FN-Leistungsstutbuch

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Transkript:

FN-Leistungsstutbuch Allgemeine Hinweise 1. Das Leistungsstutbuch wird im FN-Bereich Zucht geführt. 2. Verfahrensweg: 2.1. Der Besitzer der Stute füllt seinen Teil des entsprechenden Antrages aus. 2.2. Der Besitzer sendet diesen Antrag zusammen mit dem Original-Abstammungsnachweis an den Zuchtverband, in dessen Zuchtbuch die Stute geführt wird. 2.3. Der Zuchtverband vervollständigt den Antrag und leitet die Unterlagen an den Bereich Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.v. weiter. 2.4. Die Eintragung in das Leistungsstutbuch wird in dem Abstammungnachweis vermerkt. Der Besitzer erhält eine Stallplakette. 2.5. Die Eintragung (einschließlich Stallplakette) ist kostenpflichtig (derzeit 25,-- je Abteilung zuzüglich MWSt./Porto). Die Rück- bzw. Zusendung erfolgt per Nachnahme an den Besitzer. 3. Die Eintragung in das Leistungsstutbuch wird von der FN im Jahrbuch Zucht veröffentlicht. 4. Sofern durch die Zuchtverbände im Pedigree der Nachkommen vermerkt, gelten folgende Bezeichnungen: L/A = L/B = L/C = L/D = eingetragen im FN-Leistungsstutbuch Abt. A eingetragen im FN-Leistungsstutbuch Abt. B eingetragen im FN-Leistungsstutbuch Abt. C eingetragen im FN-Leistungsstutbuch Abt. D Antragsformulare sind erhältlich im Bereich Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.v. (FN) Tel.: 02581-6362-256 Fax: 02581-6362-105 e-mail: ckoller@fn-dokr.de

Allgemeine Eintragungsbestimmungen (gültig für alle Rassen) Eintragungsberechtigt sind eingetragene Zuchtstuten eines von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Bereich Zucht, anerkannten Zuchtverbandes, die in der Beurteilung des Exterieurs, der Regelmäßigkeit und des Schwunges der Gänge etc. von der Zuchtleitung des Verbandes als überdurchschnittlich bewertet wurden. Die Eintragung in das Leistungsstutbuch erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Stuten in maximal 4 Zuchtjahren mindestens 2 Fohlen gebracht haben und die nachfolgenden besonderen Bestimmungen erfüllen: Beispiele Abfohlleistung (mindestens 70 %): 7 Zuchtjahre 5 Fohlen 8 Zuchtjahre 6 Fohlen 9/10 Zuchtjahre 7 Fohlen 11 Zuchtjahre 8 Fohlen 12/13 Zuchtjahre 9 Fohlen 14 Zuchtjahre 10 Fohlen 15 Zuchtjahre 11 Fohlen 16/17 Zuchtjahre 12 Fohlen 18 Zuchtjahre 13 Fohlen u.s.w. Grundlage für die Anrechnung ist die Zuchtleistung, nicht die Zuchtjahre.

BESONDERE EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN (LSTB) FÜR STUTEN DER RASSE Deutsches Reitpferd und der Pony- und Kleinpferderassen Eintragung aufgrund der Ablegung der Zuchtstutenprüfung HAUPTSTUTBUCHSTUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und die nachfolgend beschriebenen Prüfungen entsprechend der Mindestanforderungen absolviert haben: PRÜFUNGSBEDINGUNGEN Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für Zuchtstutenprüfungen vom 19. April 1994 sowie LPO 330 ff. Darüber hinaus sind von den Zuchtverbänden organisierte bzw. unter deren Aufsicht durchgeführte Prüfungsformen anerkennungsfähig, wenn sie den Anforderungen der oben genannten Rahmenrichtlinie entsprechen; die Prüfung weiterer Merkmale steht frei. Die Zuchtstutenprüfung kann sowohl als Stationsprüfung einschließlich einer mindestens zweiwöchigen standardisierten Vorbereitungszeit als auch als Feldprüfung durchgeführt werden. BEWERTUNG a) Ermittlung einer gewichteten Durchschnittsnote aus den Einzelnoten. Nur ganze Noten werden vergeben. Mindestanforderung: Die Mindestanforderung gilt im Sinne der Eintragungsbestimmungen (LStB) als erfüllt, wenn der Zuchtverband bescheinigt, dass ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielt wurde. b) Bei Stationsprüfungen ist auch die Berechnung eines Selektionsindexes mittels einer Gewichtung der Abweichungen der einzelnen Prüfungsnoten vom jeweiligen Mittel der Prüfungsgruppe möglich. Der Index ist auf ein Mittel von 100 und eine Standardabweichung von 20 zu standardisieren. Voraussetzung für diese Berechnungsmethode ist eine genetisch repräsentativ zusammengesetzte Stutengruppe von ausreichender Größe (mindestens 15 Stuten). Mindestanforderung: Die Mindestanforderung gilt im Sinne der Eintragungsbestimmungen (LStB) als erfüllt, wenn der Zuchtverband bescheinigt, dass ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielt wurde.

Abteilung B Eintragung aufgrund eigener Turniererfolge STUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und mindestens folgende Erfolge nachweisen können: - Reitpferde 2 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Championaten für Reitpferde bzw. Reitponys 2 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Championaten für Reitponys oder - Reitpferde 3 Siege in Spring- und/oder Dressurprüfungen der Klasse L und/oder 3 Platzierungen in höheren Klassen bzw. Reitponys 3 Platzierungen in Spring- und/oder Dressurprüfungen der Klasse L oder höher oder - Reitpferde 3 Siege in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A oder 1 Sieg in einer Vielseitigkeitsprüfung Klasse L oder Platzierung in höheren Klassen der Vielseitigkeitsprüfungen bzw. Reitponys 3 Platzierungen an 1. bis 3. Stelle in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A oder 1 Platzierung an 1. bis 3. Stelle in einer Vielseitigkeitsprüfung Klasse L oder 1 Platzierung in höherer Klasse oder - Fahrpferde/-ponys 3 Siege in Dressur-, Hindernisfahr- oder Gebrauchsprüfungen bzw. 1 Sieg in einer Kombinierten-/Vielseitigkeitsprüfung der Klasse L oder - Fahrpferde/-ponys 2 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Championaten für Fahrpferde/-ponys - Zuchtrichtung Rennen ein Generalausgleichsgewicht von mindestens 70 kg erreicht haben. Eintragung aufgrund von Turniererfolgen der Nachkommen STUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und mindestens 3 Nachkommen haben, die in Prüfungen der Klasse L an 1. bis 5. Stelle oder höher placiert waren bzw. Ponys, die in Prüfungen der Klasse A an 1. bis 5. Stelle oder höher placiert waren. HAUPTSTUTBUCHSTUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und bei einer Abfohlleistung von mindestens 70 % über alle Zuchtjahre mindestens 5 lebend geborene Fohlen nachweisen können.

BESONDERE EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN (LSTB) FÜR STUTEN DER RASSE Schweres Warmblut Eintragung aufgrund der Ablegung der Zuchtstutenprüfung eine für die Rasse "Schweres Warmblut" vorgesehene Leistungsprüfung bestanden haben. Abteilung B Eintragung aufgrund eigener Turniererfolge STUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und mindestens 3 Platzierungen an 1. - 5. Stelle in Prüfungen der Kat. B und oder höher nachweisen können. Eintragung aufgrund der Leistungen von Nachkommen STUTEN als auch KREUZUNGSPRODUKTE, welche Nachkommen Schwerer Warmblutstuten sind, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen. Diese Stuten müssen mindestens 3 Nachkommen der Rasse Schweres Warmblut haben, die die Leistungsprüfung bestanden haben und/oder in Prüfungen der Kl. A und/oder höher Platzierungen nachweisen können. bei einer Abfohlleistung von mindestens 70 % über alle Zuchtjahre mindestens 5 lebend geborene Fohlen nachweisen können.

BESONDERE EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN (LStB) FÜR STUTEN DER RASSE Kaltblut Eintragung aufgrund der Ablegung der Zugwilligkeitsprüfung die nachfolgend beschriebene Prüfung bestanden haben: Eine Stute erfüllt die Anforderungen hinsichtlich der Zugleistung, wenn sie diese im Rahmen einer Zuchtstutenprüfung mindestens bestehend aus einer: - Zugwiderstandsprüfung vor einem Zugprüfungsschlitten oder einem entsprechenden Zugprüfungsgerät im Schritt mit dreimaligem Anhalten und sofortigem Anziehen eine Zugleistung von 1.500 m in 19 Minuten bei einem Zugwiderstand von 20 v.h. ihres Körpergewichtes oder 1.000 m in 12,5 Minuten bei einem Zugwiderstand von 25 v.h. ihres Körpergewichtes erbracht hat. Abteilung B Eintragung aufgrund eigener Turniererfolge STUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und mindestens 3 Platzierungen an 1. bis 3. Stelle in Fahrprüfungen der Kat. B nachweisen können. Eintragung aufgrund der Leistungen von Nachkommen STUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und mindestens 3 Nachkommen haben, die die Bedingungen der Zugwilligkeitsprüfung der Abt. A und/oder Turniererfolge der Kat. B nachweisen können. bei einer Abfohlleistung von mindestens 70 % über alle Zuchtjahre mindestens 5 lebend geborene Fohlen nachweisen können.

BESONDERE EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN (LSTB) FÜR STUTEN DER Spezialrassen Eintragung aufgrund der Ablegung der Zuchtstutenprüfung eine für ihre Rasse vorgesehene Leistungsprüfung bestanden haben. Abteilung B Eintragung aufgrund eigener sportlicher Erfolge STUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und mindestens 3 Platzierungen an 1. - 5. Stelle in ihrer Rasse entsprechenden sportlichen Wettbewerben unter dem Reiter oder als Fahrpferd aufweisen. Die Erfolge sind durch den betreuenden Zuchtverband oder durch die entsprechende sportliche Organisation zu bestätigen. Eintragung aufgrund der Leistungen von Nachkommen STUTEN, die die Allgemeinen Eintragungsbestimmungen erfüllen und mindestens 3 Nachkommen haben, die die Leistungsprüfung bestanden haben und/oder die Bedingungen an die Erfolge der Abteilung B erfüllen. Die Erfolge sind durch den betreuenden Zuchtverband oder durch die entsprechende sportliche Organisation zu bestätigen. bei einer Abfohlleistung von mindestens 70 % über alle Zuchtjahre mindestens 5 lebend geborene Fohlen nachweisen können.