Richtlinien für die Vermietung der Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Rodenbach

Ähnliche Dokumente
Miet- und Benutzungsordnung für das Klubhaus der Gemeinde Crossen

SATZUNG ÜBER DIE NUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF. vom

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

Ortsrecht der Gemeinde Söhrewald Gebührenordnung für Dorfgemeinschaftshäuser und Mehrzweckhalle

Arbeitsexemplar. Benutzungsordnung für das Jürgen Rickertsen Haus. 1 Widmungszweck. 2 Verwaltung. 3 Benutzerkreis. 4 Raumvergabe

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar

Gebührenordnung des Marktfleckens Merenberg. für die Benutzung der Sporthalle (Mehrzweckhalle) Merenberg, der

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim

BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp

1 Allgemeines. Der Gemeindesaal ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Breitenworbis. 2 Benutzer

Kosten- und Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus in Kandel, Landauer Str. 32

Gemeinde Friolzheim Enzkreis. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Zehntscheune der Gemeinde Friolzheim

Gemeinde Tuningen Landkreis Schwarzwald-Baar. Benutzungsordnung für den Teinosaal im Obergeschoss des Feuerwehrgerätehauses vom

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19.

Benutzungs- und Entgeltordnung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Altenhausen. 1 Allgemeines

G E B Ü H R E N O R D N U N G

Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma

Veranstalter:... (Name, Adresse, Tel.)... Antrag auf Überlassung der Zehntscheuer

Satzung über die Benutzung. der Lahnblickhalle Altendiez. vom

Benutzungsordnung und Gebührentarif für die Benutzung der Gemeinschaftshäuser der Stadt Dierdorf

Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Viersen für das "Süchtelner Weberhaus" in Viersen 12, Hochstraße 10, vom 02. Juni 1989

MIET- UND KOSTENORDNUNG FÜR DIE ANMIETUNG VON RÄUMEN IM BÜRGERHAUS DER GEMEINDE LOHFELDEN

Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen

1.Änderung der Benutzungssatzung. für den Gemeindesaal. der Gemeinde Breitenworbis

Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Atzbach

Miet- und Benutzungsordnung für den Feierraum Inhaltsverzeichnis

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Saal des Backhausgebäudes in Schwalbach

Benutzungsordnung. für den Bürgersaal im Rathaus der Ortsgemeinde Weingarten

Katholische Kirchengemeinde. Mietvertrag

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt

H A L L E N O R D N U N G der Altmain-Sporthalle Grafenrheinfeld

1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/ /51.22

(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)

1 Zweckbestimmung. 1. Die Stadt Hatzfeld (Eder) stellt ihre Gemeinschaftseinrichtungen in den Stadtteilen:

Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)

Neufassung der. Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19.

Gemeinde Seckach. Benutzungs- und Entgeltordnung. Neckar-Odenwald-Kreis. für den Dorftreff Am Lindenbaum in Zimmern vom 1.

(2) Die Hallen stehen in stets widerruflicher Weise den Benutzern nach Maßgabe des Belegungsplans bzw. den Einzelüberlassungen zur Verfügung.

Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten

Benutzungsordnung für den Vereins- und Bürgersaal, Hausener Str. 10. Vom 29. September

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für Veranstaltungseinrichtungen

S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )

Miet- und Benutzungsordnung für den Holzlandsaal der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in der aktuellen Fassung

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Nutzungsvertrag für das. Fest-Spiel-Haus Niederhorbach

Anlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1

Benutzungs- und Entgeltordnung

Gemeinde Seeheim-Jugenheim. GEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Satzung der Ortsgemeinde Neichen über die Benutzung des Bürgerhauses und die Erhebung von Gebühren vom

2. Für die Überlassung und Benutzung gilt die vorliegende Benutzungsordnung. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für Veranstaltungseinrichtungen

Benutzungs- und Gebührenordnung für gemeindliche öffentliche Liegenschaften der Gemeinde Modautal vom

Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr

Schlossscheune. 1 Allgemeines

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR

Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell

Benutzungsordnung. für die Elly-Heuss-Begegnungsstätte, Amselweg 5, Lotte

Ordnung. für die Benutzung des Bürgerhauses. der Ortsgemeinde Heßheim. vom

B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Zehntscheune Dringenberg Bürgerhaus Herste Bürgerraum Erpentrup

Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.

Benutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil / Geschirr 76.1

Anlage 2. zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen. in Mallersdorf-Pfaffenberg. (In der Fassung vom )

R I C H T L I N I E N

1. Mietpreise. ab ,00 53,00 19,00 53,00 39,00 20,00 20,00 19,00 23,00 75,00 88,00 35,00 23,00 19,00 39,00 19,00 12,00 19,00 20,00 153,00

REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C

Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

Mietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12

S a t z u n g. der Ortsgemeinde Bodenbach

Tarifordnung. für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen

Benutzungs- und Entgeltordnung Aula, Schelmenturm, VHS, Sojus 7, Ulla-Hahn-Haus 41.2

Neufassung der Benutzersatzung für das Dorfgemeinschaftshaus Wieskau

BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINSCHAFTS- UND BÜRGERHÄUSER DER STADT BORKEN (HESSEN) HAUSRECHT

BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeinschaftseinrichtung in der Weststadthalle Bensheim

Gebührenordnung. für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach. 1 Erhebungsgrundsatz

Gebühren- und Benutzungsordnung Bürgerhaus Mörlenbach

Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v. Förderverein Bürgergarde Neuhausen 1805 e.v.

VERTRAG & HAUSORDNUNG

I. Allgemeines Nutzung der Räumlichkeiten:

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.

Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Moos

H a u s o r d n u n g für das Pfarreizentrum, Burghaldenstrasse 7

Gebührenordnung der Stadt Leun für folgende städtische Gebäude:

B E N U T Z U N G S O R D N U N G. für das Kulturhaus Forum Fränkischer Hof

Inhaltsverzeichnis. am

Haus- und Benutzungsordnung

Benutzungsordnung. 1 Allgemeines

Benutzungsordnung der Ortsgemeinde Neuburg am Rhein für das Bürgerhaus mit Bürgersaal, Altenstube und öffentliche Bücherei vom

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Dorfgemeinschaftsanlagen der Gemeinde Moormerland in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) Entgeltordnung.

Benützungsordnung für den Saalbau des Gasthofs Wilden Mann

Benutzungs- und Gebührensatzung. für die Nutzung der Sporthalle der Gemeinde Neuberend

Transkript:

Richtlinien für die Vermietung der Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Rodenbach 751-30 Die Räume der Gemeinschaftseinrichtungen werden nach Maßgabe der nachstehenden Richtlinien vermietet. Allgemeines 1. Die Raumvergabe erfolgt an - ortsansässige Vereine, Verbände, Parteien sowie sonstige Institutionen und Gruppen, die sozialen Zwecken dienen zur Ausrichtung von kulturellen, sportlichen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen. - Privatpersonen für Familienfeiern. - auswärtige Personen, Vereine, Verbände oder sonstige Veranstalter. Sie können Räume mieten, soweit diese nicht durch einheimische Nutzer belegt werden. 2. Vermietet wird tageweise bzw. stundenweise laut Mietvertrag. 3. Veranstaltungen der Gemeinde sowie entgeltliche Nutzungen gehen dem Trainings- bzw. Übungsbetrieb grundsätzlich vor. Die Absage sollte dem betroffenen Verein 14 Tage vorher mitgeteilt werden. 4. Die Gemeinde kann die Überlassung der Nutzung von der Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 200% der jeweiligen Miete abhängig machen, die vor der Veranstaltung zu erbringen ist. 5. In allen Räumen der Gemeinde besteht absolutes Rauchverbot. Vermietung Belegungsplan 1. Die laufend wiederkehrende Belegung (z.b. Übungsbetrieb von Sportvereinen) wird in einem jährlichen Belegungsplan durch die Gemeinde geregelt.

2. Veranstaltungen der Vereine sollen frühzeitig für das darauf folgende Jahr angezeigt werden. Bei gleichzeitiger Anmeldung haben traditionelle Veranstaltungen Vorrang. In strittigen Fällen entscheidet die Gemeinde über die Belegung. 3. Für jede entgeltliche Vermietung ist zwischen dem Mieter und der Gemeinde vorher ein schriftlicher Mietvertrag abzuschließen. Vor und nach jeder Veranstaltung ist eine zeitnahe Abnahme der Mieträume mit dem Hausmeister und dem Nutzer durchzuführen. 4. Mieter sind nicht berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag auf andere Personen, Gruppen oder Vereine zu übertragen. Gestaltung der Räume 1. Die Bestuhlung und Herrichtung der vermieteten Räume sind vom Mieter nach den verbindlichen Bestuhlungsplänen selbst und zeitlich so vorzunehmen, dass vorhergehende und nachfolgende Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. Nach der Veranstaltung sind Stühle und Tische zu säubern und wieder in die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten zu bringen. 2. Dekorationen, Aufbauten und andere Ausstattungen dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde angebracht werden. Sie sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Von der Gemeinde angebrachte Dekorationen dürfen vom Mieter nicht eigenmächtig entfernt werden. Es ist untersagt, Nägel oder sonstige Befestigungsmittel in Tische, Türen, Wände, Fußböden oder die Bühne zu schlagen. 3. Die Unterbringung vereinseigener Gegenstände bedarf der Zustimmung der Gemeinde. Sie geschieht auf Gefahr des jeweiligen Eigentümers.

Küchenbenutzung In den Küchen werden alle vorhandenen Geräte und Ausstattungen zur Verfügung gestellt. Sie sind pfleglich zu behandeln. Eventuelle Beschädigungen sind sofort zu melden. Abhanden gekommene oder beschädigte Inventargegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Reinigung 1. Nach der Benutzung sind die Innen- und Außenbereiche sauber zu übergeben. Benutzte Einrichtungen wie Theken, Küchen, Sanitäranlagen, Geschirr und Inventar sind vor der Rückgabe hygienisch einwandfrei zu reinigen. 2. Ist nach Feststellung des jeweiligen Hausmeisters die Reinigungsleistung des Mieters unzureichend erbracht worden, kann die Gemeinde eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen oder die Reinigung durch eigenes Personal ausführen lassen. Die Reinigung durch eine Fachfirma oder durch Personal der Gemeinde kann auch sofort im Mietvertrag vereinbart werden. In jedem Fall sind die Reinigungskosten durch den Mieter zu tragen. Haftung 1. Der Mieter ist für die Aufbewahrung der Garderobe aller Teilnehmer verantwortlich. Der Mieter erkennt an, dass die Räume, die Einrichtungen und das vollständige Inventar in unbeschädigtem, ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden und dass er für jeden Schaden voll haftet. Für die Geltendmachung des Schadens genügt die Feststellung des Schadens mit Angabe der Schadenshöhe durch die Gemeinde. 2. Für die Zeit des Eintreffens der ersten Teilnehmer bis zum Verlassen der Räume durch den letzten Teilnehmer trägt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht in den gemieteten Räumen und deren Zugängen. Der Mieter verpflichtet sich, allen Auflagen der Ordnungsbehörden

zu entsprechen. Er ist verantwortlich für die die Beachtung aller Vorschriften, die zum Schutz der Jugend erlassen sind. Er haftet für Ruhe und Ordnung in den Räumlichkeiten und stellt hierfür die erforderliche Aufsicht. 3. Der Mieter stellt die Gemeinde von sämtlichen Schadenersatzansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen können. 4. Der Mieter ist für die rechtzeitige Einholung erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und dergleichen verantwortlich. Die Kosten für eventuell erforderlichen Brandsicherheitsdienst hat der Mieter zu tragen. 5. Die Vermietung kann vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Mieters abhängig gemacht werden, die die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Risiken deckt. Hausrecht und technische Betreuung 1. Die von der Gemeinde beauftragten Dienstkräfte insbesondere Hausmeister üben gegenüber dem Mieter und den Teilnehmern das Hausrecht aus. Sie können sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Nutzung überzeugen. Das Hausrecht des Mieters gegenüber den Teilnehmern nach dem Versammlungsgesetz bleibt unberührt. 2. Übergabe und Übernahme der Räume erfolgt nach Terminabsprache mit dem Hausmeister. 3. Für die technische Betreuung sind die Hausmeister verantwortlich. Die Bedienung technischer Anlagen durch andere Personen ist nur nach Einweisung durch den Hausmeister zulässig. Der Hausmeister sorgt für das rechtzeitige Öffnen und Schließen der Einrichtung bzw. für die Übergabe der Schlüssel. 4. Bei Verstößen gegen einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien können auch zeitlich begrenzte Nutzungsverbote verhängt werden.

Rodenbachhalle Die Rodenbachhalle ist die größte Veranstaltungshalle der Gemeinde. Durch den letzten Umbau im Jahre 1999 wurde sie zu einer modernen, den heutigen Ansprüchen genügenden Halle für Veranstaltungen aller Art, Familienfeiern, Tagungen usw. umgestaltet. Sie liegt zentral im Ortsteil Niederrodenbach in Nähe des Bahnhofs (ca. 250 m Fußweg) und verfügt über eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen. Ihr sind eine Gaststätte und eine Kegelbahn angegliedert. Gewerbliche und private Nutzer müssen bei ihren Veranstaltungen das Essen vom Pächter der Gaststätte beziehen. Die Versorgung mit Getränken kann in eigener Regie erfolgen. Erdgeschoss Foyer mit Garderobe und Saaltheke 76 qm Zusätzlicher separater Kühlraum Großer Saal mit Bühne und Empore Saalgröße 276 qm Saal durch Trennwand verkleinert ca. 230 qm Empore 43 qm (für zusätzliche Bestuhlung) Bühne 43 qm, erweiterbar durch mobile Anbauteile, Vorhang manuell, Flügel, Umkleiden und Dusche Obergeschoss Kleiner Saal, 98 qm, zum Untergeschoss offen, kann durch Schiebewände verschlossen und somit auch separat genutzt werden Konferenzraum/Barraum, 49 qm, mit Thekenzeile

Rodenbachhalle Niederrodenbach - Preise Öffentliche Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird, Verkaufsausstellungen Großer Saal incl. Bühne und Nebenräume 450,00 Kleiner Saal oder Foyer 180,00 Bar 105,00 Geschlossene Gesellschaften (Familienfeiern, Vereinsfeiern usw.) Großer Saal incl. Bühne und Nebenräume 225,00 Kleiner Saal oder Foyer 90,00 Bar 53,00

Bürgerhaus Das Bürgerhaus in der Ortsmitte von Niederrodenbach verfügt seit Frühjahr 2004 durch den Anbau eines Fahrstuhls über einen barrierefreien Zugang. Erdgeschoss Kinder- und Jugendtreff Cassiopeia 1. Stock Saal 105 qm + komplett ausgestatteter Küche Geeignet für Familien- und sonstige Feiern (Selbstversorgung, Partyservice o. ä.), Versammlungen, Übungsstunden von Vereinen usw. 2. Stock Jugendraum rd. 50 qm Geeignet für Sitzungen, Versammlungen, Übungsstunden von Vereinen usw. Bürgerhaus Preise Öffentliche Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird, Verkaufsausstellungen Saal mit Küche 210,00 Jugendraum 90,00 Geschlossene Gesellschaften (Familienfeiern, Vereinsfeiern usw.) Saal mit Küche 105,00 Jugendraum 45,00

Bürgertreff Es handelt sich um ein 1989 erbautes modernes Bürgerhaus/Veranstaltungshalle im Ortsteil Oberrodenbach mit angegliederter Gaststätte. Gewerbliche und private Nutzer müssen bei ihren Veranstaltungen das Essen vom Pächter der Gaststätte beziehen. Die Versorgung mit Getränken kann in eigener Regie erfolgen. Geeignet für Veranstaltungen aller Art, Familienfeiern und sonstige Nutzungen (Versammlungen, Tagungen usw.). Der Bürgertreff verfügt über eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen. Saal mit Bühne und Teeküche bzw. Saaltheke Saalgröße rd. 244 qm Saal 3-fach teilbar (102 qm, 99 qm, 42 qm) Bühne rd. 58 qm (Vorhang manuell, Klavier) Bürgertreff Preise Öffentliche Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird, Verkaufsausstellungen Saal incl. Bühne und Nebenräume 450,00 Nebenraum o. Foyer 105,00 Geschlossene Gesellschaften (Familienfeiern, Vereinsfeiern usw.) Saal 225,00 Nebenraum o. Foyer 53,00

Gemeinschaftsraum in der Südhanghalle Der Raum mit rd. 95 qm liegt im Ortsteil Oberrodenbach und verfügt über eine integrierte Küchenzeile. Der Raum ist geeignet für private Feiern (Selbstversorger) sowie Versammlungen usw. Eine Spülmaschine ist nicht vorhanden. Gemeinschaftsraum Preise Öffentliche Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird, Verkaufsausstellungen Raum 200,00 Geschlossene Gesellschaften (Familienfeiern, Vereinsfeiern usw.) Raum 100,00 Sonstige Preisbestimmungen 1. Bei Beerdigungskaffees und Nutzungen, die nicht länger als 3 Stunden dauern, ermäßigt sich das Entgelt um 50%. Bei Anmietung der Räume durch den jeweiligen Gaststättenpächter ermäßigt sich das Entgelt um 30%. 2. Eine kostenlose Vermietung erfolgt bei - Konzerten der örtlichen Gesangsvereine und des Musizierkreises Rodenbach - Veranstaltungen der Kulturinitiative Rodenbach - Ausstellungen der örtlichen Kleintierzuchtvereine - Trainingsstunden, Übungsabenden und Versammlungen

von Vereinen oder Organisationen mit Sitz in Rodenbach - kulturellen, gemeinnützigen, politischen und jugendoder sozialpflegerischen Veranstaltungen, soweit kein Eintritt erhoben wird. 3. Bei der Vermietung an auswärtige Mieter erhöht sich die jeweilige Miete um 100%. 4. Werden Dienstleistungen des Hausmeisters in Anspruch genommen, die nicht von diesen Richtlinien erfasst sind (z.b. Bestuhlung), können diese dem Mieter nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt werden. 5. Für Veranstaltungen, die von den vorstehenden Regelungen nicht erfasst werden, setzt der Gemeindevorstand die Miete im Einzelfall fest. In Fällen sozialer oder unbilliger Härte kann der Gemeindevorstand auf Antrag die Miete ermäßigen. Das Recht des Gemeindevorstands zum Erlass von Forderungen bleibt von diesen Richtlinien unberührt. 6. Bei Veranstaltungen von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern wird zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet. 7. Die Miete ist jeweils eine Woche vor Beginn der Veranstaltung fällig. Zahlungspflichtiger ist der Mieter.