Projektträger Jülich Geschäftsbereich TRI Forschungszentrum Jülich GmbH 52425 Jülich Folgende Anlagen sind beizufügen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug Falls schon vorhanden: Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. Abschlussurkunde der Innovationsassistentin/ des Innovationsassistenten Antrag auf Förderung einer Innovationsassistentin bzw. eines Innovationsassistenten Ich bewerbe mich für die Förderung einer Innovationsassistentin bzw. eines Innovationsassistenten für den Zeitraum von 24 Monaten in Höhe von maximal 22.500 pro Jahr. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Förderung nur möglich ist, wenn das antragstellende Unternehmen bislang keine Hochschulabsolventin bzw. Hochschulabsolvent beschäftigt. Ich bewerbe mich für die Förderung einer Innovationsassistentin bzw. eines Innovationsassistenten für den Zeitraum von 24 Monaten in Höhe von maximal 15.000 pro Jahr. Ich nehme zur Kenntnis, dass diese Förderung nur möglich ist, wenn das antragstellende Unternehmen bislang maximal fünf Hochschulabsolventinnen bzw. Hochschulabsolventen beschäftigt. Hinweise: Antragsberechtigt sind Unternehmen mit maximal 50 Angestellten². Die Förderbedingungen des Programms sind zu beachten (siehe https://www.ptj.de/innovationsassistent). 1 Siehe Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EUEG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen. 2 Die Anzahl der Angestellten ist entsprechend der jeweils aktuellen KMU-Definition der EU, zur Zeit die Empfehlung der Kommission vom 17.06.2014 (Nr. 651/2014), zu berechnen.
- 2-1. Antragstellendes Unternehmen 1.1 Name/Firma/Rechtsform 3 Geschäftsführung Name Vorname Auskunft erteilt Telefon Fax 1.2 Anschrift Straße PLZ Ort E-Mail-Adresse Website 1.3 Betriebsstätte (nur falls abweichend von Anschrift) Straße PLZ Ort 1.4 Weitere Angaben zum antragstellenden Unternehmen Branche Anzahl Beschäftigter davon mit Hochschulabschluss Bankverbindung 2. Angaben zum geplanten Vorhaben Im Rahmen dieses Programms wurde bislang keine Förderung beantragt / erhalten. Mein Unternehmen beantragte / erhielt bereits eine Förderungen für eine Innovationsassistentin / einen Innovationsassistenten, Datum und ggf. Aktenzeichen der Bewilligungsschreiben: Weitere öffentliche Förderungen für die Assistentin / den Assistenten (wie z.b. Eingliederungsgeld) sind beantragt bzw. es ist geplant dies zu tun. Die erwarteten, jährlichen Gehaltsausgaben für die Innovationsassistentin / den Innovationsassistenten belaufen sich auf EUR: Die geplante Stelle der/des Innovationsassistent/in entspricht 3 Der Sitz des Unternehmens bzw. die Dienststätte muss in NRW sein. % einer Vollzeitstelle. Die/der Innovationsassistent/in soll eingestellt werden: unbefristet befristet
- 3-3. Beschreibung des geplanten Vorhabens 3.1 Die Einstellung der Innovationsassistentin / des Innovationsassistenten ist geplant zur Durchführung des folgenden: Einzelvorhabens, Kooperationsvorhabens, mit einem oder mehreren der folgenden Ziele: Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse, Neu- bzw. Weiterentwicklung von Produkten und Herstellungsverfahren, Neu- bzw. Weiterentwicklung von Betriebs-, Vermarktungs- und Vertriebsstrukturen, soziale Innovation (Prozess- und Dienstleistungsinnovationen). Als Kooperationsprojekt gelten Vorhaben, die mit einer Hochschule oder Forschungs-einrichtung durchgeführt werden. 3.2 Name / Titel des Projekts 3.3 Ausgangslage, ggf. Stand der Technik und zu bearbeitende Problemstellung 3.4 Geplante Ziele und ggf. Meilensteine des Projekts, Ausblick auf Verwertbarkeit und Nutzen der Ergebnisse
- 4-3.5 Anforderungsprofil an die Innovationsassistentin / den Innovationsassistent 3.6 Tätigkeitsbeschreibung der Innovationsassistentin / des Innovationsassistent 3.7 Bewerben Sie das Vorhaben in zwei bis drei Sätzen:
- 4-4. Hinweis zu den subventionserheblichen Tatsachen und Bestimmungen des Subventionsgesetzes: Mir ist bekannt, dass die zur Antragsberechtigung und zum Verwendungszweck gemachten Angaben subventionserheblich im Sinne des 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit 1 Landessubventionsgesetz vom 24. März 1997 SGV.NW.74) und dem Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034) sind. Insbesondere subventionserheblich sind: Angaben zum Vorhaben Angaben zum Unternehmen Mitteilungs- und Nachweispflichten der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Grundlagen der De-Minimis-Verordnung Ändern sich die subventionserheblichen Tatsachen im Laufe der Subventionsgewährung, ist dies der Bewilligungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unverzüglich mitzuteilen. 5. Erklärungen Hiermit bestätige ich ausdrücklich, dass: mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung die / der zur Förderung beantragte Innovationsassistent/in noch nicht eingestellt worden ist. mir bekannt ist, dass Einstellung und Arbeitsaufnahme der Innovationsassistentin / des Innovationsassistenten nicht vor Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen darf, spätestens jedoch vier Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgt sein muss. ich die in den Förderbedingungen Innovationsassistent definierten Voraussetzungen zur Kenntnis genommen habe und beachten werde. die im Antrag und den Anlagen gemachten Angaben vollständig und richtig sind. die einzustellende Person nicht Anteilseigner/Geschäftsführer, oder ein Familienmitglied ersten Grades eines Anteileigners des antragstellenden Unternehmen ist. die zur Deckung der jährlich entstehenden Gesamtausgaben notwendigen Eigenmittel bereitgestellt werden. es sich beim antragstellenden Unternehmen nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt 4. der / dem Innovationsassistentin / Innovationsassistent mindestens das tariflich vereinbarte Entgelt gezahlt werden wird. Existiert keine tarifliche Vereinbarung, bestätige ich, dass ein branchenübliches Entgelt gezahlt werden wird. das antragstellende Unternehmen die Grundsätze der Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung beachtet. 4 Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten [Amtsblatt C 244 vom 1.10.2004]
- 5 - Mir ist bekannt, dass im Falle einer Antragsgenehmigung - die De-minimis-Bescheinigung aufzubewahren und auf Anforderung der Europäischen Kommission, der Bundesregierung, der Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle auf deren Anforderung innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen ist. Wird diese Bescheinigung innerhalb der Frist nicht vorgelegt, entfällt rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung und die Beihilfe zuzüglich Zinsen werden zurückgefordert. - die De-minimis-Bescheinigung bei zukünftigen Beantragungen als Nachweis für die vergangenen De-minimis-Beihilfen vorzulegen ist. Ferner erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Angaben zum Zwecke der Antragsbearbeitung und Projektverwaltung im automatisierten Verfahren im zuständigen Ministerium gespeichert, verarbeitet und im Rahmen eines Projekt- und Programmcontrollings ausgewertet werden können. Soweit andere Stellen mit der Antragsbearbeitung und Projektverwaltung beauftragt sind, werden diese Daten dort gespeichert und verarbeitet sowie an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Eine Löschung der Daten erfolgt, sobald und soweit die für die Zwecke, zu denen sie gespeichert wurden, nicht mehr benötigt werden. (Ort, Datum) (Firmenstempel und Unterschrift Geschäftsführer/in, Inhaber/in)