören für den BUND folgende Elemente: Festsetzungen von Sicherheitsleistungen: Sicherheitsleistungen sollten bei künftigen 3 Geyler et al (2014): Öko- Effizienz- Analyse (ÖEA) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlicher Maßnahmenoptionen des Gewässerschutzes Werra/Weser und zum Erhalt der Kaliproduktion im hessisch- thüringischen Kali- Gebiet; Universität Leipzig, Institut für Infrastruktur und Ressourrcen- management, im Auftrag des HMUKLV; 106 Seiten 4 Eine Kalihalde kann infolge der mittleren jährlichen Niederschläge (ca. 600 mm/a) und der darin lös- lichen Salzmengen bis zu 10 cm/a abgetragen werden (Krupp, 2003). Bei diesem Rechenansatz wird ein über die Haldenfläche gleichmäßiger Abtrag angenommen, d.h. die Haldengeometrie bleibt konstant (im mathematischen Sinne ähnlich ), aber der Haldenkörper wird kleiner. Eine Kalihalde wie beispielsweise Wintershall, mit 250 m Höhe über Grund, hat demnach eine Lebenserwartung (Standzeit) von mindestens 2500 Jahren, bevor sie durch Niederschläge vollständig weggelöst und in die Gewässer einge- tragen sein wird. Durch Abdeckung von Kalihalden kann der oberflächlich abfließende und verdunstende Anteil des Niederschlags vergrößert und der versickernde Anteil verkleinert werden (Wasserbilanz analog Grundwasserneubildung). Hierdurch kann zwar die jährlich anfallende Menge salzhaltiger Haldenwässer verringert werden, doch wird dadurch die Zeitspanne über welche solche Salzwässer anfallen entsprechend verlängert. Eine Verringerung auf beispielsweise 20 Prozent würde eine Verfünf- fachung der Standzeit und damit der Dauer der Haldenwasserproblematik bedeuten (Krupp, R. 2014: Memorandum Wege zu einer umweltverträglicheren Kaliindustrie; 13 Seiten. 3

Zulassungen und Genehmigungen in den Bescheiden festgesetzt werden. Sie sind sofort vollstreckbar, wenn K+S behördliche Zulassungen oder Zusagen an das Land nicht einhält. Erhebung der Abwasserabgabe nach dem Maßstab der Fischei- Toxizität (vgl. 1 Nr. 6 der Anlage zum AbwAG). Die heutige Berechnung nach dem Maßstab gereinigtes Kommunal- abwasser ist inakzeptabel. Ausgestaltung der Abwasserabgabe mit einer Lenkungsfunktion: Festsetzung kontinuierlich steigender Abgabenhöhen je Verschmutzungseinheit. Soweit erforderlich müssen die gesetzlichen Regelungen im Abwasserabgabengesetz und im Hessisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) entsprechend geändert werden. Umgehender Aufbau eines Sicherungsfonds. K+S ist schon jetzt in maßgeblicher Weise an der Bildung des Sicherungsfonds zu beteiligen, denn ob und wie lange das Unternehmen nach dem Ende des Kalibergbaus noch besteht bzw. ob ein Rechtsnachfolger zur Kostenträgerschaft herangezogen werden kann, ist unsicher. K+S hat seine Verantwortung für die Ewigkeitslasten bestätigt 5 und ist beim künftigen Handeln daran zu messen. Einführung der landesweiten Grundwasserabgabe 6 : Die Einführung der landesweiten Grundwasserabgabe als Finanzierungsinstrument ist überfällig, damit das Land Hessen seine Pflichten o aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), o bei der Sanierung der Waldschäden im Hessischen Ried und o bei der Bewältigung der drohenden Ewigkeitslasten aus dem Kalibergbau erfüllen kann. 5. Umsetzungsprobleme des Vier- Phasen- Plans Der Plan kann nur umgesetzt werden, wenn sehr zügig zwei Bedingungen erfüllt werden, die bis heute als nicht erfüllbar gelten. 1. So soll die weitere Versenkung nur zugelassen werden, wenn K+ S die Unbedenklichkeit der Einleitung für Grund- und Trinkwasser unter anderem durch ein 3D- Modell nachweisen kann 7. Bisher hat die Hessische Landesverwaltung auch im einschlägigen Rechtsstreit stets behauptet, dass eine Versenkung über das Jahr 2015 hinaus aus Gründen des Grund- und Trinkwasserschutzes nicht möglich sei 8. Die Erstellung eines 3D- Modells ist bereits eine Auflage aus dem geltenden Genehmigungsbescheid, doch ein akzeptables Modell konnte bis 5 Dr. Thomas Nöcker (K+S Gruppe): Zu den Ewigkeitslasten: Wir sind als Unternehmen für die Folgen verantwortlich, und zwar ohne Wenn und Aber. Das ist überhaupt keine Frage. Deshalb haben wir jetzt schon in unserer Bilanz Rückstellungen gebildet, um Rückbauverpflichtungen oder sonstige Verpflich- tungen abdecken zu können. Wir können eben nicht sagen: Wir sind bereit, die Summe X zu zahlen; der Rest soll von der öffentlichen Hand finanziert werden, sondern es gilt ganz klar das Verursacherprinzip. Das heißt: Wir als Unternehmen müssen dafür sorgen, dass nach der Stilllegung des Bergbaus auch die Folgelasten durch Mittel, die wir als Unternehmen erwirtschaftet haben, abgedeckt werden können. ; Anhörungsprotokolls des NRW- Landtages, Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ausschussprotokoll vom 19,.11.2014, Az. Apr 16/733 (http://www.landtag.nrw.de/portal/www/dokumentenarchiv/dokument/mma16-733.pdf) 6 Die rechtliche Zulässigkeit Grundwasserabgabe ist heute gerichtlich bestätigt. Sie wird in 13 der 16 Bundesländer erhoben, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/wasserentnahmeentgelt. In Hessen wurde sie vor einigen Jahren abgeschafft, obwohl der Landeshaushalt nur sehr unzureichende Mittel zur Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Ziele aus der Wasserrahmen- Richtlinie enthält. 7 https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/dauerhafte- loesung- fuer- salzabwasserproblematik 8 PM der Gemeinde Gerstungen vom 29.09.2014: Bereits die Versenkerlaubnis vom 30.11.2011 wurde mit der fadenscheinigen Begründung durch das Regierungspräsidium Kassel genehmigt, dass ein Übergang bis 2015 geschaffen werden soll, danach werde definitiv keine Versenkung von Salzabwasser mehr erfolgen. Dies haben die Behördenvertreter und auch K+S in mehreren Gerichtsverfahren gebetsmühlenartig wiederholt, um sich weiter Zeit zu erschleichen. 4

heute nicht vorgelegt werden 9. Damit ist äußerst zweifelhaft, ob die Voraussetzung zur Verlängerung der Verpressungserlaubnis bis mind. 2021 überhaupt erbracht werden kann. 2. Die Reduktion der Abwassermenge soll maßgeblich durch die Haldenabdeckung erfolgen. Tatsächlich sind bisher aber alle Versuche zur Abdeckung von Großhalden gescheitert und der Vertreter von K+S bestätigte bei der Anhörung im Landtag von Nordrhein- Westfalen am 19.11.2014, dass es bisher keine Möglichkeit gibt, die Halden abzudecken 10. Die Zusage zur Haldenabdeckung bis zu 60 % ist angesichts der Fakten reines Wunschdenken. Angesichts dieser Sachlage ist die Umsetzbarkeit des Vier- Phasen- Plans von Anfang an unwahrscheinlich. 6. Keine Süßwasserqualität durch den Vier- Phasen- Plan Durch den Plan wird in Werra und Oberweser die natürliche, vor dem Beginn des Kalibergbaus bestehende Süßwasserqualität nicht erreicht. In der Werra soll die Süßwasserqualität nach der gemeinsamen Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums mit K+S in 2075, d. h. frühestens nach weiteren 60 Jahren, bei zulässigen Gehalten von 800 mg/l Chlorid, 70 mg/l Kalium und 90 mg/l Magnesium am Pegel Gerstungen erreicht werden. Der BUND fordert demgegenüber die Erreichung der ursprünglichen Süßwasserqualität (120 mg/l Cl) in der Werra, so dass die natürliche Überlebensfähigkeit von Fischeiern und Larven sowie die Rückkehr der ursprünglichen Fischfauna und aller anderen Arten wieder möglich ist. Die Geschmacksgrenze für Salz liegt bei 300 bis 400 mg/l Chlorid, der sich daran orientierende Grenzwert für Trinkwasser liegt bei 250 mg/l Cl. Auch K+S bestätigt, dass die Werra in 2075 keine Süßwasserqualität erreichen wird 11. Zur Weser enthält die gemeinsame Pressemitteilung des Hessischen Umweltministeriums und K+S keine Aussagen. K+S geht aber davon aus, dass nach der Einstellung der Kaliförderung in Unterbreizbach in der gesamten Weser Süßwasser- qualität erzielt werden kann 12. Belege für diese Annahmen sind nicht erkennbar. 9 Im Sommer 2014 bemängelte der Rechtsanwalt der Gemeinde Gerstungen gegenüber dem RP Kassel, dass dieses Modell immer noch nicht vollständig vorliege (Schreiben von RA Reitinger an den RP Kassel vom 16.07.2014: http://www.wasser- in- not.de/index.php/trinkwasser/trinkwassergefaehrdung- vor- gericht/286- antrag- auf- einstellung- der- versenkung- 2014). Der BUND Kreisverband Werra- Meißner machte bei den jahrelangen Bemühungen um die Sanierung der Rüstungsaltlast Hirschhagen die Erfahrung, dass die eingesetzten 3D- Modelle im Regelfall unzutreffend waren. 10 Dr. Thomas Nöcker (K+S Gruppe): Bisher haben wir noch kein stehendes technisches Verfahren; denn bei einer Salzhalde ist das Riesenproblem, dass der Schüttwinkel relativ steil ist. Er beträgt 40 bis 45 Grad. ; Anhörungsprotokolls des NRW- Landtages, Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ausschussprotokoll vom 19.11.2014, Az. Apr 16/733; S. 16 (http://www.landtag.nrw.de/portal/www/dokumentenarchiv/dokument/mma16-733.pdf) 11 Dr. Thomas Nöcker (K+S Gruppe): Süßwasserqualität heißt für uns: 500 mg Chlorid pro Liter. Meines Wissens gibt es keine feststehende internationale Definition von Süßwasser. Ich zitiere immer das Bremer Umweltinformationssystem, dem zu entnehmen ist, dass Trinkwasser schon dann vorliegt, wenn nicht mehr als 400 mg Chlorid in einem Liter Wasser enthalten sind. Dann ist für uns Wasser, das weniger als 500 mg Chlorid pro Liter enthält, auch Süßwasser. Ich denke, die Wissenschaftler werden sagen, dass das Pi mal Daumen hinkommt. ; Anhörungsprotokoll des NRW- Landtages Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ausschussprotokoll vom 19,.11.2014, Az. Apr 16/733; S. 15; (http://www.landtag.nrw.de/portal/www/dokumentenarchiv/dokument/mma16-733.pdf) 12 Anhörungsprotokoll des NRW-Landtages Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ausschussprotokoll vom 19,.11.2014, Az. Apr 16/733; S. 7ff.; (http://www.landtag.nrw.de/portal/www/dokumentenarchiv/dokument/mma16-733.pdf) 5

7. Ablehnung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung Den Abschluss der angekündigten öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zwischen der Landes- regierung und dem Unternehmen K+S bewertet der BUND als Flucht in die Intransparenz und als unzulässige Vorprägung der Entscheidung künftiger Genehmigungsverfahren. Der Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung über den Vier- Phasen- Plan wird abgelehnt. Soweit eine solche Vereinbarung dennoch erfolgt, fordert der BUND ihre vollständige sofortige Veröffentlichung. Berlin, Bremen, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Hannover, den 30.03.2015 6