Abkürzungen: EU Einzelunterricht GU Gruppenunterricht SE Seminar VO Vorlesung ÜB Übung PJ Projekt HP Hospitation var. variable Lehr-/Lernformen WL Workload KZ Kontaktzeit SZ Selbststudium LP Leistungspunkte Sem. Semester SWS Semesterwochenstunden Studiengang/Qualitätsniveau Künstlerisches Vertiefungsmodul I 270 135/135 9 1.+3. jährlich 1+1 Sem. a) Wahlpflicht A.1 1 x 1 15/15 1 GU, 8 b) Bandarbeit 2 x 2 60/60 4 GU, 8 c) Wahlpflicht A.2 1 x 2 30/30 2 GU, 6 d) Wahlpflicht B.2 1 x 2 30/30 2 GU a) Die Studierenden verfügen über Kompetenzen in den Bereichen Wahrnehmu - rperbewusstsein, Ausdrucksschulung, Interaktion und Gruppenanleitung. b) Die Studierenden haben grundlegende Kenntnisse im Umgang mit dem Instrumentarium der Popularmusik erworben und sind in der Lage, eine Band anzuleiten. c) Die Studierenden haben i -, Ausdrucksschulung, Interaktion und Gruppenanleitung vertieft und ausdifferenziert. d) Aufbauend auf Wahlpflicht B.1 haben Studierenden vertiefte genrespezifische, satztechnische bzw. analytische Fähigkeiten erworben. a) Z M k ü G v. Musik und Bewegung: Ausbildung des Rhythmusgefühls über rhythmischmusikalische Koordination in der Bewegung, Tanz, Sprache, Singen, Perkussionsund anderen Instrumenten, Vermittlung eines mehrkanaligen Lernens, Kreation und Erarbeitung verschiedener Improvisationen und Gestaltungen in folgenden Version 1 13.06.2012
Ausdrucksebenen: Musik Sprache Singen Bewegung Tanz; Bühnenarbeit: Inszenierung, Szenische Interpretation, Aufführung; Gruppenimprovisation: Improvisation in der Gruppe, Anleitung von Gruppenimprovisationen. b) Grundlegende Übungen im Spiel der entsprechenden Instrumente; Arrangieren und Spielen ausgewählter Literatur der Popularmusik; eigenständige Einstudierung und Anleitung einer Band. c) Z M k ü G v. Musik und Bewegung: Ausbildung des Rhythmusgefühls über rhythmischmusikalische Koordination in der Bewegung, Tanz, Sprache, Singen, Perkussionsund anderen Instrumenten, Vermittlung eines mehrkanaligen Lernens, Kreation und Erarbeitung verschiedener Improvisationen und Gestaltungen in folgenden Ausdrucksebenen: Musik Sprache Singen Bewegung Tanz; Bühnenarbeit: Inszenierung, Szenische Interpretation, Aufführung; Gruppenimprovisation: Improvisation in der Gruppe, Anleitung von Gruppenimprovisationen. d) Z nieren für P x T I A y. Komponieren für die berufliche Praxis: Arrangieren, Instrumentieren, Komponieren, Produzieren. Z. B.: Arrangieren mit dem Computer, Arrangement für Combo/Big Band, klassische Instrumentation, Vokalsatz, Songwriting, Filmvertonung, Schreiben von Arrangements für das Gymnasium, Präsentation der Werke; Tonsatz: Vertiefung in den Bereichen Harmonik, Satztechniken, Kategorien der musikalischen Analyse, Höranalyse; Instrumentation: Verfertigen historisch-stilistisch gebundener Instrumentationen, Instrumentieren und Arrangieren für den Musikunterricht; Analyse: Kenntnis und Anwendung verschiedener Analysemethoden; vertiefende Beschäftigung mit ausgewählter Musik des 14. bis 21. Jahrhunderts. Einzelunterricht, Gruppenunterricht Die Modulprüfung besteht aus 3 Teilprüfungen: 1. Praktische Prüfung: Präsentation eines Bühnenprojekts, das aus musikalischen und darstellerischen Komponenten besteht; 2. Vorspiel oder Präsentation 3. Mappe oder mediale Präsentation oder schriftliche Hausarbeit; Der 1. Teilprüfung sind die Teilmodule a) und c) zugeordnet. Der 2. Teilprüfung ist Teilmodul b) zugeordnet. Der 3. Teilprüfung ist das Teilmodul d) zugeordnet. Die Modulnote ist das gewichtete Mittel gebildet aus den Teilprüfungsnoten multipliziert mit der Summe der Leistungspunkte der ihnen jeweils zugeordneten Teilmodulen dividiert durch die Gesamtzahl der benoteten Leistungspunkte des Moduls. Aktive Teilnahme an den unter Punkt 1 aufgeführten Teilmodulen. 10 Stellenwert der Modulnote in der Endnote 9/37 Version 1 13.06.2012
Prof. Rizzi, Uher, Feckler Version 1 13.06.2012
Musiktheorie und Musikunterricht II 150 60/90 5 1.-2. jährlich 2 Sem. a) Didaktik der Musiktheorie 2 x 1 30/60 3 GU, 6 b) Wahlpflicht B.1 1 x 2 30/30 2 GU, 6 a) Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, musiktheoretische Inhalte zu erfassen und sie angemessen zu unterrichten. b) Die Studierenden besitzen weiterführende genrespezifische, satztechnische und analytische Fähigkeiten. a) Unterrichten musiktheoretischer Inhalte, Stellen und Reflektieren von Gestaltungsaufgaben, Einbeziehen von Komponieren, Improvisieren und anderen Weisen musikalischer Praxis in den Musikunterricht. b) Z nieren ü P x T I A y. Komponieren für die berufliche Praxis: Arrangieren, Instrumentieren, Komponieren, Produzieren. Z. B.: Arrangieren mit dem Computer, Arrangement für Combo/Big Band, klassische Instrumentation, Vokalsatz, Songwriting, Filmvertonung, Schreiben von Arrangements für das Gymnasium, Präsentation der Werke; Tonsatz: Vertiefung in den Bereichen Harmonik, Satztechniken, Kategorien der musikalischen Analyse, Höranalyse; Instrumentation: Verfertigen historisch-stilistisch gebundener Instrumentationen, Instrumentieren und Arrangieren für den Musikunterricht; Analyse: Kenntnis und Anwendung verschiedener Analysemethoden; vertiefende Beschäftigung mit ausgewählter Musik des 14. bis 21. Jahrhunderts. Gruppenunterricht Referat (30 Min.) oder Schriftliche Hausarbeit (8-10 Seiten) oder Lehrprobe (30 Min.) zu den Kompetenzen des Moduls. Die Modulnote ist die Note der unter Punkt 6 genannten Prüfungsleistung. Aktive Teilnahme an den unter Punkt 1 aufgeführten Teilmodulen. 10 Stellenwert der Modulnote in der Fachnote 5/37 Prof. Schlothfeldt Version 1 13.06.2012
Musikalische Bildung aus der Perspektive der Musikwissenschaft III 120 60/60 4 1. jährlich 1 Sem. a) Einführung Musikethnologie 1 x 2 30/30 2 SE, 30 b) Musikwissenschaft Vertiefung 2 1 x 2 30/30 2 SE, 30 Die Studierenden können mit Blick auf ausgewählte musikalische bzw. musikbezogene Gegenstände selbstständig wissenschaftlich relevante Fragestellungen entwickeln und diese methodisch durchdacht bearbeiten. Aufgrund ihrer vertiefenden Auseinandersetzung mit musikethnologischen Fragestellungen haben sie einen Überblick über die Forschungsfelder im Bereich nicht-europäischer (Kunst-)Musik gewonnen. Sie haben die spezifischen Methoden der Musikethnologie erlernt und sind im Stande, entsprechende Gegenstände fachwissenschaftlich einzuordnen. a) Behandlung musikethnologisch relevanter Musikkulturen, Darstellung fachspezifischer Forschungsmethoden und ihrer Ergebnisse, Entwicklung und kritische Reflektion musikethnologischer Fragestellungen. b) Erarbeitung musikwissenschaftlicher Methoden und deren Anwendung und kritische Reflektion anhand einer ausgewählten Thematik der Musikwissenschaft Seminar Schriftliche Hausarbeit (8-10 Seiten) zu den Kompetenzen des Moduls. Die Modulnote ist die Note der unter Punkt 6 genannten Prüfungsleistung. I S T k T E ü E ; I lsreferat zu einer Sitzung oder einem Themenaspekt des Teilmoduls M k V 2. 10 Stellenwert der Modulnote in der Fachnote 4/37 Prof. Dr. Andreas Jacob Version 1 13.06.2012
Musikalische Bildung aus der Perspektive der Musikpädagogik IV 150 60/90 5 3. jährlich 1 Sem. a) Didaktische Gegenstandsanalyse 1 x 2 30/30 2 SE, 30 b) Ausgewählte Themen der Musikpädagogik 1 x 2 30/60 3 SE, 30 Die Studierenden sind in der Lage, musikalische und musikbezogene Phänomene mit Blick auf ihre unterrichtliche Thematisierung zu durchdenken und auf spezifische Probleme im Unterricht hin zu reflektieren. Gleichzeitig sind sie im Stande, ihr eigenes wissenschaftliches und didaktisches Profil selbstständig und mit Blick auf ihre angestrebte Berufspraxis unterrichtsbezogen weiterzuentwickeln. a) Notwendigkeit, Möglichkeiten und Grenzen von Unterrichtsplanung; Besonderheiten der didaktischen Analyse (Wolfgang Klafki) musikunterrichtlicher Gegenstände. b) Unterschiedliche musikpädagogische Positionen zum jeweils ausgewählten musikpädagogischen Thema; unterrichtspraktische Konsequenzen dieser Positionen. Seminar Schriftliche Hausarbeit (8-10 Seiten) zu den Kompetenzen des Moduls. Die Modulnote ist die Note der unter Punkt 6 genannten Prüfungsleistung. Impulsreferat zu eine T k T D k G y ; P k S R T A ä T M k ä k. 10 Stellenwert der Modulnote in der Fachnote 5/37 Prof. Dr. Stefan Orgass Version 1 13.06.2012
Künstlerisches Zentralmodul I V.1 270 75/195 9 1.-2. jährlich 2 Sem. a) Zentrales Künstlerisches 2 x 1 30/150 6 EU Fach/Instrumentales Hauptfach bzw. Gesang b) Kammermusik 2 x 1 30/30 2 GU c) Korrepetition 1 x 1 15/15 1 EU a) D S k nnen auf der Basis der Module des Zentralen Künstlerischen Fachs aus dem Bachelor-Studiengang k ä S V. b) Die Studierenden erarbeiten kammermusikalische Werke. Dabei er ü D ä k M G ü k k, musikalischer, technischer und sozialer Aspekte. c) Die Studierenden erlernen das Zusammenspiel mit Klavierpartner. Dabei werden kü E R ü. a) V P ä V ä k b) k ü er in Hochschulprojekten c) Literatur mit Klavierbegleitung Einzelunterricht, Gruppenunterricht Das Modul ist unbenotet. Aktive Teilnahme an den unter Punkt 1 genannten Teilmodulen; zudem: Vorspiel (n.b.) in a) und b). 10 Stellenwert der Modulnote in der Fachnote Prof. Schlothfeldt Version 1 13.06.2012
Lehramt Musik GyGe Schwerpunkt Künstlerisches Zentralmodul II V.2 300 30/270 10 3.-4. jährlich 2 Sem. a) Zentrales Künstlerisches Fach/Instrumentales Hauptfach bzw. Gesang 2 x 1 30/270 10 EU D S k nnen auf der Basis der Module des Zentralen Künstlerischen Fachs aus dem Bachelor-Studiengang k ä S V. a) V P ä V ä k Einzelunterricht ü - k A ü M M v P ü k ück) Die Modulnote ist die Note der unter Punkt 6 genannten Prüfungsleistung. Aktive Teilnahme an dem unter Punkt 1 genannten Teilmodul. 10 Stellenwert der Modulnote in der Fachnote 10/37 Prof. Schlothfeldt Version 1 13.06.2012
Musiktheorie VI 120 4 1. halbjährl. 1 Sem. a) Analyse 1 x 2 30/90 4 SE a) D S ä k k Z ä, zu reflektieren und Analyseergebnisse schriftlich darzulegen. a) A v A y V ä M k 14. bis 21. Jhdt. Seminar Schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten) zu den Kompetenzen des Moduls. Die Modulnote ist die Note der unter Punkt 6 genannten Prüfungsleistung. BA MP 10 Stellenwert der Modulnote in der Fachnote 4/37 Prof. Schlothfeldt Version 1 13.06.2012
Optionalbereich Musiktheorie, Bachelor VII 180 6 1.+3. halbjährl. 2 Sem. a) siehe Vorlesungsverzeichnis 6 a) siehe Vorlesungsverzeichnis a) siehe Vorlesungsverzeichnis siehe Vorlesungsverzeichnis siehe Vorlesungsverzeichnis Das Modul ist unbenotet. siehe Vorlesungsverzeichnis 10 Stellenwert der Modulnote in der Fachnote Das Modul ist unbenotet. Karoline Spelsberg, Geschäftsführerin Institut für Lebenslanges Lernen Version 1 13.06.2012
Praxissemester: Schule und Unterricht forschend verstehen VIII 360 12 2. jährlich 1 Sem. a) Begleitveranstaltung Musik 4 60/60 4 SE, 8 b) Begleitveranstaltung Schwerpunkt 4 60/60 4 GU Musikpädagogik c) Begleitveranstaltung BiWi 4 a) Die Studierenden können die in den Modulen I und II sowie im Bachelor erworbenen Kompetenzen unter Berücksichtigung alters- und lerngruppenspezifischer Parameter zur Anwendung bringen, also entsprechenden Musikunterricht planen. Sie können die Unterrichtsplanungen zielorientiert und flexibel umsetzen und die entsprechende Unterrichtsdurchführung unter musikdidaktischen sowie lern-, wahrnehmungs- und entwicklungspsychologischen Kriterien reflektieren. Sie haben die Fähigkeit, ihre bisher erworbenen wissenschaftlichen und didaktischen Kompetenzen für musikunterrichtliche Praxis unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben zu nutzen und die beobachtete Differenz von Planung und Durchführung für weiteres Unterrichten wissenschaftlich angemessen und lerngruppenspezifisch auszuwerten. b) Die Studierenden haben in Unterrichtsversuchen weitere Erfahrungen in der Unterrichtspraxis (ggf. auch an Schulen) gesammelt. Auf der Basis einer y k ü v. D T v S ä k kollegialen Supervision. c) Siehe das entsprechende Modulhandbuch. a) Planung, Durchführung und Reflexion von selbstständig zu erteilendem Musikunterricht nach Möglichkeit auf den drei Schulstufen (Orientierungs-, Mittelund Oberstufe). b) Stellen und Reflektieren von Gestaltungsaufgaben, Einbeziehen von Komponieren und Improvisieren in den Unterricht an Schulen, Umsetzung der Inhalte aus der D k k M k ä k - P x D ü v k, Hospitationen und Lehrversuche in unterschiedlichen musiktheoretischen Disziplinen und Unterrichtskontexten, angeleitete Reflexion von Unterricht. c) Siehe das entsprechende Modulhandbuch. Seminar, Gruppenunterricht - Die Modulprüfung besteht aus 3 Teilprüfungen. a) Mündliche Prüfung (30 Min.), in der die oben genannten, im Seminar entwickelten Version 1 13.06.2012
Kompetenzen im Zuge der Bearbeitung planspielartiger Aufgaben relevant bzw. angewandt werden. b) Hochschulinterne Lehrprobe oder Referat c) Siehe das entsprechende Modulhandbuch. ü P P x T - und Perspektivgespräch 10 Stellenwert der Modulnote in der Endnote 25/120 Prof. Dr. Stefan Orgass Version 1 13.06.2012
Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln IX 270 9 4. jährlich 1 Sem. a) Professionelles Handeln 1 x 2 30/60 3 SE, 20 wissenschaftsbasiert weiterentwickeln aus der Perspektive von Musik als Unterrichtsfach b) Professionelles Handeln 1 x 2 30/60 3 SE wissenschaftsbasiert weiterentwickeln aus der Perspektive des Schwerpunkts Musikpädagogik c) Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln aus der Perspektive der Bildungswissenschaften 3 a) Die Studierenden sind in der Lage sowohl im Falle der Wahl des Faches Musikpädagogik als auch im Falle der Wahl des Faches Musikwissenschaft oder Musiktheorie als Fach der Masterarbeit, ihre Studien im Rahmen der Erstellung ihrer Masterarbeit unter den Gesichtspunkten der Standards wissenschaftlicher Arbeit zu reflektieren und zu kommentieren. Sie können Anregungen aus dem Begleitmodul aufgreifen und in ihre Arbeit integrieren. b) Die Studierenden sind in der Lage ihre Studien im Rahmen der Erstellung ihrer Masterarbeit unter den Gesichtspunkten der Standards wissenschaftlicher Arbeit zu reflektieren und zu kommentieren. Sie können Anregungen aus dem Begleitmodul aufgreifen und in ihre Arbeit integrieren. c) Siehe das entsprechende Modulhandbuch. a) Standards wissenschaftlicher Arbeit; Umsetzung dieser Standards im Rahmen des Abfassens der eigenen schriftlichen Hausarbeit (Masterarbeit). b) Standards wissenschaftlicher Arbeit; Umsetzung dieser Standards im Rahmen des Abfassens der eigenen schriftlichen Hausarbeit (Masterarbeit). c) Siehe das entsprechende Modulhandbuch. Seminar In der Regel erfolgreicher Abschluss des Moduls II. Aktive Teilnahme an den unter Punkt 1 aufgeführten Teilmodule. Verwendung Version 1 13.06.2012
10 Stellenwert der Modulnote in der Endnote Prof. Dr. Stefan Orgass Version 1 13.06.2012