Hausinformationen Alterswohnheim Brunnen. Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen Alterswohnheim

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H E I M R E G L E M E N T

Transkript:

Gemeinde Ingenbohl 6440 Brunnen Alterswohnheim Hausinformationen Alterswohnheim Brunnen Heideweg 10, Postfach Tel. 041 / 825 08 25 6440 Brunnen Fax 041 / 825 08 26 http://www.brunnen.ch/alterswohnheim e-mail: alterswohnheim@brunnen.ch

Anlässe und Ausflüge Während des Jahres werden Anlässe organisiert, z.b. Bewohnerausflüge, Unterhaltungsnachmittage, Zusammenkünfte etc. Angehörige sind bei Unterhaltungsnachmittagen jederzeit herzlich willkommen. Mehr darüber kann unserem Veranstaltungsprogramm entnommen werden. Arzt Im Alterswohnheim besteht freie Arztwahl. Ausgenommen ist die Demenzabteilung. Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente etc. sowie Kranken- und Unfallversicherungsprämien gehen zu Lasten der Bewohner. Der behandelnde Arzt muss dem Heimleiter und der Pflegedienstleiterin Auskünfte über den Gesundheitszustand der Bewohner erteilen, wenn daraus betriebliche Konsequenzen entstehen. Bei ernstlicher Erkrankung oder Unfall werden die Bewohner ins Spital eingewiesen. Die Entscheidung trifft der behandelnde Arzt unter Berücksichtigung der vorhandenen Patientenverfügung. Die hieraus erwachsenen Kosten gehen zu Lasten der Bewohner. Arzt- / Zahnarztbesuche Für auswärtige Arztbesuche muss mit dem zuständigen Pflegepersonal Rücksprache genommen werden. Für den Transport sind die Bewohner / die Angehörigen verantwortlich. Therapien und Untersuchungen, die nicht den Hausarzt benötigen, sind im Vorfeld abzusprechen. Die Kosten gehen zu Lasten der Bewohner. Abwesenheiten Das Fernbleiben über Nacht oder tageweise ist dem jeweiligen Pflegepersonal zu melden. Bei Bewohnern, die sich nur in Begleitung entfernen können, ist die Abwesenheit mit dem Pflegepersonal abzusprechen. Bei Spitaleinweisung wird der Abzug ab dem 1. Tag gutgeschrieben und auf 30 Tage begrenzt. Die Bezugsperson der Pflege ist für den Kontakt zwischen Heim und Spital verantwortlich. BESA (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) Die Leistungen für die Pflege- und Behandlungsmassnahmen werden nach BESA, dem Bewohner- Einstufungs- und Abrechnungssystem erfasst. Beschäftigung Wir bieten den Bewohnern verschiedene Aktivitäten z.b. Werken, Malen, Basteln und Turnen an. Beschwerden/Rückmeldungen Beschwerden/Rückmeldungen sind wichtige Bestandteile der Qualitätssicherung. Wir sind auf alle Rückmeldungen angewiesen. Der Heimleiter, die Bereichsleiterinnen oder die Teamleiterinnen nehmen Ihre Anliegen gerne entgegen. 2

Besuch Die Bewohner können jederzeit Besuche empfangen. Für den ordentlichen Heimablauf ist die Besuchszeit zwischen 10.00 Uhr und 19.00 Uhr am idealsten. Ausserordentliche Besuche sind mit der Pflege abzusprechen. Die Besuchszeit auf der Demenzabteilung ist von 13.30 17.00 Uhr. Andere Zeiten sind mit dem Pflegepersonal abzusprechen. Besucherdienst Die Bewohner, die keine Angehörigen haben, werden von Personen aus der Gemeinde besucht. Cafeteria Unsere Cafeteria ist geöffnet von 9.00 Uhr bis 18.45 Uhr. Bei Abendcafé Dienstag und Donnerstag bis 21.30 Uhr. Reservationen für das Mittagessen nehmen wir gerne bis 10.00 Uhr des gleichen Tages entgegen. Kaffee- und Konsumationsgutscheine können in der Cafeteria oder beim Empfang bezogen werden. Coiffeur Die Bewohner welche einen Termin bei der hausinternen Coiffeusin möchten, können dies beim Empfang melden. Diese ist jeden Donnerstag anwesend. Die Kosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Bewohner können auch durch ihre Angehörigen frisiert werden. Der Coiffeurraum wird unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Pflegeprodukte stehen nicht zur Verfügung. Terminliche Absprache ist jedoch erforderlich. Empfang Unser Empfang ist geöffnet von 8.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr. Entsorgung Die Abfallkörbe in den Zimmern werden täglich vom Personal geleert. Altpapier und weitere kleinere Abfälle können bereitgestellt werden. Diese werden bei der wöchentlichen Reinigung mitgenommen. Bei der Entsorgung von Möbeln und grösseren Gegenständen bitten wir mit dem Heimleiter Kontakt aufzunehmen. Die Entsorgungskosten und die dafür benötigte Zeit werden separat in Rechnung gestellt. 3

Ernährung / Diäten Essenszeiten: Morgen: Frühstücksbuffet: 7.45 9.00 Uhr Mittag: Salatbuffet: 11.30 Uhr Es kann zwischen dem Menü und Servicebeginn: 12.00 Uhr dem Wochenhit gewählt werden. Das Servicepersonal nimmt die Bestellung am Vortag auf. Abend: Neben dem Abendmenü besteht eine Karte Nachtessen: 17.30 Uhr aus der von mindestens 10 verschiedenen Angeboten ausgewählt werden kann. Das Servicepersonal nimmt den Wunsch am Mittag entgegen. Die Mahlzeiten werden im Speisesaal serviert. Bewohner die nicht im Speisesaal essen können, nehmen die Mahlzeiten auf der jeweiligen Abteilung ein. Unsere Küche berücksichtigt die verschiedensten Diäten. Für nicht bezogene Mahlzeiten kann kein Abzug am Pensionspreis gewährt werden. Ferien/Urlaub Länger dauernde Ferienaufenthalte sind dem Heimleiter zu melden. (Siehe auch bei Abwesenheiten) Fernseher/Billag Fernseh- und Radiokonzession werden den Bewohnern von der Billag AG direkt in Rechnung gestellt. Von der Gebührenpflicht befreit sind Bewohner mit der Pflegestufe 5 sowie diejenigen, die Ergänzungsleistungen erhalten. Auskunft darüber geben der Heimleiter oder die Leiterin Pflege. Die Befreiung von der Gebührenpflicht erfolgt auf Gesuch hin. Dieses ist der Billag AG direkt zuzustellen. Als Bestätigung dient das aktuelle Einstufungsformular. Finanzierung/Kosten Die Rechnungsstellung datiert in der Regel auf den 2. Arbeitstag des darauf folgenden Monats. Infolge Feiertage kann sich die Rechnungsstellung verzögern. Die Rechnung wird den Bewohnern oder den berechtigten Personen zugestellt. Weiteres kann der aktuellen Taxordnung entnommen werden. Fusspflege / Podologie Unsere Fusspflegerin kommt zweimal pro Monat ins Alterswohnheim. Die Bewohner können sich für die Fusspflege beim Empfang anmelden. Die Kosten werden in der darauf folgenden Rechnung belastet. Die Podologin kommt nach Absprache. 4

Gäste Für Angehörige und Gäste besteht die Möglichkeit, das Essen nach Voranmeldung mit den Bewohnern einzunehmen. Für Anlässe und Feiern gibt die Leiterin Hotellerie gerne Auskunft und unterbreitet auch Menüvorschläge. Geburtstag Geburtstagsfeiern (siehe Gäste) Bei Geburtstagen können sich die Bewohner ein Menü wünschen. Der Küchenchef wird persönlich Kontakt aufnehmen. Alle runden Geburtstage werden mit den Angehörigen gefeiert. Gratulationen werden ab dem 95. Geburtstag persönlich durch den Gemeinderat überbracht. Gegenstände, persönliche Kleider/Schuhe Die Bewohner können alle, ihnen am Herzen liegenden, Gegenstände mitnehmen, sofern der Platz ausreicht. Für die Kleider/Schuhe sind sie selber verantwortlich. (Siehe auch Lingerie) Geld/Bargeld Die Bewohner können beim Sekretariat Taschengeld beziehen. Dieser Betrag wird monatlich in Rechnung gestellt. Bargeld muss im Tresor des Zimmers eingeschlossen sein. Getränke Alkohol wird erst ab 11.30 Uhr verkauft oder ausgeschenkt. Die Getränke werden bar bezahlt oder auf der Monatsrechnung belastet. An unseren Getränkeecken, in der Cafeteria und jeweils auf den Etagen, können sich die Bewohner mit Wasser und Tee gratis bedienen. Gottesdienst Römisch-katholisch: Jeden Donnerstag 16.30 Uhr / Samstag 16.00 Uhr findet in unserer Kapelle ein Gottesdienst statt. Zusätzlich am Mittwoch und Samstag um 10.00 Uhr das Rosenkranzgebet. Informationen über ausserordentliche Gottesdienste, z.b. an Feiertagen, sind auf der Informationstafel bei der Kapelle ersichtlich. Reformierte Gottesdienste sind auf der Informationstafel ersichtlich und werden ebenfalls in der Heimzeitung publiziert. Heimleiter Reinhold Roten Informationen Informationen oder Veranstaltungen, siehe Informationswand Cafeteria. Wichtige Informationen werden allen Bewohnern per Brief mitgeteilt. 5

Kapelle Unsere Kapelle befindet sich vom Haupteingang aus, rechts hinten. Unsere Kapelle ist ein besinnlicher Ort, der während 24 Stunden zur Verfügung steht. Besondere religiöse Anlässe oder Feiern sind möglich. Die Kapelle steht für alle Religionen offen. Kellerschrank Im Keller steht ein zweitüriger Schrank für Kleider und weitere Utensilien zur Verfügung. Kinder Kinder sind bei uns herzlich willkommen. Spielplatz mit Rutschbahn und Schaukel ist vorhanden. In der Cafeteria können Bilderbücher angeschaut und mit Autos gespielt werden es besteht eine Spielecke. Jeden Freitag treffen sich Mütter mit ihren Kleinstkinder im Alterswohnheim - Krabbeltreff - um sich auszutauschen. Kleiderbezeichnung Die Kleiderbezeichnung wird durch das Alterswohnheim vorgenommen. Es wird pauschal bei Eintritt auf der 1. Rechnung ein Betrag von Fr. 200.00 verrechnet. Leiterin Hotellerie Claudia Pfyl Leiterin Pflege Priska Baggenstos Leitgedanken Das Alterswohnheim wird als offenes Haus geführt, in welchem Menschlichkeit und die persönliche Achtung jedes Einzelnen ein angenehmes Zusammenleben ermöglichen. Ordnung, Verträglichkeit und gegenseitige Rücksichtnahme tragen zum allgemeinen Wohlbefinden der Heimbewohner bei. Lingerie (Wäscherei) Die Bewohner bringen Kleider sowie genügend Leibwäsche mit und ergänzen diese auf eigene Kosten. Bettinhalt und Bettwäsche sowie Toilettenwäsche wird vom Heim zur Verfügung gestellt. Die private Wäsche der Bewohner wird in der heiminternen Wäscherei besorgt. Die Kosten sind im Pensionspreis inbegriffen. Ausnahmen: die chemische Reinigung und weitere Arbeiten gemäss Taxordnung. Im Zimmer dürfen keine Wäschestücke zum Trocknen aufgehängt werden. Defekte Wäschestücke werden nach Rücksprache geflickt oder entsorgt. Medikamente Medikamente werden den Bewohnern in Rechnung gestellt. 6

Möbel Das Zimmer wird vom Bewohner möbiliert. Ein Plan gibt über die Masse des Zimmers Auskunft. Seitens des Betriebes wird das Pflegebett zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann ebenfalls ein Nachttisch zur Verfügung gestellt werden. Bett und Nachttisch werden nicht in Rechnung gestellt. Monatsabrechnung Siehe dazu Finanzen/Kosten Patientenverfügung Eine Patientenverfügung wird beim Heimeintritt mitgenommen und eine Kopie dem Heimleiter zur Verfügung gestellt. Informationen dazu können von der Leiterin Pflege eingeholt werden. Palliative Care (End of Life Care) ist im Alterswohnheim ein Teil der Pflegephilosophie und somit in den Pflegealltag integriert. Es handelt sich dabei um eine integrative Behandlung und Betreuung am Lebensende. Pflegealltag Wir Streben eine individuelle, auf den Bewohner und seine Wünsche abgestimmte Pflege, unter Berücksichtigung der Biografie an. Die Gestaltung des Pflegealltags wird durch unsere Aktivierungstherapie sowie durch organisierte Aktivierungstage der Abteilung ergänzt. Post Die persönliche Post an unsere Bewohner wird täglich verteilt. Anschrift: Alterswohnheim, Heideweg 10, 6440 Brunnen Den Bewohnern stehen eigene Briefkästen im Erdgeschoss zur Verfügung. Den Bewohnern mit schlechterem Gesundheitszustand, wird die Post auf die Etagen gebracht. Für abgehende Post steht ein Briefkasten vor dem Eingang zur Verfügung. Briefmarken können beim Empfang bezogen werden. Rauchen Das Alterswohnheim ist seit 01. Januar 2010 rauchfrei. Das Rauchen ist nur noch an den dafür vorgesehenen Orten ausserhalb des Hauses gestattet. Für Rauchende stehen Aschenbecher im Freien zur Verfügung. In der Gartenwirtschaft ist das Rauchen gestattet. Bewohner, die Rauchen, erhalten auf dem Balkon einen speziellen Aschenbecher. Reglement Alterswohnheim Siehe Reglement. Reinigung Die Bewohnerzimmer werden einmal wöchentlich gründlich gereinigt. Bei Bedarf wird eine tägliche Kontrollreinigung gemacht. Eine Grundreinigung des Zimmers findet mindestens einmal pro Jahr statt. 7

Seelsorge Schwester Constantine Stadelmann ist für die Bewohner da. Herr Pfarrer Burri ist der römisch-katholische Seelsorger. Herr Pfarrer Schüssler ist der reformierte Seelsorger. Sekretariat Siehe Empfang Spitalaufenthalt Siehe Abwesenheiten Taxordnung Eine Taxordnung regelt die Pensionspreise, die Pflegekosten sowie die Nebenkosten. Sie wird vom Gemeinderat jährlich festgelegt. Weitere Informationen siehe Taxordnung Telefon Bewohner die ein Telefon möchten, teilen dies beim Eintrittsgespräch dem Heimleiter mit. Die monatlichen Gesprächstaxen werden direkt in Rechnung gestellt. Für die Miete des Telefonapparates wird monatlich ein Betrag von Fr. 9.00 in Rechnung gestellt (siehe Taxordnung.) Das eigene Telefon und die Telefonnummer kann nicht mitgenommen werden. Tiere Die Bewohner dürfen keine Haustiere halten. Toilettenartikel Benötigte Toilettenartikel werden durch die Angehörigen besorgt. Körperpflegeartikel können auch über das Pflegepersonal bezogen werden. Diese werden in Rechnung gestellt. Umzug Pflegebedürftige Bewohner werden nicht verlegt. Eine Ausnahme bildet eine fortschreitende Demenzerkrankung. Eine Verlegung durch den Heimleiter erfolgt mit Information an die Angehörigen. Siehe dazu Reglement Art. 9. Veranstaltungen siehe Anlässe und Ausflüge Versicherung Durch Bewohner verursachte Schäden im Zimmer werden in Rechnung gestellt Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Wertgegenstände Jedes Zimmer verfügt über einen Safe. Für Wertgegenstände haften die Bewohner. 8

Zeitungen Zeitungen und Zeitschriften sind täglich in der Cafeteria beim Zeitschriftenregal aufgelegt. Persönliche Exemplare müssen selber abonniert werden. Zimmer Abstellgegenstände auf dem Balkon dürfen nicht über die Brüstung hinausragen. Das Kochen in den Zimmern ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Brunnen, 09. März 2015 Reinhold Roten, Heimleiter 9