Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen. Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle

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Transkript:

Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle Stand: März 2016

Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und Zweck des Merkblattes...3 2. Allgemeine Gestaltung der Feuerwehrpläne...4 3. Ausführung der Pläne...5 4. Bestandteile des Feuerwehrplans...6 5. Gefahrstoffpläne...7 6. Planinhalte...8 7. Genehmigung und Übergabe der Pläne...9 8. Einzuhaltende Vorschriften...9 9. Kontakt...10

1. Geltungsbereich und Zweck des Merkblattes Dieses Merkblatt dient als Vorgabe bei der Ausfertigung von Feuerwehrplänen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Biberach. Feuerwehrpläne sind entsprechend der DIN 14095 zu erstellen. Darüber hinaus sind die zusätzlichen Vorgaben der Kreisfeuerwehrstelle Biberach zu beachten und aufzunehmen. Folgende Unterlagen sind kein Teil eines Feuerwehrplanes, können aber bei Bedarf von der Feuerwehr zusätzlich angefordert werden: Brandschutzordnungen betriebliche Gefahrenabwehr- und Notfallplanungen Flucht- und Rettungswegepläne Bestuhlungspläne Brandschutzpläne Feuerwehrlaufkarten Feuerwehreinsatzpläne Meldergruppenpläne (Laufkarten) einer Brandmeldeanlage müssen unabhängig von den Feuerwehrplänen vom Betreiber vorgehalten werden. Der Planersteller ist gehalten, sich im Zuge der Entwurfserstellung von Feuerwehrplänen mit der Kreisfeuerwehrstelle in Verbindung zu setzen. In einem Projektgespräch können dann alle erforderlichen Informationen eingeholt bzw. zusätzlichen Anforderungen geklärt werden. Entsprechend den Vorgaben der DIN 14095 ist der Feuerwehrplan stets auf aktuellem Stand zu halten. Dies bedeutet, dass bei Veränderungen am Objekt, baulich oder nutzungsbedingt, der Feuerwehrplan sofort zu aktualisieren und eine Fertigung der Kreisfeuerwehrstelle bekannt zu geben ist. Mindestens alle 2 Jahre hat der Betreiber den Plan von einer sachkundigen Person prüfen und ggf. aktualisieren zu lassen. Der zur Freigabe vorgesehene Feuerwehrplan ist der Kreisfeuerwehrstelle Biberach als ein PDF-Dokument (Pläne zusammenfassen zu einem Dokument) an die Emailadresse Kreisfeuerwehrstelle@biberach.de zu übermitteln. Nach einer Überprüfung erfolgt eine schriftliche Freigabe. Das übersandte Freigabedokument der Kreisfeuerwehrstelle Biberach ist den Feuerwehrplänen in Kopie beizulegen (unlaminiert). Plansätze, die ohne Freigabedokument an die Feuerwehren übermittelt werden sowie Pläne, die keine Feuerwehrpläne sind, werden vernichtet. Der Planersteller ist für die Ausführung und den Inhalt der Pläne verantwortlich. Es wird vorausgesetzt, dass der Planersteller zum Zeitpunkt der Bauabnahme die Pläne vor Ort auf wirklichkeitsgetreue Darstellung überprüft hat, bevor diese der Feuerwehr zur Freigabe vorgelegt werden. Von der Kreisfeuerwehrstelle werden die Pläne ausschließlich auf Plausibilität und Vollständigkeit entsprechend der vorliegenden objektbezogenen Kenntnisse geprüft. Min. Ausfertigung: 1 x an BMA wetterfest (Folie/Laminiert) 1 x Feuerwehr wetterfest (Folie/Laminiert) 1 x CD o. DVD als PDF Leitstelle Biberach 1 x PDF Kreisfeuerwehrstelle Weiter Ausfertigung siehe Freigabedokument

2. Allgemeine Gestaltung der Feuerwehrpläne Die kartographische Richtung von Feuerwehrplänen ist durch einen Nordpfeil zu kennzeichnen. Die Pläne sind so anzulegen, dass der Anlaufpunkt bzw. der Zugang der Feuerwehr am unteren Blattrand liegt. Zur Darstellung baulicher Anlagen sind einfache Linien zu verwenden. Die Außenwände sind als eine durchgehende breite Linie, die Innenwände sind unabhängig von der Art der Wandausführung (Holz, Glas, Leichtbau, etc.) in geringerer Stärke der Außenwand darzustellen. Öffnungen in den Wänden (Fenster) sind als Unterbrechung darzustellen Angaben zur Raumnutzung sind grundsätzlich im Klartext zu schreiben oder durch graphische Symbole unmissverständlich darzustellen, welche als Legende auf dem Plan selbst erklärt werden. Die Gebäude, Räume und Anlagen sind mit der im Betrieb üblichen Nutzungsbezeichnung in die Feuerwehrpläne einzutragen. Abkürzungen sind zu vermeiden. Das einmal für die Pläne gewählte Format ist durchgängig anzuwenden. Die Lage des Objektes muss auf allen Plänen identisch sein. (Ausnahme: Umgebungsplan) Besondere Gefahrenzonen sind ggf. detailliert in Ergänzungsplänen darzustellen. Beschriftungen dürfen den Planinhalt nicht verdecken und sollten gegebenenfalls nach außen gezogen werden. Die Schrifthöhe muss auch bei Verkleinerungen mind. 2,5mm betragen. Es werden grundsätzlich die Symbole nach DIN 14034-6 Graphische Symbole für Feuerwehrpläne verwendet. Werden weitere Symbole für einem Plan benötigt, sind entsprechende Brandschutzzeichen, Warnschilder, Verbots- und Gebotsschilder nach DIN EN ISO 7010 und ASR 1.3 sowie Rettungszeichen nach DIN 4844 Teil 2 und Zeichen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO), insbesondere Zeichen 264 und 265. Alle Symbole in den Plänen sind nicht transparent zu gestalten und in einer Regelgröße von 10x10mm darzustellen. Abweichungen sind mit der Kreisfeuerwehrstelle abzustimmen.

Farbliche Ausführung: Farbe Bezeichnung Verwendung für Signalrot RAL 3001 Räume/Flächen mit besonderen Gefahren Brandwände Signalgrau RAL 7004 befahrbare Flächen nach DIN 14090 Lichtgrau RAL 7075 Benachbarte Gebäude Signalblau RAL 5005 Löschwasser (Behälter und offene Entnahmestellen) Signalgelb RAL 1003 nicht befahrbare Flächen Verkehrsgrün RAL 6024 Baurechtliche geforderte Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge oder tragbare Leitern der Feuerwehr gemäß VwV Feuerwehrflächen Weissgrün RAL 6019 Feuergassen auf Veranstaltungsflächen Tieforange RAL 2011 Bei Feuerwehrplänen für Veranstaltungen: Belegungsflächen in Umgebungsplänen Signalbraun RAL 8002 Anlagen der Löschwasserrückhaltung, Abwasseranlagen 3. Ausführung der Pläne Feuerwehrpläne sind wetterfest zu liefern (laminiert, in Folienhüllen oder als Folie bzw. Wasserfestes Papier) Feuerwehrpläne werden in einem Ordner einfach auf A4 gefaltet gelagert. Es muss bei gefaltetem Plan das Schriftfeld Feuerwehrplan, das Übersichtsfeld und der kleine Lageplan zu sehen sein. Die Heftung ist linksseitig zu halten. Bei großflächigen Liegenschaften können mehrere Umgebungs- und Ergänzungspläne erforderlich werden. Die Schnittstellen sowie die Blattbezeichnungen sind auf einem Plan darzustellen; eine vorherige Abstimmung mit der Kreisfeuerwehrstelle ist erforderlich.

4. Bestandteile des Feuerwehrplans Folgende Bestandteile sind in jedem Feuerwehrplan vorzusehen: Objektbeschreibung: Die Objektbeschreibung ist wie in der DIN 14095 Anhang B auszuführen. ( Allgemeine Objektinformationen und Zusätzliche textliche Erläuterungen ) Das Layout der Objektbeschreibung und der Pläne sollte stimmig sein. Übersichtsplan Zusätzlich zur DIN 14095 sind folgende Angaben erforderlich: Einfriedungen, Umwehrungen, Zäune Löschwasserrückhalteeinrichtungen mit Angaben über die Aufnahmekapazität Für schwer auffindbare/zugängliche Räume und Bereiche, die stark untergliedert oder in denen besondere betriebliche Anlagen und/oder Gefahrenpunkte vorhanden sind, müssen Ergänzungspläne erstellt werden, aus denen Details ersichtlich sind. Das gleiche gilt für Räume und Bereiche mit Steuerungstechnik für besondere betriebliche Anlagen (z.b. Sprinklerventile, Absperrvorrichtungen, usw.) Folgende Bestandteile können als Ergänzung dem Feuerwehrplan beigefügt werden: Umgebungsplan Ergänzungspläne Sonderpläne Die Feuerwehr legt anhand der Art, Nutzung und Größe des Objekts bzw. der Objekte fest, ob ein Sonderplan zu erstellen ist, aus dem die vorhandene Energieversorgung (z.b. Gas, Wasser, Strom, Fernheizung) ersichtlich ist und Einrichtungen/ Anlagen differenziert dargestellt sind. Für bauliche Anlagen, die auf Grund ihres Gefahrenpotenzials über besondere Anlagen zur Löschwasserrückhaltung verfügen, ist ein Sonderplan zu erstellen. Hier ist das maximal mögliche Auffangvolumen zu beschreiben. Außerdem sind z.b. Abwasserkanäle auf dem Grundstück sowie Zuflüsse in das öffentliche Abwassernetz bzw. natürliche Gewässer (Vorfluter) einschließlich Absperrvorrichtungen darzustellen. Zum besseren Verständnis sollten die Pläne mit beschrifteten Fotos der Räume bzw. Einrichtungen ergänzt werden.

5. Gefahrstoffpläne Die Feuerwehr legt anhand des Gefahrenkatasters des Objekts bzw. der Objekte fest, ob ein Gefahrstoffplan zu erstellen ist, aus dem die besonderen Gefahrenpotenziale ersichtlich sind. Die Feuerwehr setzt voraus, dass beim Herstellen, Umgang und Lagern von Gefahrstoffen die sicherheitsrelevanten Vorschriften bezüglich Kennzeichnung von Räumen einschließlich entsprechender Schutzeinrichtungen eingehalten werden. Die Erfassung der Gefahrstoffe erfolgt in Zusammenarbeit mit der im Objekt dafür verantwortlichen Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrgut- oder Strahlenschutzbeauftragten). Folgende Angaben sind erforderlich: Art und Menge von Stoffen, von denen eine radioaktive, biologische oder chemische Gefahr durch nichtbestimmungsgemäße Freisetzung oder im Brandfall ausgeht; die Erfassung erfolgt in Tabellenform (MS Exceltabelle auf CD) und ist auf Datenträger zu bringen; die standardisierte Nomenklatur zur Gefahrenkennzeichnung von Stoffen ist anzuwenden! Art und Anzahl von Schutzeinrichtungen (z.b. Schleusen, stationäre Löschanlagen, Notduschen, Absaugvorrichtungen) Ort der Vorhaltung von schriftlichen Sicherheitshinweisen Farbliche Darstellung von Rohren zur Durchleitung von flüssigen und gasförmigen Medien Ergänzende Angaben zu Personen mit besonderer Verantwortung (z. B. Betreiber einer Anlage, Sicherheitsingenieur/-beauftragten, Gefahrgutoder Strahlenschutzbeauftragten) sollten gesondert im Format DIN A4 beigefügt werden. Für Anlagen und Räume mit besonderem Gefährdungspotential (z.b. Galvanik oder Abwasserbehandlungsanlagen) können Ergänzungspläne nach 2.3.5. von der Feuerwehr gefordert werden.

6. Planinhalte Folgende Planinhalte sind vorzusehen: Schriftfeld Feuerwehrplan Lage: rechts oben Vorderseite Inhalt: Schriftzug Feuerwehrplan Gestaltung: Weiße Schrift auf rotem Grund Ausführung: Auf allen Plänen Übersichtsfeld Lage: rechts unten Vorderseite A3 Inhalt: Planbezeichnung (Übersichtsplan, Geschossplan, Umgebungsplan etc) Geschossbezeichnung (entfällt bei Umgebungs- und Übersichtsplan) Gebäudename Adresse Planungsbüro und Bearbeiter Ausfertigungsdatum Maßstab Gestaltung: Die Planbezeichnung und die Geschossbezeichnung sind deutlich auf allen Plänen hervorzuheben Miniplan Lage: über oder links neben dem Übersichtsfeld auf der Vordseite Inhalt: Verkleinerter Übersichtplan zur schnellen visuellen Erfassung des Objekts, ggf. mit Hervorhebung des betreffenden Planteils. Gestaltung: frei Ausführung: entfällt bei Umgebungs- und Übersichtplänen Legende Lage: frei wählbar auf Vorderseite Inhalt: Nur Farben und Symbole des entsprechenden Plans aufführen Gestaltung: frei Ausführung: auf allen Plänen Kann bei großen Legenden auch als eigenständiges Blatt angefertigt werden. Folgende Planinhalte können zur Ergänzung beigefügt werden: Graphische Geschossdarstellung Lage: frei wählbar auf Vorderseite Inhalt: Sinnvoller Schnitt durch das Gebäude mit allen Geschossen. Gestaltung: Die Geschosse sind zu bezeichnen, das auf dem Plan gezeigte Geschoss ist rot auszufüllen. Ausführung: Nur nach Abstimmung mit der Feuerwehr bei komplexen Gebäuden.

7. Genehmigung und Übergabe der Pläne Der Kreisfeuerwehrstelle müssen Vorabzüge der Pläne zur Prüfung bzw. Änderung/Ergänzung als Email in PDF-Format. (Kreisfeuerwehrstelle@biberach.de) vorgelegt werden. Bei Objekten mit einer Brandmeldeanlage hat dies mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der BMA bzw. Aufschaltung zu erfolgen. Auch Revisionen der Feuerwehrpläne müssen der Kreisfeuerwehrstelle zur Prüfung vorgelegt werden. Nach Genehmigung durch die Kreisfeuerwehrstelle ist der komplette Plansatz spätestens zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme, bzw. bei Objekten mit Brandmeldeanlage zwei Wochen vor der Aufschaltung zu übergeben. Das Freigabedokument ist beizulegen. Ein wetterfester Plansatz (DIN A3) ist der örtlichen Feuerwehre in einem roten DIN A4 Ordner 50mm mit Griffloch und Rückentasche zu übergeben. (Alternativ Druck auf wetterfester Folie) Bei Objekten mit Brandmeldeanlage ist ein wetterfester Plansatz an der Feuerwehranlaufstelle (Feuerwehrinformationszentrale FIZ) erforderlich. 8. Einzuhaltende Vorschriften Gesetze/ Verordnungen Baugesetzbuch (BauGB) Landesbauordnung (LBO Baden-Württemberg) Normen DIN 14095 Teil 1 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen DIN 14675 Brandmeldeanlagen DIN 14034 Teil 1 7 Bildzeichen für das Feuerwehrwesen DIN 1986 Teil 1 Entwässerungsanlagen für Gebäude DIN 2425 Teil 3 Planwerke für die Versorgungswirtschaft DIN 4844 Teil 2 Rettungswegkennzeichnung DIN 4844 Teil 3 Sicherheitskennzeichnung DIN EN ISO 7010 Örtliche Vorgaben Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen für den Landkreis Biberach

9. Kontakt Adresse Kreisfeuerwehrstelle Biberach Rollinstraße 9 88400 Biberach Telefon: +49 7351 52-7148 Telefax: +49 7351 525-0146 E-Mail: Kreisfeuerwehrstelle@biberach.de Internet: http://www.biberach.de Ansprechpartner Kreisbrandmeister Telefon: +49 7351 52-6334 Telefax: +49 7351 52-5334 E-Mail: Kreisbrandmeister@biberach.de Herr Alexander Becht Sachbearbeiter Brandschutz Telefon: +49 7351 52-7148 Telefax: +49 7351 525-0146 E-Mail: Alexander.Becht@biberach.de.