Hinweise zur Organisation von Sonderunterricht RdErl. des MK vom

Ähnliche Dokumente
Hinweise zur Organisation von Sonderunterricht. RdErl. des MK vom

Krankenhaus- und Hausunterricht

Unterrichtsorganisation für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache an Förderschulen. RdErl. des MK vom 23.4.

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen

LANDTAG Rheinland- Pfalz 17/4364- VORLAGE. Ansprechpartner/-in / Frau llhan

RdErl. des MK vom /4

Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen- Anhalt (223113)

Begabtenförderung; Kreisarbeitsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt. RdErl. des MK vom

Unterrichtsorganisation für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen. RdErl. des MK vom 26.6.

Aufnahme in die Grundschule

Unterrichtsorganisation für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen. RdErl. des MB vom

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen. 1.1 Bedeutung des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler

Psychisch krank in der Schule wie gelingen Bildung und Teilhabe?

Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 2. August 2005 (GVBl. LSA S. 482), geändert durch Verordnung vom 10. Mai 2010 (GVBl. LSA S.

1. Gesetzliche Grundlagen

Unterrichtsorganisation an den Förderschulen für Lernbehinderte. RdErl. des MK vom /4

Kleine Anfrage mit Antwort

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Die Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst.

Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom

Unterrichtsorganisation an den Förderschulen für Lernbehinderte

von Kindern deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie ausländischer RdErl. des MK vom

2.1. Kinder deutscher Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler

Entstehung der Schule für Kranke In Bayern entstanden Ende der 60-iger, Anfang der 70-iger Jahre. Man erkannte, dass Kinder, die längere Zeit im

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Ethikunterricht und Religionsunterricht sind in den Stundentafeln der anderen allgemein bildenden Schulformen zweistündig vorgesehen.

Vom 08. Dezember 2006

Konzept zum Unterrichtsangebot in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrien in Sachsen-Anhalt

Konzept zum Unterrichtsangebot in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrien in Sachsen-Anhalt

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf Vom

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst

Unterrichtsorganisation an den Grundschulen. RdErl. des MB vom

Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (gemäß 20 Inklusionsverordnung)

Unterrichtsorganisation für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Hören an Förderschulen. RdErl. des MK vom 23.4.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe

Einrichtung von Ethikunterricht, evangelischem Religionsunterricht und katholischem Religionsunterricht ab Schuljahr 2008/2009

Positionen. zum Förderschwerpunkt Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler

Schülerunterlagen zum Feststellungsverfahren

Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter

Einrichtung von Ethikunterricht, evangelischem Religionsunterricht und katholischem Religionsunterricht ab Schuljahr 2008/2009

Förderdiagnostische Stellungnahme. Name der Schülerin/ Vorname der Schülerin/ des Schülers:

Aufnahme an weiterführenden Schulen. RdErl. des MK vom

Anna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016

Organisation Externe Beschulung

Verträge mit regulärer Ausbildungsdauer Verträge mit verkürzter Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt m % w % ges. m % w % ges. m % w % ges.

Die Schule für Kranke in Gelsenkirchen

Feststellung des Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung hier: Schülerbogen

RdErl. des MK vom

Integrierte Gesamtschule

Über die Schulaufsichtsbehörde an Landeshauptstadt Düsseldorf Jugendamt Bezirkssozialdienst im Stadtbezirk Frau/Herrn

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Antrag auf Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung (gemäß 20 Inklusionsverordnung)

Name des Kindes: Vorname: w. geb.: Geburtsort: Staatsangehörigkeit : Anschrift des Kindes: Name und Vorname der Mutter: Anschrift: Tel.

berichtende Schule regionales BFZ SSA (Stempel) (Stempel) (Eingangsstempel zur Kenntnis) Geb.: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:

Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013

RdErl. des MK vom Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.166), geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S.

1.1 Die Schülerin / der Schüler hat ihre / seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre / seine Hauptwohnung in der Stadtgemeinde Bremen.

Zur Beantwortung der nachstehenden Fragen wird bei Bedarf ein ergänzendes Beiblatt verwendet.

Vom 06. Juni Gz.:

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Zuschüsse zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung bei Teilnahme am Berufsschulunterricht in Blockform

Umgang mit Schulverweigerung. RdErl. des MK vom

Name Vorname Geburtsdatum Nationalität. Anlass und Ziel der Förderdiagnostik: Ersteinschätzung Fortschreibung Abschlusseinschätzung

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom Gl.-Nr.: Fundstelle: NBl. Schl.-H S. Änderungsdaten: keine

Konzept zur inklusiven Förderung März 2016

Beschulungsangebote an berufsbildenden Schulen zur individuellen Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Einstiegsqualifizierung

Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs

Anlage 6a Ergänzende Angaben der Antragstellerin/des Antragstellers

Fragebogen für Antrag auf Schulbegleitung. Antrag für das Schuljahr 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 20. Juli 2007

Krankenhaus. Altmark Klinikum ggmbh KH Salzwedel /Gardelegen. AMEOS Allgemeinkrankenhaus Haldensleben. AMEOS Fachkrankenhaus Haldensleben

Mittlere Blutdruckwerte und Häufigkeit von Bluthochdruck*, Sachsen-Anhalt, Schuljahr 2013/2014. Indikator SR3_05_R. Anzahl der untersuchten Schüler

Wie man ein Auto in Bremen bezahlt

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - ergänzende angemessene Lernförderung

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung

Verfahren zur Überprüfung und Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (gemäß 54 Hess. Schulgesetz)

Anna-Sophianeum Schöningen Gymnasium mit Ganztagsangebot

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung

Krankenhaus. Altmark Klinikum ggmbh KH Salzwedel /Gardelegen. AMEOS Allgemeinkrankenhaus Haldensleben. AMEOS Fachkrankenhaus Haldensleben

BETRIEBSPRAKTIKUM Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte

Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Unterricht für kranke Schülerinnen und Schüler (VV-Kranke Schüler - VVkraSchül) Vom 5.

Anfertigung einer schulpsychologischen Stellungnahme bei Lese- und Rechtschreib-Störung

Anmeldung meines Kindes zum Besuch eines Gymnasiums

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom Entwurfsfassung vom

Aktenzeichen: Telefonnummer:

Dieser Ausdruck berücksichtigt:

Evangelischer Religionsunterricht, katholischer Religionsunterricht und Ethikunterricht an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

Transkript:

Hinweise zur Organisation von Sonderunterricht RdErl. des MK vom 26.08.2009-23-81630 Bezug: Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 02.08.2005 (GVBl. LSA S. 482) 1. Allgemeines 1.1. Sonderunterricht soll den Willen zur Genesung unterstützen, schulisches Weiterlernen ermöglichen, die Wiedereingliederung in den Lernverband vorbereiten sowie eine Gefährdung der schulischen Laufbahn vermeiden. Er orientiert sich stets am individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, die längerfristig nicht am Unterricht in ihren Lernverbänden teilnehmen können. 1.2. Sonderunterricht erhalten schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund akuter oder chronischer Erkrankungen länger als vier Wochen ambulant, stationär oder wiederkehrend behandelt werden. Ebenso werden Schülerinnen und Schüler im Sonderunterricht beschult, die nachweislich in ihrer physisch-psychischen Belastbarkeit längerfristig beeinträchtigt sind, so dass ein Lernen im Lernverband zeitweilig nicht möglich ist. 1.3. Sonderunterricht bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler sowie einer ärztlichen Empfehlung. Er ist beim Landesverwaltungsamt bzw. bei der Schulleitung zu beantragen und kann in Form von Krankenhaus-, Haus- oder Einzelunterricht vorgehalten werden. 1.4. Im Sonderunterricht sind vorrangig die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache zu erteilen. Im Gruppenunterricht in stationären Einrichtungen kann der Unterricht um ausgewählte naturwissenschaftliche Fächer erweitert werden. 2. Krankenhausunterricht 2.1. Das Landesverwaltungsamt überträgt den Basisförderschulen ausgewählter regionaler Förderzentren die Organisation und Gestaltung des Unterrichts in klinischen Einrichtungen und weist diesen dementsprechend Lehrerwochenstunden (LWS) zu (Anlage 1). 2.2. Der Unterricht in klinischen Einrichtungen wird in Form von Gruppen- oder Einzelunterricht vorgehalten. Vorrangig sollte Gruppenunterricht eingerichtet werden. 2.3. Die Leitungen der klinischen Einrichtungen verständigen sich mit den Schulleitungen der Basisförderschulen der regionalen Förderzentren über den vermutlichen Umfang des wöchentlichen Unterrichts für Schülerinnen und Schüler und sichern schriftlich zu, dass die erforderlichen sächlichen Voraussetzungen sowie die telefonische Erreichbarkeit der Lehrkräfte in der medizinischen Einrichtung gewährleistet und die Erziehungsberechtigten über ein Unterrichtsangebot informiert sind. 2.4. Für die Unterrichtsorganisation gelten die folgenden Orientierungen: Primarstufe Sekundarstufe I und II Gruppenunterricht (jahrgangsübergreifend oder 8 bis 12 LWS 10 bis 14 LWS jahrgangshomogen, bis zehn Schülerinnen und Schüler) Einzelunterricht 3 bis 5 LWS 3 bis 7 LWS 1

2.5. Für den Unterricht in klinischen Einrichtungen sind Lehrkräfte aus dem Zuständigkeitsbereich der regionalen Förderzentren zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen Schulleitungen durch die Basisförderschule. Der Unterrichtsumfang einer Lehrkraft sollte 75 v. H. ihrer Gesamtarbeitszeit nicht überschreiten. Die Schulleitungen der Basisförderschulen der regionalen Förderzentren stimmen den Unterrichtseinsatz für die beauftragten Lehrkräfte mit den stationären Einrichtungen ab. 2.6. Die Lehrkräfte im Krankenhausunterricht halten Kontakt zu den Stammschulen der Schülerinnen und Schüler und berichten über die Lernergebnisse. 2.7. Soll im Verlauf der stationären Behandlung (insbesondere in Rehabilitationseinrichtungen oder in psychiatrischen Kliniken) eine Unterrichtserprobung in einer allgemein bildenden Schule realisiert werden, so ist mit entsprechenden Schulen über das regionale Förderzentrum bzw. das Landesverwaltungsamt eine Vereinbarung über eine Gastschülerschaft zu treffen (Anlage 2). 3. Hausunterricht 3.1. Hausunterricht erhalten Schülerinnen oder Schüler mit längerfristigen akuten Erkrankungen. Er ist von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung der Stammschule der erkrankten Schülerin oder des erkrankten Schülers zu beantragen. Dem Antrag muss eine Bestätigung beiliegen, dass keine ärztlichen Einwände gegen ein Unterrichtsangebot im Krankenstand bestehen (Anlagen 3 oder 4). Die Schulleitung entscheidet über den Umfang des Hausunterrichts und beauftragt Lehrkräfte ihrer Schule mit der Erteilung. 3.2. Hausunterricht wird grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum im häuslichen Bereich der Schülerin oder des Schülers erteilt. Die Erziehungsberechtigten stellen sicher, dass sich ein Elternteil oder eine durch sie beauftragte Person während der Unterrichtszeit im häuslichen Wohnbereich aufhält. Für den Unterrichtsumfang gelten folgende Orientierungen: Primarstufe Sekundarstufe I und II in Abschlussklassen 3 bis 5 LWS 3 bis 7 LWS 4 bis 8 LWS 4. Einzelunterricht 4.1. Für Schülerinnen und Schüler, die durch chronische, häufig wiederkehrende Erkrankungen, schwerwiegende Grunderkrankungen oder eine umfangreiche eingeschränkte physisch-psychische Belastbarkeit langfristig nicht oder nicht vollständig am Unterricht im Lernverband teilnehmen können, kann für das betreffende Schuljahr Einzelunterricht beantragt und eingerichtet werden. 4.2. Die Erziehungsberechtigten beantragen die Einrichtung des Einzelunterrichtes in der Stammschule ihres Kindes (Anlage 5). Die Schule reicht den Antrag mit Stellungnahme an das Landesverwaltungsamt zur Entscheidung weiter. Der Zusatzbedarf für die Aufnahme des Einzelunterrichts wird durch das Landesverwaltungsamt zugewiesen. Näheres wird im Rahmen der Vorgaben zur Unterrichtsversorgung geregelt. Zum Ablauf des Verfahrens legt das Landesverwaltungsamt geeignete Termine fest. 4.3. Einzelunterricht kann an der Stammschule oder im häuslichen Bereich der Schülerin oder des Schülers eingerichtet werden. Für den Unterrichtsumfang gelten folgende Orientierungen. 2

Primarstufe Sekundarstufe I und II in Abschlussklassen 3 bis 5 LWS 3 bis 7 LWS 4 bis 8 LWS 5. In-Kraft-Treten Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft. 3

Anlage 1 (zu Nummer 2.1) Förderzentren, die mit der Einrichtung des Krankenhausunterrichts beauftragt werden regionales Förderzentrum FÖZ Dessau-Rosslau Basisförderschule Pestalozzischule Dessau- Roßlau FÖZ Nord Magdeburg Basisförderschule Comeniusschule Magdeburg FÖZ Süd Magdeburg Basisförderschule E.-Kästner-Schule Magdeburg FÖZ Halle Mitte Basisförderschule Comeniusschule Halle (Saale) FÖZ Halle-Süd Basisförderschule Pestalozzischule Halle (Saale) FÖZ Bernburg Basisförderschule Otto Dorn Bernburg (Saale) FÖZ Wittenberg Basisförderschule Pestalozzi Lutherstadt Wittenberg FÖZ Naumburg Basisförderschule Pestalozzi Naumburg (Saale) klinische Einrichtungen Tagesklinik Dessau-Roßlau Städtisches Klinikum Magdeburg Universitätsklinik Magdeburg Klinikum Kröllwitz Bergmannstrost St. Barbara-Krankenhaus Fachkrankenhaus Bernburg (Saale) Tagesklinik Lutherstadt Wittenberg Kinder-Reha-Klinik Bad Kösen FÖZ Zeitz Basisförderschule Pestalozzi Zeitz Georgius-Agricola-Klinikum Zeitz FÖZ Merseburg Basisförderschule Am Südpark Merseburg FÖZ Halberstadt Basisförderschule Albert Schweitzer Halberstadt FÖZ Altkreis Haldensleben Basisförderschule Pestalozzi Haldensleben FÖZ Salzwedel Basisförderschule Pestalozzi Salzwedel FÖZ Stendal Basisförderschule Helen Keller Stendal überreg. FÖZ Tangerhütte Basisförderschule Landesbildungszentrum für Blinde, Sehgeschädigte und Körperbehinderte Tangerhütte Kinder- und Jugendpsychiatrie Merseburg St.-Salvator-Krankenhaus Kinderklinik Halberstadt Fachkrankenhaus Haldensleben Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Salzwedel Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Stendal Fachkrankenhaus Uchtspringe 4

Anlage 2 (zu Nummer 2.7) Antrag zur Unterrichtserprobung im Rahmen einer stationären Behandlung an einer allgemein bildenden Schule Landesverwaltungsamt Nebenstelle Magdeburg Referat Förderschulen Olvenstedter Straße 1-2 39108 Magdeburg über das regionale Förderzentrum Anschrift und Stempel der beantragenden klinischen Einrichtung Der/die Schüler(in) geb. am besucht im Heimatort die im Schuljahrgang. ( Schule/ Schulform ) Oben genannter/e Schüler(in) befindet sich zur Zeit in einer stationären Behandlung. Für den weiteren Behandlungsplan ist eine Unterrichtserprobung wichtig. Der Gesundheitszustand lässt eine Beschulung an einer allgemein bildenden Schule in der näheren Umgebung der Klinik zu. Es ist Anliegen der Klinik, dass der/die Schüler(in) ab als Gastschüler(in) am Unterricht einer allgemein bildenden Schule teilnimmt. Der Unterrichtsumfang sollte täglich nicht mehr als Unterrichtsstunden betragen. (Unterschrift aus der beantragenden Klinik) Entscheidung des Landesverwaltungsamtes: Oben genannter/e Schüler(in) besucht ab die (Datum) (Schule) als Gastschüler(in). Für den Schulbesuch ist eine Vereinbarung der Klinik mit dem Landesverwaltungsamt die Grundlage, die der Schule zugestellt wird. (Unterschrift Referat Förderschulen Landesverwaltungsamt) Nach Information der Schule wurde die Gastschülerschaft oben genannten/er Schülers/in am beendet. 5

Anlage 3 (zu Nummer 3.1) Antrag auf Sonderunterricht in Form von Hausunterricht nach langem Klinik- oder Krankenhausunterricht An die Schulleitung der (Schule) Hiermit beantrage ich Hausunterricht für meine Tochter/meinen Sohn Name: Vorname: geb. am: Anschrift: Tel./Fax: Erziehungsberechtigte: Anschrift/Tel. (falls abweichend): Schule: Klasse: Klassenlehrkraft: Tel.: Meine Tochter/mein Sohn wurde vom bis zum stationär behandelt und betreut im Krankenhaus/Klinikum: Ein Schulbesuch ist nach stationärer Entlassung aus gesundheitlichen Gründen noch nicht möglich. Eine diesbezügliche ärztliche Bescheinigung liegt vor und wird dem Antrag beigefügt. Meine Tochter/mein Sohn wird medizinisch/therapeutisch weiter betreut von: Name: Tel./Fax: Erklärung: 1. Für den Unterricht steht ein entsprechend eingerichteter Arbeitsplatz in der Wohnung zur Verfügung. 2. Während des Unterrichts wird eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in der Wohnung anwesend sein. 3. Die Wohngemeinschaft ist frei von ansteckenden Krankheiten. Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten 6

Anlage 4 (zu Nummer 3.1) Antrag zur Einrichtung von Hausunterricht ohne vorherigen Krankenhausunterricht An die Schulleitung der (Schule) Hiermit beantrage ich Hausunterricht für meine Tochter/meinen Sohn Name: Vorname: geb. am: Anschrift: Tel./Fax: Erziehungsberechtigte: Anschrift/Tel.(falls abweichend): Schule: Klasse: Klassenlehrkraft: Tel.: Meine Tochter/mein Sohn kann aus gesundheitlichen Gründen länger als vier Wochen nicht am Unterricht im Lernverband der Schule teilnehmen. Eine diesbezügliche ärztliche Bescheinigung liegt vor und wird dem Antrag beigefügt. Meine Tochter/mein Sohn wird medizinisch/therapeutisch betreut von: Name: Tel./Fax: Erklärung: 1. Für den Unterricht steht ein entsprechend eingerichteter Arbeitsplatz in der Wohnung zur Verfügung. 2. Während des Unterrichts wird eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in der Wohnung anwesend sein. 3. Die Wohngemeinschaft ist frei von ansteckenden Krankheiten. Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten 7

Anlage 5 (zu Nummer 4.2) Antrag zur Einrichtung von Einzelunterricht Landesverwaltungsamt Nebenstelle Magdeburg Referat 503 Olvenstedter Straße 1-2 39108 Magdeburg Für das Schuljahr / beantrage ich hiermit Einzelunterricht für meine Tochter/meinen Sohn Name: Vorname: geb. am: Anschrift: Tel./Fax: Erziehungsberechtigte: Anschrift/Tel. (falls abweichend): Schule: Klasse: Klassenlehrkraft: Tel.: Meine Tochter/mein Sohn kann aus gesundheitlichen Gründen für einen längeren Zeitraum nicht oder nicht vollständig am Unterricht im Lernverband der Schule teilnehmen. Eine diesbezügliche ärztliche Bescheinigung liegt vor und wird dem Antrag beigefügt. Meine Tochter/mein Sohn wird medizinisch/therapeutisch betreut von: Name: Tel./Fax: Erklärung (falls der Einzelunterricht im häuslichen Bereich eingerichtet wird): 1. Für den Unterricht steht ein entsprechend eingerichteter Arbeitsplatz in der Wohnung zur Verfügung. 2. Während des Unterrichts wird eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in der Wohnung anwesend sein. 3. Die Wohngemeinschaft ist frei von ansteckenden Krankheiten. Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten 8