Mentorenprogramm des BSc für Biologie

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Transkript:

Mentorenprogramm des BSc für Biologie Der Begriff "Mentoring" hat seinen Ursprung in der griechischen Mythologie. Odysseus bat seinen Freund Mentor, gelegentlich auch in Gestalt der Göttin Athene, sich während seiner Abwesenheit um seinen Sohn Telemach zu kümmern und auf die künftige Rolle als König vorzubereiten. Hieraus abgeleitet versteht sich ein "Mentor" als Lehrer, Erzieher, Vorbild und väterlicher Freund. Nach heutigem Verständnis besteht die Funktion von Mentor/Innen darin, Mentees an Erfahrungen teilhaben zu lassen und die Weiterentwicklung des beruflichen Weges individuell zu begleiten. Im Fokus stehen: Perspektivengenerierung, strategisches Vorgehen, Umsetzung von Handlungsschritten und Zugang zu Netzwerken. Mentees werden darin unterstützt, ihre berufliche Identität zu entwickeln. Mentor/Innen stehen als Leitbild und Reflexionspartner/innen solidarisch hinter den Mentees, z.b. in Entscheidungs- und Umbruchsituationen. Ziele und Werte des Mentorenprogramms Mentoring-Programme stärken die gegenseitige Vernetzung zwischen Mentees und Mentor/Innen. Darüber hinaus profitieren beide Seiten durch eine Stärkung ihrer beruflichen und persönlichen Kompetenzen. Die Mentees profitieren insbesondere von der starken Aktivierung und Mitwirkungsmöglichkeit durch ihre Mentor/Innen. Gleichzeitig trägt der Mentoring-Prozess zur Entwicklung der Persönlichkeit bei. Mit Mentoring erhalten die Mentees die Chance, Strukturen, Prozesse und informelle Spielregeln innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems zu ergründen. Die Mentor/Innen erweitern ihre Beratungs- und Führungskompetenzen, indem sie durch ihr Engagement in der persönlichen Nachwuchsentwicklung eine zusätzliche Verantwortung übernehmen. Zudem erhalten sie Einblicke in die Lebens- und Arbeitswelten nachrückender Generationen.

Das Mentorenprogramm zielt auf die individuelle Unterstützung der Studierenden zur Verbesserung der Studienplanung und des Studienerfolgs ab. Wichtig sind die Prävention und auch das frühe Erkennen von Schwierigkeiten, welche innerhalb des Studiums auftreten und dieses verlängern bzw. erschweren können. Dazu gehört auch die Unterstützung bei Bewerbungen für Stipendienprogramme, Auslandsaufenthalte und Praktika sowie die Vermittlung von Kontakten. Die Treffen der Mentorinnen/Mentoren mit den Studierenden führen zu einem engeren und persönlicheren Kontakt. Damit soll ein Perspektivenaustausch und ein größeres gegenseitiges Verständnis der jeweiligen Rollen und Aufgaben gefördert werden. Ziel ist es jedoch nicht nur, einen übergreifend planerischen, sondern auch einen fachbezogenen inhaltlichen Austausch anzuregen. Gespräche und Diskussionen über Inhalte, Methoden, Forschungsthemen und Berufschancen sollen das Interesse am Studium fördern und zu einem vertiefenden Verständnis der Studieninhalte führen. Das Mentorenprogramm wird so auch als Chance gesehen, die Freude am Fach und am Studieren zu fördern. Das Mentorenprogramm ist neben den Lehrveranstaltungen ein zusätzlicher Service, um die Studienbedingungen zu optimieren. Die Teilnahme ist für die Studierenden freiwillig, sie wird jedoch dringend empfohlen. Ablauf des Mentorenprogramms Den Studierenden wird bei der Einführungsveranstaltung zu Beginn des ersten Fachsemesters eine Mentorin bzw. ein Mentor zugelost und sie erhalten damit eine/einen über die gesamte Studienzeit für sie zuständige Ansprechpartnerin/ zuständigen Ansprechpartner (s. unten Prüfungsordnung von 2009 5 Abs. 3 bzw. Prüfungsordnung von 2015 10 Abs. 8). Studienortwechslern in höheren Fachsemestern wird unmittelbar nach ihrer Einschreibung eine Mentorin/ein Mentor zugelost. Dies soll den Aufbau einer längerfristigen Beziehung und eines Vertrauensverhältnisses zwischen den Studierenden und ihren Mentor/innen ermöglichen. Ein Wechsel der Mentorin/des Mentors ist nur in Ausnahmefällen und auf Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses möglich. Er erfolgt dadurch, dass der/dem Studierenden eine neue Mentorin/ein neuer Mentor zugelost wird. Sofern eine Mentorin/ein Mentor nicht mehr zur Verfügung steht, erfolgt die Zuordnung einer neuen Mentorin/eines neuen Mentors ebenfalls per Losverfahren durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Mentor/Innen treffen sich jeweils im ersten und im dritten Fachsemester mit den Studierenden. Der jeweilige Termin wird von der Mentorin/dem Mentor in Absprache mit den Studierenden festgelegt. Die Mentoren/Mentorinnen sollen die jeweiligen Treffen dokumentieren und führen eine Anwesenheitsliste.

Inhalte und Themen des Mentorenprogramms Die Mentorin/der Mentor soll den Studiengang des Studierenden beratend und kritisch begleiten und sich über den bisherigen Studienverlauf informieren. Mögliche Inhalte, über die bei einem Treffen mit den Mentees gesprochen oder diskutiert werden kann, sind zum Beispiel: Besonderheiten des Studiengangs Inhaltliche Fragen zu Themengebieten der einzelnen Module Forschung Klausuren und Prüfungen Bachelorarbeit Auslandsaufenthalt Berufsfelder Stipendienprogramme Zu den Aufgaben der Mentorinnen/Mentoren gehört auch eine Beratung über die Wahl des externen Berufspraktikums, die thematische Abstimmung dieses Berufspraktikums und die Entgegennahme und Überprüfung des Protokolls über die Tätigkeiten während des Berufspraktikums (s. Modulbeschreibung MN-B-BP). Das externe Berufspraktikum soll am angestrebten Berufsziel eines Bachelor of Science in Biologie ausgerichtet sein und kann nur von einem durch einen vergleichbaren akademischen Abschluss ausgewiesenen externen Betreuer angeleitet werden. Das Protokoll soll nach wissenschaftlichen Kriterien abgefasst und muss vom externen Betreuer abgezeichnet sein. Eine halbjährlich aktualisierte Liste mit Anschriften über Einrichtungen, bei denen bereits erfolgreich externe Berufspraktika absolviert wurden, ist den Studierenden auf der entsprechenden Internetseite unter http://www.biologie.unikoeln.de/externes_berufspraktikum.html zugänglich. Ein Berufspraktikum, das bereits vor Studienbeginn absolviert wurde, kann nur vom Prüfungsausschuss anhand des vorzulegenden Protokolls und der Bescheinigung der Einrichtung geprüft und gegebenenfalls anerkannt werden. Außerdem sollen die Mentor/Innen herausragende Studierende bei der Studienstiftung des deutschen Volkes empfehlen. Der Prüfungsausschuss stellt den Mentor/Innen, die einen in Frage kommenden Studierenden betreuen, die entsprechenden Daten für die Empfehlung zur Verfügung. Eine Kopie des Empfehlungsschreibens wird vom Prüfungsausschuss erbeten. Abschließend sollen die Mentor/Innen in der Regel Mitglied der Prüfungskommission bei der Bachelor-Prüfung sein und übernehmen den Vorsitz der Kommission (s. unten Prüfungsordnung von 2009 10 Abs. 6 bzw. Prüfungsordnung von 2015 21 Abs. 14).

Erwähnte Auszüge aus den Prüfungsordnungen von 2009 und 2015 Prüfungsordnung von 2009 5 Abs. 3: (3) Jeder Studierende erhält vom Prüfungsausschuss einen/eine Hochschullehrer/In als Mentor/In zugewiesen. Aufgabe des/der Mentors/In ist insbesondere die individuelle studienbegleitende Beratung. In der Regel trifft sich der/die Mentor/In mindestens einmal im Semester mit den Studierenden. Auf Antrag kann dem/der Studierenden ein/e anderer/e Mentor/In zugewiesen werden. 10 Abs. 6: (6) Für die Beurteilung der Bachelorarbeit mit Abschlusskolloquium bildet der Prüfungsausschuss eine Prüfungskommission, die aus drei Prüfern/Innen besteht. Darunter soll der/die Betreuer/In der Bachelorarbeit und der/die Mentor/In des/der Kandidaten/In sein. Die Bachelorarbeit wird von dem/der Betreuer/In der Arbeit und einem weiteren Mitglied der Prüfungskommission unabhängig voneinander begutachtet und bewertet. Der/die Kandidat/In kann Vorschläge für den /die zweiten/e Gutachter/In der Bachelorarbeit machen. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss. Die Bewertungen der Bachelorarbeit sind entsprechend 12 vorzunehmen und schriftlich zu begründen. Weichen die Benotungen um mehr als eine Note voneinander ab, so kann der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses einen/eine dritten/dritte Gutachter/In hinzuziehen. Das Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten. Prüfungsordnung von 2015 10 Abs. 8: (8) Die Studierenden erhalten vom Prüfungsausschuss eine Hochschullehrerin bzw. einen Hochschullehrer als Mentorin bzw. Mentor zugewiesen. Aufgabe der Mentorin bzw. des Mentors ist insbesondere die individuelle studienbegleitende Beratung. 21 Abs. 14: (14) 1 Zum Modul Bachelorarbeit gehört als zweiter Teil ein Abschlusskolloquium mit der Prüfungskandidatin beziehungsweise dem Prüfungskandidaten, an dem zwei Prüferinnen oder zwei Prüfer beziehungsweise eine Prüferin und ein Prüfer teilnehmen. 2 Dies sollen die Themenstellerin beziehungsweise der Themensteller der Bachelorarbeit und die Mentorin oder der Mentor der Prüfungskandidatin beziehungsweise des Prüfungskandidaten sein, sofern die Mentorin oder der Mentor nicht Gutachterin oder Gutachter der Bachelorarbeit war. 3 Falls die Mentorin oder der Mentor Gutachterin oder Gutachter der Bachelorarbeit war, bestellt die beziehungsweise der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Ersatzprüferin beziehungsweise einen Ersatzprüfer. 4 Zum Abschlusskolloquium soll Studierenden des gleichen Studiengangs die Teilnahme als Zuhörerinnen und Zuhörer ermöglicht werden, sofern die Prüfungskandidatin beziehungsweise der Prüfungskandidat nicht widerspricht. 5 Die Teilnahme von Zuhörerinnen und Zuhörern erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. 6 Das Abschlusskolloquium kann erst nach der Bewertung der Bachelorarbeit stattfinden. 7 Es beginnt mit einem 15 minütigen Referat der Prüfungskandidatin beziehungsweise des Prüfungskandidaten über die wichtigsten Ergebnisse der Bachelorarbeit. 8 Daran schließt sich eine 20 minütige Diskussion der Prüferinnen beziehungsweise Prüfer mit der Prüfungskandidatin beziehungsweise dem Prüfungskandidaten über die Inhalte der

Bachelorarbeit sowie die Einordnung der erzielten Ergebnisse in übergeordnete Zusammenhänge an. 9 Die Prüferinnen beziehungsweise Prüfer setzen die Note für das Abschlusskolloquium einvernehmlich fest. 10 Ist Einvernehmen nicht zu erreichen, so schlägt jede Prüferin beziehungsweise jeder Prüfer eine Note nach 18 vor, woraus dann das arithmetische Mittel gebildet wird. 11 Hierbei wird hinter dem Komma nur die erste Dezimalstelle berücksichtigt. 12 Die Beurteilung des Moduls Bachelorarbeit erfolgt in einer Endnote, die sich als arithmetisches Mittel aus den Einzelnoten für die Bachelorarbeit und der Note für das Abschlusskolloquium ergibt. 13 Wird die Beurteilung der Bachelorarbeit von drei Prüferinnen oder Prüfern vorgenommen, gehen die beiden besseren Einzelnoten für die Bachelorarbeit in die Berechnung der Endnote ein.